Nassauische Sparkasse
WiesbadenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Nähser seit 21.6.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Frank Diefenbach seit 2.6.2023 | Vorstandsmitglied |
Michael Baumann seit 21.11.2016 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 75.00% | |
| 35.10% | |
| 11.51% | |
| 2.60% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nassauische SparkasseWiesbadenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023eingetragen beim Amtsgericht WiesbadenHandelsregister-Nr. HRA: 4647ANHANGder Nassauischen SparkasseInhaltsverzeichnis A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung D. Sonstige Angaben Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung" A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Nassauischen Sparkasse (Naspa) zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs.2 HGB grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungs- und Nennbetrag werden als Rechnungsabgrenzung ausgewiesen und zeitanteilig aufgelöst. Angekaufte Leasingforderungen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu den Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Im Mengenkundenkreditgeschäft bildet die Sparkasse pauschalierte Einzelwertberichtigungen nach einem mathematisch-statistischen Verfahren, das im Berichtsjahr weiterentwickelt wurde. Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. §340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Von einer Vereinnahmung der Zinserträge wird - ungeachtet des Rechtsanspruchs - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RSHFA22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagebestand, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die Wertpapiere des Anlagebestandes und der Liquiditätsreserve werden - mit Ausnahme von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB - zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag bewertet (strenger Niederstwert). Unverzinsliche Anleihen (Zero-Bonds) werden gemäß der IDW-Stellungnahme HFA 1/1986 angesetzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert. Wir haben unsere Wertpapiere (Direktanlagen) daraufhin untersucht, ob am Bilanzstichtag ein aktiver Markt besteht oder ob der Markt als inaktiv anzusehen ist. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Für einen Großteil unseres Wertpapierbestandes waren die Märkte zum Bilanzstichtag auf dieser Basis als nicht aktiv anzusehen. In diesen Fällen haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Für im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen der S-Finanzgruppe erworbene Credit-Linked-Notes haben wir die Bewertung anhand eines Bewertungsmodells (Discounted-Cashflow-Modell), das von der Bayerischen Landesbank bereitgestellt wurde, vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder mit sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir entsprechend den Grundsätzen für die Bewertung von Beteiligungen. Die Nassauische Sparkasse schließt Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Gesamtbanksteuerung sowie zur Absicherung von Zins-, Adress- und Währungsrisiken aus dem allgemeinen Bankgeschäft und darüber hinaus zur Deckung des Kundenbedarfs ab. Kontrahenten sind überwiegend Landesbanken. Derivative Finanzinstrumente bzw. unwiderrufliche Zeichnungszusagen für solche bilanzieren und bewerten wir, sofern diese nicht zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen oder in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, grundsätzlich einzeln nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der IDW-Stellungnahmen RS BFA 5 und RS BFA 6. Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien sowie gezahlte bzw. erhaltene Margins werden in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Für Bewertungsverluste werden Drohverlustrückstellungen gebildet oder die aktivierten Optionsprämien bzw. Margins abgeschrieben. Nach allgemein anerkannten Grundsätzen bilden wir Mikro-Bewertungseinheiten von Wertpapieren und Derivaten. Dabei folgt die handelsbilanzielle Abbildung der im Risikomanagement vorgenommenen Zusammenfassung. Unser Begriffsverständnis für die einzelnen Arten von Bewertungseinheiten orientiert sich dabei an den Ausführungen der Gesetzesbegründung zum BilMoG. Sind die Voraussetzungen zum Bilden einer Bewertungseinheit erfüllt, bewerten wir grundsätzlich die zugehörigen Grund- und Sicherungsgeschäfte, soweit sich die aus dem abgesicherten Risiko ergebenden Wertentwicklungen ausgleichen, kompensatorisch, ansonsten imparitätisch. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt mittels der Einfrierungsmethode. Wir wenden zur Berechnung der prospektiven Wirksamkeitsmessung den Abgleich der erwarteten Änderungen des Hedge Fair Values (HFV) von Grund- und Sicherungsgeschäft bei einer Verschiebung der abgesicherten Zinskurve um einen Basispunkt an (Sensitivitäten oder auch Basis Point Value - BPV). Diese werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Zur Bestimmung der retrospektiven Wirksamkeit haben wir die zwischen dem Tag der Designation der Bewertungseinheit und dem Bilanzstichtag jeweils eingetretene Veränderung des abgesicherten Risikos bestimmt. Durch Berücksichtigung dieser Wertveränderungen und Konstanthalten der übrigen wertbestimmenden Faktoren haben wir eine Ermittlung der Wertveränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft vorgenommen. Soweit sich die so ermittelten Wertveränderungen ausgleichen, haben wir eine kompensatorische Bewertung vorgenommen. Sofern sich die Wertänderungen nicht vollständig ausgleichen, bilden wir für einen negativen Überhang eine Rückstellung; ein positiver Überhang bleibt unberücksichtigt. Zu Einzelangaben zu den zum 31. Dezember 2023 bestehenden Bewertungseinheiten verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt D "Angaben zu den Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB". Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps und Swaptions wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 n.F. einbezogen. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs. Ergänzend verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs erfolgt die Bewertung der Zinsderivate grundsätzlich nach der Barwertmethode auf Basis der aktuellen Zinsstrukturkurven. Der Ausweis der Zinsabgrenzung erfolgt saldiert je Zinsswap. Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als "erhaltene Kreditsicherheiten" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ("freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. Für die Bewertung der im Rahmen der Sparkassen-Kreditbaskets abgeschlossenen Credit-Linked-Notes, die aus einer Schuldverschreibung und einem Credit-Default-Swap bestehen, wurden Bewertungsmodelle herangezogen. Bei den Modellen wurden die folgenden Bewertungsparameter verwendet: Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, sowie Ausfall- und Übergangswahrscheinlichkeiten, die sich aus der Migrationsmatrix des DSGV bzw. aus den aktuellen Ratingnoten der im Kreditpool enthaltenen Adressrisiken ergeben. Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei den Gebäuden erfolgen die planmäßigen Abschreibungen linear mit Abschreibungssätzen zwischen 2 % und 4 %. Mietereinbauten und Kassenhallen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Abweichend zum Vorjahr weisen wir Margin-Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Clearing von Zinsswaps stehen, nicht mehr unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sondern unter den "Sonstigen Verbindlichkeiten" aus. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise ihrem Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Die Nassauische Sparkasse hat ihren Mitarbeitenden betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg der Direktzusage zugesagt; daneben bestehen Zusagen im Rahmen einer Deferred Compensation. Zur Absicherung und Finanzierung der Pensionsverpflichtungen und als Reaktion auf die handelsbilanziellen Belastungen aufgrund der Niedrigzinsphase wurde im Jahr 2015 für wesentliche Teile der Versorgungsverpflichtungen der Durchführungsweg gewechselt. Die betroffenen Versorgungsverpflichtungen wurden in einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds bei der Allianz Pensionsfonds AG, Stuttgart, überführt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2016 Vermögenswerte zur Absicherung weiterer Versorgungsverpflichtungen zur treuhänderischen Verwaltung an den Treuhandverein der Nassauischen Sparkasse e.V., Frankfurt am Main, übergeben und so bilanziell verrechnungsfähiges Deckungsvermögen geschaffen (CTA - Contractual Trust Arrangement). Seit 2016 neu entstandene Versorgungsverpflichtungen werden überwiegend auf die Unterstützungskasse der Nassauischen Sparkasse e. V., Frankfurt am Main, übertragen. Für die übertragenen Verpflichtungen haftet die Nassauische Sparkasse weiterhin subsidiär nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Bei Wechsel des Durchführungsweges im Jahr 2015 lag eine vollständige Ausfinanzierung des Pensionsfonds bezogen auf den notwendigen Erfüllungsbetrag der betreffenden Versorgungsverpflichtungen gemäß § 340a Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB vor. Der notwendige Erfüllungsbetrag der übertragenen Altersversorgungsverpflichtungen war durch das im Pensionsfonds zur Verfügung stehende Vermögen gedeckt. Die zur Finanzierung und Absicherung der Altersversorgungsverpflichtungen in der CTA-Struktur durch den Treuhänder verwalteten Vermögenswerte werden gemäß §253 Abs. 1Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Im Einzelnen verweisen wir auf Abschnitt B.II. des Anhangs. Der handelsrechtliche Rückstellungswert zum Bilanzstichtag 31.Dezember 2023 für die nicht übertragenen Versorgungsverpflichtungen wird gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G und ein Zinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Als Diskontierungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte Zins herangezogen. Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 1,8 Mio. EUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. Darüber hinaus wurden im Wesentlichen folgende Parameter angewandt:
Für die Ermittlung einer nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebenden etwaigen Unterdeckung des Pensionsfonds und der Unterstützungskasse wird der handelsrechtliche Rückstellungswert der betreffenden Versorgungsverpflichtungen (notwendiger Erfüllungsbetrag nach § 340a Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, der nach den vorstehend beschriebenen Grundsätzen bewertet ist) dem beizulegenden Zeitwert des Pensionsfondsvermögens bzw. des Vermögens der Unterstützungskasse gegenübergestellt. Aus der Durchführung der Altersversorgungsverpflichtung über den Pensionsfonds resultieren am Bilanzstichtag Fehlbeträge in Höhe von 172,6 Mio.EUR sowie über die Unterstützungskasse Fehlbeträge in Höhe von 48,5Mio. EUR, für die gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung passiviert wurde. Für Versorgungsverpflichtungen ehemaliger Mitarbeitender, für die die Naspa im Jahr 2015 den Schuldbeitritt erklärt hat, wird die hierfür zu bildende Rückstellung (27,1 Mio. EUR) im Passivposten 7a) ausgewiesen und in die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB einbezogen. Im Einzelnen verweisen wir hierzu auf die entsprechenden Angaben im Abschnitt B. II. des Anhangs. Die bei der Sparkasse verbliebenen Verpflichtungen wurden in Analogie zur Bewertung wertpapiergebundener Zusagen nach § 253 Abs.1 Satz 3 HGB zum höheren steuerlichen Aktivwert abgeschlossener Rückdeckungsversicherungen passiviert. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtigen Tatbeständen vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; in Einzelfällen haben wir auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen sowie, soweit erforderlich, künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, haben wir die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Ende der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes oder der Restlaufzeit werden einheitlich im Aufzinsungsergebnis ausgewiesen. Soweit es sich um bankspezifische Grundgeschäfte handelt, wird das Aufzinsungsergebnis in den GuV-Posten "Zinserträge" oder "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Bei den übrigen Rückstellungen weisen wir die Aufzinsungsergebnisse in den GuV-Posten "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" aus. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus der Mittelfristplanung abgeleitet. Als Anteil für die Bestandsverwaltung wurden 38 % angesetzt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, analysieren und prüfen wir entsprechende mögliche Auswirkungen fortlaufend. Für von uns abgeschlossene Sparverträge mit vergleichbaren Vertragsausgestaltungen haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildete Rückstellung neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten und noch laufenden Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Unserer Schätzung haben wir sowohl die bisherigen Kundenreklamationen als auch unsere rechtliche Beurteilung des Sachverhalts sowie die möglichen weiteren rechtlichen Entwicklungen zugrunde gelegt. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellung darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellung unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Die Einlagen Stiller Gesellschafter in einer Gesamthöhe von 100,0 Mio. EUR sind befristet bis zum 31. Dezember 2025. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den GuV-Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassa- und Termingeschäfte werden zu EZB-Referenzkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Dienen Devisentermingeschäfte der Absicherung von zinstragenden Bilanzpositionen, erfolgt die Bewertung des Termingeschäfts anhand des gespaltenen Terminkurses in Verbindung mit einer Reststellenanalyse. Umrechnungsdifferenzen aus Beständen außerhalb der besonderen Deckung werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des § 256a HGB gebucht und in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch das übrige Bewertungsergebnis des entsprechenden Geschäfts ausgewiesen wird. Bei der Fristengliederung haben wir von der Erleichterungsregelung gemäß § 11 Satz 3 RechKredV Gebrauch gemacht. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich I. Postenbezogene Angaben Forderungen an Kreditinstitute a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind keine Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten. b) Forderungen an die eigene Girozentrale Als unsere Girozentrale war die Landesbank Hessen-Thüringen in Frankfurt am Main und Erfurt (Helaba) tätig. Im Posten sind Forderungen in Höhe von 170.292 TEUR (Vorjahr: 221.537 TEUR) enthalten. c) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 46.390 TEUR (Vorjahr: 46.390 TEUR) enthalten; diese entfallen vollständig auf den Unterposten c) "andere Forderungen". d) Fristengliederung
Forderungen an Kunden a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten "Forderungen an Kunden" sind Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Nachrangige Vermögensgegenstände Von den nachrangigen Forderungen an verbundene Unternehmen sind 4.154 TEUR (Vorjahr: 4.154 TEUR) im Bilanzposten 4a) "Hypothekendarlehen" enthalten. Die restlichen nachrangigen Forderungen an verbundene Unternehmen sind im Bilanzposten 4c) "andere Forderungen" enthalten. Weitere nachrangige Forderungen bestehen nicht. c) Fristengliederung
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind keine Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten. b) Börsenfähige Wertpapiere
c) Fristengliederung Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 555.662 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen Zu Anteilen an Sondervermögen i.S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen bei den Immobilien-Sondervermögen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB hinausgehen. Beteiligungen a) Börsenfähige Wertpapiere
b) Anteilsbesitz Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrages vor Ergebnisverwendung c) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Anteile an verbundenen Unternehmen a) Börsenfähige Wertpapiere Im Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" sind keine börsenfähigen Wertpapiere enthalten. b) Anteilsbesitz Unter dem Posten werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen, wobei sich die Angaben, soweit nicht etwas anderes angegeben ist, auf das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beziehen:
1) Mit der Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 2) Verlustübernahme durch die Naspa. 3) Abweichendes Geschäftsjahr (30. Juni 2023). 4) Das Rohergebnis resultiert ausschließlich aus Vermittlungsgeschäften. 5) Mit der Gesellschaft besteht ein Beherrschungsvertrag. c) Konzernabschluss Im Hinblick auf das durch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse vermittelte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind die verbundenen Unternehmen einschließlich der als Tochter-Zweckgesellschaften zu qualifizierenden Einheiten Pensionsfonds und Unterstützungskasse insgesamt von untergeordneter Bedeutung, sodass gemäß § 290 Abs. 5 i. V.m. § 296 Abs. 2 HGB keine Verpflichtung zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses besteht. Nachfolgend wird der Verzicht auf die Konsolidierung des Pensionsfonds und der Unterstützungskasse aufgrund der erfolgten Änderung des Durchführungswegs für die betroffenen Teile der Pensionszusagen gesondert dargestellt. Die auf die Allianz Pensionsfonds AG übertragenen Versorgungsverpflichtungen sowie die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zugeordneten Deckungsmittel qualifizieren grundsätzlich als Tochter-Zweckgesellschaft der Naspa nach § 340i Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Wie vorstehend dargestellt macht die Naspa bezogen auf die Tochter-Zweckgesellschaft von dem Einbeziehungswahlrecht gemäß § 290 Abs. 5 i. V. m. § 296 Abs.2 HGB Gebrauch. Würde die Naspa von dem Einbeziehungswahlrecht keinen Gebrauch machen, so wären in dem dann aufzustellenden handelsrechtlichen Konzernabschluss der Naspa die Deckungsmittel (handelsrechtliches Deckungsvermögen), bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert, und die Pensionsverpflichtungen (Deckungsrückstellungen), bewertet mit den geschäftszweigspezifischen Wertansätzen bei dem nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds (§ 13 RechPensV i. V. m. § 24 PFAV), sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge der Tochter-Zweckgesellschaft weitgehend zu verrechnen. Die unverrechneten Werte sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Die Deckungsmittel werden, sofern keine Marktpreise vorliegen, anhand allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bewertet. Die Fondsanteile wurden dabei mit dem ermittelten Rückkaufswert, die Rückdeckungsversicherung und das Allianz PortfolioKonzept entsprechend der Bestätigung der Versicherungsgesellschaft (steuerlicher Aktivwert) bewertet.
(1) Der Erfüllungsbetrag ergibt sich aufgrund des Charakters als mittelbare Zusage und der Übernahme der geschäftszweigspezifischen Bewertungsvorschriften nach § 13 RechPensV i. V. m. § 24 PFAV. Die Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen stellt sich wie folgt dar:
Die auf die Unterstützungskasse der Nassauischen Sparkasse e. V. übertragenen Versorgungsverpflichtungen sowie die zur Erfüllung der Verpflichtungen zugeordneten Deckungsmittel qualifizieren diese grundsätzlich ebenfalls als Tochter-Zweckgesellschaft der Naspa nach §340i Abs.2 Satz 1 i. V. m. § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Würde die Naspa bezogen auf die Tochter-Zweckgesellschaft von dem Einbeziehungswahlrecht keinen Gebrauch machen, so würde in dem dann zum 31. Dezember2023 aufzustellenden handelsrechtlichen Konzernabschluss der Naspa eine Pensionsrückstellung in Höhe eines Betrages von 25,6Mio. EUR auszuweisen sein. Dabei würden sich die Sachanlagen um 7,3 Mio. EUR erhöhen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 18,2 Mio. EUR vermindern, d. h., die in Rede stehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben zum Stichtag bei wirtschaftlicher Betrachtung den Charakter einer Pensionsverpflichtung. Darüber hinaus würden sich bei einer Einbeziehung der Tochter-Zweckgesellschaft im Konzernabschluss keine Unterschiede beim Vermögens- oder Erfolgsausweis gegenüber demjenigen im Jahresabschluss ergeben. Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Sachanlagen Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 31,6 Mio. EUR auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen ist als wesentlicher Einzelposten 101,9 Mio. EUR abgeschlossene Rentenversicherungen enthalten. Rechnungsabgrenzungsposten Im Aktivposten sind enthalten:
Aktive latente Steuern Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz werden für Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Ergebnis und dem steuerlichen Gewinn, die sich in den folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen, aktive latente Steuern gebildet. Bei der Berechnung der latenten Steuern haben wir einen Körperschaftsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag von 15,83 % (Vorjahr: 15,83 %) zugrunde gelegt, für die Gewerbesteuer einen Steuersatz von 15,22 % (Vorjahr: 15,13 %). Der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR, die überwiegend auf Beteiligungen entfallen, wird durch absehbare Steuerentlastungen in Höhe von 117,0 Mio. EUR überdeckt. Der Saldobetrag in Höhe von 116,8 Mio. EUR wird in den Posten "Aktive latente Steuern" eingestellt. Die Veränderungen zum Vorjahr (- 5,4 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der steuerlich abweichenden Wertpapierbewertung (Niederstwertabschreibungen bzw. Zuschreibungen ohne steuerliche Wirkung) sowie Auflösung von Rückstellungen ohne steuerliche Wirkung, denen Zuführungen von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB gegenläufig gegenüberstehen. Die zukünftigen Steuerentlastungen entfallen im Wesentlichen auf Ansatzunterschiede aufgrund unterschiedlicher Wertansätze im Zusammenhang mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (§ 4e EStG) (rund 12 %), bei den Forderungen an Kunden (rund 43 %), Wertpapierbewertung (rund 12 %) und den Rückstellungen (rund 22 %) sowie den übrigen Posten. Steuerliche Verlustvorträge bestanden zum 31.Dezember 2023 nicht. Aktive R UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG Aufgrund der Verrechnung von Verpflichtung und Vermögen kommt es bei dem Deckungsvermögen des CTA zu einem aktiven Vermögensüberhang. Im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB in diesem Abschnitt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" sind keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Der Posten umfasst Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
b) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale Als unsere Girozentrale war die Landesbank Hessen-Thüringen in Frankfurt am Main und Erfurt (Helaba) tätig. Im Posten sind Verbindlichkeiten in Höhe von 274.922 TEUR (Vorjahr: 191.581 TEUR) enthalten. c) Fristengliederung
d) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
Verbriefte Verbindlichkeiten Im Passivposten 3a) ausgewiesene begebene Schuldverschreibungen werden in Höhe von 112.000 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. In diesem Posten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten". Rechnungsabgrenzungsposten Im Passivposten sind enthalten:
Eventualverbindlichkeiten Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Nassauischen Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. Andere Verpflichtungen Bei den am Bilanzstichtag bestehenden unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich im Wesentlichen um Buchkredite und Avalkredite. Keine der Zusagen ist für die Gesamttätigkeit der Nassauischen Sparkasse von wesentlicher Bedeutung. II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben FINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 42.219 TEUR (Vorjahr: 54.560 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 65.511 TEUR (Vorjahr: 74.971 TEUR), darunter Eventualverbindlichkeiten 228 TEUR (Vorjahr: 2.265 TEUR). Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB Im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersvorsorge wurden Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in nachfolgend dargestelltem Umfang aufgrund der Schaffung des CTA miteinander verrechnet: Der Bilanzansatz zum 31. Dezember 2023 erfolgt bei den verrechneten Vermögensgegenständen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert, der mit dem Erfüllungsbetrag der Schulden verrechnet wird. Die Vermögensgegenstände werden, sofern keine Marktpreise vorliegen, anhand allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte als Barwert unter Berücksichtigung marktüblicher Zinssätze. Sofern es sich um Forderungen handelt, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei den verrechneten Schulden handelt es sich um Altersversorgungsverpflichtungen.
