Zahntechnisches Labor Postel GmbH

Stollberger Straße 131, 09119 Chemnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 7417
Eingetragen
23.2.1993
Branche
Zahntechnische LaboratorienErbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienZahnarztpraxen
Gegenstand
Betrieb eines zahntechnischen Labors.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Postel
seit 13.10.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zahntechnisches Labor Postel GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 92.409,04 64.271,03
I. Sachanlagen 24.922,00 24.398,00
II. Finanzanlagen 67.487,04 39.873,03
B. Umlaufvermögen 115.765,80 94.152,75
I. Vorräte 9.903,00 9.507,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.210,59 31.442,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 86.652,21 53.202,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 208.174,84 158.423,78

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 116.067,27 83.804,52
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 58.204,52 43.423,68
III. Jahresüberschuss 32.262,75 14.780,84
B. Rückstellungen 65.248,38 51.971,00
C. Verbindlichkeiten 22.996,64 22.648,26
D. Passive latente Steuern 3.862,55 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 208.174,84 158.423,78

Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Zahntechnisches Labor Postel GmbH, 09119 Chemnitz

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

IV. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

II. Gewinnverwendung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB

[sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung] zugrunde. [Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.]

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB)

und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. [Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".]

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. [Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt.]

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag

31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind. [Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.]

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3 HGB Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde nicht ausgeübt.

6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 4 HGB gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt.

7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

8. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Sachanlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich degressiv vorgenommen. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

b. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt.

c. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach dem Verbrauchsfolgeverfahren First-In-First-Out. Für Bestandsrisiken wie Lagerdauer, geminderte Verwertbarkeit und gesunkene Wiederbeschaffungskosten werden ausreichende Abschläge gebildet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

d. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

e. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen

Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

f. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

g. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile

Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

h. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt.

i. Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen bei betrieblichen Versorgungsansprüchen werden nach der PUC-Methode (versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren) mit einem Zinssatz von 5,15%, einem Rententrend von 1,0%, berechnet.

Der verwendete Zinssatz wurde pauschal für eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB) ermittelt. Als Biometrische Grundlagen werden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet.

Die zum 1. Januar 2010 ermittelte BilMoG-Anpassung ergibt eine Überdotierung der Rückstellung in Höhe von EUR 8.856,00. Der Unterschiedsbetrag wird im Geschäftsjahr 2010 vollständig zugeführt.

j. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

    davon mit einer Restlaufzeit
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
Gesamt 19.210,59 19.210,59 0,00
(Vorjahr) 31.442,63 31.442,63 0,00

III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.

    davon mit einer Restlaufzeit von davon gesichert
  Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 - 5 Jahre über 5 Jahre Betrag Art und Form der Sicherheit
Gesamt 22.996,64 22.996,64 0,00 0,00 0,00  
(Vorjahr) 22.648,26 22.648,26 0,00 0,00 0,00  

V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der

Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Uwe Postel geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

II. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 25.10.2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Chemnitz, den 26.08.2011

Uwe Postel, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.

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