APS Airport Packing Service GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Müller Volker seit 19.9.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LSG Sky Chefs München GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018der LSG Sky Chefs München GmbHGrundlagen der Gesellschaft Die LSG Sky Chefs München GmbH, Neu-Isenburg ("die Gesellschaft"), ist Anbieter für Airline-Catering und beliefert Fluggesellschaften an den Flughäfen München und Stuttgart mit Speisen, Getränken und weiteren Bordartikeln. Alleinige Gesellschafterin der LSG Sky Chefs München GmbH ist die LSG Sky Chefs Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neu-Isenburg. Die LSG Sky Chefs München GmbH wurde im Geschäftsjahr 2018 nach den KPIs "Net Revenue" und "LH-EBIT" gesteuert. Die KPIs basieren auf dem für den Deutsche Lufthansa-Konzern bereitgestellten IFRS-Zahlenwerk. Das LH-EBIT ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis vor Steuern nach der Korrektur von Zinsergebnis und Ergebniseffekten aus der Bewertung und Realisierung von Finanzschulden. Abweichend vom handelsrechtlichen Jahresabschluss handelt es sich bei den KPIs um Ergebnisse nach IFRS. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden in der Gesellschaft nicht zur Steuerung herangezogen. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich vor allem aufgrund einer schwächeren Entwicklung in Europa im Jahr 2018 etwas verlangsamt. Gegenüber dem Vorjahr sank es von 3,3 Prozent auf 3,2 Prozent. Gegen diesen Trend stieg die Wachstumsrate in Nordamerika auf 2,8 Prozent (Vorjahr: 2,3 Prozent). Das stärkste Wachstum verzeichnete die Region Asien/Pazifik mit einem Plus von 4,9 Prozent (Vorjahr: 5,1 Prozent). Dort wuchs die chinesische Wirtschaft um 6,6 Prozent (Vorjahr: 6,9 Prozent). In Europa lag das Wirtschaftswachstum bei 2,0 Prozent (Vorjahr: 2,7 Prozent). Die deutsche Wirtschaft wuchs mit 1,5 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent) und damit langsamer als die europäischen Nachbarländer. Der Euro wertete im Jahresdurchschnitt gegenüber allen anderen Hauptwährungen auf. Der durchschnittliche Wechselkurs zum US-Dollar lag um 5 Prozent über dem Vorjahresniveau. Gegenüber dem Britischen Pfund wertete der Euro im Jahr 2018 um durchschnittlich 1 Prozent auf. Gegenüber dem Japanischen Yen verteuerte sich der Euro um 4 Prozent. Auch gegenüber dem Chinesischen Renminbi und dem Schweizer Franken wertete der Euro um 3 Prozent beziehungsweise 5 Prozent auf. 2 Das anhaltende globale Wirtschaftswachstum wirkte sich positiv auf die Nachfrage nach Flugreisen aus. Gemäß Berechnungen der IATA stiegen die weltweit verkauften Passagierkilometer im Jahr 2018 um 7 Prozent. Damit liegt das Wachstum im Jahr 2018 auf dem Niveau der durchschnittlichen Wachstumsrate der vergangenen fünf Jahre. Regional zeigt sich erneut ein differenziertes Bild. Fluggesellschaften aus der Region Asien/Pazifik weisen mit 9 Prozent das höchste Wachstum an verkauften Passagierkilometern aus. Für die europäischen Airlines liegt die Wachstumsrate bei 7 Prozent. Die Wachstumsraten in Nord- sowie Mittel- und Südamerika betrugen 5 Prozent beziehungsweise 6 Prozent. 3 Der Absatz der deutschen Fluggesellschaften ist gemäß den Angaben des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) um 1 Prozent gesunken. Der europäische Markt für Flugreisen war im Jahr 2018 deutlich durch die Marktkonsolidierung aufgrund der Insolvenz von Air Berlin geprägt. Die dadurch entstandene Kapazitätslücke wurde in Europa sukzessive geschlossen und ist mittlerweile überkompensiert. Zudem war der Sommer durch infrastrukturelle Engpässe für die gesamte Luftfahrbranche gekennzeichnet, sodass die Zahl gestrichener und verspäteter Flüge branchenweit deutlich stieg. 4 Die von der LSG Group insgesamt bedienten Marktsegmente Flugverkehr, Zugverkehr und Einzelhandel sind auch im Jahr 2018 gewachsen. Bei den Fluggesellschaften findet nach wie vor eine Verschiebung von kostenfreiem Service zu Bordverkauf statt; gleichzeitig steigen die Ansprüche an klassisches Catering als Differenzierungsmerkmal auf Langstrecken und in Premium-Klassen. Geschäftsverlauf und operative Entwicklung In 2018 konnte die Gesellschaft einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse erzielen. Dies resultiert vor allem aus dem Wachstum der Lufthansa und dem Neukunden Eurowings am Standort München sowie der Erweiterung des Loungegeschäfts. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Verbindung mit einer konstanten Entwicklung des Materialaufwands macht sich daher im deutlich angestiegenen Rohertrag bemerkbar. Die Restrukturierungs- und Transformationskosten belasten das Ergebnis in Summe, jedoch zeigt sich die operative Performance der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich verbessert. Insgesamt produzierte die Gesellschaft im Berichtszeitraum 19.477.785 Bordmahlzeiten (Vorjahr: 16.994.544 Bordmahlzeiten) für 115.499 Flüge (Vorjahr: 111.289 Flüge) und 16.233.087 Passagiere (Vorjahr: 13.184.630 Passagiere). Zusätzlich verkaufte die Gesellschaft im Berichtszeitraum 4.295.056 Buy on Board Mahlzeiten (Vorjahr: 2.756.462 Buy on Board Mahlzeiten) für 13.584 Flüge (Vorjahr: 7.954 Flüge) und 5.846.975 Passagiere (Vorjahr: 4.137.482 Passagiere). Vermögens- Finanz- und Ertragslage Die Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen im Geschäftsjahr 2018 bei TEUR 151.970 (Vorjahr: TEUR 142.604). Dies entspricht einer Steigerung von 6,6 Prozent, die größtenteils auf gestiegene Volumina der Lufthansa Group zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 4.849 (Vorjahr: TEUR 2.098) beinhalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus Kostenweiterbelastungen und aus Sachbezügen für Mitarbeiter. Der Materialaufwand lag in 2018 bei TEUR 69.013 (Vorjahr: TEUR 65.164). Somit ergibt sich in Bezug auf die Umsatzerlöse eine im Vorjahresvergleich nahezu konstante Materialaufwandsquote in Höhe von 45,4 Prozent (Vorjahr: 45,7 Prozent). Im Jahr 2018 beschäftigte die LSG Sky Chefs München GmbH durchschnittlich 1.413 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.426 Mitarbeiter). Der Personalaufwand im Berichtsjahr beträgt TEUR 63.892 (Vorjahr: TEUR 57.976). Die Personalaufwandsquote beträgt in Bezug auf die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr 42,0 Prozent (Vorjahr: 40,7 Prozent); der Anstieg resultiert dabei aus Restrukturierungsaufwendungen im Geschäftsjahr. Nach Bereinigung der Restrukturierungsaufwendungen hat sich die Personalaufwandsquote von 40,5 Prozent im Vorjahr auf 39,3 Prozent verbessert. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.148 (Vorjahr: TEUR 1.154) beinhalten im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf Einbauten in fremden Gebäuden, Maschinen und maschinelle Anlagen sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.467 (Vorjahr: TEUR 22.583) umfassen größtenteils Aufwendungen für konzerninterne Leistungen in Höhe von TEUR 5.857 (Vorjahr: TEUR 5.990) sowie Mieten und Erhaltungen TEUR 12.158 (Vorjahr: TEUR 11.544). Bedingt durch die oben genannten Effekte liegt das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 bei TEUR 299 (Vorjahr: -TEUR 2.175) und verbessert sich somit um 113,8 Prozent. Das LH-EBIT beträgt im Berichtszeitraum TEUR 2.513 (Vorjahr: TEUR 1.234; Budget 2018: TEUR 3.873). Die Abweichung zum handelsrechtlichen Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der personenbezogenen Rückstellungen nach HGB und IFRS und der Nicht-Berücksichtigung von Aufwendungen für konzerninterne Serviceleistungen im LH-EBIT. Das negative Finanzergebnis der Gesellschaft in Höhe von -TEUR 14.338 (Vorjahr: -TEUR 3.240) enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus der Bewertung des Planvermögens in Höhe von TEUR 4.531 (Vorjahr: Erträge aus der Bewertung des Planvermögens TEUR 3.900), realisierte Erträge aus dem Planvermögen in Höhe von TEUR 372 (Vorjahr: TEUR 318) und Aufwand aus Aufzinsungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 10.119 (Vorjahr: TEUR 7.390). Insgesamt ergibt sich nach Ertragssteuern von TEUR 297 (Vorjahr: TEUR 0) und nach Abzug sonstiger Steuern von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 21) ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 14.351 (Vorjahr: TEUR 5.436). Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft Net Revenues i. H. v. TEUR 149.490 erwirtschaftet (Vorjahr: TEUR 140.907; Budget: TEUR 142.643). Die Net Revenues entsprechen dabei den Umsatzerlösen der Gesellschaft nach IFRS und liegen innerhalb der ursprünglich prognostizierten Bandbreite von TEUR 135.511 bis TEUR 149.775. Das LH-EBIT liegt mit TEUR 2.513 in 2018 unter Budget (TEUR 3.873), aber über Vorjahr (TEUR 1.234), und unterhalb der ursprünglich prognostizierten Bandbreite von TEUR 3.679 bis TEUR 4.067. Die Bilanzsumme der Gesellschaft lag zum Bilanzstichtag 31.12.2018 bei TEUR 53.058 (Vorjahr: TEUR 31.669) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr mit 67,5 Prozent deutlich angestiegen. Das Anlagevermögen der LSG Sky Chefs München GmbH betrug zum Geschäftsjahresende TEUR 7.489 (Vorjahr: TEUR 8.402). Somit ergibt sich eine Anlagenintensität von 14,1 Prozent (Vorjahr: 26,5 Prozent). Das Umlaufvermögen hat sich im Berichtsjahr um TEUR 7.951 bzw. 38,2 Prozent erhöht und lag zum 31.12.2018 bei TEUR 28.788 (Vorjahr: TEUR 20.837). Die Vorräte verringerten sich dabei leicht auf TEUR 3.562 (Vorjahr: TEUR 3.763). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf TEUR 2.004 (Vorjahr: TEUR 1.342). Insgesamt bestanden zum 31.12.2018 Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 22.252 (Vorjahr: TEUR 14.678). Der Anstieg entfällt mit TEUR 7.784 auf das Lufthansa-Finanzverrechnungskonto. Die sonstigen Vermögensgegenstände lagen bei TEUR 959 (Vorjahr: TEUR 1.041). Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von TEUR 14.351 (Vorjahr: TEUR 5.436) weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 16.781 (Vorjahr: TEUR 2.430) aus. Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 48.649 (Vorjahr: TEUR 27.829) beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 26.029 (Vorjahr: TEUR 12.236), Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 167 (Vorjahr: TEUR 0) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 22.453 (Vorjahr: TEUR 15.593). Die Pensionsrückstellungen sind dabei insbesondere durch den gesunkenen Zinssatz und die schlechtere Wertentwicklung des Deckungsvermögens deutlich angestiegen. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen entfällt hauptsächlich auf die gebildeten Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 4.163 (Vorjahr: TEUR 166). Weiterhin sind die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 1.778 auf TEUR 6.039 angestiegen. Rückstellungen für Altersteilzeit bestehen in Höhe von TEUR 4.568 (Vorjahr: TEUR 4.286). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen am Jahresende bei TEUR 1.492 (Vorjahr: TEUR 2.195). Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.556 (Vorjahr: TEUR 1.224). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 236 (Vorjahr: TEUR 453). Die Finanzierung der LSG Sky Chefs München GmbH erfolgt bei Bedarf über die Konzernmuttergesellschaft Deutsche Lufthansa AG. Das Kontrahentenlimit der LSG Sky Chefs München GmbH betrug zum 31.12.2018 TEUR 2.100. Das Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto betrug zum 31.12.2018 TEUR 18.732. Erklärung zur Unternehmensführung - Angaben zur Frauenquote Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" sieht vor, dass der Aufsichtsrat der LSG Sky Chefs München GmbH für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung bestimmt. Der Status Quo des Frauenanteils (Stand 29. März 2019) im Aufsichtsrat der Gesellschaft beträgt 50 Prozent und in der Geschäftsführung der Gesellschaft 0 Prozent. Die Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsleitung sowie im Aufsichtsrat der LSG Sky Chefs München GmbH wurden in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der LSG Sky Chefs München GmbH am 1. Februar 2018 wie folgt festgelegt: Aufsichtsrat: 30 Prozent Geschäftsführung: 0 Prozent. Als Frist für die Erreichung dieser Zielgrößen wurde der 31.12.2021 festgelegt. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Ertragslage der Gesellschaft im operativen Geschäft im Geschäftsjahr 2018 wurde insbesondere durch den intensiven Wettbewerbs- und Preisdruck, sowie der Restrukturierungsmaßnahmen beeinflusst. Angesichts des schwierigen Branchenumfelds und des aggressiven Preiswettbewerbs in der Catering-Industrie zeigt die Optimierung der Prozesse im operativen sowie administrativen Bereich bereits große Erfolge. Somit hat sich der Betrieb an die aktuelle Situation angepasst und wettbewerbsfähig aufgestellt. Hieraus werden geplant auch in Zukunft höhere positive Ergebnisbeiträge resultieren, so dass sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag sukzessiv vermindern wird bis zur Wiederherstellung des Eigenkapitals. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Gesellschaft über ihre Konzernbeziehungen zur LSG Lufthansa Service Holding AG und aufgrund ihrer Einbindung in das Cashpooling der Deutsche Lufthansa AG mit einem zum 31.12.2018 ausgewiesenen Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto in Höhe von TEUR 18.732 über einen gesicherten Zugang zu liquiden Mitteln verfügt. Risikobericht Risiken werden als mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer negativen Plan-, Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die bewusste Steuerung von Risiken ist ein integraler Faktor der Unternehmensführung. Das Management von Risiken ist in die bestehenden Geschäftsprozesse integriert. Die Risikostrategie wird durch die risikopolitischen Grundsätze konkretisiert. Diese umfassen die Identifikation von Risiken, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Risiken, die Eindeutigkeit von Risikoverantwortlichkeiten, die Bewertung von Risiken und deren proaktive Steuerung und Überwachung, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen sowie die Abstimmung der risikorelevanten Informationen mit den Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozessen. Die risikopolitischen Grundsätze werden in der vom Vorstand der LSG Lufthansa Service Holding AG erlassenen Risikomanagement-Richtlinie geregelt, die darüber hinaus alle methodischen und organisatorischen Standards im Umgang mit Risiken verbindlich festlegt. Für die Gesellschaft ist es von größter Bedeutung, dass Lebensmittel mit höchster Qualität und unter Berücksichtigung sämtlicher Hygienestandards produziert werden. Um eine frühzeitige Erkennung potenzieller Qualitätsmängel sicherzustellen, kommen zertifizierte Qualitätsmanagement-Systeme zum Einsatz. Diese Systeme überwachen und steuern die Qualitätssicherung und stellen Produktstandards sicher. Durch kontinuierliche Investitionen in Produktionsstätten und -mittel sowie die Verwendung moderner Technologien betreibt die LSG Group weitere Optimierungsmaßnahmen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Qualitätsprozessen fördern. Unterstützt wird der Modernisierungsprozess durch intensive Trainingsmaßnahmen, Lern- und Problemlösungsworkshops und Richtlinien. Darüber hinaus bestehen im Bereich der operativen Prozesse Produktivitätsrisiken, die sich unter anderem im Rahmen von Produktumstellungen oder Konzeptwechseln ergeben könnten. Durch die frühzeitige Wahrnehmung von Kundenbedürfnissen und proaktive Gestaltung von innovativen Servicekonzepten versucht die Gesellschaft, diesem Risiko entgegenzuwirken. Das Markt- und Wettbewerbsumfeld der LSG Group ist nach wie vor von einer Konsolidierung auf Kunden- und Wettbewerbsseite geprägt. Die daraus resultierenden Kostensenkungsmaßnahmen der Fluggesellschaften führen zu Kostensenkungen im Catering, die sich in anhaltendem Preisverfall und der Reduzierung der Servicelevel, z. B. durch Umstellung auf einfacher herzustellende Produkte, niederschlagen Die Geschäftsprozesse werden in allen Bereichen durch IT unterstützt. Mit dem Einsatz von IT gehen auch Risiken für die Stabilität der Geschäftsprozesse sowie für die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationen und Daten einher. Ein etablierter IT-Risikomanagement-Prozess sorgt dafür, dass die IT-Risiken erkannt und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung eingeleitet werden. Die IT-Systeme werden regelmäßig hinsichtlich ihres Schutzbedarfes überprüft. Die Gesellschaft bietet eine betriebliche Altersvorsorge an und ist hierbei von den tarifvertraglichen Regelungen der Konzernmutter abhängig. Diese Verpflichtungen werden vor allem über extern investierte Pensionsplanvermögen finanziert. Das extern investierte Vermögen aus dem Pensionsplan wird über zum Teil extern gemanagte Fonds und Versicherungsgesellschaften verwaltet. Die Mittel werden in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und andere Anlageinstrumente investiert. Die Werte der extern investierten Pensionsplanvermögen unterliegen Schwankungen an den Kapitalmärkten. Ungünstige