Aus dem Deckungsvermögen ergaben sich insgesamt Erträge von 3,3 Mio. EUR, im Wesentlichen Zinserträge aus Kapitalanlagen (2,9 Mio. EUR) und Zuschreibungen auf Wertpapiere, die mit den Verwaltungsaufwendungen für das CTA sowie Aufwendungen für ausgelagerte Bereiche (Schuldbeitritt) und Aufzinsungen der Pensionsrückstellungen zu saldieren waren. Der daraus resultierende Überhang (0,4 Mio. EUR) wird im GuV-Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Zu den Grundlagen der Verrechnungen gemäß §246 Abs. 2 HGB verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Neben den als Deckungsmasse für begebene Pfandbriefe dienenden Forderungen (vgl. Angaben zum Pfandbriefgeschäft) wurden für folgende Bilanzposten Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter dem Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 514,5Mio. EUR Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. Darüber hinaus haben wir für Refinanzierungszwecke Wertpapiere mit Buchwerten von 1.391,9 Mio. EUR in das Pfanddepot der Deutschen Bundesbank eingeliefert und nominal 765,6 Mio. EUR Darlehensforderungen abgetreten. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden keine entsprechenden Verbindlichkeiten. C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Postenbezogene Angaben ZINSAUFWENDUNGEN In den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 42,9 Mio. EUR (Vorjahr: -,- Mio. EUR) für die vorzeitige Auflösung von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet. Provisionserträge Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Investmentanteile, Bausparverträge etc.) sowie die Depotverwaltung. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 5,8 Mio. EUR aus der Auflösung von Rückstellungen. Die aus der Auflösung von Rückstellungen resultierenden Erträge sind i. S. v. § 285 Nr. 32 HGB einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine wesentlichen Einzelbeträge. Jahresüberschuss Aufgrund steuerrechtlicher Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in früheren Geschäftsjahren, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um rund 0,1 Mio. EUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Bilanzgewinn a) Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Gesamtbetrag der Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 116,8 Mio. EUR entfällt vollständig auf die Aktivierung latenter Steuern. Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht zudem ein Betrag von 1,8Mio. EUR, bedingt durch die geänderte Anwendung eines Durchschnittszinssatzes (10-jähriger Betrachtungszeitraum) bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen, und darüber hinaus ein Betrag von 2,4 Mio. EUR auf die Aktivierung von Vermögensgegenständen i. S. v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen die zuvor genannten Beträge. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz (HSpG) für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, unter Berücksichtigung des § 16 HSpG den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. D. Sonstige Angaben Angabe zu Termingeschäften gemäss § 36 RECHKREDV
* Gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 1 erfolgt die Darstellung ohne Kreditderivate, die als gestellte Kreditsicherheiten eingestuft wurden.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDEN Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Derivate, die in die Bewertungseinheiten gemäß §254 HGB einbezogen wurden, sind in der vorstehenden Tabelle nicht enthalten. Die Derivate auf Währungsrisiken beinhalten 24,4 Mio. EUR Absicherungsgeschäfte und 96,5 Mio. EUR gedeckte Kundengeschäfte. Zur Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die angegebenen Zinsderivate bestehen zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Bei den Derivaten auf Adressrisiken handelt es sich um Absicherungs- bzw. Steuerungsgeschäfte. Zur Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Angaben zu den Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB Die von uns gebildeten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Zum Bilanzstichtag wurden insgesamt Zinsrisiken in Höhe von 30,7 Mio. EUR abgesichert und in die kompensatorische Bewertung einbezogen. Die Wirksamkeit der von uns gebildeten Bewertungseinheiten war gegeben, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte jeweils vergleichbaren Risiken unterliegen. Die Wirksamkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr zwischen 81 % und 121 %, mehrheitlich (rund 81 %) zwischen 95 % und 105 %. Bei einzelnen Bewertungseinheiten sind im Jahresverlauf Über- bzw. Unterschreitungen der für die Wirksamkeitsmessung festgelegten Grenzen von 80 % und 125 % eingetreten. Dies resultiert aus zu einzelnen Stichtagen ermittelten geringfügigen absoluten Wertveränderungen bei Grund- und Sicherungsgeschäft, die sich in Relation zueinander übermäßig auswirken. Aus Sicht der Sparkasse war die Wirksamkeit jederzeit gegeben. Die prospektive Wirksamkeit der von uns gebildeten Bewertungseinheiten stellt sich wie folgt dar:
Die prospektive Wirksamkeit ist im Rahmen der genannten Bandbreiten gegeben, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte jeweils vergleichbaren Risiken unterliegen. Zu den Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung der gebildeten Bewertungseinheiten verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Pfandbriefgeschäft Die Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch Veröffentlichung auf unserer Website im Internet über www.naspa.de erfüllt. Die nachfolgenden Angaben werden getrennt nach Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen dargestellt. Sowohl die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen in Höhe von 1.002,4 Mio. EUR (Vorjahr: 841,7 Mio. EUR) als auch die im Deckungsregister der öffentlichen Pfandbriefe enthaltenen Darlehen in Höhe von 93,0 Mio. EUR (Vorjahr: 101,8 Mio. EUR) werden in der Bilanz unter den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe in Höhe von 132,0 Mio. EUR (Vorjahr: 67,0 Mio. EUR) werden in der Bilanz unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Aktivposten 5) ausgewiesen. Der Umlauf der Hypothekenpfandbriefe und die Deckungsmassen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 7 ff. PfandBG stellen sich wie folgt dar:
Forderungen, die die Begrenzungen der §§13 Abs. 1 bzw. 19 Abs. 1 PfandBG überschreiten, bestehen nicht.
* Risikobarwert: Ermittlung entsprechend dem statischen Ansatz gemäß § 5 Abs. 1 PfandBarwertV. ** Wert per 31.12.2023 nicht ermittelbar.
Die von uns ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe weisen folgende Laufzeitstruktur und die dazugehörigen Deckungsmassen folgende Zinsbindungsfristen auf (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PfandBG):
Zu den von uns begebenen Hypothekenpfandbriefen machen wir gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 PfandBG die nachstehenden Angaben:
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PfandBG machen wir die folgenden Angaben:
Die Deckungsmassen zu den Hypothekenpfandbriefen gliedern sich gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. a) PfandBG in folgende Größenklassen:
Die Deckungsmassen gliedern sich gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b) und c) PfandBG wie folgt:
Außerhalb Deutschlands befinden sich keine Grundstückssicherheiten. Weitere Angaben zu den Hypothekenpfandbriefen:
Im Jahr 2023 waren, ebenso wie im Jahr 2022, keine Zwangsversteigerungen bzw. Zwangsverwaltungen anhängig; Zwangsversteigerungen bzw. Übernahmen von Grundstücken zur Verhütung von Verlusten erfolgten nicht (§ 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 PfandBG). An den Bilanzstichtagen 2023 und 2022 ergaben sich keine Rückstände auf die von den Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Tilgungsleistungen und Zinsen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 4 lit. c) PfandBG). Außerdem bestehen in diesen Portfolios, wie auch im Vorjahr, keine Deckungswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 PfandBG). Den im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefen wurden die nachstehenden internationalen Wertpapierkennnummern zugeordnet (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PfandBG):
Der Umlauf der öffentlichen Pfandbriefe sowie die Deckungsmassen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 7 ff. PfandBG stellen sich wie folgt dar:
Forderungen, die die Begrenzungen des § 20 Abs. 2 PfandBG überschreiten, bestehen nicht.
* Risikobarwert: Ermittlung entsprechend dem statischen Ansatz gemäß § 5 Abs. 1 PfandBarwertV. ** Wert per 31.12.2023 nicht ermittelbar. Die von uns ausgegebenen öffentlichen Pfandbriefe weisen folgende Laufzeitstruktur und die dazugehörigen Deckungsmassen folgende Zinsbindungsfristen auf (§ 28 Abs. 1 Satz 1Nr. 4 PfandBG):
Zu den von uns begebenen öffentlichen Pfandbriefen machen wir gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 PfandBG die nachstehenden Angaben:
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PfandBG machen wir die folgenden Angaben:
Die zur Deckung von öffentlichen Pfandbriefen verwendeten Forderungen nach § 20 Abs. 1 PfandBG gliedern sich gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 1 PfandBG in folgende Größenklassen:
Die zur Deckung von öffentlichen Pfandbriefen verwendeten Forderungen nach §20 Abs. 1 PfandBG gliedern sich nach Ländern und Schuldnerklassen gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG wie folgt:
Gedeckte Schuldverschreibungen i.S. der Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bestanden zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr -,- TEUR). Weitere Angaben zu den öffentlichen Pfandbriefen:
Rückständige Leistungen auf die in die Deckungsmasse einbezogenen Forderungen (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG) bestehen bei den öffentlichen Pfandbriefen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: -,- TEUR). Des Weiteren bestehen in diesen Portfolios, wie auch im Vorjahr, keine Deckungswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 PfandBG). Den im Umlauf befindlichen öffentlichen Pfandbriefen wurde keine internationale Wertpapierkennnummer zugeordnet (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PfandBG). Forderungen aus Exportkreditgeschäften (ECA-Forderungen) bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Nassauische Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß §285 Nr. 3a HGB 40,0 Mio. EUR; darüber hinaus besteht ein offener Betrag für Kapitalabrufe in Höhe von 14,0 Mio. EUR. Andere nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind nur von untergeordneter Bedeutung für die Finanzlage der Nassauischen Sparkasse. Bezüge der Organmitglieder (§ 285 Satz 1 Nr. 9a und Nr. 9b HGB) Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Die 2023 ausgezahlten variablen Vergütungen entfallen auf das Geschäftsjahr 2022. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden für erfolgsbezogene Komponenten 200 TEUR zurückgestellt. Die Vorstandsmitglieder - mit Ausnahme von Herrn Diefenbach - haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund von § 20 Abs. 5 Satz 2HSpG erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich steigenden Prozentsatz. Herrn Diefenbach und seinen Hinterbliebenen wurde eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse in Form der beitragsorientierten Leistungszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) zugesagt. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Sparkasse hierfür Beiträge an die Unterstützungskasse in Höhe von 170 TEUR geleistet. An ehemalige Mitglieder des Vorstandes sowie an ihre Hinterbliebenen wurden Ruhegehälter in Höhe von 1.716 TEUR gezahlt. Für diesen Personenkreis bestehen insgesamt Pensionsverpflichtungen in Höhe von 28,8 Mio.EUR, die zum Teil ausgelagert wurden. Die Aufwendungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates beliefen sich auf 159 TEUR. Kredite an Organmitglieder (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) Zum Jahresende belaufen sich die Gesamtbeträge der gewährten Kredite und der eingegangenen Haftungsverhältnisse für die Mitglieder des Verwaltungsrates auf 1.104 TEUR und für die Mitglieder des Vorstandes auf 21 TEUR. MITARBEITENDE Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
Verwaltungsrat und Vorstand Verwaltungsrat der Nassauischen Sparkasse Vorsitzender: Gert-Uwe Mende, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden Stellvertretender Vorsitzender: Achim Schwickert, Landrat des Westerwaldkreises Weitere Mitglieder: Burkhard Albers, Verbandsgeschäftsführer Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e. V. Michael Cyriax, Landrat des Main-Taunus-Kreises Carsten Filges, Bauamtsleiter Gemeinde Weilrod Dr. Oliver Franz, Bürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden Markus Geis, Mitarbeiter der Naspa, Personalratsvertreter Carsten Göller, Referatsleiter im Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (seit 01.01.2024) Rita Gröschen, Mitarbeiterin der Naspa, Vermögens- und Vorsorgemanagerin Firmenkunden Patrick Hannappel, Mitarbeiter der Naspa, Leiter Finanz-Center Sabine Häuser-Eltgen, Juristische Mitarbeiterin Rechtsanwaltskanzlei Koszudowski Andreas Immel, Mitarbeiter der Naspa, Personalratsvertreter (bis 31.12.2023) Prof. Dr. Lorenz Jarass, emeritierter Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule RheinMain Karima Khabbach, Mitarbeiterin der Naspa, Leiterin Finanz-Center Michael Köberle, Landrat des Kreises Limburg-Weilburg Ulrich Krebs, Landrat des Hochtaunuskreises Markus Molitor, Mitarbeiter der Naspa, Marktbetreuer in Produkt- und Betreuungsfragen Roger Podstatny, Betriebsratsvorsitzender Nobian GmbH Jens Prange-Wegmann, Mitarbeiter der Naspa, Leiter Event- und Spendenmanagement und Geschäftsführer der Naspa Stiftung Frank Puchtler, Landrat a. D. des Rhein-Lahn-Kreises (bis 06.12.2023) Udo Rau, Bürgermeister a. D. der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau Claudia Reichenberger, Mitarbeiterin der Naspa, Leiterin Finanz-Center (seit 01.01.2024) Harald Schindler, Bürgermeister a. D. der Stadt Hochheim Dr. Hendrik Schmehl, Geschäftsführer der SPD-Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden Dr. Frank Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Löhnberg Andreas Sommerfeld, Mitarbeiter der Naspa, Sachbearbeiter Event- und Spendenmanagement André Stolz, Mitglied des Hessischen Landtags Anna Wagner, Mitarbeiterin der Naspa, Personalvertreterin Dr. Stephan Wetzel, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Cannawurf und Wetzel Vorstand der Nassauischen Sparkasse Vorsitzender Marcus Nähser (seit 01.06.2023) Günter Högner (bis 31.05.2023) Mitglieder Michael Baumann Frank Diefenbach (seit 01.06.2023) (stellvertretendes Vorstandsmitglied bis 31.05.2023) Marcus Nähser (von 01.05.2023 bis 31.05.2023) Bertram Theilacker (bis 31.05.2023) Mandate des Vorstandes und anderer Mitarbeiter im Sinne von § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB Marcus Nähser Mitglied des Verwaltungsrates der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt (seit 01.07.2023) Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe (seit 01.06.2023) Günter Högner Mitglied des Verwaltungsrates der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt (bis 31.05.2023) Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe (bis 31.05.2023)
Wiesbaden, den 22. März 2024 Nassauische Sparkasse Der Vorstand Nähser Baumann Diefenbach Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a abs. 1 Satz 2 KWG"Länderspezifische Berichterstattung"Die Nassauische Sparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Nassauischen Sparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Nassauische Sparkasse definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31.Dezember 2023 335,2 Mio. EUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 1.173. Der Gewinn vor Steuern beträgt 92,4 Mio. EUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 28,1 Mio. EUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern. Die Nassauische Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht 2023der Nassauischen Sparkasse1. Grundlagen der Sparkasse 1.1 Die Naspa und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen 1.2 Die Naspa und ihr Geschäftsgebiet 1.3 Soziales und wirtschaftliches Engagement 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 2.3 Geschäftsverlauf 2.4 Ertragslage 2.5 Finanz- und Vermögenslage 2.6 Eigenkapitalausstattung 3. Nachtragsbericht 4. Risikoberichterstattung 5. Personalbericht 6. Prognosebericht 7. Gesamtaussage 8. Nichtfinanzielle Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB Abkürzungsverzeichnis
