Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
PreO Services LimitedLiquidiert
Jakob-Sigle-Straße 32, 86842 Türkheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PreO Services LimitedTürkheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangDie Firma PreO Services Limited ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. § 284 (2) Nr. 1 HGB Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der PreO Services Limited wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte
die Abschreibungen nach linearer Methode.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. § 284 (2) Nr. 2 HGB Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren. § 284 (2) Nr. 3 HGB Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung. § 284 (2) Nr. 5 HGB Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind. § 285 S. 1 Nr. 1 a HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. § 285 S. 1 Nr. 1 b HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren. § 285 S. 1 Nr. 9 c HGB An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Oliver Prestele zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt. § 285 S. 1 Nr. 13 HGB Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden. § 264 (2) S. 2 HGB Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren. § 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung Hierzu sind keine Angaben zu machen. § 251 i.V.m. § 268 (7) HGB Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. EGHGB Art. 28 Abs. 2 Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist. Sonstige Angaben: Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten: Weitere Angaben: Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010 eine buchtechnische Überschuldung in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus. Eine Überschuldung i.S.d. InsO liegt jedoch nicht vor, da Gläubiger die Nachrangigkeit deren Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt haben. Insoweit vermittelt der Jahresabschluss ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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