Kapitalmarktentwicklungen könnten demzufolge die Netto-Pensionsverpflichtungen deutlich steigern. Eine solche Steigerung der Netto-Pensionsverpflichtungen könnte langfristig die Finanzlage der Gesellschaft wegen des vermehrten zusätzlichen Mittelabflusses zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen beeinträchtigen. Zudem ist die Gesellschaft Risiken in Zusammenhang mit der Lebenserwartung und den Zinsänderungen bei ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt, da sich eine ungünstige Entwicklung dieser Parameter negativ auf die im Rahmen dieser Pensionspläne bestehenden Verpflichtungen auswirken könnte. Nationale wie internationale Regularien, beispielsweise brandschutzrechtliche Regelungen, Hygienevorschriften, die Vergabe von Catering-Lizenzen an Flughäfen oder Vorschriften bezüglich der Arbeitssicherheit, tangieren das operative Geschäft der Gesellschaft und verpflichten diese gleichzeitig zur Einhaltung dieser Regelungen. Aus der Nichteinhaltung von derartigen Regelungen könnte durch Betriebsschließungen ein erheblicher Schaden für das Unternehmen entstehen. Aufgrund entsprechender Maßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Falles jedoch auf ein Minimum reduziert. Aufwendungen für Nahrungsmittel und Personal stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für die LSG Group dar. Starke Veränderungen der Lebensmittelpreise sowie deutliche Erhöhungen der Arbeitsentgelte können somit das operative Ergebnis beeinflussen. Die LSG Group versucht, durch verschiedene Instrumente im Rahmen des Risikomanagements Preissteigerungen zu kompensieren. Neben zentralen Einkaufsorganisationen, welche Kostenvorteile generieren sollen, können vor allem geeignete Vertragsklauseln - soweit umsetzbar - sowohl in Verträgen mit Kunden als auch in Verträgen mit Lieferanten inflationären Preisentwicklungen entgegenwirken Die Lufthansa Group überprüft die Aviation Services, zu dem unter anderem die LSG Group beziehungsweise das Geschäftsfeld Catering zählt, kontinuierlich auf ihren Wertbeitrag und die fokussierte Weiterentwicklung. Dabei überprüft die Lufthansa Group regelmäßig die Attraktivität einzelner Marktsegmente, die gegenwärtige Wettbewerbsposition und künftigen Erlöspotenziale der Geschäftsfelder sowie die von diesen realisierten Synergien und insbesondere den Wertbeitrag für die Airlines. Hierbei kann auf Geschäftsfeldebene eine differenzierte Weiterentwicklung der Aviation Services Gesellschaften (z. B. der LSG Group) innerhalb oder außerhalb der Lufthansa Group beziehungsweise gemeinsam mit Partnern sinnvoll sein, um langfristiges Wachstum und nachhaltige Profitabilität sicherzustellen. Im Zusammenhang mit diesen aktuell wieder stattfindenden Portfoliountersuchungen können Gerüchte und Mutmaßungen schnell zu einer Unruhe in der Belegschaft führen verbunden mit dem Risiko, dass wichtige Funktions- und Know-how-Träger planen, die LSG Group zu verlassen. Die LSG Group begegnet diesem Risiko, indem sie offen, direkt und so konkret wie möglich über den Stand des Planungs- und Entscheidungsprozesses kommuniziert. Chancenbericht Die Gesellschaft agiert in einem Umfeld, das aufgrund seiner globalen Vernetzung und hohen Dynamik permanent neue Erfolgspotenziale entstehen lässt, u. a. in Bezug auf Veränderungen der Kundenwünsche, Produkte, Marktstrukturen oder regulatorischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der besonderen Innovationskraft und Wettbewerbsdifferenzierung sowie dem Qualitätsstreben der Mitarbeiter fortlaufend Potenziale für innerbetriebliche Verbesserungen in allen Bereichen. All diese internen wie externen, positiv werttreibenden Potenziale stellen Chancen dar. Als Chancen werden daher mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer positiven Plan-, Prognose- bzw. Zielabweichung führen können und damit potenzielle Wettbewerbsvorteile generieren. Das Management ist darauf fokussiert, systematisch Chancen zu identifizieren. Im Rahmen von Szenario-Analysen sowie fundierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden die Chancen und die mit ihnen einhergehenden Risiken analysiert. Chancen, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für die Entwicklung der Gesellschaft und damit für die