1. Grundlagen der Sparkasse 1.1 Die Naspa und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen Die Nassauische Sparkasse (Naspa) mit Sitz in Wiesbaden ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT), Frankfurt am Main und Erfurt. Träger der Naspa ist der Sparkassenzweckverband Nassau. Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main sowie der Hochtaunuskreis, der Landkreis Limburg-Weilburg, der Main-Taunus-Kreis und der Rheingau-Taunus-Kreis im Land Hessen sowie der Rhein-Lahn-Kreis und der Westerwaldkreis im Land Rheinland-Pfalz. Die Naspa ist seit ihrer Gründung im Jahr 1840 dem gemeinen Nutzen in der und für die Region verpflichtet. Im Zentrum steht dabei der öffentliche Auftrag der Naspa, der in § 2 des Hessischen Sparkassengesetzes festgeschrieben ist. Demnach ist die Naspa mit der Aufgabe betraut, als ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Der Naspa obliegt demzufolge hauptsächlich die Förderung des Sparens und der übrigen Formen der Vermögensbildung sowie die Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Die Förderung der kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich ist dabei Teil des öffentlichen Auftrags. Die Naspa ist in den Verbund der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen integriert. Die Finanzgruppe besteht aus 48 Sparkassen, der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), der Landesbausparkasse (LBS) und der SparkassenVersicherung (SV). Das Verbundkonzept umfasst mehrere Elemente. Hierzu zählt neben der Festlegung eines einheitlichen Leitbildes und der strategischen Verbundziele auch ein gemeinsames Risikomanagement. Ein weiteres Element des Verbundkonzeptes stellt der Reservefonds dar, welcher zusätzlich zum regionalen Sicherungsfonds von den Sparkassen in Hessen und Thüringen sowie der Landesbank Hessen-Thüringen unterhalten wird. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Satzung des Reservefonds von der Verbandsversammlung des SGVHT dahingehend geändert, dass der Verbandsvorstand des SGVHT Aussetzungen von der jährlichen Dotierungspflicht beschließen kann. Von dieser Möglichkeit wurde für 2023 Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurde im Jahr 2022 die Satzung des Reservefonds ein weiteres Mal geändert und u. a. das Zielvolumen des Reservefonds auf einen Betrag von 600 Mio. EUR begrenzt. Das Verbundkonzept trägt dazu bei, dass die Sparkassen, die Landesbank Hessen-Thüringen und die anderen einbezogenen Unternehmen als wirtschaftliche Einheit wahrgenommen werden. Nach außen erkennbar wird dies durch die Vergabe eines Verbundratings. So hat die Ratingagentur Fitch der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen ein Bonitätsrating von A+ zuerkannt. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der S-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das am 3. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) neu geordnet und von der BaFin anerkannt worden. Die Institutssicherungsfunktion wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen um die Einlagensicherungsfunktion ergänzt. Kernelement ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin geleistet werden. Gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands vom 17. November 2021 wird bis zum Ende der gemäß EinSiG vorgesehenen Auffüllungsphase im Jahr 2024 das Zielvolumen anhand der Grundsätze für die risikoorientierte Beitragsbemessung des DSGV ermittelt. Die rechnerische Gesamtbelastung für die Sparkassen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem institutsspezifischen Zielvolumen gemäß den Grundsätzen für die risikoorientierte Beitragsbemessung und den freien Mitteln. Für die Sparkasse ermittelte sich per Ende 2022 eine rechnerische Unterdeckung in Höhe von 188 TEUR. Dieser Betrag wird linear über die zwei verbleibenden Restjahre bis 2024 verteilt. Es ergab sich somit eine Belastung für 2023 in Höhe von 94 TEUR. Weitere Belastungen hinsichtlich des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe sind aus dem Aufbau eines Zusatzfonds zu erwarten. Dieser wurde seitens der EZB im Rahmen der Prüfung des Sicherungssystems (IPS Deep Dive im Jahr 2019) als ein Handlungsfeld aufgezeigt. Kernelement ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,5 % der risikogewichteten Aktiva über einen Zeitraum von acht Jahren. Ausgehend von den für das Jahresende 2021 ermittelten Gesamtrisikopositionen aller dem Sicherungssystem angeschlossenen Institute ergibt sich ein rechnerisches Gesamtvolumen des Zusatzfonds von ca. 5,6 Mrd. EUR. Dies verteilt sich zunächst zur Hälfte auf die Sparkassen und Landesbausparkassen und zur Hälfte auf die Landesbanken. Auf die Sparkassenseite entfallen somit vereinfacht - d. h. ohne Betrachtung der Landesbausparkassen - 2,8 Mrd. EUR. Auf die Sparkassen des SGVHT entfallen per 31. Dezember 2022 rd. 9,2 % der gewichteten Risikoaktiva aller Sparkassen. Das bis 2032 zu erbringende Zielvolumen des SGVHT-Zusatzfonds kann also ungefähr mit 260 Mio. EUR veranschlagt werden. Der Anteil der Naspa an den gewichteten Risikoaktiva im Verbandsgebiet lag per 31. Dezember 2022 bei ca. 10,4 %, sodass die Naspa insgesamt ca. 27,1 Mio. EUR für den Zusatzfonds aufbringen muss. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, analysieren und prüfen wir entsprechende mögliche Auswirkungen fortlaufend. Für von uns abgeschlossene Sparverträge mit vergleichbaren Vertragsausgestaltungen haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildete Rückstellung neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten und noch laufenden Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Unserer Schätzung haben wir sowohl die bisherigen Kundenreklamationen als auch unsere rechtliche Beurteilung des Sachverhalts sowie die möglichen weiteren rechtlichen Entwicklungen zugrunde gelegt. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellung darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellung unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Das gesamte Leistungsspektrum der Naspa erstreckt sich vom täglichen Zahlungsverkehr über die Finanzierung privater und geschäftlicher Investitionen sowie Baufinanzierungen und die traditionelle Geldanlage bis hin zur individuellen Vermögensberatung. Unser Produktportfolio wird durch die Zusammenarbeit mit den Verbundunternehmen der S-Finanzgruppen Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz um den Versicherungs-, Bausparkassen-, Immobilien-, Wertpapier- und Leasing-Bereich sowie durch Online-Produkte ergänzt. Neben dem aktiven Zins- und Währungsmanagement für unsere Kunden sind wir auch Partnerin für alle Fragen des internationalen Zahlungsverkehrs. 1.2 Die Naspa und ihr Geschäftsgebiet Das Geschäftsgebiet der Naspa erstreckt sich über zwei kreisfreie Städte und sechs Landkreise in Hessen und Rheinland-Pfalz mit einer Gesamtfläche von rd. 4.000 km 2 und über 2 Mio. Einwohnern. Neben ländlichen Gebieten sind vor allem Konzentrationen großer Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Ballungsregion Rhein-Main anzutreffen. Im nördlichen Teil des Geschäftsgebietes, insbesondere im Westerwaldkreis, ist eine Vielzahl mittelständischer Familienunternehmen beheimatet. Die Naspa ist Teil einer sich dynamisch verändernden Bankenlandschaft. Daneben zählen die ortsansässigen Volks- und Raiffeisenbanken zu den Hauptwettbewerbern der Naspa. Dazu kommt die Besonderheit, dass sich die Naspa aufgrund der historisch gewachsenen Gemengelage auch im Wettbewerb mit anderen Sparkassen befindet. Die Naspa setzt darauf, Qualitätsanbieter von Finanzdienstleistungen zu sein, und entwickelt in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages für alle Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einer Wahlfreiheit zwischen digitalen und stationären Angeboten. Sie richtet ihre strategische Ausrichtung an diesen Ansprüchen aus. Der Fokus liegt dabei auf einem organischen und nachhaltigen Wachstum im Kundengeschäft. Hierbei kommt die Naspa dem Regionalprinzip einer Sparkasse nach und konzentriert sich auf das eigene Geschäftsgebiet. Im Geschäftsjahr 2023 war das Geschäftsgebiet im Privatkundenbereich in vier Regionen untergliedert: - Region Süd (Wiesbaden) bzw. Private Banking Region Wiesbaden - Region Ost (Frankfurt, Main-Taunus, Hochtaunus) - Region West (Rhein-Lahn, Rheingau-Taunus) - Region Nord (Westerwald, Limburg-Weilburg). Zusätzlich zu den Finanz-Centern sind im Privatkundenbereich 15 Private Banking-Center etabliert, um die ausgezeichneten * Beratungskomponenten des Private Bankings in die Fläche zu bringen. Darüber hinaus stehen sechs Finanzierungscenter für die Beratung bei komplexen Aktivprodukten sowie privaten Baufinanzierungen zur Verfügung. Die Firmenkunden und die Gewerbekunden werden in den drei Firmenkundenregionen - Region Mitte - Region Süd - Region Nord sowie darüber hinaus in einem zentralen Business-Center betreut. Den veränderten Kundenbedürfnissen nach flexibler Beratung auch außerhalb der Öffnungszeiten bzw. an einem Ort und über einen Zugangskanal ihrer Wahl trägt die Naspa zusätzlich Rechnung. Die Naspa stärkt konsequent das digitale Beratungsangebot für Privat- sowie Firmen- und Gewerbekunden. Online- und Omnikanal-affine Privatkunden werden über ein Direkt-Beratungs-Center (DBC) und die Gewerbe- und Geschäftskunden über ein Business-Center (BC) werktags von 08:00 bis 19:00 Uhr ganzheitlich betreut und beraten. Die Beratung und der Abschluss erfolgen über Telefon oder Videokonferenz. Als eine der großen Sparkassen in Deutschland hat die Naspa den Anspruch, ihre Kundinnen und Kunden in allen Bereichen vollumfänglich zu beraten und zu unterstützen. Die Naspa-Finanzplanung sowie die konsequente Anwendung des ganzheitlichen Beratungsansatzes schaffen dabei die Grundlage für zufriedene * Kunden. Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führte die Naspa das im Jahr 2017 aufgesetzte Strategieprogramm "Naspa 4.0" im Geschäftsjahr 2023 fort. Dieses Wachstums- und Effizienzprogramm stellt eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Naspa dar und soll mit seinen Maßnahmen dazu beitragen, die strategischen Zielgrößen zu erreichen. Dabei bezieht es die Ergebnisse der bisher formulierten strategischen Maßnahmen mit ein und reagiert flexibel auf sich stetig wandelnde Anforderungen und Gegebenheiten im Kreditgewerbe. Das Programm besteht aus drei Säulen: Kultur & Wertesystem, Vertriebsstrategie und Effizienz & Transparenz. * Auszeichnungen sind u. a. auf unserer Homepage zu finden. 1.3 Soziales und wirtschaftliches Engagement Die Förderung der kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich ist Teil des öffentlichen Auftrags. Die Naspa-Stiftung "Initiative und Leistung" wurde am 15. Dezember 1989 durch die Naspa mit einem Stiftungskapital von 2,6 Mio. EUR gegründet. Seitdem erhöhte sich das Stiftungsvermögen - insbesondere durch Zustiftungen der Naspa - kontinuierlich. Das Stiftungskapital beträgt Ende 2023 26,8 Mio. EUR. Dieses Vermögen garantiert durch seine Erträge eine nachhaltige Fördermittelvergabe für die Region. Der Schwerpunkt liegt dabei besonders auf kleinen Vereinen und ihren Projekten aus den Bereichen Jugend, Kultur, Kunst, Sport, Heimat- und Brauchtumspflege, Umweltschutz sowie Gesundheitspflege. Seit Gründung der Stiftung wurden mehr als 13.500 Projekte und Aktivitäten in der Region unterstützt und Fördergelder in Höhe von 21 Mio. EUR ausgeschüttet. Auf das Berichtsjahr entfallen hierbei Fördermittel von 0,6 Mio. EUR. Weiterhin hat die Naspa im Jahr 2023 777 Vereine, Stiftungen und Einrichtungen durch Spenden, PS-Los-Zuwendungen und Sponsoring mit einer Gesamtsumme von rd. 1,9 Mio. EUR an Fördermitteln finanziell unterstützt. Damit hilft die Naspa diesen Vereinen und Einrichtungen, ihre gemeinnützigen Aufgaben und Ziele zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsgebiet der Naspa zu erfüllen. Zur weiteren wirtschaftlichen Förderung in der Region ist die Naspa an insgesamt drei Wirtschaftsförderungsgesellschaften beteiligt. Diese tragen unter anderem auch durch die Unterstützung von Existenzgründenden zu einer Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur ihrer Landkreise bei. Als Steuerzahlerin trägt die Naspa einen Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Hand. Die Gewerbe- und die Grundsteuer fließen den Kommunen direkt zu; über die Umlage der Körperschaftsteuer partizipieren die Gemeinden vor Ort. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um 2 Promillepunkte auf 11,3 %. Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Auch die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, die sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Ebenso wurden die Aktienkurse von den Bewegungen der Leit- und Kapitalmarktzinsen stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Kurse verhalten und gingen vor allem zwischen August und Oktober aufgrund der realwirtschaftlichen Situation deutlich zurück. Im November und Dezember setzte ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, sodass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen, und zwar um 3,0 %. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 %. Weiter robust blieb 2023 auch der deutsche Arbeitsmarkt. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um 4 Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte, trotz des Fachkräftemangels, auch im schwierigen Jahr 2023 auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. gesteigert werden. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Laut den aktuellen Konjunkturumfragen der Industrie- und Handelskammern Wiesbaden, Frankfurt, Limburg-Weilburg und Koblenz sowie der Gesamtumfrage Hessen wird die wirtschaftliche Lage im Geschäftsgebiet der Naspa aufgrund der über alle Branchen pessimistischen Geschäftserwartungen belastet. Der Geschäftsklimaindex, der Lage und Erwartungen der Unternehmen zusammenfasst und mit dem Wert "100" die Grenze zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung darstellt, ist - die Wirtschaftsregion Wiesbaden ausgenommen - in allen Regionen negativ (Bandbreite 85 - 101). (Quellen: IHK Konjunkturberichte Hessen, Frankfurt, Koblenz, Limburg und Wiesbaden, jeweils Herbst 2023) Im Naspa-Geschäftsgebiet liegt die Arbeitslosenquote im Durchschnitt bei 5,6 % (Vorjahr: 5,2 %). Die Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor liegt über dem Bundesdurchschnitt. Auch die Anzahl von Hochqualifizierten (Hochschulabschluss oder -reife) liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Der Kaufkraft-Index liegt bei 108,1 % (Vorjahr: 108,9 %), wobei es hier regional unterschiedliche Ausprägungen gibt. Demografisch wird sich die Einwohnerzahl im Geschäftsgebiet bis zum Jahr 2043 voraussichtlich um ca. 77.000 Menschen erhöhen, wobei sich die Struktur innerhalb der Bevölkerungspyramide dramatisch verändern wird. Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren wird bis 2043 um voraussichtlich 28,7 % steigen, hingegen wird die Anzahl der unter 22-Jährigen nur um 4,3 % zunehmen. Innerhalb des Naspa-Geschäftsgebietes stellt sich die Bevölkerungsentwicklung unterschiedlich dar. Während beispielsweise für Frankfurt bis 2043 ein Bevölkerungsanstieg von über 10 % prognostiziert wird, ist für den Rheingau-Taunus-Kreis mit einem Bevölkerungsrückgang von knapp 2 % zu rechnen. Insgesamt betrachtet ist jedoch überwiegend von einer Bevölkerungszunahme auszugehen. (Quelle: ZMDB Zentrale Marktdatenbank, S-Management Services GmbH, Stuttgart) 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Die Kennzahlen zur Cost-Income-Ratio, Gesamtkapitalquote gemäß CRR und LCR, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar. Diese Indikatoren sind Bestandteile der Lageberichterstattung und werden jeweils in den entsprechenden Teilberichten dargestellt. 2.3 Geschäftsverlauf Bestimmende Faktoren des abgelaufenen Geschäftsjahres waren primär die geopolitischen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen, welche sich im Anstieg des Zinsniveaus sowie der hohen Inflation niederschlugen. Die Effekte daraus wirken, mit Fokus auf den Zinsüberschuss und die Bestandsentwicklung, auf nahezu alle Komponenten der Geschäftsentwicklung.
* Bilanzsumme, Bürgschaften und Derivate mit ihren Nominalbeträgen. Das Geschäftsvolumen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr, primär bedingt durch den Anstieg der derivativen Finanzinstrumente im Rahmen der Gesamtbanksteuerung, insbesondere zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos, um 1,7 % auf 22.502 Mio. EUR. Der Rückgang der Bilanzsumme um 4,6 % auf 14.722 Mio. EUR ist maßgeblich auf die Rückführung von Refinanzierungsgeschäften (TLTRO) mit der EZB zurückzuführen.
Das Kundenkreditgeschäft hat sich im Jahr 2023 um 58 Mio. EUR (0,5 %) erhöht. Der Bestandszuwachs liegt um 27 Mio. EUR über den Planannahmen von 31 Mio. EUR. Der Bestandsrückgang im Geschäftsfeld Privatkunden konnte durch die über den Planannahmen liegenden Bestandszuwächse in den Geschäftsfeldern Firmenkunden sowie Kommunen und Institutionelle ausgeglichen werden. Im Bereich der Wohnungsbaufinanzierungen erfolgten im Geschäftsjahr 2023 Darlehenszusagen mit einem Volumen von 354 Mio. EUR (Vorjahr: 721 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen insgesamt um 2,9 % auf 11.792 Mio. EUR an und liegen mit einem Wachstum von rd. 337 Mio. EUR deutlich über Planniveau. Aufgrund der durch die EZB eingeleiteten Zinswende wurden unseren Kunden wieder Produkte mit positiver Verzinsung angeboten. Der Bestand der Termineinlagen ist um 305,0 % angestiegen, während sich die Bestände der Sichteinlagen, im Vergleich zu den Anstiegen der Vorjahre, um 7,2 % verminderten. Bei den Spareinlagen ist im Jahr 2023 ein Rückgang von 15,9 % zu verzeichnen. Die Entwicklung im Bauspargeschäft lag unter unseren Erwartungen. Insgesamt wurden 2.800 Verträge (Vorjahr: rd. 3.200) mit einem Bausparvolumen in Höhe von 165,0 Mio. EUR (Vorjahr: 195,8 Mio. EUR) vermittelt. Dies liegt deutlich unter dem geplanten Bausparvolumen von 193,5 Mio. EUR. In den Bereichen von Lebensversicherungen, Kompositversicherungen und Krankenversicherungen erfolgt die qualifizierte Vermittlung und Betreuung von Versicherungs- und Vorsorgelösungen insbesondere über unsere Tochtergesellschaft, die Naspa-Versicherungs-Service GmbH. Das Geschäftsjahr 2023 war dabei weiterhin geprägt durch die Auswirkungen der Zinswende, die das Unternehmen vor große Herausforderungen stellte. Insbesondere wurde das Einmalanlagengeschäft im Bereich Leben durch attraktive Alternativen im Einlagen- und Anleihegeschäft nachhaltig beeinträchtigt. Hinzu kam die Zurückhaltung der Kunden beim Abschluss von beratungsintensivem Lebensversicherungsgeschäft infolge der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten wirtschaftlichen Entwicklung (Inflation, Anstieg der Energiekosten etc.). In der Sparte Lebensversicherungen erzielte die Naspa-Versicherungs-Service GmbH eine unter den Planannahmen von 173,6 Mio. EUR liegende Bewertungssumme in Höhe von 121,0 Mio. EUR. Verglichen mit dem Absatzvolumen des Vorjahres mit einer Bewertungssumme von 151,6 Mio. EUR entspricht dies einem Rückgang von 20,2 %. Auch der Vertrieb der Kompositversicherungen entwickelte sich rückläufig und erfüllte nicht unsere Erwartungen. Die Jahresnettoprämie betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr rd. 0,77 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr mit einer Jahresnettoprämie in Höhe von rd. 0,85 Mio. EUR entspricht dies einem Rückgang in Höhe von 9,4 %. Als Ergänzung unserer Finanzierungsangebote bietet die Naspa auch Leasingfinanzierungen an. Das überwiegend an die Deutsche Leasing, Bad Homburg, vermittelte Leasingneugeschäft lag mit 25,7 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres (26,5 Mio. EUR). Es entsprach damit jedoch unserer Planung von 25,7 Mio. EUR. Unsere Tochtergesellschaft Naspa Immobilien GmbH hat sich in einem schwierigen Marktumfeld gut behauptet. Das deutlich abgekühlte Klima in der Immobilienbranche und das sprunghaft gestiegene Zinsniveau wirken negativ auf die Geschäftsaktivitäten unserer Tochtergesellschaft. Kaufzurückhaltung und zunehmendes Angebot bei gleichzeitig gesunkener Transaktionszahl prägen das Geschäftsjahr. Die Umsatzrückgänge im wohnwirtschaftlichen Bereich konnten annähernd durch gewerbliche Transaktionen mit einem Kaufpreisvolumen von 31 Mio. EUR kompensiert werden. Dies führte 2023 zu einem Umsatzvolumen von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR). Auch im Geschäftsjahr 2024 gehen wir von Kaufzurückhaltung aus und rechnen erst zum Ende des Jahres mit einer leichten Belebung. Im Segment Vermögensverwaltung bietet die Naspa ihren Kunden mit der Individuellen Vermögensverwaltung (IVV) und der Vermögensverwaltung für Sparkassen (VVS), gemanagt durch die Frankfurter Bankgesellschaft, zwei Angebote. Das Bestandswachstum erhöhte sich in Summe auf zwischenzeitlich 344,2 Mio. EUR (Vorjahr: 316,4 Mio. EUR), wobei beide Angebote (IVV und VVS) jeweils um über 10 Mio. EUR zulegten. Im Rahmen der Verbundgeschäfte mit der DekaBank, Frankfurt am Main, beliefen sich die Umsätze in Fondsanteilen auf 167,8 Mio. EUR (Vorjahr: 167,5 Mio. EUR).
Die Erholung des Renten- und Aktienmarktes spiegelt sich in der Entwicklung des Wertpapierkommissionsgeschäfts wider. Dieses entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr positiv. Der Wertpapiergesamtumsatz erhöhte sich im Jahresverlauf um 504 Mio. EUR bzw. 58,6 % auf 1.364 Mio. EUR. 2.4 Ertragslage Die Beurteilung der Ertragslage erfolgt auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung grundsätzlich nach Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation, die sowohl Grundlage der Planung und der internen Steuerung sowie der Gremienberichterstattung ist. Die handelsrechtliche Sichtweise der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weicht in den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen von dieser betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise ab. In der nachfolgenden Tabelle wurde die handelsrechtliche GuV-Sicht auf die betriebswirtschaftliche Sicht übergeleitet. Überleitungsrechnung
Die in der Überleitung aufgezeigten wesentlichen Unterschiede zwischen der GuV und der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise resultieren im Zins- sowie Provisionsergebnis im Wesentlichen aus Erträgen der Tochtergesellschaften (Bruttodarstellung) sowie aus der Zuordnung der Grundstücks- und Dienstleistungserträge, und bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen insbesondere aus Personal- und Sachaufwand der Tochtergesellschaften und Zuordnungen zum neutralen Ergebnis. Im Detail verweisen wir auf die Ausführungen zum Saldo aus neutralen Erträgen und Aufwendungen.
Der Zinsüberschuss liegt 20,8 Mio. EUR über dem Planwert. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg von 32,2 Mio. EUR zu verzeichnen. Der Anstieg sowohl gegenüber den Planungen als auch gegenüber dem Vorjahr, resultiert primär aus der Zinsentwicklung des Jahres 2023. Die Zinserträge sind im Jahr 2023 deutlich stärker gestiegen als die Zinsaufwendungen. Zur Stabilisierung der Zinsergebnisse in den Folgejahren wurden Zins-Swaps vorzeitig geschlossen und negative Erfolgsbeiträge in Höhe von 42,9 Mio. EUR, welche ergebnismindernd im Zinsüberschuss abgebildet sind, realisiert. Der Provisionsüberschuss liegt um 3,6 Mio. EUR über unseren Erwartungen und leicht über dem Vorjahresniveau. Von besonderer Bedeutung sind die Erträge aus dem Giroverkehr und aus dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft. Die Erträge im Versicherungsvermittlungsgeschäft haben sich verringert, was jedoch durch gestiegene Erträge im Wertpapierdienstleistungs- sowie durch Erträge aus dem Giro- und Kartengeschäft überkompensiert werden konnte. Zudem fiel der Aufwand für die Vermittlung von Kreditgeschäften niedriger aus. Der Personal- und Sachaufwand (inkl. Sonstiger ordentlicher Aufwand) einschließlich der Abschreibungen auf Sachanlagen liegt insgesamt auf Planniveau. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich diese Aufwandsposition um 7,2 Mio. EUR. Die Personalaufwendungen erhöhten sich, primär durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, um 2,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert und liegen damit über unseren Planungen. Der Sachaufwand liegt um 4,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert, jedoch unterschreitet er den Planwert um 3,3 Mio. EUR. Die niedriger als erwartete Dotierung der Bankenabgabe und des Sparkassenstützungsfonds sowie ein striktes Aufwandsmanagement trugen zur Planunterschreitung bei. Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften(Währungsumrechnung) entspricht dem Vorjahreswert und liegt damit um 0,4 Mio. EUR über unseren Erwartungen. Zur Berechnung des Aufwand-Ertrag-Verhältnisses wurde für das Geschäftsjahr 2023 der Personal- und Sachaufwand in Relation zu den Erträgen (Zins- und Provisionsüberschuss, Nettoergebnis aus Finanzgeschäften sowie Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen) gesetzt. Die sich hieraus ergebende Cost-Income-Ratio beläuft sich auf 62,0 % (Vorjahr: 66,4 %). Dieser Wert liegt mit 8 Prozentpunkten deutlich unter der strategischen Zielgröße von < 70 % und unter unserer Planung von 67,1 %.
Das Bewertungsergebnis hat sich in Summe, ohne Berücksichtigung der Zuführung von Vorsorgereserven in Höhe von 23,0 Mio. EUR, vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 mit einem Saldo von insgesamt -11,3 Mio. EUR negativer entwickelt als erwartet (Planwert 2023: -7,8 Mio. EUR). Aufgrund der Zinsentwicklung konnte, wie erwartet, beim Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft ein positiver Wert in Höhe von 18,7 Mio. EUR erzielt werden, welcher um 5,1 Mio. EUR über dem Planwert liegt. Durch diese Entwicklung konnten die Abschreibungen aus dem Vorjahr in Höhe von 52,9 Mio. EUR, welche vollständig zum strengen Niederstwert vorgenommen wurden, teilweise aufgeholt werden. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft liegt über dem Planwert in Höhe von -20,9 Mio. EUR und endet mit einem Saldo von -29,6 Mio. EUR. Der deutliche Anstieg ist insbesondere auf die gestiegenen Aufwendungen für das Bilden von Einzelrisikovorsorgen zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Risikovorsorgeaufwendungen um 28,5 Mio. EUR erhöht. Das sonstige Bewertungsergebnis endet bei einem geplanten Wert von -0,5 Mio. EUR bei -0,4 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Abweichung von 5,9 Mio. EUR, da im Geschäftsjahr 2022 in den sonstigen Bewertungen ein Auflösungsgewinn aus dem Abgang der Beteiligung an der Helicon KG (4,8 Mio. EUR) sowie ein Erlös aus der Übertragung einer Beteiligung auf eine Tochtergesellschaft (1,5 Mio. EUR) enthalten war. Mit der Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in Höhe von 23,0 Mio. EUR wird die im Geschäftsjahr 2022 notwendig gewordene Auflösung in Höhe von 18,0 Mio. EUR wieder zugeführt und um eine Reserve in Höhe von 5,0 Mio. EUR erweitert. Insgesamt tragen die Bewertungen im Wertpapier- und Kreditgeschäft allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Aufwendungen und Erträge aus dem Bewertungsergebnis gemäß § 340f Abs. 3 HGB, § 340c Abs. 2 HGB und § 33 RechKredV saldiert. Der Saldo aus neutralen Erträgen und Aufwendungen betrug insgesamt +1,1 Mio. EUR und fiel damit gegenüber unseren Planwerten (-15,8 Mio. EUR) günstiger aus. Die Aufwendungen entfallen mit insgesamt 8,4 Mio. EUR zum größten Teil auf die Altersversorgung der Mitarbeitenden einschließlich der Aufzinsung der diesbezüglichen Rückstellungen. Die Erträge resultieren mit 9,5 Mio. EUR weit überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen. Für das im Jahresdurchschnitt zur Verfügung stehende bilanzielle Eigenkapital errechnet sich auf Basis des Vorsteuerergebnisses für das abgelaufene Jahr eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 9,6 % (Vorjahr: 3,4 %). 2.5 Finanz- und Vermögenslage
Die Bestandsveränderung der Forderungen an Kreditinstitute resultiert insbesondere aus der Rückführung der Geldanlage im Rahmen der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr absolut gesehen um 14 Mio. EUR bzw. 0,1 % und stellen mit einem Anteil von 70,5 % der Bilanzsumme den größten Vermögensposten dar. Die Bestände an festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhten sich um 129 Mio. EUR auf 2.082 Mio. EUR und liegen über dem Vorjahresniveau sowie unseren Planannahmen von 1.725 Mio. EUR. Die Ausweitung der festverzinslichen Wertpapiere erfolgte im kurz- bis mittelfristigen Laufzeitbereich. Bei den nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden insbesondere die Anlagen in Wertpapierspezialfonds und Immobilienfonds ausgeweitet. Die unwiderruflichen Kreditzusagen belaufen sich auf 618 Mio. EUR (Vorjahr: 882 Mio. EUR) und werden in der Liquiditätssteuerung berücksichtigt. Daneben bestehen Zeichnungszusagen für Anteile an Investmentvermögen von 40 Mio EUR und ein offener Betrag für Kapitalabrufe von 14 Mio EUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr nahezu halbiert. Sie beinhalteten 2022 zu rd. 60 % die von der Deutschen Bundesbank angebotenen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (TLTRO), welche im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückgeführt wurden. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrug der Bestandszuwachs 337 Mio. EUR bzw. 2,9 %. Sie stellen mit einem Anteil von 80,1 % der Bilanzsumme die wesentlichste Refinanzierungsquelle der Sparkasse dar. Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Entwicklung der Liquidität der Naspa ist im Risikobericht (Liquiditätsrisiken) dargestellt. 2.6 Eigenkapitalausstattung Die Sicherheitsrücklage der Naspa beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1.102,7 Mio. EUR.
Die Eigenmittel gemäß Art. 72 der Richtlinie über die Eigenkapitalanforderungen (CRR) betragen zum Bilanzstichtag 1.349 Mio. EUR und setzen sich wie folgt zusammen: Sicherheitsrücklage, Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und Ergänzungskapital, das aus Teilen der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie den Stillen Einlagen besteht. Der Anstieg des Kernkapitals zum Bilanzstichtag resultiert aus der Zuführung des Bilanzgewinns aus dem Jahresabschluss 2022. Im Vorjahresvergleich hat sich zum Bilanzstichtag die Kernkapitalquote um 0,3 Prozentpunkte auf 14,9 % und die Gesamtkennziffer um 0,1 Prozentpunkte auf 16,5 % erhöht. Die Eigenmittelquote für 2023 liegt damit 0,7 Prozentpunkte über dem Planwert. Ursache hierfür sind um rd. 388 Mio. EUR geringere risikogewichtete Aktiva als geplant. Die nach der CRR geforderte Eigenmittelunterlegung der anrechnungspflichtigen Positionen sowie der institutsindividuelle Aufschlag von 1 % wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Zur Berechnung der Eigenmittelanforderung für Adressrisiken wendet die Naspa den Standardansatz und für Operationelle Risiken den Basisindikatoransatz an. In Summe beläuft sich die Eigenkapitalanforderung per 31. Dezember 2023 auf 1.027,8 Mio. EUR. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert vornehmlich aus einer seit Februar 2023 erhöhten zu erfüllenden Mindestquote aufgrund des antizyklischen Kapitalpuffers für Deutschland von 0,75 % sowie des sektoralen Systemrisikopuffers von 2 % für durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen. Im Rahmen des zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozesses wird unter Berücksichtigung der absehbaren regulatorischen Anforderungen und des strategischen Planungsansatzes der zukünftige Kapitalbedarf ermittelt. Danach werden im kommenden Geschäftsjahr regulatorische Eigenmittel von 1.392 Mio. EUR erwartet. Diese erhöhen sich bis zum Jahr 2026 voraussichtlich auf 1.595 Mio. EUR. Die für die geplante Geschäftsentwicklung erforderlichen Eigenmittel können, bei Eintritt des geplanten Geschäftsverlaufs, aus eigener Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden. Der ausgewiesene Bilanzgewinn von 63,9 Mio. EUR steht zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung. 3. Nachtragsbericht Nach Schluss des Geschäftsjahres bestanden keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Bilanz zu berücksichtigen gewesen wären. 4. Risikoberichterstattung Im folgenden Abschnitt legt die Naspa auch gemäß Art. 435 (1) CRR ihre Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme offen. Risikoverständnis und Grundlagen des Risikomanagements Zum Bankgeschäft gehört das Eingehen von Risiken, also die Übernahme von Verlust- bzw. Schadensgefahren, die dadurch entstehen, dass erwartete Entwicklungen ungünstiger verlaufen als geplant. Ziel des Risikomanagements ist es, durch Einrichtung geeigneter interner Kontrollverfahren unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und Festlegung von Strategien wirksam und angemessen Risiken zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten, zu überwachen und zu kommunizieren. Dies geschieht bei der Naspa unter Beachtung (aufsichts)rechtlicher, geschäftspolitischer und betriebswirtschaftlicher Vorgaben. Aufsichtsrechtlich maßgeblich sind die auf § 25a KWG basierenden Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Implementierung angemessener interner Kontrollverfahren (Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung und Kommunikation der wesentlichen Risiken) beinhalten. Zusätzlich beachtet die Naspa bei der Ausgestaltung ihres Risikomanagements auch die sparkassenrechtlichen Bestimmungen. Intern definierte geschäftspolitische Vorgaben, die die Naspa beim Eingehen von Risiken berücksichtigen muss, sind unter anderem in der jährlich auf Basis der Geschäftsstrategie entwickelten Risikostrategie fixiert, in der die risikostrategischen Grundsätze zum Erreichen der langfristigen strategischen Geschäftsziele der Sparkasse festgelegt sind. Die Risikostrategie beschreibt das Management der aus den wesentlichen Geschäftsaktivitäten resultierenden Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Darüber hinaus definiert die Strategie auch Leitlinien für die Risikokultur, den grundsätzlichen Umgang mit Risiken im Institut und Maßnahmen des Risikomanagements. Jede der wesentlichen Risikoarten - Adressrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken und Sonstige wesentliche Risiken - wird hierin detailliert behandelt. Die Managementgrundsätze aus der Risikostrategie werden durch prozessuale und methodische Regelungen im Risiko- und Organisationshandbuch ergänzt. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken. Es beinhaltet unter anderem interne Verfahren und Systeme zur Risikoerkennung, -messung, -bewertung, zum Risikoreporting, zur Risikosteuerung und Risikokontrolle. Diese Instrumente sowie die hierbei angewandten Methoden und Prozesse werden fortlaufend auf ihre Funktionalität überprüft und zugleich weiterentwickelt. Die Verantwortung für ein funktionsfähiges und ordnungsgemäßes Risikomanagementsystem trägt der Gesamtvorstand. Dieser verabschiedet neben der Geschäftsstrategie eine dazu konsistente Risikostrategie. Der Vorstand informiert das Aufsichtsorgan (Verwaltungsrat) vierteljährlich über die Risikosituation in angemessener Weise schriftlich. Der dem Vorstandsvorsitzenden direkt berichtende Zentralbereich Gesamtbanksteuerung ist für das Risikocontrolling verantwortlich, also die Risikoerkennung, -messung, -bewertung, -kontrolle sowie das Risikoreporting. Zusätzlich obliegt dem Risikocontrolling die Methodenkompetenz für die Ausgestaltung der Elemente des Risikomanagementprozesses. Die Risikocontrolling-Funktion unterstützt die Geschäftsleitung gemäß AT 4.4.1 MaRisk in allen risikopolitischen Fragen, bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Risikosteuerungs- und -controllingprozessen sowie der Berichterstattung. Die organisatorische Anbindung des Risikocontrollings in Unabhängigkeit von den Handels- und Marktbereichen folgt den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und vermeidet Interessenskonflikte innerhalb der Organisationseinheiten. Die nach AT 4.4.1 MaRisk besonders definierte Leitung der Risikocontrolling-Funktion wird durch den Zentralbereichsleiter Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung ist er zu beteiligen. Die operative Risikosteuerung wird von den jeweiligen portfolioverantwortlichen Bereichen wahrgenommen. Für die Steuerung und Überwachung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse ist der Fachbereich Auslagerungsmanagement verantwortlich. Alle Risikomanagementprozesse werden durch die Interne Revision entsprechend dem Prüfungsplan geprüft, die als fester Bestandteil des unternehmerischen Überwachungssystems ebenfalls dem Vorstand unmittelbar unterstellt und diesem berichtspflichtig ist. Operative Verantwortlichkeiten im Risikomanagement Quelle: Darstellung gemäß Risikostrategie Legende: 001 Gesamtvorstand D2 Dezernat Firmenkunden 060 Zentralbereich Kapitalmärkte und Kommunen 085 Zentralbereich Vertriebsmanagement Privatkunden (PK) Das so konstituierte Risikomanagement soll die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Mindestanforderungen sowie die jeweils gültigen regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Liquidität jederzeit gewährleisten. Risikotragfähigkeit als Teil des Risikomanagements Unter dem Begriff der Risikotragfähigkeit definiert der Regulator Verfahren zur Sicherstellung einer angemessenen Ausstattung mit Risikodeckungspotenzial im Verhältnis zu den Risiken (Säule II). Dadurch stellt er sicher, dass die Risiken zu keiner Zeit ein den Fortbestand des Unternehmens bedrohendes Ausmaß erreichen. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit nutzt die Naspa zwei alle wesentlichen Risiken berücksichtigende Steuerungskreise, die in das Konzept der Gesamtbanksteuerung integriert sind. Aus den Steuerungskreisen wiederum leitet die Bank ein gesamtbankweit gültiges Limitsystem ab, das wesentliche Maßgaben für das interne Risikomanagement liefert. Die Risikotragfähigkeitskonzeption der Naspa orientiert sich an dem im Mai 2018 veröffentlichten Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte. Hierdurch hat die Aufsicht die Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe auf eine neue Basis gestellt. Dabei wurden auch die aktuellen Entwicklungen innerhalb des einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - "SSM") berücksichtigt. Die deutsche Aufsicht hat zur Sicherstellung der beiden Schutzziele (Fortführung des Instituts sowie Schutz der Gläubiger vor Verlusten) zwei Perspektiven zugrunde gelegt: eine normative und eine ökonomische Perspektive. Die Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse stellt sich wie folgt dar:
Die normative Perspektive zielt auf die Einhaltung aller regulatorischen und aufsichtlichen (Kapital-) Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen ab. Relevante Steuerungsgrößen der normativen Perspektive sind die Kapitalgrößen Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelzielkennziffer sowie sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. In der normativen Perspektive sind sämtliche wesentlichen Risiken einzubeziehen, sofern sie aufgrund ihrer Eigenart sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können. Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Der Risikohorizont von einem Jahr für die Risikomessung ist bereits in den aufsichtlich vorgegebenen Verfahren zur Risikomessung verankert. Das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht aus regulatorischen Eigenmitteln sowie ggf. aus weiteren Kapitalbestandteilen, soweit diese aufsichtsseitig zur Abdeckung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen und -erwartungen (einschließlich Eigenmittelzielkennziffer) anerkannt werden. Der ökonomische Ansatz verfolgt das Ziel, die Substanz der Naspa langfristig zu sichern sowie selbst in einer Extremsituation, d. h. bei einer Realisierung aller in der RTF-Steuerung berücksichtigten Risiken (unter Verwendung von strengen, auf seltene Verlustausprägungen abstellende Risikomaße und Parameter), die Bankgläubiger aus dem verbliebenen Vermögen der Bank zu bedienen und so vor Verlusten zu schützen. In der ökonomischen Perspektive werden auch Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau 99,9 %, wie im Vorjahr) berücksichtigt. Der Risikohorizont beträgt für die ökonomische Perspektive ein Jahr (rollierend). Die einzelnen Risikoarten werden dabei unter der Annahme einer vollständigen positiven Korrelation aggregiert, sodass Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten nicht berücksichtigt werden. In der ökonomischen Perspektive entspricht das Risikodeckungspotenzial dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das kontrahierte Geschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Sparkasse. Außerbilanzielle Positionen und Abzüge für Risikoprämien werden ebenfalls berücksichtigt. Stille Reserven und Lasten (insbesondere etwaige Nachschusspflichten/Stille Lasten aus der Bewertung der betrieblichen Altersvorsorge), sämtliche sonstige Rückstellungen, sonstige Vermögensgegenstände und sonstige Verbindlichkeiten werden vollständig angerechnet. Dem so berechneten Nettovermögen stehen die mittels Modellsimulationen, Szenario-Analysen oder Expertenschätzungen ermittelten Risiken gegenüber. Das betrachtete Risikomaß ist der Value at Risk. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird vom Vorstand ein Limitsystem für die Gesamtbank sowie die einzelnen Portfolios als ein zentrales Instrument der Risikosteuerung und zur Umsetzung der risikostrategischen Ausrichtung der Sparkasse verabschiedet. Ergänzt wird das barwertige Gesamtbank-/Geschäftsfeldlimitsystem durch definierte Verlustobergrenzen, Risikotoleranzen, Analysen zu Risikokonzentrationen, Risikopuffern und Ampelsystematiken. Die perspektivische Überwachung aller wesentlichen wie auch die situative Analyse nicht wesentlicher Risiken erfolgt durch Frühwarnsysteme, Szenario-Betrachtungen und Simulationen. Ergänzt wird dieses Überwachungssystem durch einen mehrjährigen Kapitalplanungsprozess sowie reguläre und inverse Stresstests, die die gesamten Auswirkungen wesentlicher Änderungen bei den Risikofaktoren auf die ausgewählten Risikosteuerungsgrößen untersuchen. Aus diesen Ergebnissen, sowohl im Einzelnen als auch in der Gesamtbetrachtung, werden im Bedarfsfall Steuerungsmaßnahmen abgeleitet. Die Risikotragfähigkeit für beide Perspektiven sowie ausgewählte Analysen werden monatlich ermittelt. Komplettiert wird die Risikotragfähigkeitsbetrachtung von vierteljährlichen Stresstests sowie der jährlichen Kapitalplanung. Im Rahmen des Dezernatsberichts "Darstellung Risikotragfähigkeit" sowie des vierteljährlichen Risikoberichts an den Gesamtvorstand wird die Geschäftsleitung über die Risikotragfähigkeit informiert. Darüber hinaus wird regelmäßig über die Risikosituation einzelner Risikoarten berichtet. Bei außergewöhnlichen Entwicklungen oder Ereignissen von wesentlicher Bedeutung, zum Beispiel bei einem plötzlich auftretenden erheblichen Risikovorsorgebedarf im Bereich der Adressrisiken, werden der Vorstand und fallweise der Verwaltungsrat der Naspa im Rahmen einer Ad-hoc-Berichterstattung informiert. Risikoarten Im Rahmen einer jährlichen (ggf. auch anlassbezogenen) Risikoinventur erfolgt bei der Naspa die Ermittlung eines Gesamtrisikoprofils durch Analyse der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen. Weiterhin finden dabei eine Überprüfung der nicht wesentlichen Risiken sowie eine Prüfung auf Existenz bisher nicht betrachteter Risiken statt. Hierbei wird die Differenzierung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Risiken untersucht. Die Risikoinventur unterteilt sich in einen quantitativen Teil (auf Basis der ökonomischen Perspektive), eine qualitative Bewertung (anhand des Planungsverlaufs/der Normativen Perspektive) sowie eine kritische Reflexion der gesamten Ergebnisse. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Risikokategorien und -arten auf Grundlage der Ergebnisse der Risikoinventur 2023. Auch im Jahr 2023 wurde die Risikoinventur der Naspa weiter an das Standardverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) angenähert. Die Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH (SR) hat eine Standard-Risikoinventur auf Basis der "neuen RTF" (Ökonomische & Normative Perspektive) zur Verfügung gestellt. Die Methodik ist teilweise individualisierbar und wurde auf die Gegebenheiten der Naspa angepasst (bspw. Aufnahme Risiko aus Pensionsverpflichtungen). Nicht wesentliche Risiken finden in der laufenden Darstellung der Risikotragfähigkeit keine Berücksichtigung mehr, sondern werden über einen pauschalen Risikopuffer abgedeckt. Nachhaltigkeit ist auch unter Risikogesichtspunkten für die Naspa relevant: Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risiken können dabei als Risikotreiber bezeichnet werden. Sie wirken auf die Risikofaktoren (Kurse, Marktwerte, Bonitäten etc.) der bekannten finanziellen Risikoarten (z. B. Marktpreis-, Adress- oder Liquiditätsrisiken) und auf deren Korrelationen. Sie stellen jedoch keine eigenständige Risikoart dar. Sie werden als eigene Risikokategorie betrachtet, deren Risikofaktoren jedoch auf andere Kategorien einwirken können. Hierbei werden perspektivisch alle drei Nachhaltigkeitskriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in die Bewertung ihrer Bedeutsamkeit für die jeweilige Risikoart einbezogen. Entsprechend der regulatorischen Priorität fokussiert die Naspa zunächst auf die Klimarisiken. In einer ersten strukturierten Analyse wurde in 2023 eine Nachhaltigkeitsrisikoinventur durchgeführt, die die Risikotreiber in den Dimensionen Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) in ihrer Wirkung auf die Risikoarten bewertet. Darauf aufbauend wurden für ausgewählte physische Klimarisikotreiber vertiefte Analysen für das Kreditrisiko initiiert, die in der Folge vertieft und auf weitere Treiber ausgeweitet werden. Für die Pensionsverpflichtungen als separate Risikokategorie wurde ein mehrstufiges Auslagerungsmodell mit verschiedenen Komponenten gewählt. Teil dieses Modells ist u. a. ein nicht versicherungsförmiger Pensionsfonds. Das Auslagerungsmodell wird in der Risikotragfähigkeitskonzeption, in der Kapitalplanung sowie in den Stresstests entsprechend dem "gekapselten Verfahren" abgebildet. Risikoappetit Zur Festlegung der Risikobereitschaft der Naspa wird für alle wesentlichen Risikoarten und grundsätzlich für die Risikotragfähigkeit der Risikoappetit definiert. Der Risikoappetit kann in vielfacher Weise zum Ausdruck gebracht werden: Neben rein quantitativen Vorgaben (Limitsystem) kann der Risikoappetit auch in der Festlegung von qualitativen Vorgaben zur Geltung kommen. Die genaue Ableitung von Größen, wie bspw. die ökonomische Risikolimitierung, findet mit der Festlegung der allgemeinen Parameter zur Risikosteuerung durch den Vorstand statt. Risikolage Im Jahr 2023 wurde die angestrebte Grünstellung der ökonomischen Gesamtrisikolimitierung innerhalb der Ampelsystematiken jederzeit erreicht. Die Risikotragfähigkeit der Naspa war somit immer gegeben. Das Risikodeckungspotenzial (RDP) in der ökonomischen Perspektive ist im Jahresvergleich angestiegen. Verantwortlich hierfür war im Wesentlichen der gestiegene Zinsbuchbarwert (zinsbedingt) sowie der verringerte Abzug im Verwaltungskostenbarwert (parameterbedingt), kompensiert wurde die Entwicklung teilweise durch die Bewertung der Pensionsverpflichtungen. Das Gesamtrisiko hat sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich erhöht, was hauptsächlich auf die gestiegenen Marktpreisrisiken zurückzuführen ist (Erhöhung Zinsänderungsrisiko nach Ausweitung des Zinsbuchhebels an die Benchmark). Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Risiken waren nicht vorhanden und werden aus heutiger Sicht auch nicht erwartet (RDP-Auslastung 31. Dezember 2023: 35,7 %). Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive betrug zum 31. Dezember 2023 1.623 Mio. EUR (Vorjahr: 1.396 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung eines Risikopuffers hat der Vorstand hieraus ein maximal verfügbares Risikokapital von 1.050 Mio. EUR abgeleitet. Das Limit für die ökonomische Perspektive lag für 2023 konstant bei 695 Mio. EUR. Die Auslastung der Gesamtlimite für die einzelnen Risikoarten stellt sich wie folgt dar:
Für das Adressrisiko und das Marktpreisrisiko werden in der internen Steuerung diverse Unterlimite eingesetzt, die zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen ebenfalls eingehalten waren. Geringfügige Überschreitungen einzelner Unterlimite wurden im Hinblick auf die Einhaltung des Gesamtlimits für die jeweilige Risikoart toleriert. Die Risikotragfähigkeitsbetrachtung wird um risikoartenübergreifende Stresstests für außergewöhnliche Ereignisse, Sensitivitätsanalyen und inverse Stresstests ergänzt. Beim historischen Stresstest mit dem Szenario "konjunktureller Abschwung in der Finanzmarktkrise" wird eine Krise an den Finanzmärkten mit nachhaltiger Auswirkung auf die Realwirtschaft unterstellt, was zu einer deutlichen Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation führt. Dies hat vor allem Auswirkungen auf das Kreditgeschäft der Naspa. Infolgedessen fällt u. a. ein großer Kreditnehmer aus. Um die Wirtschaft zu stabilisieren, wirkt die EZB der Krise mit einer Leitzinssenkung entgegen. Beim hypothetischen Stresstest mit dem Szenario "Stagflation" wird eine stagnierende Wirtschaft sowie eine Inflation im Euroraum mit unerwartet deutlich steigendem Leitzins unterstellt. Dies hat einen signifikanten Anstieg der Zinsstrukturkurve am Geld- und Kapitalmarkt zur Folge. Kunden reagieren mit einer Umschichtung bzw. einem Abzug ihrer Einlagen (insbesondere der variablen Einlagen). Dies macht sich vor allem im Zinsbuch und in der Liquiditätssituation der Naspa bemerkbar. In der ökonomischen Perspektive hat der Stresstest "konjunktureller Abschwung" die höchste Auswirkung. Das freie Risikodeckungspotenzial reduziert sich auf 603 Mio. EUR. Bei beiden Szenarien sind keine anlassbezogenen Gegensteuerungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus führt die Naspa inverse Stresstests durch. In diesen Stresstests werden Szenarien simuliert, die zur Gefährdung der Überlebensfähigkeit der Naspa führen würden. Die Ergebnisse der inversen Stresstests in der ökonomischen Perspektive zeigen, dass nur höchst unwahrscheinliche Szenarien die Naspa in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden. Die normative Perspektive zielt auf die Einhaltung aller regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie der darauf basierenden internen Anforderungen ab. Das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive besteht aus den regulatorischen Eigenmitteln gemäß der CRR. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittel späterer Planungsperioden sind die entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu planen (Mittelfristplanung). Die Kapitalplanung in der normativen Perspektive umfasst neben dem Basisszenario (erwartete Entwicklung gemäß der aktuellen Mittelfristplanung) mindestens ein adverses Szenario. Das adverse Szenario soll eine (negative) Abweichung von der Planung simulieren und eine widrige Entwicklung widerspiegeln. Dabei erwartet die Aufsicht einen spürbaren Einfluss auf die Kapitalausstattung bzw. Kapitalplanung. Die Naspa leitet ihre adversen Szenarien aus den beiden Stressszenarien "konjunktureller Abschwung in der Finanzmarktkrise" und "Stagflation" ab. Die Ergebnisse der inversen Stresstests in der normativen Perspektive zeigen, dass nur höchst unwahrscheinliche Szenarien die Naspa in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden. Die Mindesteigenmittelquote für das Jahr 2024 wurde gemäß den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben mit 12,60 % angesetzt. Entgegen den bisherigen Annahmen erhöht sich die Mindesteigenmittelquote nicht bereits für das Jahr 2024 auf 13,60 %, sondern voraussichtlich erst für die Jahre 2025 ff. aufgrund der erwarteten Anhebung des SREP-Aufschlags von 1 % auf 2 % durch die Aufsicht. Dabei wurden auch der antizyklische Kapitalpuffer in Höhe von 0,75 % (BaFin-Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2022) sowie der Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen von 2 % (entspricht rd. 0,35 Prozentpunkte Eigenmittelanforderung) berücksichtigt. In Stressphasen (adverse Szenarien) reduziert sich die Eigenmittelanforderung auf die harten Kapitalanforderungen (8 % gemäß der CRR zzgl. SREP-Aufschlag); Kapitalpufferanforderungen dürfen unterschritten werden.
Im Ergebnis wird die Mindesteigenmittelanforderung in der geforderten Sicht von drei Jahren nicht unterschritten. Neben den kapitalbezogenen aufsichtlichen Anforderungen wurde auch die Entwicklung weiterer regulatorischer Anforderungen im Planungszeitraum untersucht. Sowohl die Leverage Ratio, die Großkreditanforderungen und die Anforderungen an die Liquidität (in Form von LCR/NSFR) lassen keinen Handlungsbedarf erkennen. Die wesentlichen Annahmen und Parameter der Stresstests werden regelmäßig mit den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen, den Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie der Geschäftsentwicklung der Naspa abgeglichen. Die Risiken im Einzelnen Überwachung und Steuerung von Adressrisiken Adressrisiken werden als Bonitätsänderungsrisiken verstanden, d. h., es wird das Risiko einer möglichen Bonitätsverschlechterung mit dem Spezialfall "Ausfall des Vertragspartners" betrachtet. Die Unterteilung des Adressrisikos erfolgt nach den jeweiligen Produktarten, wobei Krediten das Kreditrisiko, Derivaten das Kontrahentenrisiko und Wertpapieren das Emittentenrisiko zugeordnet wird. Zusätzlich umfasst das Adressrisiko auch Länder- und Beteiligungsrisiken. Aufgrund dieser weitreichenden Definition erfasst die Naspa bei der Behandlung der Adressrisiken sowohl Kundenkredit- als auch Handelsgeschäfte. Identifizierte und zu kontrollierende Risikokonzentrationen sind gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der Risikostrategie beschrieben. Hierzu zählen bei den Adressrisiken der hohe Anteil einzelner Branchen, die Größenklassenstruktur sowie der hohe Anteil von grundpfandrechtlichen Sicherheiten in Verbindung mit dem Anteil von Krediten in der Immobilienbranche. Die Verantwortung für das Risikocontrolling auf Portfolioebene und die Methodenkompetenz zur Ausgestaltung der einzusetzenden Verfahren obliegt dem Zentralbereich Gesamtbanksteuerung. Die operative Portfoliosteuerung, also der Einsatz geeigneter Instrumente zur Steuerung der Adressrisiken sowie die Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Rahmen der Gesamtbankplanung zum Erreichen der zentralen Ziele der Risikostrategie, obliegt in der Naspa, ungeachtet der Gesamtverantwortung des Vorstandes, den Verantwortlichen der entsprechenden Geschäftsfelder. Für das Kundenkreditgeschäft sind im Wesentlichen der Zentralbereich Vertriebsmanagement Privatkunden, das Dezernat Firmenkunden sowie der Zentralbereich Kapitalmärkte und Kommunen verantwortlich. Für die Handelsgeschäfte sowie Spezialfinanzierungen und das kapitalmarktnahe Finanzierungsgeschäft zeigt sich der Zentralbereich Kapitalmärkte und Kommunen verantwortlich. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit des Kundenkreditgeschäfts für die ökonomische Perspektive werden der erwartete Verlust (EL) und der unerwartete Verlust (CVaR) mit Hilfe des Kreditrisikomodells Credit Portfolio View (CPV) berechnet. Die für die Quantifizierung der Risiken notwendigen Risikoparameter, Migrationsmatrizen bzw. Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie die Einbringungs- und Verwertungsquoten werden durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellt. Die Einbringungs- und Verwertungsquoten werden vor Verwendung von der Sparkasse besonders plausibilisiert. Die Messung des Adressenausfallrisikos bereits ausgefallener Positionen erfolgt außerhalb von CPV anhand eines einfachen Risikofaktoransatzes. Für die Handelsgeschäfte erfolgt die Quantifizierung der erwarteten und der unerwarteten Verluste ebenfalls mittels des Kreditrisikomodells CPV. Auch hier werden die notwendigen Parameter (u. a. Migrationsmatrizen, Einbringungsquoten und Credit-Spreads) durch die SR bzw. die Finanz Informatik zentral bereitgestellt. Für die Risikomessung von Beteiligungen nutzt die Naspa ein Risikofaktormodell, dessen Parameter aus den historischen Wertverläufen abgeleitet werden. Die Ausgangsbasis für die Ableitung des Risikofaktors bilden die relativen Abschreibungen pro Kalenderjahr seit dem Jahr 1987. Die Zeitreihe der historischen relativen Abschreibungen ist nicht ausreichend lang, um den 99,9 %-Quantil empirisch abzuleiten. Aus diesem Grund erfolgt die Ableitung des 99,9 %-Quantils analytisch unter Normalverteilungsannahme. Der auf diese Weise ermittelte Risikofaktor wird anschließend mit dem aktuellen Beteiligungswert multipliziert und ergibt den Risikowert der Beteiligungen.