Interessen ihrer Anteilseigner als vorteilhaft erachtet werden, werden mittels gezielter Maßnahmen verfolgt und umgesetzt. Die Steuerung erfolgt durch die etablierten Planungs- und Prognoseprozesse. Im Bereich Kundenbedürfnisse sind Entwicklungen hin zu neuen Ausgestaltungswünschen des Caterings zu beobachten. Konkret drückt sich dies beispielsweise in einer zunehmenden Nachfrage nach innovativen Buy-on-Board Lösungen und sogenannten Hybridmodellen, die eine Kombination aus traditionellem Bordservice mit innovativen Bordverkaufsprogrammen darstellen, dem verstärkten Wunsch der Airlines aus dem mittleren Osten nach Halal Produkten sowie der Nachfrage der Full Service Carrier (insbesondere der China Carrier) nach hochwertigeren Produkten aus. Im Bereich Buy-on-Board hat die LSG Group die Expertise in diesem Segment in allen Regionen weiter ausgebaut, um Marktanteile zu sichern und gegebenenfalls weiter zu steigern. Hierzu tragen eigene Spezialistenteams für den Bereich Buy-on-Board und der Aufbau von Business-to-Customers Ressourcen, auch im Bereich der Low Cost Carrier Kunden, bei. Das Zukunftsprogramm SCORE wurde Ende 2015 in die Linie überführt und die kontinuierliche Effizienzsteigerung als Daueraufgabe im Unternehmen verankert. Auch für das Geschäftsjahr 2019 sind Verbesserungsmaßnahmen geplant. Dies bietet die Chance, dass regelmäßig neue Potenziale zur Verbesserung des operativen Ergebnisses identifiziert und realisiert werden, die nicht Bestandteil der ordentlichen Planung sind. Es verbleibt jedoch die Herausforderung, eine ausreichende Anzahl von Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, um die stetige Kosteninflation zu kompensieren. Darüber hinaus wird durch das Projekt "Together One Process and System" (TOPAS) die Standardisierung und Optimierung der administrativen Prozesse vorangetrieben. Auch hier besteht die Chance, die Effizienz und die Flexibilität und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft über den Plan hinaus zu erhöhen. Prognosebericht 5 Die International Air Transport Association (IATA) prognostiziert für das Jahr 2019 ein Wachstum der weltweit verkauften Passagierkilometer um 6 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent). Dabei variiert das Wachstum in den verschiedenen Regionen. Das höchste Wachstum wird mit 8 Prozent für die Region Asien/Pazifik erwartet, gefolgt von Lateinamerika, Europa und dem Mittleren Osten mit jeweils 6 Prozent. Für die Regionen Afrika und Nordamerika liegt das erwartete Wachstum bei 5 Prozent. Mit dem weltweiten Passagieraufkommen steigt auch die Nachfrage nach Bordverpflegung weiter an. Klassischer Bordservice wird jedoch zunehmend auch bei Netzwerk-Carriern durch Bordverkaufsprogramme ersetzt. Zunehmend attraktive Verpflegungsoptionen an Flughäfen treten in Konkurrenz zum Bordverkauf. Die Schaffung von digitalen Vorauswahl- und -bestellmöglichkeiten sowie der Trend zu Pre-Ordering sind daher wichtige Voraussetzungen für weiteres Wachstum. Neben den allgemeinen weltweiten Wachstumserwartungen ist am Standort München für das Geschäftsjahr 2019 mit einem Anstieg der Anzahl an Passagieren zu rechnen. Der Anstieg der Anzahl der Passagiere ist hauptsächlich auf die Lufthansa Group zurückzuführen, die eine Erweiterung ihres Streckengebiets in Richtung Asien und eine höhere Frequentierung einiger Ferndestinationen plant. Neben dem Wachstum der Lufthansa Group wird auch ein Wachstum der Kunden United Airlines und American Airlines erwartet. Die LSG Sky Chefs München GmbH befindet sich in einem dynamischen Veränderungsprozess. Neben dem Wachstum im klassischen Airline-Catering, wird in Zukunft ein Fokus auf das Loungegeschäft gelegt, welches im Geschäftsjahr 2018 am Flughafen München ins Portfolio aufgenommen wurde. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft Net Revenues i. H. v. TEUR 149.490 und ein LH-EBIT i. H. v. TEUR 2.513 erwirtschaftet. Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet die Gesellschaft Net Revenues zwischen TEUR 140.907 und TEUR 155.740 und ein LH-EBIT zwischen TEUR 1.333 und TEUR 1.473.
Neu-Isenburg, den 29. März 2019 - Geschäftsführung - Volker Müller
1 Quelle der in diesem Abschnitt verwendeten
Wachstumsangaben: Global Insight World Overview per
15.01.2019.
Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018(1) Allgemeine Hinweise Die LSG Sky Chefs München GmbH hat Ihren Sitz in Neu-Isenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 45504). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Berichtsjahr wurden folgende Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen: Zur besseren Darstellung der Ertragslage werden die bisher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bilanzierten Mietaufwendungen, die Untervermietungen betreffen, unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde diesbezüglich angepasst. Dadurch werden für 2017 die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 150 niedriger und die Aufwendungen für bezogene Leistungen entsprechend höher ausgewiesen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Übrigen unverändert die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Dabei wird entgeltlich erworbene Software über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert fortgeschrieben. Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer wird bei Einbauten mit zehn bis 30 Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen mit drei bis 15 Jahren sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ein bis 20 Jahren angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 (netto) werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips am Bilanzstichtag. Für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Reinigungsmittel und Arbeitskleidung besteht im Geschäftsjahr 2018 ein Festwert gemäß § 256 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 240 Abs. 3 HGB in Höhe von TEUR 152. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Bewertungsabschläge Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie aus Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in insolvenzgeschützten Fondsanlagen beziehungsweise Rückdeckungsversicherungen angelegt, die dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Das Deckungsvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert unter Zugrundelegung von extern bereitgestellten Kursinformationen bzw. mit den Rückkaufwerten der Rückdeckungsversicherungen bewertet und mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die korrespondierenden Verpflichtungen, erfolgt ein gesonderter Ausweis als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Soweit die Zeitbewertung des Deckungsvermögens über den historischen Anschaffungskosten liegt, unterliegen die daraus resultierenden Erträge gem. § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB einer Ausschüttungssperre. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird in Höhe des Betrages angesetzt, zu dem die Schulden das Vermögen der Gesellschaft am Bilanzstichtag übersteigen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der aktualisierten Heubeck Richttafeln 2018 (Vorjahr: Heubeck Richttafeln 2015) ermittelt. Neben angemessenen Fluktuations- und Karrieretrends werden dabei wie im Vorjahr ein Gehaltstrend von grundsätzlich 2,5 Prozent und ein unveränderter Rententrend von grundsätzlich 1,0 Prozent bzw. in Einzelfällen von 1,5 Prozent berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2018 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 30. November 2018 veröffentlichen Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2018 prognostiziert. Er beträgt 3,21 Prozent (Vorjahr: 3,68 Prozent). Der Effekt aus dieser Zinssatzänderung wird im Zinsergebnis erfasst. Die Differenz zwischen den mit dem 10-Jahres- bzw. 7-Jahresdurchschnittszinssatz per 31. Dezember 2018 ermittelten Rückstellungsbeträgen ist ausschüttungsgesperrt. Der für die Ermittlung dieses Unterschiedsbetrages korrespondierende 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2018 2,32 Prozent (Vorjahr: 2,80 Prozent). Versorgungsverpflichtungen aus kapitalmarktabhängigen bzw. versicherungsförmig rückgedeckten Altersversorgungszusagen (Gehaltsumwandlungen) werden zum beizulegenden Zeitwert der zugrundliegenden Wertpapiere angesetzt, soweit dieser Wert den zugesagten Mindestbetrag überschreitet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrags. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Höhe des Erfüllungsrückstandes ergibt sich aus den bis zum 31. Dezember 2018 ausstehenden Gehaltszahlungen, die in der Freistellungsphase fällig werden, sowie den zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Aufstockungsbeträgen. Die Rückstellung wird unter angemessener Berücksichtigung biometrischer Wahrscheinlichkeiten und eines Gehaltstrends von weiterhin 2,5 Prozent ermittelt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen vertraglichen Restlaufzeiten mit einem auf den 31. Dezember 2018 prognostizierten 7-Jahresdurchschnittszinssatz. Er beträgt 0,98 Prozent (Vorjahr: 1,44 Prozent). Zur Berücksichtigung von Biometrie wurde ein pauschaler Abschlag von 3 Prozent vorgenommen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 27,89 Prozent zugrunde (15,825 Prozent für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 12,06 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 344,6 Prozent. (3) Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.074 (Vorjahr: TEUR 3.229). Sonstige Forderungen an die Deutsche Lufthansa AG in Höhe von TEUR 239 (Vorjahr: TEUR 294) resultieren aus der Umsatzsteuerorganschaft, Forderungen in Höhe von TEUR 18.939 (Vorjahr: TEUR 11.155) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind wie im Vorjahr keine Forderungen gegen die Gesellschafterin LSG Sky Chefs Verwaltungsgesellschaft mbH, Neu-Isenburg enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 99) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und betreffen in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 4) den Teil des Rückdeckungsvermögens für ATZ-Verpflichtungen, der die handelsrechtlichen Anforderungen an eine Saldierung mit den zugehörigen Rückstellungen nicht erfüllt, und mit TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 95) Forderungen an Mitarbeiter. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Davon sind TEUR 243 (Vorjahr: TEUR 46) Steuererstattungsansprüche. Die LSG Sky Chefs München GmbH ist zum 31. Dezember 2018 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehbetrag in Höhe von TEUR 16.781 bilanziell überschuldet. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss dennoch unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, da sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (vgl. ergänzende Angaben im Lagebericht). Für Mitarbeiter im Inland sowie für eventuell ins Ausland entsandten Mitarbeiter bestehen betriebliche Altersversorgungszusagen. Die Versorgungsansprüche sind zum Teil durch Dotierungen in externes, zugriffsbeschränktes Treuhandvermögen ausfinanziert. Daneben existieren Verpflichtungen aus Gehaltsumwandlungen, denen Vermögen aus Rückdeckungsversicherungen gegenübersteht. Für den Bilanzausweis der Pensionsrückstellungen werden die versicherungsmathematischen Verpflichtungen mit dem jeweiligen Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert am 31. Dezember 2018 saldiert. Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 61.377 (Vorjahr: TEUR 60.324) der beizulegende Zeitwert liegt zum 31. Dezember 2018 bei TEUR 63.135 (Vorjahr: TEUR 66.617). Der diskontierte Erfüllungsbetrag der Verpflichtung (Rückstellung vor Saldierung) zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 89.164 (Vorjahr: TEUR 78.853). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 10.119 (Vorjahr: TEUR 7.390) werden mit den Aufwendungen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 4.531 (Vorjahr: Erträge aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens TEUR 3.900) sowie weiteren realisierten Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 372 (Vorjahr: TEUR 318) saldiert bzw. zusammengefasst im Finanzergebnis ausgewiesen. Aus dem Vergleich der mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz bzw. dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelten Erfüllungsbeträge ergibt sich zum 31. Dezember 2018 ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 16.689. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Für den Bilanzausweis der Altersteilzeitrückstellungen werden die Verpflichtungen mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen zum beizulegenden Zeitwert am 31. Dezember 2018 saldiert. Mit den Verpflichtungen in Höhe von TEUR 6.971 (Vorjahr: TEUR 7.161) wird das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 2.403 (Vorjahr: TEUR 2.875) verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens liegen bei TEUR 2.403 (Vorjahr: TEUR 2.875). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 12) werden mit den Aufwendungen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 25) saldiert bzw. zusammengefasst im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Höhe von TEUR 1.491 (Vorjahr: TEUR 2.195) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 2.350 (Vorjahr: TEUR 1.224) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr: TEUR 0) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr in voller Höhe von TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 421) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträgen:
(4) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden entsprechen der Definition des § 277 Abs. 1 HGB erfasst und betragen im Geschäftsjahr TEUR 151.970 (Vorjahr: TEUR 142.604). Die gesamten Umsatzerlöse wurden in Deutschland erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 1.859) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 21). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten saldierte Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 10.119 (Vorjahr: TEUR 7.390). Diese Aufwendungen aus den Zinszuführungen (TEUR 10.119) wurden mit den Aufwendungen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens (TEUR 4.531) sowie weiteren realisierten Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 372 saldiert bzw. zusammengefasst. Der sich ergebende Saldo von TEUR 14.278 ist in dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Weiterhin enthalten sind saldierte Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 12). Diese Aufwendungen aus den Zinszuführungen (TEUR 45) wurden mit den Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen (TEUR 63) saldiert bzw. zusammengefasst ausgewiesen. Der sich ergebende Saldo von TEUR 108 ist ebenfalls im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Weiterhin sind in dem Posten Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 29) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten saldierte periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 372. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen in Höhe von TEUR 3 enthalten. (5) Sonstige Angaben Außerbilanzielle Geschäfte sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen und belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 23.419. Darin sind sonstige finanzielle Verpflichtungen innerhalb der Lufthansa-Gruppe (gegenüber verbundenen Unternehmen) in Höhe von TEUR 18.671 enthalten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Der Vorteil dieser außerbilanziellen Geschäfte liegt in der Planungssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität durch die zeitliche Befristung bzw. Kündbarkeit derartiger Verträge. Ebenso ist der Abfluss liquider Mittel bzw. die Kapitalbindung insbesondere bei Immobilien wesentlich geringer. Die Risiken bei derartigen Verträgen liegen in der Mindestlaufzeit eventuell ungünstiger Verträge, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre:
Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1.413 (Vorjahr: 1.426) Personen beschäftigt, davon 1.022 Personen in Vollzeit und 191 Personen in Teilzeit und 200 Mitarbeiter auf Abruf. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2018:
Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Volker Müller, Oliver Barthelmeh und Herr Jens Peter sind bzw. waren einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Bezüge der Geschäftsführung Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch und verzichtet auf eine Angabe zu den Bezügen der Geschäftsführer. Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Bezüge. Gesamthonorar für den Abschlussprüfer Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt TEUR 57 und entfällt vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. ErgebnisverwendungsvorschlagDer in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 14.350.931,40 wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Angabe nach § 285 Nr. 14 HGB Die LSG Sky Chefs München GmbH, Neu-Isenburg, wird in den Konzernabschluss der LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG, Köln (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu-Isenburg, den 29. März 2019 LSG Sky Chefs München GmbH - Geschäftsführung - Volker Müller
1 Einzelbetrachtung der
Zeitwertüberhänge ohne Verrechnung mit
Zeitwertunterdeckungen.
Entwicklung des Anlagevermögens 2018
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LSG Sky Chefs München GmbH, Neu IsenburgPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LSG Sky Chefs München GmbH, Neu Isenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LSG Sky Chefs München GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 12. April 2019 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christiane Lawrenz, Wirtschaftsprüferin ppa. Olav Krützfeldt, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 17.06.2019 festgestellt. |
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