Die Einzelengagements werden mit den Rating- und Scoringverfahren der SR bewertet bzw. es wird das Landesbankenrating herangezogen. Zusätzlich kann auf die externen Ratings der Agenturen Fitch, Moody's und Standard & Poor's zurückgegriffen werden. Zur Beurteilung des Länderrisikos wird das Länderrating der Ratingagenturen Standard & Poor's sowie Moody's genutzt. Im Rahmen des Reportings wird quartalsweise der Risikobericht Adressrisiken dem Vorstand vorgelegt und den portfolioverantwortlichen Bereichen zur Verfügung gestellt. Der Risikobericht Adressrisiken betrachtet das Kreditportfolio aus unterschiedlichsten Perspektiven und enthält unter anderem Daten zu Risikosteuerungsmaßnahmen, zur Geschäftsentwicklung, zur Risiko- und Ertragssituation, zu Strukturmerkmalen und zu Risikokonzentrationen. Zusätzlich werden einzelengagementspezifische Informationen bereitgestellt (zum Beispiel zu Sanierungs- und Abwicklungsengagements). Die Steuerbarkeit der Adressrisiken aus dem Kundenkreditgeschäft ist geschäftsartenspezifisch eingeschränkt. Daher wurden, neben den operativen Grundsätzen, die nachfolgend dargestellten Maßnahmen ergriffen, um eine kurz- bis mittelfristige Optimierung der Portfoliostruktur zu erreichen. Beim Kreditpooling hat sich die Naspa an mehreren Sparkassen-Kreditbaskets beteiligt (ca. 0,4 % des gesamten Kreditvolumens). Bei Konsortialkrediten handelt es sich um Kreditentscheidungen, die gemeinsam mit anderen Kreditinstituten getroffen werden. Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen auf Einzelengagementebene vergibt die Naspa speziell im Firmenkundengeschäft Kredite im Konsortium mit anderen Kreditinstituten. Im Rahmen des Risikoadjustierten Pricings werden für das Neugeschäft im Privat-, Gewerbe- und Firmenkundengeschäft für bestimmte Darlehensarten bonitäts- bzw. sicherheitenorientierte individualisierte Konditionen gestellt. Darüber hinaus ist ein Verfahren zur Kreditüberwachung (Risikofrüherkennung) und turnusgemäßen Sicherheitenüberprüfung/-bewertung implementiert, das auch die Einhaltung interner Obergrenzen berücksichtigt. Je Engagement sind hausinterne Obergrenzen für das Gesamtengagement und den unbesicherten Anteil festgelegt, die sich aus der jeweiligen Kreditnehmergruppe und Ratingnote des Engagements ableiten. Hiermit verbunden ist ein Steuerungskreislauf, um Engagements oberhalb der hausinternen Obergrenze erforderlichenfalls wieder unter die Obergrenzen zurückzuführen. Bei dauerhafter signifikanter Verschlechterung der Kreditnehmerbonität werden unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Im Rahmen einer monatlichen EWB-Prognose werden bei allen kreditverantwortlichen Einheiten mögliche Einzelwertberichtigungen abgefragt sowie die bestehenden überprüft. Sobald die Gründe für die Wertberichtigungen nicht mehr bestehen, werden diese wieder aufgelöst (Wertaufholungsgebot). Die Risikoabschirmung im Kundenkreditgeschäft der Naspa umfasst Einzelwertberichtigungen, pauschalierte Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen von rd. 61,3 Mio. EUR = rd. 0,6 % (Vorjahr: 38,0 Mio. EUR = 0,4 %) des bilanziellen Kundenkreditvolumens einschließlich Eventualverbindlichkeiten. Hiervon entfielen 83 % auf Firmenkunden und 17 % auf Privatkunden. Per saldo erhöhte sich die Risikovorsorge um 23,3 Mio. EUR, dabei ergab sich im Firmenkundenbereich eine Erhöhung um 25,5 Mio. EUR und im Privatkundenbereich eine Verminderung um 2,2 Mio. EUR. Die Risikosteuerung im Bereich der Handelsgeschäfte ist, abgesehen von Zeiten, in denen Störungen an den Aktien-, Geld- und Kapitalmärkten vorliegen, durch das Eingehen bzw. Glattstellen von Positionen kurzfristig möglich. Die Handelsbestände werden unabhängig von der Zuordnung zum Anlage- oder Handelsbuch laufend durch die Positionsführer an den jeweiligen Märkten beobachtet und erforderlichenfalls gesteuert. Die Kreditentscheidung zu den Engagements erfolgt unter Beteiligung von Markt und Marktfolge. Um bei der Risikosteuerung - auch im Falle von Störungen an den Aktien-, Geld- und Kapitalmärkten - die Auswirkungen auf die Adressrisiken zu begrenzen, wurden sowohl ein System von risikobegrenzenden Limiten je Emittent als auch ein Obergrenzensystem bezogen auf Einzelengagements eingerichtet. Die Beteiligungsrisiken werden analog zu den Adressrisiken überwacht und gesteuert. Da es sich beim Beteiligungsportfolio um ein nahezu statisches Portfolio mit überwiegend strategischen Beteiligungen an Unternehmen der S-Finanzgruppe handelt, ergeben sich für gewöhnlich keine Steuerungsanlässe. Strukturdaten Nachfolgend wird mit Stand 31. Dezember 2023 das gesamte Adressrisikoportfolio der Naspa nach Bonitätsstruktur, Größenklassen, Kreditarten, Branchen und nach Ländern gegliedert dargestellt. Ausgangsbasis sind zugesagte Linien oder höhere Inanspruchnahmen (inklusive Eventualverbindlichkeiten) im Kundenkreditbereich sowie Inanspruchnahmen (im Handelsbereich). Das Kundengeschäft stellt mit einem Anteil von rd. 82 % die größte Position des gesamten Kreditvolumens dar. Das Kreditvolumen entfällt zu rd. 48 % auf das Geschäftsfeld Privatkunden, zu rd. 33 % auf Firmenkunden, zu rd. 18 % auf Kapitalmärkte/Kommunen und Institutionelle und zu rd. 1 % auf Sanierung und Abwicklung. Die Handelsgeschäfte umfassen rd. 17 % und die Beteiligungen rd. 1 % des gesamten Kreditvolumens. Kreditportfolio gesamt nach Kreditarten
1) Ansatz Kreditäquivalenzbetrag 2) Der Ausweis der Beteiligungen weicht von dem in Position 7 "Beteiligung" und 8 "Anteile an Verbundenen Unternehmen" der Bilanz ausgewiesenen Volumen in Höhe von insgesamt 114,5 Mio. EUR ab. Abweichend werden hier zusätzlich beteiligungsnahe Anleihen der Helaba und der LBBW berücksichtigt. Zudem sind hier Verbundene Unternehmen exkludiert, die im Immobilienrisiko abgebildet werden. Kreditportfolio Kunden nach Bonitätsklassen
Die vorstehende Darstellung betrachtet die Bonitätsklassen im Kundengeschäft. Von den Handelsgeschäften befinden sich 96 % im Investment-Grade. Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Kreditportfolio gesamt nach Größenklassen
Kreditportfolio gesamt nach Branchen
Kreditportfolio gesamt nach Ländern
Das Kreditportfolio der Naspa beinhaltet zum 31. Dezember 2023 vier Staatsanleihen der Republik Italien mit einem Buchwert von 249,3 Mio. EUR. Insgesamt bewegt sich das Adressrisiko in dem von der Naspa vorgesehenen Rahmen. Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken bezeichnen potenzielle Verluste durch ungeplante bzw. unerwartete Preisschwankungen an den Märkten; sie werden von der Naspa teilweise bewusst eingegangen. Im Zentrum der Marktpreisrisiken stehen bei der Naspa das Zinsänderungsrisiko (inkl. Risiken aus impliziten Optionen) (Gefahr einer durch Marktzinsänderungen herbeigeführten negativen Abweichung von einer erwarteten Zinsergebnisgröße) und das Spreadrisiko (Gefahr von marktinduzierten Auf-/Abschlägen auf die ratingabhängigen Renditen von Wertpapieren). Darüber hinaus werden das Währungsrisiko (Gefahr, dass durch die mögliche Wertänderung einer offenen Devisenposition das erwartete Ergebnis verfehlt wird) und das Immobilienrisiko (Gefahr potenziell negativer Wertänderungen des betriebsnotwendigen und strategischen Immobilienbestands) betrachtet. Grundsätze für die Behandlung und den Umgang mit Marktpreisrisiken finden sich in der Risikostrategie. Der Zentralbereich Gesamtbanksteuerung übernimmt die Verantwortung für das Risikocontrolling inkl. der Methodenkompetenz für die Risikomessung. Hier wird monatlich überwacht, dass alle Marktpreisrisiken - insbesondere die im Zentrum der Steuerung stehenden Limite der ökonomischen Perspektive sowie die Gesamtbanklimite für Marktpreisrisiken - eingehalten werden. Die operative Portfoliosteuerung übt der Zentralbereich Kapitalmärkte und Kommunen aus. Zusätzlich können Risikosteuerungsmaßnahmen auch durch den Dispositionsausschuss im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung wahrgenommen werden. Zinsänderungsrisiken Das für die Steuerung der Zinsänderungsrisiken relevante Zinsbuch der Naspa beinhaltet Payerswaps im Volumen von nom. 5.337,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4.375,4 Mio. EUR), darunter nom. 508,4 Mio. EUR (Vorjahr: 522,4 Mio. EUR) in Micro-Hedge-Bewertungseinheiten, und Receiverswaps von nom. 1.907,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1.799,7 Mio. EUR), die ein wesentliches Instrument zur Steuerung der Festzinspositionen, zur Risikobegrenzung und zur Sicherung der Zinsmarge darstellen. Die Swaps werden überwiegend mit Kontrahenten aus der Sparkassen-Gruppe abgeschlossen (Landesbank Hessen-Thüringen, Landesbank Baden-Württemberg, Bayerische Landesbank, DekaBank). Die Naspa überwacht die Zinsänderungsrisiken durch deren Messung im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit und durch Messung der Auswirkungen des aufsichtsrechtlichen Zinsschocks. Flankierend werden - insbesondere im Rahmen der Adversszenarien der normativen Perspektive - GuV-orientierte Zinsspannenrisiken identifiziert. Im ökonomischen Steuerungskreis berechnet die Naspa zwei Arten von Value at Risk-Kennzahlen (VaR) mit Hilfe des Verfahrens der historischen Simulation, die als Abweichung vom Zinsbuchbarwert definiert werden. Die historischen Zinsszenarien zur Risikomessung werden aus der risikolosen Kurve von 1988 bis zum aktuellen Stichtag ermittelt. Der erste VaR (Konfidenzniveau 99,9 % mit Haltedauer zwölf Monate) wird für die Gesamtrisikotragfähigkeit der Naspa benötigt und ist wesentlicher Bestandteil der dort einfließenden Marktpreisrisikokomponente. Der zweite VaR (Konfidenzniveau 95 % mit Haltedauer drei Monate) ist wesentlicher Bestandteil der Risk-/Return-Analyse der Naspa zur Steuerung der Geschäftsfelder. Grundlage ist ein passiver Managementansatz anhand der strategischen Zinsbuch-Benchmark des gleitenden Zehnjahreszinses, der die Anlage des im Zins tragenden Geschäft gebundenen Vermögens verteilt auf zehn Jahre impliziert. Zur Nutzung von Ertragschancen ist die Ausweitung des Hebels innerhalb des definierten Risikoappetits über die Limitierung in der Risikotragfähigkeit möglich. Hierbei wird auch der u. a. von Zinsrisiken des Anlagebuchs abhängige SREP-Zuschlag berücksichtigt. Als maximale Risikoabweichung vom Benchmarkrisiko wurden grundsätzlich Risikolimite von +/-0,5 Prozentpunkten festgelegt. Diese Risikolimite stellen somit eine Schwankungsbreite um den Benchmark-Risikowert dar, welcher aufgrund des passiven Managementansatzes üblicherweise nicht präzise erreicht wird. Für die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Messung der Zinsänderungsrisiken ist das maximale Zinsänderungsrisiko der Gesamtbank gemäß § 25a i. V. m. § 24 KWG sowie dem BaFin-Rundschreiben 6/2019 (BA) auf das Limit für die unerwartete Zinsänderung begrenzt. Der barwertige Verlust sollte hier bei einer Ad-hoc-Zinsverschiebung um +/-200 Basispunkte maximal 20 % der Eigenmittel betragen. Per Dezember 2023 beträgt der Koeffizient bei einer Zinserhöhung von 200 Basispunkten 10,2 % (Dezember 2022: 9,3 %). Der 2019 zusätzlich eingeführte Frühwarnindikator misst die Auswirkung einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung in Relation zum Kernkapital. Die Schwelle des Frühwarnindikators liegt bei 15 %. Für die Ermittlung sind sechs Zinsszenarien anzuwenden: Parallelverschiebung aufwärts (+200 Basispunkte), Parallelverschiebung abwärts (-200 Basispunkte), Versteilung, Verflachung, Kurzfristschock aufwärts, Kurzfristschock abwärts. Den größten Barwertverlust weist das Szenario +200 Basispunkte auf; der Frühwarnindikator per 31. Dezember 2023 beträgt 11,3 % (Dezember 2022: 10,5 %). Aufsichtliche Maßnahmen, die ausschließlich aus einer Überschreitung der Schwelle resultieren, sind gemäß dem genannten Rundschreiben nicht vorgesehen. Zusätzlich werden die Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken auf das handelsrechtliche Ergebnis über das laufende Jahr hinaus für vier weitere Jahre analysiert. Die Risikomessung erfolgt über Szenario-Analysen, die Abweichungen des Ist-Zinsergebnisses zum geplanten Zinsergebnis über Erfolgsspannenrechnungen ermitteln. Die Analyse hinsichtlich möglicher Verlustpotenziale aus zinssensitiven Risiken zeigt für alle Steuerungsgrößen und Risikoaspekte ein differenziertes Bild: Bei den meisten Größen ist der Anstieg der Zinsen das für die Naspa relevante Risikoszenario; für den Zinsüberschuss ist jedoch die Wirkung bei steigender Inversität maßgeblich. Spreadrisiken Spreadrisiken werden mittels Szenario-Analysen ermittelt, die im DSGV-Standard unter Nutzung der SR-Standardparameter erfolgen. Ausgangspunkt für die Szenario-Analyse sind sämtliche spreadbehafteten Geschäfte im Bestand der Naspa. Schuldscheindarlehen (Kundengeschäft) werden in der ökonomischen RTF nur bei Vorlage aussagefähiger Marktinformationen in die Risikoberechnung einbezogen. Immobilienrisiken Direktbestand: Das barwertige Immobilienrisiko wird mit Hilfe von Realisationswerten der Immobilien und eines einheitlichen Risikogewichtungsfaktors gemessen. In der normativen Sicht ergibt sich das Immobilienrisiko aus dem potenziellen Abschreibungsbedarf der Immobilien. Immobilienfonds: Die Risikoermittlung erfolgt mit dem Property-Return-Modell (Benchmarkportfolioansatz) auf Grundlage von allgemeinen Rendite-Zeitreihen auf Länder- und Nutzungsartebene. Dabei wird die jeweils aktuelle Allokationsgewichtung berücksichtigt. Das Modell stellt abgeleitete Risikokennzahlen für die Zukunft wie durchschnittliche Wertänderung und Total-Return-Renditen dar. Statistische Größen (darunter Erwartungswert, Standardabweichung und Quantile) werden auf Basis der empirischen Beobachtungen und unter der Annahme einer Normalverteilungseigenschaft ermittelt. Sonstige Marktpreisrisiken Bei den übrigen Marktpreisrisiken handelt es sich aufgrund ihres Umfangs um nicht wesentliche Risiken. Für die monatliche Risikotragfähigkeitsbetrachtung werden die Devisenrisiken dennoch mit Hilfe einer Risikopauschale berücksichtigt. Aktienrisiken sind nicht relevant, da sich im Bestand der Naspa keine Aktien befinden. Neben der ökonomischen Perspektive bzw. Begrenzung durch eine barwertige Limitsystematik existiert ein System von Verlustobergrenzen und Volumenbegrenzungen (Kontingente). Über die Entwicklung der Marktpreisrisiken wird der Vorstand vierteljährlich im Rahmen eines Risikoberichts informiert. Diese Berichterstattung wird um regelmäßige Reportings der Entwicklung der Wertpapiere und der Fondspositionen ergänzt. Zudem wird über das Bewertungsergebnis des Devisengeschäfts unter Auslastung von Kontingent und Verlustobergrenze berichtet.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden das Gesamtlimit und die Verlustobergrenzen entsprechend den internen Vorgaben eingehalten. Das Teillimit Zins war zum Stichtag um 12,7 Mio. überschritten, befindet sich damit aber noch innerhalb des Auslastungskorridors von 110 %. Im sonstigen Jahresverlauf bewegten sich die Risikowerte innerhalb der für die Risikosteuerung definierten Bandbreiten und Korridore. Überwachung und Steuerung von Liquiditätsrisiken Unter dem Liquiditätsrisiko versteht die Naspa die Gefahr, dass sie zahlungsunfähig wird bzw. ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann. Liquiditätsrisiken ergeben sich aus mangelnden Synchronitäten zwischen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, die vor allem durch die Liquiditätsfristentransformation, aber auch durch die Unsicherheit über Kundendispositionen begründet sind. Die europäische Bankenaufsicht hat die Rahmenbedingungen zum Liquiditätsrisiko um ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) erweitert. ILAAP beschreibt den institutsinternen Prozess zur Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung sämtlicher Liquiditätsrisiken und ist vorerst für systemrelevante Kreditinstitute von Bedeutung. Für Deutschland trifft bis auf Weiteres die Einschätzung zu, dass die Anforderungen der MaRisk (allgemein wie besonders und Berichtspflichten) den ILAAP für LSI (Less Significant Institutions) abdecken. Das Liquiditätsrisiko wird grundlegend in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko untergliedert. In beiden Risikoausprägungen werden weitere Effekte wie bspw. das Abrufrisiko (zugesagte Kreditlinien werden überraschend in Anspruch genommen oder Einlagen werden unerwartet abgezogen) oder das Marktliquiditätsrisiko (aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe können Finanzinstrumente nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden) implizit berücksichtigt. Die Risikomessmethodik der Liquiditätsrisiken wird durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) im Rahmen der neuen Risikotragfähigkeit zentral für alle Sparkassen weiterentwickelt. Die Refinanzierung der Naspa erfolgt überwiegend über das Kundengeschäft als stabiles Refinanzierungsinstrument. Um einen langfristigen Refinanzierungsbedarf zu decken, können Pfandbriefe emittiert oder ungedeckte Mittelaufnahmen getätigt werden (Diversifizierung/Refinanzierungs-Mix). Für die relevanten Refinanzierungsquellen wird jeweils der dauerhafte Zugang - auch für den Fall eines angespannten Marktumfeldes - geprüft. Die Verantwortung für die operative Liquiditätsrisikosteuerung liegt im Zentralbereich Kapitalmärkte und Kommunen. Das Risikocontrolling der Liquiditätsrisiken wird vom Zentralbereich Gesamtbanksteuerung vorgenommen. Primäres Ziel der täglichen Liquiditätsdisposition ist es, dass die Naspa die Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt erfüllen kann. Bei der Liquiditätsmessung auf Basis der LCR wird die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestquote für die LCR (100 %) sowie die Vermeidung der internen roten Ampelstellung als Ziel definiert. Diese wird bei einer LCR unter 107,5 % erreicht, zusätzlich ist eine Gelb-Schwelle bei unter 115 % eingerichtet. Mittels Szenarien werden Auswirkungen auf die LCR analysiert und potenzielle Entwicklungen aufgezeigt. Per 31. Dezember 2023 lag die LCR bei 144,1 %. Die liquiden Aktiva stellen eine wesentliche Komponente der LCR dar und sollen auch unter erheblichen Stressbedingungen einen angemessenen Liquiditätspuffer garantieren. Die Kennzahl wird bis auf Weiteres täglich ermittelt, überwacht und gesteuert. Durch die weitere Steuerungsgröße der Survival Period wird selbst unter schwierigen Bedingungen die Zahlungsfähigkeit der Naspa für einen angemessenen Zeitraum sichergestellt. Dieser Zeitraum kann zur Erarbeitung und Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen genutzt werden. Auf Basis der Survival Period werden eigenständige Liquiditäts-Stresstests nach MaRisk BTR 3.1 Tz. 8 für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko durchgeführt. Die Naspa nutzt zur Berechnung der Survival Period mit dem SVP-Rechner die verbundeigene Standard-Software. Per 31. Dezember 2023 lag die Survival Period im kombinierten Stressszenario im Bucket "größer 4 Monate". Als Mindestwert der Survival Period wurde ein Monat definiert. Eine Survival Period unter einem Monat bedeutet eine rote Ampelstellung, unter drei Monaten steht die Ampel auf Gelb. Auf Basis der Survival Period alleine werden in der Naspa keine Steuerungsimpulse ausgelöst, sie ist stets unter Berücksichtigung der weiteren Kennzahlen und Informationen zur Liquiditätslage zu analysieren. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) wurde im Zuge der Aufarbeitung der Finanzkrise 2008 zur Sicherstellung der strukturellen Liquidität von Banken eingeführt. Die strukturelle Liquiditätsquote soll eine nachhaltige Refinanzierungsstruktur in den Instituten sicherstellen, indem sie die Fristentransformation zwischen Aktivgeschäft einerseits und Refinanzierung andererseits begrenzt und somit das Risiko künftiger Refinanzierungsprobleme vermindert. Per 31. Dezember 2023 lag die NSFR bei 125,3 %. Die aufsichtsrechtliche Mindestgröße liegt bei 100 %, die internen Schwellen zur Bewertung/Steuerung der NSFR liegen bei unter 108 % (gelb) und unter 104 % (rot). Sofern eine wesentliche Liquiditätsposition in Fremdwährung vorliegt, hat die Naspa angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert. Die Wesentlichkeit wird definiert als Anteil der Fremdwährungsgesamtposition von über 5 % an den Gesamtverbindlichkeiten. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt der Anteil aller Nicht-EUR-Positionen weniger als 1 %. Die Berechnung des barwertigen Refinanzierungskostenrisikos unterstellt eine Verteuerung der künftigen Refinanzierungen (z. B. wegen Verschlechterung der eigenen Bonität). Es stellt somit die Zusatzkosten dar, die nach Anstieg der Liquiditätsspreads für das Schließen bestehender Refinanzierungslücken entstehen. Für den ökonomischen Steuerungskreis besteht eine eigene Limitierung für das Refinanzierungsrisiko. Mit Einführung der neuen standardisierten Risikotragfähigkeit im Jahr 2024 wird die Naspa die bestehenden Quantifizierungsmethodiken für das Refinanzierungsrisiko ablösen. Für die Risikotragfähigkeit werden Parallelrechnungen beider Methodiken durchgeführt, die Ergebnisse werden im Limitierungsprozess berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr sowie Zielgrößen für das Folgejahr:
Der Vorstand wird monatlich über die Liquiditätssituation und quartalsweise im Rahmen des Risikoberichts über die Liquiditätsrisiken informiert. Die Zahlungsfähigkeit der Naspa war jederzeit gewährleistet. Zum Stichtag wurden sämtliche Limite, Schwellenwerte und Beobachtungskennzahlen eingehalten. Nach unseren auf Simulationen gestützten Erwartungen wird die Zahlungsfähigkeit der Naspa auch weiterhin gewährleistet sein. Überwachung und Steuerung Operationeller Risiken Die Naspa definiert Operationelle Risiken als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens der internen Infrastruktur, von Mitarbeitern, von internen Verfahren oder infolge von externen Einflüssen eintreten. Hierunter fallen ebenfalls Rechtsrisiken. Geschäftsrisiken und Modellrisiken werden nicht bei der Ermittlung der Operationellen Risiken berücksichtigt. Das Management der Operationellen Risiken unterliegt bei der Naspa dezentral den einzelnen Organisationseinheiten. Grundsätzlich ist der Leiter für das Risikomanagement für die in seiner Organisationseinheit identifizierten Risiken sowie für die Meldung von entstandenen Schadensfällen an den Zentralbereich Gesamtbanksteuerung verantwortlich. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Operationellen Risiken hat die Naspa unter anderem im Rahmen des internen Kontrollsystems aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen zur technisch-organisatorischen sowie personellen Ausstattung getroffen. Potenziellen Notfällen bei zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen wird mit einem Notfallkonzept Rechnung getragen. Dessen Wirksamkeit und Angemessenheit wird durch Notfalltests überprüft. Mit der Optimierung von Geschäftsprozessen, Einstellen oder Outsourcing bestimmter Geschäftsaktivitäten sowie durch den Abschluss von Versicherungen bestehen Instrumentarien zur Steuerung Operationeller Risiken. Der Vorstand legt den grundsätzlichen Umgang mit Operationellen Risiken fest und entscheidet über Steuerungsmaßnahmen. Im Rahmen des jährlichen Risikoberichts wird der Vorstand über die Entwicklung der Operationellen Risiken und quartalsweise im Rahmen des Risikoberichts informiert. Die Schadensfalldatenbank dient zur systematischen Identifizierung von Operationellen Schadensfällen aus der Vergangenheit (ex post) ab 1 TEUR (brutto). Eine stringente Kategorisierung der Schadensfälle nach Ursachen und Funktionen ermöglicht die systematische Ursachenforschung. Im Gesamtjahr 2023 wurden insgesamt 148 kontenwirksame Schadensfälle mit einem Bruttoschaden von 0,85 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR) und einem Nettoschaden (Schaden nach Abzug von Versicherungsleistungen und sonstigen Minderungen) von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) gemeldet. Die OpRisk-Szenarien erfüllen die aufsichtsrechtliche Anforderung eines zukunftsorientierten Controllinginstruments für Operationelle Risiken, da hiermit Risiken frühzeitig erkannt werden können (ex ante). Mittels Szenarien werden die Operationellen Risiken identifiziert, quantitativ bewertet und kategorisiert. Hierbei werden u. a. auch Auswirkungen von Rechtsrisiken sowie Risiken aus ausgelagerten Prozessen (bspw. Risiken durch die Auslagerung von Marktfolgeeinheiten durch Nichteinhaltung von Service-Levels) oder zu zukunftsweisenden Themen wie die Digitalisierung der Bankenwelt berücksichtigt. Die Ergebnisse der OpRisk-Szenarien werden einmal im Jahr in einem Workshop mit den Szenario-Verantwortlichen aus allen Bereichen der Sparkasse besprochen. Hierbei steht der RMV (Realistischer Maximalverlust = Betrachtung eines Risikowerts) im Fokus der Betrachtung. Hintergrund ist die Konzentration auf wenige, aber wesentliche Szenarien, die für die Sparkasse sehr schmerzhaft bis existenzgefährdend werden können. Der RMV beträgt 153,2 Mio. EUR im Jahr 2023 (Vorjahr: 135,5 Mio. EUR). Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Neubewertung des Szenarios zu dolosen Handlungen innerhalb der Sparkasse, wo weitere Sachverhalte in die Risikobewertung des Szenarios eingeflossen sind. Operationelle Risiken werden nach SR-Ursachen-/Funktionskategorien differenziert dargestellt. Aktuell nutzt die Naspa das vereinfachte Schätzverfahren der SR, das einen Value at Risk (OpVaR) sowie einen Expected Loss (EL) errechnet. Eine Bewertung der Operationellen Risiken erfolgt im Rahmen des jährlichen Risikoberichts. Hierbei werden u. a. die institutseigenen Daten mit den Daten aus dem Datenpooling der SR auf aggregierter Ebene verglichen. Nach planmäßiger Anpassung des Limits auf 65 Mio. EUR im ersten Quartal 2023 wurde das Limit auf 105 Mio. EUR im dritten Quartal 2023 weiter erhöht, da per 30. September 2023 einmalig die SR-Parameter mit den in den Pooldaten enthaltenen Cum-Cum-Schadensfällen für die Risikoermittlung berücksichtigt wurden. Grund waren die Entwicklungen im Jahresverlauf in Bezug auf die Voraussetzungen zur Verwendung der SR-Parameter ohne Cum-Cum-Schadensfälle. Zum 31. Dezember 2023 wurden erneut die Parameter der SR ohne Cum-Cum-Schadensfälle verwendet. Aus der Quantifizierung der Risiken ergibt sich Ende 2023 für die ökonomische Perspektive ein VaR (Konfidenzniveau: 99,9 %) in Höhe von 55,7 Mio. EUR (Vorjahr: 59,8 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf die turnusmäßige Anpassung der Parameterdaten durch die SR zurückzuführen. Das Limit für Operationelle Risiken von 105,0 Mio. EUR (Vorjahr: 50,0 Mio. EUR) ist mit 53,0 % (Vorjahr: 119,6 %) ausgelastet. Zusammenfassend bewegten sich die Operationellen Risiken im erwarteten unkritischen Rahmen. Außergewöhnliche Entwicklungen waren nicht festzustellen. Überwachung und Steuerung Sonstiger Risiken Alle Risiken, die sich nicht oder nicht eindeutig den aufgezählten Risiken zuordnen lassen, werden als Sonstige Risiken bezeichnet. Dazu gehören Risiken aus Pensionsverpflichtungen (wesentlich), Kostenrisiken sowie Provisionsrisiken (beide nicht wesentlich). Die Risiken aus Pensionsverpflichtungen werden als separate Risikokategorie betrachtet und nehmen eine Sonderrolle ein. Für die ökonomische Perspektive wird im Rahmen des sogenannten gekapselten Verfahrens im ersten Schritt aus dem zur Deckung vorgehaltenen Vermögen und den entsprechenden Verpflichtungen aus den Pensionszusagen je Komponente eine etwaige Unterdeckung ermittelt und direkt vom Risikodeckungspotenzial abgezogen. In einem zweiten Schritt wird ebenfalls je Komponente eine etwaige zusätzliche Abzugsposition für den Risikofall bestimmt. Dabei werden sowohl Risiken auf der Vermögensseite als auch auf der Verpflichtungsseite berücksichtigt. Auch hier wird je Komponente eine etwaige Unterdeckung aus dem vorgehaltenen Vermögen und den entsprechenden Verpflichtungen aus den Pensionszusagen jeweils nach Risikoeintritt bestimmt. Aufgrund fehlender Steuerungsmöglichkeiten in der Risikotragfähigkeit der Naspa wird auch die mögliche zusätzliche Abzugsposition direkt vom Risikodeckungspotenzial der Naspa abgezogen. Eine Risikolimitierung erfolgt daher nicht. Die auf der Vermögensseite bestehenden Adressrisiken werden analog zur Methodik zur Risikomessung der Adressrisken im Kundenkredit- und Handelsgeschäft der Naspa mit Hilfe von CPV quantifiziert. Für die Risikomessung der Marktpreisrisiken der Positionen im Pensionsfonds bedient sich die Naspa der Risikoquantifizierung der Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI). Die übrigen zins- und spreadrisikobehafteten Vermögenspositionen werden mit Hilfe der Naspa-eigenen Modelle und Verfahren für die Zins- und Spreadrisikomessung quantifiziert. Die Risikomessung der Verpflichtungsseite erfolgt über eine eigene Szenariosimulation. Dabei werden Gehalts- und Rentenanpassungen, Biometrie und der relevante Abzinsungssatz entsprechend ausgelenkt. In der normativen Perspektive werden die Risiken aus Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Szenarien der Kapitalplanung berücksichtigt. Hierfür werden je Szenario die Entwicklung der zur Deckung vorgehaltenen Vermögen und der Pensionsverpflichtungen simuliert. Kommt es hierbei zu außerplanmäßigen GuV-relevanten Unterdeckungen, werden diese in den jeweiligen Szenarien berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Belastungen der Risikotragfähigkeit aus den Risiken für Pensionsverpflichtungen in der ökonomischen Perspektive in Summe auf 135,4 Mio. EUR. Davon entfallen 80,4 Mio. EUR auf den Abzug aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und 54,9 Mio. EUR auf den zusätzlichen Abzug im Risikofall. Weitere Ausführungen zu den Pensionsverpflichtungen enthält der Anhang des Jahresabschlusses. Die übrigen Sonstigen Risiken in Form der Kosten- und Provisionsrisiken werden bei den im strategischen und operativen Geschäft erfolgenden Entscheidungen und Maßnahmen implizit berücksichtigt. Die Möglichkeiten zur Messung dieser Risiken - in Anlehnung an Verfahren, wie sie bei Adressrisiken oder Marktpreisrisiken zum Einsatz kommen - befinden sich in der Finanzbranche in einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess. Bis diese Messverfahren umfassend zum Einsatz kommen können, unterliegen die Sonstigen Risiken einer rein qualitativen Bewertung. Die Kosten- und Provisionsrisiken werden bei der Risikotragfähigkeitsrechnung in der ökonomischen Perspektive aufgrund der nicht vorhandenen Wesentlichkeit bzw. Wirkung nicht berücksichtigt. Bei Auffälligkeiten würden diese dennoch im Risikobericht Gesamtbankrisiken berichtet. Bei den Sonstigen Risiken ergaben sich keine Auffälligkeiten. Es bestand kein Anlass zu außerplanmäßigen Steuerungsmaßnahmen. 5. Personalbericht Personalstruktur
Zum Jahresende 2023 beschäftigte die Naspa insgesamt 1.591 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 1.491 aktiv Beschäftigte einschließlich 118 Auszubildende, zehn dual Studierende und neun Trainees. Von den 1.491 aktiv Beschäftigten - diese entsprechen 1.319 (Vorjahr: 1.283) Mitarbeiterkapazitäten (MAK) - arbeiteten 1.016 in Vollzeit und 475 in Teilzeit. Die nachfolgenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die aktiv Beschäftigten der Nassauischen Sparkasse.
Die 1.491 Beschäftigten teilten sich auf in 670 Männer, 820 Frauen und eine Person diversen Geschlechts. Die 106 Führungskräfte-Positionen verteilten sich auf 83 Männer und 23 Frauen. Der Anteil von Frauen innerhalb von Führungspositionen betrug 21,7 % (Vorjahr: 21,5 %).
* Werte 2022 wegen Ausweisänderung bzgl. Mitarbeitenden mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis durch Umstellung auf FI System PARISplus angepasst Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten lag im Jahr 2023 bei 20,6 Jahren (Ende 2022: 21,0 Jahre *) , das Durchschnittsalter bei 43,9 Jahren (Ende 2022: 44,4 Jahre *) und die Austrittsquote bei 10,1 % (Vorjahr: 8,1 %). Die durchschnittliche jährliche Krankenquote belief sich auf 6,7 % (Vorjahr: 7,0 %). Personalentwicklung
Angesichts der stetig steigenden Anforderungen aus der Regulatorik und der rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt erfordert die Sicherstellung eines kompetenten und qualifizierten Personalbestandes ständig wachsende Anstrengungen zum Erwerb, Erhalt und Ausbau der Qualifikationen der Mitarbeitenden. Die Beschäftigten der Naspa wiesen im Jahr 2023 bezüglich ihrer Bildungsabschlüsse ein im Vergleich innerhalb der 25 größten Sparkassen (gemessen an der Anzahl bankspezifisch Beschäftigter) überdurchschnittliches Bildungsprofil in den Qualifikationen Hochschulabschluss/Lehrinstitut und Sparkassen-/Bankbetriebswirt/-in sowie Sparkassen-/Bankfachwirt/-in auf. Über eine kontinuierliche Personalentwicklung wird sichergestellt, dass das hohe Qualifikationsniveau erhalten bleibt und für jede Funktion an die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen angepasst wird. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung der Unternehmensziele sind kompetente und engagierte Mitarbeitende. Nur als attraktive Arbeitgeberin kann die Naspa Leistungsträger:innen an sich binden und Nachwuchskräfte anwerben. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf der Auswahl und Qualifizierung von Führungskräften und des Führungsnachwuchses sowie der vorausschauenden Stellvertreter- und Nachfolgeentwicklung. Dazu bietet die Naspa seit Jahren neben attraktiven Sozialleistungen und Aufstiegschancen eine Vielzahl an Angeboten in den Bereichen "Vereinbarkeit von Beruf und Familie", Gesundheitsmanagement und Nachhaltigkeit mit all ihren Facetten an: - Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt die Naspa gesundes Verhalten der Mitarbeitenden und leitet zu einem "gesunden Führungsstil" an. - Daneben übernimmt die Naspa seit vielen Jahren Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist bereits seit 2005 Träger des Zertifikats "audit berufundfamilie". - Neue Formen flexibel gestalteter Arbeit prägen zunehmend die Arbeitswelt. Mit der Möglichkeit des Mobilen Arbeitens bietet die Naspa ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung ihrer Arbeit, sofern deren Arbeitsplatz und Aufgaben hierfür geeignet sind. Die Teilnahme am Mobilen Arbeiten steigt kontinuierlich an. Aktuell nutzen 1.026 Mitarbeitende diese flexible Art zu arbeiten (Vorjahr: 956 Mitarbeitende). - Als Unterzeichnerin der "Charta der Vielfalt" (Februar 2011) und der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" (Oktober 2020) hat sich die Naspa für die Bereiche Chancengleichheit, Diversität und Klimaschutz dazu verpflichtet, mehr zu tun, als die regulatorischen Mindestanforderungen beschreiben. * Werte 2022 wegen Ausweisänderung bzgl. Mitarbeitenden mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis durch Umstellung auf FI System PARISplus angepasst 6. Prognosebericht Die Planung für das Geschäftsjahr 2024 begann im Spätsommer 2023 und stützt sich auf Prognosen verschiedener Wirtschaftsinstitute sowie die Einschätzung des Vorstandes zur wirtschaftlichen Entwicklung und deren potenziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Nassauischen Sparkasse. Da die nachfolgenden Ausführungen auf Annahmen beruhen, ist anzumerken, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen können. Die Naspa verfügt über effektive Instrumente und Prozesse zur zeitnahen Identifizierung, Analyse und Steuerung von Abweichungen. Für das Jahr 2024 besteht das Risiko, dass Deutschland eine "technische Rezession" erleben könnte, wenn mögliche negative Verlaufsdaten im ersten Quartal eintreten sollten. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 deuten jedoch auf eine Erholung im weiteren Verlauf des Jahres hin. Ein weiterer Rückgang des Preisauftriebs und potenzielle Einkommensnachholungen könnten die Kaufkraft stärken und neues Wachstum ermöglichen. Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe prognostizieren für Deutschland ein moderates Wachstum von 0,3 %, welches abermals geringer als im Euroraum ist. Das Jahr 2024 könnte das fünfte schwache Jahr in Folge sein, jedoch mit einer verbesserten Entwicklung im zweiten Halbjahr. Das voraussichtliche Wachstum wird hauptsächlich vom privaten Konsum getragen, der preisbereinigt um 1,0 % steigen könnte. Die Lage bei Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt herausfordernd. Trotz Unsicherheiten in der Lohnentwicklung könnten Erfolge bei der Begrenzung des Preisauftriebs den Notenbanken eine Neujustierung ihrer Instrumente ermöglichen, was einem potenziellen Wachstum Rückenwind verleihen könnte. Die gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben im Jahr 2024 fragil, geprägt von geopolitischen Unsicherheiten. Dies wird die Naspa im laufenden Geschäftsbetrieb herausfordern. In den Planungsrechnungen wurde eine Seitwärtsbewegung des Zinsniveaus angenommen, ausgehend vom Jahresende 2023. Ein möglicher weiterer Zinsanstieg könnte höhere Erträge im Kreditgeschäft generieren, jedoch würden sich auch die Zinsaufwendungen im Einlagengeschäft erhöhen. Zusätzlich könnten steigende Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft sowie erhöhte Verwaltungsaufwendungen auftreten. Im Ausblick für das Jahr 2024 erreicht die Sparkasse im Planszenario einen Jahresüberschuss von rd. 47 Mio. EUR, wobei der Rückgang im Wesentlichen aus dem operativen Ergebnis resultiert.
* Ausweis grundsätzlich gemäß Betriebsvergleich der Sparkassen. Für das Geschäftsjahr 2024 plant die Naspa einen Rückgang des Zinsüberschusses von 235,0 Mio. EUR auf 221,4 Mio. EUR. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den getroffenen Annahmen unter Berücksichtigung der aktuellen unsicheren wirtschaftlichen Bedingungen, wobei vor allem die marktbedingte Verteuerung des Kundenpassivgeschäfts eine Rolle spielt. Zusätzlich erwartet die Sparkasse einen leichten Bestandsrückgang sowohl im Kundeneinlagengeschäft von 1,8 % als auch im Kundenkreditgeschäft von 0,6 %. Angesichts der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten plant die Naspa einen rückläufigen Provisionsüberschuss von 96,5 Mio. EUR auf 94,8 Mio. EUR. Entgegen erwarteten Herausforderungen im Vermittlungs- und Darlehensgeschäft könnte das Auslandsgeschäft, insbesondere durch geplante Provisionsergebnisse im Zins- und Währungsmanagement, einen teilweisen Ausgleich bieten. Für das Jahr 2024 plant die Naspa einen Anstieg der Verwaltungsaufwendungen. Dieser wird voraussichtlich durch verschiedene Faktoren bedingt sein, darunter die geplante Auslagerung von IT-Servicedienstleistungen an die Finanz Informatik, laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Immobilienbestand sowie steigende Aufwendungen für Energie. Der eingeplante Personalaufwand berücksichtigt eine erwartete Tariferhöhung zum 1. Juli 2024, da der bestehende Tarifvertrag zum 31. Mai ausläuft. Die Anzahl der Beschäftigten wird im Vorjahresvergleich leicht ansteigen. Die Einstellung neuer Auszubildender hat dabei eine hohe Priorität und wurde ebenfalls im Personalaufwand berücksichtigt. Basierend auf den dargestellten Annahmen und dem prognostizierten Zinsniveau wird erwartet, dass das Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich zum Vorjahr merklich geringer ausfallen wird. Trotz dessen plant die Naspa, das in der Geschäftsstrategie festgelegte Ziel einer Eigenkapitalrentabilität von mehr als 4,0 % zu erreichen. Damit einhergehend wird der strategische Mindestverzinsungsanspruch innerhalb der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen an das Eigenkapital, der sich am risikolosen Kapitalmarktzins (gleitender 10-Jahres-Durchschnitt von Bundeswertpapieren) zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozentpunkten orientiert, ebenfalls übertroffen. Die geplante Aufwand-Ertrag-Relation (Cost-Income-Ratio) als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Ertragslage von 67,8 % erfüllt ebenfalls den angestrebten Zielwert von unter 70 %. Das Bewertungsergebnis wird im Jahr 2024 mit einem Aufwand in Höhe von rd. 20,0 Mio. EUR geplant. Im Kundenkreditgeschäft wird trotz der geopolitischen sowie wirtschaftlichen Unsicherheiten mit einem im Vergleich zum Berichtsjahr niedrigeren Bewertungsaufwand gerechnet. Beim Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft wird hingegen mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Grund hierfür sind erwartete weitere Zuschreibungen auf das Wertpapierportfolio, die u. a. den Bewertungsaufwand infolge des Zinsanstiegs im Geschäftsjahr 2022 teilweise ausgleichen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen werden wir nach unserer Kapitalplanung erfüllen. Die BaFin hat am 31. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines inländischen antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75 % veröffentlicht. Dieser Kapitalpuffer wird seit dem 1. Februar 2023 für die betroffenen Risikopositionen berücksichtigt. Darüber hinaus hat die BaFin einen Kapitalpuffer für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland in Höhe von 2,0 % festgesetzt, der ebenfalls seit dem 1. Februar 2023 beachtet wird. Auch diese an Kreditinstitute gerichteten erhöhten Kapitalanforderungen werden wir nach unserer aktuellen Kapitalplanung erfüllen können. Für weitere Details zur erwarteten Entwicklung der "Gesamtkapitalquote gemäß CRR" als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Vermögenslage verweisen wir auf den Risikobericht. Aufgrund der Ergebnisse unserer Liquiditätsplanung sehen wir die Zahlungsfähigkeit der Naspa im Jahr 2024 als gegeben an. Die "Liquidity Coverage Ratio" als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Finanzlage erwarten wir im Jahr 2024 jeweils über unserem Schwellenwert für den Gelb-Bereich von 115 %. Weichen die der Planung zugrundeliegenden wirtschaftlichen Parameter oder auch andere externe Faktoren erheblich von der tatsächlichen Entwicklung ab, kann sich dies auf das Geschäftsergebnis des laufenden Jahres auswirken. Für das Jahr 2024 sehen wir insbesondere Chancen in der Fortsetzung der konsequenten Anwendung eines ganzheitlichen Beratungsansatzes sowie dem weiteren Ausbau der Infrastruktur als digitale Vertriebssparkasse als Grundlage für langfristige Kundenbindung. Die Naspa geht in ihrer Planung für das kommende Jahr von einer Seitwärtsbewegung in der Zinsentwicklung aus. Bedingt durch das Marktumfeld wird mit weiter steigenden Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen gerechnet. Für die Folgejahre wird eine Normalisierung der Zinsstrukturkurve, mit einem stärkeren Zinsrückgang der kurzen Stützstellen, erwartet. Unsere entsprechenden Szenariorechnungen zeigen, dass steigende Zinsen sich eher nachteilig auf den Zinsüberschuss auswirken. Ein möglicher leichter Zinsrückgang, wie er von einigen Markteilnehmern prognostiziert wird, würde zu einem positiven Effekt im Zinsüberschuss führen. Im Hinblick auf das Provisionsergebnis sehen wir das Risiko eines zunehmend verschärften Preiswettbewerbs. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Verschärfung der Wettbewerbssituation und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden wir weiterhin darauf achten, unsere Ausgaben zu begrenzen, während wir gleichzeitig strategisch relevante Investitionen tätigen und erweiterte regulatorische Anforderungen erfüllen. Wir haben entsprechende organisatorische Maßnahmen und Strukturen etabliert und werden diese fortlaufend weiterentwickeln. Die wesentlichen Risiken für unsere zukünftige Geschäfts- und Ertragsentwicklung sehen wir in der konjunkturellen Entwicklung, die im Zusammenhang mit den geo- und geldpolitischen Unwägbarkeiten sowie den Haushaltsituationen der Staaten innerhalb der Eurozone entstehen können. Weiterhin bestehen Risiken durch mögliche gravierende Veränderungen bzw. Verschärfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und veränderte Verbraucherschutzbestimmungen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Aspekte sehen wir das Betriebsergebnis vor Bewertung in einer Bandbreite von 98,1 Mio. EUR bis 127,3 Mio. EUR und das Betriebsergebnis nach Bewertung in einer Bandbreite von 66,9 Mio. EUR bis 119,2 Mio. EUR. 7. Gesamtaussage Insgesamt betrachten wir die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Naspa im Jahr 2023 als geordnet und die Geschäftsentwicklung trotz der geopolitischen und volkswirtschaftlichen Entwicklung mit Effekten u.a. auf die Inflations- und Zinsentwicklung als zufriedenstellend. Die Kernkapitalquote sowie die Gesamtkapitalquote werden sich nach Feststellung des Jahresabschlusses moderat verbessern. Die Liquidität der Naspa wird nach wie vor gewährleistet sein. Für das kommende Geschäftsjahr wird mit einer rückläufigen Eigenkapitalrentabilität gerechnet. Ebenso wird das Ergebnis des Vorjahres planmäßig aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen nicht erzielt werden können. Die Anforderungen an die Innenfinanzierung und den öffentlichen Auftrag der Sparkasse werden erreicht. Aufgrund der geopolitischen und volkswirtschaftlichen Entwicklung bleibt abzuwarten, wie sich die konkreten Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2024 darstellen werden. 8. Nichtfinanzielle Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB Als eng mit ihrem Geschäftsgebiet verbundene Sparkasse hat die Naspa nicht nur ein großes Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern auch an der Entwicklung des kulturellen und sozialen Lebens in ihrem Geschäftsgebiet. Um der Förderung kommunaler Belange besonderen Ausdruck zu verleihen, hat die Naspa bereits in der Vergangenheit CSR-Grundsätze (Corporate Social Responsibility) ausgearbeitet und hierüber gesondert berichtet. Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) sind auch Sparkassen mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2017 nachhaltigkeitsbezogene Informationen nichtfinanzieller Art offenzulegen. Diese Berichterstattung erfolgt gesondert vom Lagebericht und wird ab dem 25. April 2024 auf der Naspa-Website unter https://www.naspa.de/de/home/ihre-naspa/presse-center/infomaterial.html?n=true&stref=hnav veröffentlicht. Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG) I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange 1. Mitarbeiter (per 31.12.2023)
2. Geschäftsstellennetz (per 31.12.2023)
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Stiftung der Sparkasse (Naspa-Stiftung "Initiative und Leistung")
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung 1. Bilanzwirksame Anlagen a) Kontenzahl
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagen a) Anzahl Kundendepots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs 1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern
VI. Vermittelte Förderkredite
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Nassauische Sparkasse Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nassauischen Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nassauischen Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts- unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem ber 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 10,4 Mrd EUR 70,5 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 0,9 Mrd EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, teilweise in Form pauschalierter Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf insbesondere die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen haben wir anhand einer Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitt A. Allgemeine Angaben, 2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") sowie dem Lagebericht (Kapitel 2. "Wirtschaftsbericht") entnommen werden. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die von uns vor dem Datum des vorliegenden Vermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen: - die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB i. V. m. § 340a Abs. 1a HGB, auf deren Veröffentlichung auf der Internetseite der Nassauischen Sparkasse im Lagebericht hingewiesen wurde - den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Nassauischen Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V.m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. - führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 44 der Satzung der Nassauischen Sparkasse i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht: - Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG - Jahresabschlussprüfung von Tochtergesellschaften - Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Deutschen Bundesbank (sog. "MACCs-Verfahren" der Deutschen Bundesbank); Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBK. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Volker Laurenze.
Frankfurt am Main, den 28. März 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Denter, Wirtschaftsprüfer Laurenze, Wirtschaftsprüfer Bericht des Verwaltungsrates zum Jahresabschluss 2023Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstandes der Sparkasse nach den gesetzlichen, aufsichtlichen und satzungsmäßigen Vorschriften sowie der Geschäftsordnung regelmäßig, zeitnah und umfassend überwacht und den Vorstand bei der Leitung der Sparkasse beraten. Der Verwaltungsrat wurde über die Regelberichterstattung hinaus über alle Ereignisse von maßgeblicher Bedeutung für das Institut informiert und war in alle bedeutenden Entscheidungen für die Naspa eingebunden. Das Gremium hat, soweit erforderlich, nach umfassender Prüfung und Beratung seine Zustimmung erteilt. Im Berichtsjahr haben fünf Zusammenkünfte des Verwaltungsrates stattgefunden. In diesen haben die Mitglieder des Gremiums die Berichte zur aktuellen Geschäfts-, Ertrags-, Liquiditäts- und Risikolage sowie zur Eigenmittelsituation der Naspa nebst Ausblick mit dem Vorstand erörtert sowie Empfehlungen abgegeben. Sowohl schriftlich als auch mündlich wurde regelmäßig, umfassend und zeitnah berichtet. Ebenso wurde regelmäßig über Änderungen der regulatorischen Anforderungen, die für die Arbeit des Aufsichtsorgans eines Kreditinstitutes von besonderer Bedeutung sind, im Rahmen der Zusammenkünfte informiert. Im Berichtszeitraum hat der Verwaltungsrat mit dem Vorstand folgende Schwerpunktthemen erörtert und, soweit erforderlich, entsprechende Beschlüsse gefasst: - Geschäfts-, Risiko- und IT-Strategie 2023 - Umsetzungscontrolling der Geschäftsstrategie - Planungen (Gesamtbank-, Mittelfrist-, Kapitalplanung, Bau- und Investitionskosten) - Anlage Sparkassenvermögen - Berichterstattung über die Tätigkeit der Revision und des Compliance-Beauftragten - Naspa-Standortveränderungen sowie Gefahrenabwehr im SB-Bereich - Wahrnehmung von Aufgaben des Verwaltungsrates - Organgeschäfte und -kredite - Kellerei-Neubau Schloss Vollrads - IPS Deep Dive - Chancen und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Naspa - Vorstandsangelegenheiten (Statusänderung eines Vorstandsmitgliedes). Darüber hinaus hat der Vorstand den Verwaltungsrat über die strukturellen Veränderungen in Regionalmärkten, die Ausrichtung des Privatkundenvertriebs, neue Kundenveranstaltungsformate im Dezernat Firmenkunden, die Einstufung der Naspa als sog. "High Impact - Less Significant Institution" sowie über das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) informiert. In den Zusammenkünften der Ausschüsse des Verwaltungsrates wurden die aufgabenbezogenen bedeutenden Themen darüber hinaus separat vertieft. Über wesentliche Beschlüsse und Beratungsgegenstände aus diesen Ausschüssen hat der Ausschussvorsitzende in den Zusammenkünften des Verwaltungsrates informiert. Des Weiteren fanden regelmäßige Gespräche des Vorsitzenden des Verwaltungsrates mit dem Vorsitzenden des Vorstandes der Naspa statt. Hierbei wurden - neben aktuellen operativen Themen - strategische Überlegungen vorbereitend erörtert. Wie in den vergangenen Jahren wurde auch im Berichtsjahr 2023 den Mitgliedern des Verwaltungsrates wieder die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen angeboten. Einige Mitglieder haben davon Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss 2023 wurde in der heutigen Sitzung des Verwaltungsrates behandelt und festgestellt. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat den aufgestellten Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Damit wurde testiert, dass Buchführung und Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht. Die Abschlussunterlagen - einschließlich der Prüfungsberichte zum Jahresabschluss - wurden allen Mitgliedern des Verwaltungsrates rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Abschlussprüfer hat an den heutigen Sitzungen des Bilanzausschusses und des Verwaltungsrates teilgenommen und über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde in beiden Sitzungen ausführlich erörtert. Nach abschließender Prüfung durch den Bilanzausschuss und unserer eigenen Prüfung erheben wir keine Einwände gegen den Jahresabschluss. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2023 der Naspa festgestellt, den Lagebericht gebilligt und den Vorstand entlastet. Der Verwaltungsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes an, den Jahresüberschuss - der dem Bilanzgewinn entspricht - der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Vorstandsangelegenheiten - Statusänderung eines Vorstandsmitgliedes Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 mit Wirkung vom 1. Juni 2023 Herrn Frank Diefenbach zum ordentlichen Mitglied des Vorstandes bestellt. - Verabschiedungen Mit Wirkung vom 31.05.2023 wurden die Vorstandsmitglieder Herr Günter Högner (Vorstandsvorsitzender) und Herr Bertram Theilacker nach jeweils mehr als 20jähriger Tätigkeit in der Geschäftsleitung in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Der Verwaltungsrat dankt beiden Herren auch an dieser Stelle noch einmal für ihr langjähriges, engagiertes und erfolgreiches Wirken für die Naspa. Sie haben eine gut und zukunftsfähig aufgestellte Sparkasse an den neuen Vorstandsvorsitzenden Herrn Marcus Nähser und seine beiden Kollegen, Herren Baumann und Diefenbach, übergeben. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeitenden der Sparkasse für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit. Diesen Bericht des Verwaltungsrates zum Jahresabschluss 2023 hat der Verwaltungsrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Wiesbaden, 24. April 2024 Gert-Uwe Mende, Vorsitzender des Verwaltungsrates |
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Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Goviato GmbH
79mGroßhandel mit Textilien
Reparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen Geräten
Poraba GmbH
79mGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Planius GmbH
79mErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen