Etzler GmbH
43mSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Bergler seit 25.5.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AIM SPA Deutschland Betreiber-GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter HaftungPorta WestfalicaKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica1. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Die IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihren Tochtergesellschaften (IFINA-Gruppe) ist eine hundertprozentige Tochter der an der Schweizer Börse SIX notierten Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz. Die IFINA-Gruppe ist insoweit vernetzt mit dem weltweiten Vertriebs- und Produktionsaktivitäten der Phoenix Mecano Gruppe. Der IFINA Teilkonzern umfasst neben der Muttergesellschaft weitere 15 Tochtergesellschaften in Deutschland sowie 2 ausländische Tochtergesellschaften. Die IFINA-Gruppe ist tätig im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Komponenten für industrielle Kunden der Elektronik, Elektrotechnik und des Maschinen- und Anlagebaus und ist in vielen ihrer Märkte führend. Hauptabsatzmärkte der Gesellschaften der IFINA-Gruppe sind Deutschland und das europäische Ausland, aber auch Nord- und Südamerika sowie Nah- und Fernost sind wichtige Absatzmärkte. Hauptstandorte der IFINA-Gruppe sind dabei Minden, Porta Westfalica (Sitz der Muttergesellschaft), Bünde, Werne, Baiersdorf, Villingen-Schwenningen und Wutha-Farnroda. Forschung und Entwicklung Das bestehende Produktportfolio der IFINA-Gruppe wird laufend verbessert und sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Im Jahr 2021 wurden wesentliche Produktinnovationen abgeschlossen: Im Jahr 2021 erfolgte die Markteinführung digitaler Auslegungs- und Simulationstools für Profilsysteme sowie einer Linearachse für Reinraum-Anwendungen und die Industrialisierung akkubetriebener Hubsäulen zur energieautarken Ansteuerung. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erfolgen an den einzelnen Standorten aufgrund der Eigenheiten des jeweiligen Produktportfolios. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten, einschließlich interner Kosten, beliefen sich somit im Geschäftsjahr 2021 auf 3,2 Mio. EUR (i.V. 5,5 Mio. EUR). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Abgang von DewertOkin GmbH zurückzuführen. Die externen Entwicklungskosten beliefen sich auf 0,6 Mio. EUR. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2021 weiterhin gekennzeichnet durch die Einschränkungen durch COVID-19 Krise jedoch auch durch den Nachholbedarf aufgrund der massiven Einschränkungen in 2020. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2021 um 2,7% höher als im Vorjahr. Im vorangegangenen Jahr war das BIP gesunken (- 5,0%). Somit stieg die deutsche Wirtschaft gegenüber zum Vorjahr wieder nach dem Rückgang im Vorjahr. Die Corona-Pandemie verursachte im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde im Vorjahr sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt. Geschäftsverlauf Trotz anspruchsvoller konjunktureller Rahmenbedingungen sowohl in den reifen Industriemärkten als auch in den Schwellenländern hat die IFINA-Gruppe in Verbindung mit der Phoenix Mecano-Gruppe das gezielte Investitionsprogramm aktiv genutzt. Das gruppenweite Programm zur Steigerung der Operational Excellence (J2OX) entwickelt sich zu einem selbsttragenden Prozess, der integraler Bestandteil unserer Entwicklungs- und Planungsaktivitäten geworden ist. Die Steuerung der Gruppe orientiert sich im Wesentlichen an den finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz sowie Betriebsergebnis. Für das Geschäftsjahr 2021 wurden organisch ursprünglich ein Umsatzwachstum und ein Betriebsergebnis über dem Vorjahresniveau erwartet, was auch erreicht worden ist. Im Geschäftsjahr 2021 wurde gegenüber dem Vorjahr ein um rund 0,4 Mio. EUR reduzierter Umsatz von rund 330 Mio. EUR erzielt. Der Rückgang ist vor allem durch den Konsolidierungseffekt aufgrund des Abgangs einer Gruppengesellschaft im Vorjahr zu erklären. Als Folge der Umsatzreduktion sowie tieferem Materialaufwand, Personalaufwand und tiefererem Abwertungsverlust (um rund 9 Mio. EUR tiefer) ist das Betriebsergebnis deutlich um rund 33 Mio. EUR auf rund +30.4 Mio. EUR gestiegen. Das Ergebnis im Jahr 2021 wurde zwar durch einen tieferen Absatz belastet jedoch vor allem begünstigt durch einen tieferen Betriebsaufwand. Unter Berücksichtigung der gegebenen Marktbedingungen ist das ein zufriedenstellendes Resultat. Ertragslage Die Umsatzerlöse der IFINA-Gruppe sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,1% (i.V. - 10,8%) auf rund 330 Mio. EUR. Die Entwicklung basiert auch aus organischen Umsatzanstiegen von 19,0% sowie dem Abgang der DewertOkin GmbH. Die hauptsächlich in EUR fakturierten Umsätze betreffen nahezu ausschliesslich europäische Kunden. Der Auftragseingang erhöhte sich um 15,2% auf 398,0 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Wesentlichen aufgrund tieferer Umlagen an nahestehenden Unternehmen der Phoenix Mecano-Gruppe sowie tieferen Lizenzeinnahmen an nahestehende Unternehmen der Phoenix Mecano-Gruppe gegenüber dem Vorjahr reduziert. Somit ergab sich für 2021 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 5,5 Mio. EUR (i.V. 11,6 Mio. EUR). Unverändert nutzt die IFINA-Gruppe Synergieeffekte auch durch den Bezug von anderen Konzerngesellschaften aus dem Konzernverbund der Phoenix Mecano AG. Durch diesen Effekt sowie aufgrund von Produktmixänderungen reduzierte sich der Materialaufwand überproportional zum Umsatzrückgang um 9,3%. In der Folge liegt der Materialeinsatz (Materialeinsatz/Nettoumsatzerlöse) im Geschäftsjahr 2021 tiefer auf 53,8% nach 59,2% im Vorjahr. Der Personalaufwand reduzierte sich bei einem reduzierten Personalbestand und trotz erhöhter Personalnebenkosten im Wesentlichen durch den Abgang einer Gruppengesellschaft im Vorjahr um rund 6,1% gegenüber dem Vorjahr. Die Abschreibungen sanken im Wirtschaftsjahr gegenüber dem Vorjahr. Bei den Sachanlagen ergab sich eine Reduktion im Wirtschaftsjahr 2021 um 12,6% und bei den immateriellen Anlagen gegenüber dem Vorjahr eine Reduktion von 44,1%. Bei den Abwertungsverlusten kam es gegenüber dem Vorjahr zu einer deutlichen Reduktion auf 0,0 Mio. EUR (i.V. Erhöhung von 9,3 Mio. EUR). Grundlage für die Abwertungsverluste sind die durchgeführten Impairmenttests, die sich in erster Linie auf die Prüfung von Geschäfts- und Firmenwerten, Kundenstämmen, sowie Know-how und Entwicklungsprojekten beziehen, bei denen sich die ursprünglichen Planungen nicht so entwickelt haben wie erhofft. Ebenfalls sind im Vorjahr Abwertungen bei zwei Gebäuden vorgenommen worden basierend auf den Marktwerten unterlegt durch Wertgutachten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 17,9%. Die Wertberichtigungen und Verluste auf Vorräte reduzierten sich gegenüber 2020 um rund 1,4 Mio. EUR, was hauptsächlich aus der Umschlagshäufigkeit und Risikoeinschätzung bei den Vorräten resultiert. Eine Reduktion war bei den Vertriebsaufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese Reduktion ist vor allem COVID-19 bedingt, da weiterhin viele Messen abgesagt worden sind oder auch Besuche nicht möglich waren. Im Wesentlichen bedingt durch die beschriebenen Entwicklungen bei den Umsatzerlösen und der Aufwendungen ist das Betriebsergebnis von -3,0 Mio. EUR auf 30,4 Mio. EUR angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis leicht verbessert (-1,2 Mio. EUR versus -1,7 Mio. EUR im Vorjahr). Die Zinsaufwendungen gegenüber Gesellschaftern und Nahestehenden haben sich von 1,8 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR reduziert, dies unter anderem aufgrund reduzierter Finanzverbindlichkeiten, die sich bei Anschlussfinanzierungen und sonstigen Kreditaufnahmen positiv auswirkten. Die Währungskursgewinne haben sich von netto -0,2 Mio. EUR auf netto +0,1 Mio. EUR verändert. Insgesamt resultierte somit ein gegenüber dem Vorjahr um rund 28,5 Mio. EUR höheres Periodenergebnis von 23,6 Mio. EUR nach einem Periodenverlust von -4,9 Mio. EUR im Vorjahr, das im Wesentlichen mit der Reduktion des Betriebsaufwandes zu begründen ist. Finanzlage Die Gesellschaften der IFINA-Gruppe nehmen am Cash-Pooling der unmittelbaren Muttergesellschaft Phoenix Mecano AG teil. Der operative Cash-Flow des Geschäftsjahres 2021 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 21,2 Mio. EUR auf 28,9 Mio. EUR erhöht. Ursächlich dafür sind insbesondere das gestiegene Periodenergebnis und eine Abnahme der Verbindlichkeiten. Der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von +3,7 Mio. EUR liegt um 3,0 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen verminderte Investitionen in Sachanlagen sowie der Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 8,4 Mio. EUR. Die Investitionen verteilen sich im Weiteren vor allem auf Sachanlagen (4,3 Mio. EUR) und immaterielle Anlagen (1,2 Mio. EUR). Die Investitionen in Sachanlagen betreffen in Höhe von 3,5 Mio. EUR Maschinen und Einrichtungen. Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich im Geschäftsjahr ein Mittelabfluss von 36,2 Mio. EUR nach 5,7 Mio. EUR im Vorjahr. Gewinnausschüttungen in Höhe von 11,0 Mio. EUR wurden vorgenommen (i.V. 0,0 Mio. EUR) und netto Kredite von 25,3 Mio. EUR zurückbezahlt nach einer Rückzahlung von 5,7 Mio. EUR im Vorjahr. Der Finanzmittelbestand, der sich sowohl im Vorjahr als auch im abgelaufenen Geschäftsjahr aus laufenden Guthaben bei Kreditinstituten (1,6 Mio. EUR, i.V. 5,2 Mio. EUR), Kassenbeständen und Schecks (TEUR 15 i.V. TEUR 25) und Festgeldanlagen (0,2 Mio. EUR, i.V. 0,2 Mio. EUR) zusammensetzte, hat sich demnach um rund 3,7 Mio. EUR auf 1,8 Mio. EUR reduziert. Weitere Details zur Entwicklung des Cash Flow sind aus der konsolidierten Geldflussrechnung zu entnehmen. Die Liquidität war im abgelaufenen Geschäftsjahr zu jeder Zeit gesichert. Die Finanzierung der Investitionen und die Rückführung der Finanzverbindlichkeiten erfolgte überwiegend aus dem generierten Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit. Für die kurzfristige Mittelbeschaffung stand der zum Konzernkreis der obersten Muttergesellschaft gehörende Cash Pool der Phoenix Mecano AG zur Verfügung. Darüber hinaus bestanden weitere Finanzierungsoptionen im Konzernverbund der Phoenix Mecano AG, sowie bei Finanzinstituten. Im ersten Halbjahr 2022 haben sich keine wesentlichen Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IFINA-Gruppe gegenüber dem 31. Dezember 2021 und dem vergleichbaren Zeitraum des Geschäftsjahres 2021 ergeben. Vermögenslage Resultierend aus dem erzielten Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2021 erhöhte sich das Eigenkapital der IFINA-Gruppe zum Bilanzstichtag auf 34,8 Mio. EUR (i.V. 22,0 Mio. EUR). Die IFINA-Gruppe weist zum Bilanzstichtag bei einer von 162,8 Mio. EUR auf 153,1 Mio. EUR gesunkenen Bilanzsumme eine Eigenkapitalquote von 22,7% nach 13,5% im Vorjahr aus. Die reduzierte Bilanzsumme ist auf der Passivseite vor allem durch die Reduktion der Finanzverbindlichkeiten sowie die Dividendenausschüttung begründet. Die Investitionen des Berichtsjahres betrugen bei den immateriellen Anlagen 1,2 Mio. EUR (i.V. 1,4 Mio. EUR); bei den Sachanlagen wurden 4,3 Mio. EUR (i.V. 4,9 Mio. EUR) - vor allem Maschinen und Einrichtungen - als Neuzugänge verbucht. Die langfristigen Vermögenswerte sind aufgrund der planmässigen Abschreibung / Amortisation und bei gleichzeitig verminderten Zugängen bei den Sachanlagen mit 45,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr um rund 4,0 Mio. EUR gesunken. Die eingegangenen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf rund 0,1 Mio. EUR (i.V. 0,2 Mio. EUR). Die Finanzierung erfolgt planmäßig aus eigenen Mitteln. Bedingt durch die Erhöhung von Lagerbeständen und trotz erhöhten Wertberichtigungen sind die Vorräte gegenüber dem Vorjahr um 4,8% auf 63,4 Mio. EUR gestiegen. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 20,4% auf 37,2 Mio. EUR. Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch das installierte Forderungsmanagement der IFINA-Gruppe ständig überwacht. Die finanziellen Vermögenswerte haben sich insbesondere durch die Rückzahlung eines Darlehen an Nahestehende Gesellschaften auf 0,4 Mio. EUR reduziert. Die sonstigen Forderungen haben sich insbesondere durch erhöhte Forderungen aus Umsatzsteuern um 0,9 Mio. EUR auf 2,8 Mio. EUR erhöht. Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten reduzierten sich bei verminderten Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten und Nahestehenden hauptsächlich durch eine Umgliederung des Schuldscheindarlehens von lang- auf kurzfristig im Vergleich zum Vorjahr um 61,6% auf 27,2 Mio. EUR. Die durchschnittliche Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen mit 1,4% p.a. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten erhöhten sich von 3,5 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR. Bei den kurz- und langfristigen Rückstellungen wurde eine Reduktion von kumuliert rund 0,2 Mio. EUR verbucht. Die gesamten Rückstellungen der IFINA-Gruppe betragen zum 31.12.2021 damit rund 7,0 Mio. EUR. Die Veränderung der Rückstellung ist im Wesentlichen durch Inanspruchnahme der Personalkosten aus dem kommunizierten Massnahmenpaket zur Performancesteigerung zurückzuführen. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) beinhalten im Wesentlichen ein Schuldscheindarlehen (35,0 Mio. EUR), Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen der Phoenix Mecano Gruppe aus kurzfristigen Finanzierungen (28,2 Mio. EUR), aus Leasingverbindlichkeiten (0,6 Mio. EUR) und gegenüber Finanzinstituten (2,9 Mio. EUR). Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 28,3% auf 18,4 Mio. EUR. Bezüglich der Fälligkeitsstruktur und der wesentlichen Konditionen der Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang. Insgesamt hat sich die Bilanzsumme der IFINA-Gruppe gegenüber dem Vorjahr um rund 9,7 Mio. EUR reduziert, was auf der Aktivseite zum einen durch die Reduktion der Sachanlagen um 3,1 Mio. EUR bei gleichzeitiger Reduktion der Ertragssteuerforderungen um 4,2 Mio. EUR sowie der finanziellen Vermögenswerte um 8,1 Mio. EUR zu erklären ist. Auf der Passivseite wurde das Eigenkapital aufgrund des Gewinnes und der Dividendenausschüttung um rund 12,8 Mio. EUR höher bilanziert als im Jahr 2020, die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 43,7 Mio. EUR gesunken, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 4,1 Mio. EUR gestiegen und die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 19,0 Mio. EUR gestiegen. Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der IFINA-Gruppe ist weiterhin solide und geordnet. Unter Berücksichtigung des Marktumfelds und der konjunkturellen Bedingungen wurde ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht. 3. Nachtragsbericht Die wirtschaftlichen Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine werden global zu spüren sein. Zu den direkten Folgen zählen Handelsembargos, Unterbrechungen von internationalen Lieferketten und die explosionsartige Verteuerung von Rohstoffen. Kurzfristig ist mit Einbussen im direkten Geschäft mit Kunden in Russland zu rechnen. Auch Umsätze mit Kunden in anderen Ländern, die Produkte nach Russland liefern, sind in hohem Masse gefährdet. Darüber hinaus hat der Konflikt erhebliche Auswirkungen auf die globalen Finanzmärkte, was zu erhöhten Kosten führen kann. Die IFINA-Gruppe kann sich diesen Einflüssen nicht entziehen. Konkrete Aussagen über die finanziellen Auswirkungen auf die Gruppe sind wegen der hohen Unsicherheiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es ergaben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Zu Beginn 2022 haben die geopolitischen Risiken kontinuierlich zugenommen und der nach dem vorläufigen Ende der Corona-Pandemie in einer fragilen Verfassung stehenden globalen Konjunktur für Investitionsgüter einen spürbaren Dämpfer verpasst. Die IFINA-Gruppe ist geographisch und technologisch jedoch breit aufgestellt. Das ermöglicht dem Unternehmen, auch in konjunkturellen Schwächephasen und in Zeiten technologischer Umbrüche, neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschliessen. Die Entwicklungs- und Vertriebsteams der IFINA-Gruppe bearbeiten mit innovativen Produkten neue Marktnischen, die in den nächsten Jahren das Wachstum der Gruppe sicherstellen sollen. Die konjunkturelle Entwicklung wird genau beobachtet, um auch künftig auf neue Entwicklungen schnell zu reagieren. Die internen Programme zur Effizienzsteigerung und Prozessverbesserung werden mit hoher Intensität auch im Jahr 2022 weiterverfolgt. Für das Jahr 2022 wird grundsätzlich von einem im Vergleich zum Vorjahr langsameren Wirtschaftswachstum ausgegangen. Das Risiko von Belastungen aus einer nur verhaltenen oder rezessiven Entwicklung der Weltwirtschaft oder in wichtigen Kernregionen ist verstärkt vorhanden aufgrund der geopolitischen Risiken. Der IWF (World Economic Outlook, April 2022) prognostizierte ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,6%, das damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres von 6,1% liegt. In dem für die IFINA-Gruppe wichtigen Absatzmarkt Europa sollte sich das Wachstum deutlich tiefer als im Vorjahr fortsetzen. Für den Euroraum prognostiziert der IWF eine Erhöhung der Wirtschaftsleistung um 2,8% nach 5,3% im Jahr 2021. Es wird davon ausgegangen, dass sich die allgemeine regionale Nachfrage grundsätzlich entsprechend dem volkswirtschaftlichen Wachstum entwickelt. Die IFINA-Gruppe stellt sich auf eine zunächst volatile Wirtschaftslage bei gestiegener Unsicherheit im geopolitischen Umfeld ein. Für das Gesamtjahr 2022 werden aus heutiger Sicht Umsatzerlöse leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2021 sowie ein Betriebsergebnis ebenfalls leicht über dem Vorjahreswert (unter Ausklammerung von Einmaleffekten) erwartet. Hinsichtlich der Bilanzstruktur werden sich für 2022 voraussichtlich keine wesentlichen Verschiebungen einstellen. Für Planungszwecke besteht für die einzelnen Gesellschaften der IFINA-Gruppe ein formalisierter jährlicher "Bottom-up" - Budgetierungsprozess auf Gesellschaftsebene, der auf Gruppenebene zusammengeführt wird. Für die Planung wurden auf Basis der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung die realistisch zu erwartenden Umsätze geplant unter Berücksichtigung von bereits bekannten Sondereinflüssen. Auch hinsichtlich der sonstigen geplanten Kosten, wie z.B. Personalaufwand und sonstigem betrieblichen Aufwand wurde auf Kennzahlen aus der Vergangenheit zurückgegriffen. Mittel- und langfristig erwartet die IFINA-Gruppe durch ihre strategische Ausrichtung eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Insbesondere durch die Strategie der kundenspezifischen Anpassung von Standardkomponenten, erstklassige Produktqualität und die Identifikation neuer Nischen sind die Grundlagen für die Weiterführung der Wachstumsstrategie geschaffen. Chancenbericht Wettbewerbschancen werden durch die Integration in das globale Netzwerk von Vertriebs- und Produktionsgesellschaften der Phoenix Mecano AG gesehen, insbesondere die fernöstlichen Wachstumsmärkte bieten die Chancen für den weiteren Ausbau unserer Marktanteile und stützen auch den europäischen Maschinenbau. Die Globalisierung verändert das Geschäftsumfeld der IFINA-Gruppe immer stärker. Als fokussierter Komponentenlieferant und Technologiepartner wachstumsstarker Unternehmen in Zukunftsbranchen können wir die Risiken unseres Geschäfts entsprechend managen und diversifizieren. Die IFINA-Gruppe bedient Kunden, die ihre Produkte auf der ganzen Welt verkaufen. In zunehmendem Maße fertigen die europäischen Kunden ihre Endprodukte, beispielsweise Maschinen oder Messinstrumente, vor Ort in den wachsenden Märkten Asiens. Die IFINA-Gruppe kann dank der Integration in die weltweit tätige Phoenix Mecano-Gruppe in allen Kontinenten heute auf ein leistungsfähiges, globales Netzwerk von Vertriebs- und Produktionsgesellschaften zurückgreifen. Für einen Komponentenhersteller, der sich in einem mittelständisch geprägten Konkurrenzumfeld bewegt, sehen wir dies als ein echter Wettbewerbsvorteil hinsichtlich kostengünstiger Produktion und Vertriebsrepräsentanz vor Ort. Diese Wettbewerbsvorteile und Chancen gilt es auch in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Weiterhin bestehen neue Wachstumschancen durch die weitere Automatisierung der Produktions- und Logistikprozesse, durch Systemlösungen aus einer Hand sowie durch die Digitalisierung und Vernetzung industrieller Endprodukte. Risikobericht Risikomanagementsystem: Auf Basis von konzerneinheitlichen Standards bezieht die IFINA-Gruppe systematisch Risiken und Chancen in ihre Planungs- und Entscheidungsprozesse mit ein. Unser Risikomanagementsystem ist Bestandteil sämtlicher Planungs-, Controlling- und Reportingstrukturen. Als unternehmensintern eingesetztes Steuerungsinstrument dient ein monatliches Reporting, dessen Kennzahlen eine zentrale Rolle für die Unternehmenssteuerung darstellen und es der Geschäftsführung jederzeit erlaubt, sich ein verlässliches Bild über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns zu machen. Darüber hinaus wurde eine interne Konzernrevision installiert, die auch die Gesellschaften der IFINA-Gruppe in regelmäßigen Abständen prüft und für die Überwachung der Grundsätze für das Risikomanagement zuständig ist. Die etablierten Grundsätze für das Risikomanagement sind darauf ausgerichtet, alle wesentlichen Risiken, welchen die Gesellschaften der IFINA-Gruppe ausgesetzt sind, zu identifizieren und zu bewerten, Kontrollen zu etablieren sowie die Risiken zu überwachen. Des Weiteren wurden die spezifischen Risiken der IFINA-Gruppe identifiziert. Die Grundsätze des Risikomanagements sowie die angewandten Prozesse werden regelmässig überprüft, um Veränderungen in den Marktbedingungen sowie den Tätigkeiten der Gruppe zu berücksichtigen. Die IFINA-Gruppe ist in das Risikomanagementsystem der Phoenix Mecano AG integriert. Insoweit existieren für kritische Bereiche regelmäßige Risikoanalysen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken und Berichtspflichten an die Geschäftsführungen und die Konzernmuttergesellschaft. Jede Gesellschaft der IFINA-Gruppe hat in diesem Zusammenhang einen verantwortlichen Risikomanager für das Risikomanagement benannt. Grundsätzliches Ziel der Risikopolitik ist Risiken zu minimieren, respektive zu vermeiden. Die regelmäßige Berichterstattung über bestehende, aufgetretene und zukünftig potenzielle Risiken sowie über die laufende Geschäftstätigkeit erfolgt über festgelegte Berichtswege nach dem Bottom-Up-Prinzip. Zusätzlich erfolgen regelmäßig Abstimmungsgespräche mit den operativen Einheiten, sodass die Managementebene die Möglichkeit hat, bei Planabweichungen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Entwicklung der Risiken fortlaufend zu überwachen. Die IFINA-Gruppe hat sich darüber hinaus gegen Risiken ihres Geschäfts im angemessenen Umfang versichert. Risiken: Ausgehend von der möglichen Höhe der Risiken und deren geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit bestehen im Bereich der IFINA-Gruppe folgende wesentliche Risiken (vor Risikobegrenzungsmaßnahmen):
Einzelne Gruppengesellschaften sind Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt, die im Regelfall von externen Rechtsberatern begleitet werden. Aufgrund des aktuellen Erkenntnisstandes wurde eine Beurteilung der möglichen Folgen dieser Rechtsfälle vorgenommen und Rückstellungen gebildet. Finanzielles Risikomanagement Allgemeines Die Geschäftsführung hat die oberste Verantwortung über das Risikomanagement. Die Geschäftsführung hat dazu die interne Revision eingesetzt, welche für die Überwachung der Grundsätze für das Risikomanagement zuständig ist. Die etablierten Grundsätze für das Risikomanagement sind darauf ausgerichtet, die Risiken, welchen die Gruppe ausgesetzt ist, zu identifizieren und zu analysieren, Kontrollen zu etablieren sowie die Risiken zu überwachen. Die Grundsätze des Risikomanagements sowie die angewandten Prozesse werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen in den Marktbedingungen sowie den Tätigkeiten der Gruppe zu berücksichtigen. Die IFINA-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Im Bereich der finanziellen Risiken sehen wir das Kreditrisiko, das Marktrisiko (Zinsrisiko) und das Liquiditätsrisiko. Zinsrisiken werden zentral auf Gruppenebene bewirtschaftet. Ebenso wird der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zentral gesteuert. Die Bewirtschaftung nicht betriebsnotwendiger flüssiger Mittel und der Gruppenfinanzierung wird ebenfalls zentral gesteuert. Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung dieser Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstrumentes ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kreditrisiken können im Wesentlichen auf langfristigen Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssigen Mitteln bestehen. Das Kreditrisiko auf flüssigen Mitteln wird minimiert, indem nur mit erstklassigen Finanzinstituten eine Beziehung gepflegt wird und zudem nicht nur ein einzelnes Finanzinstitut, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden. Um das Risiko auf den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu reduzieren, werden bei den Kunden interne Kreditlimiten verwendet. Aufgrund der unterschiedlichen Kundenstruktur in den Geschäftsbereichen gelten keine allgemein gültigen Kreditlimiten über die IFINA-Gruppe hinweg. Die Überprüfung der Bonität erfolgt regelmäßig aufgrund von internen Richtlinien. Für die Festlegung der Kreditlimite werden die finanzielle Situation, die bisherige Erfahrung sowie andere Faktoren berücksichtigt. Aufgrund des breiten Kundenstammes, der sich über verschiedene Regionen und Branchen erstreckt, ist das Kreditrisiko auf den Forderungen begrenzt. Es bestehen keine Klumpenrisiken. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die IFINA-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann. Die IFINA-Gruppe überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gruppe verfolgt dabei den Grundsatz, eine Liquiditätsreserve zur Verfügung zu stellen, die über dem täglichen und monatlichen Bedarf an betrieblichen Mitteln liegt. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfeldes, in dem die Gruppe operiert, ist es das Ziel der Gruppe, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien bei Finanzinstituten, nahestehenden Gesellschaften sowie dem Gesellschafter zur Verfügung stehen und die Fähigkeit, Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen, erhalten wird. Die Kreditlinien verteilen sich im Moment auf mehrere Finanzinstitute, einem verbundenen Unternehmen, sowie dem Gesellschafter. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Veränderungen in Marktpreisen wie Wechselkurse, Zinssätze und Börsenkurse eine Auswirkung auf den Gewinn und den beizulegenden Zeitwert der durch IFINA gehaltenen Finanzinstrumente haben können. Das Ziel des Managements von Marktrisiken ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese Risiken einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Zinsrisiko Das Zinsrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, d.h. das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwertes, d.h. das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert. Die von der Gruppe gehaltenen verzinslichen finanziellen Vermögenswerte und -verbindlichkeiten betreffen vor allem flüssige Mittel sowie Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden und Finanzinstituten. Die Fremdfinanzierung beruht im Wesentlichen auf vereinbarten fixen Zinssätzen. Die Gesamtbeurteilung der Risiken und Chancen hat ergeben, dass die Risiken insgesamt beherrschbar sind und die identifizierten Risiken einzeln und in ihrer Gesamtheit keinen den Fortbestand der Unternehmensgruppe gefährdende Risiken darstellen. Grundlegende Änderungen der Risiko- und Chancenlage erwartet die Geschäftsleitung derzeit nicht. 5. Weitere Angaben Dieser Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Geschäftsentwicklung (z.B. Umsatz- und Absatzprognosen), die auf nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH basieren, sowie Informationen, die der Gruppe gegenwärtig zur Verfügung stehen. Einzelne Faktoren, wie z.B. Preisentwicklung, konjunkturelle Entwicklung und Kundenverhalten sowie unvorhersehbare geopolitische Ereignisse und Naturkatastrophen, die die IFINA-Gruppe nicht mit Sicherheit vorhersehen kann unterliegen einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die zukunftsgerichtete Einschätzung von den tatsächlichen Ergebnissen wesentlich abweichen kann, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden.
Porta Westfalica, 30. Juni 2022 IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitalflussrechnung nach DRS 21IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica Konsolidierte Geldflussrechnung 2021
EigenkapitalspiegelKonsolidierter Eigenkapitalnachweis 2021 IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica
Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen der Konzernrechnung Die IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: INFINA Beteiligungsgesellschaft mbH) mit ihren Tochtergesellschaften (die IFINA-Gruppe) ist tätig im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Komponenten für industrielle Kunden der Elektronik, Elektrotechnik und des Maschinenbaus sowie von elektrischen Antrieben und Steuerungselementen für verstellbare Komfort- und Pflegemöbel sowie Krankenhausbetten. Die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Porta Westfalica, Deutschland (Handelsregister Bad Oeynhausen, HRB 10885). Die Adresse der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH lautet Erbeweg 13-15, 32457 Porta Westfalica. Unmittelbarer 100%iger Gesellschafter der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH ist seit 2019 die Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein/Schweiz (vorher PM International B.V.. Doetinchem/Niederlande), die auch die oberste Muttergesellschaft der Phoenix Mecano-Gruppe, Stein am Rhein/Schweiz, ist. Die Konzernrechnung der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschluss-Stichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung am 30. Juni 2022 zur Veröffentlichung freigegeben. Der von der obersten Muttergesellschaft Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein/Rhein, jährlich erstellte Swiss GAAP-FER-Konzernabschluss, dem die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH als Tochterunternehmen angehört, hat für die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH keine befreiende Wirkung hinsichtlich der Konzernrechnungslegungspflicht. Gemäß § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH per 31. Dezember 2021 daher einen Konzernabschluss nach IFRS. Der Konzernrechnung lagen Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2021 zugrunde, die auf gruppeneinheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungskriterien basieren. Die Konzernwährung ist EURO. Alle Beträge werden zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts Anderes vermerkt ist. Die Konzernrechnung wurde nach dem Prinzip der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Die Konzernrechnung der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH weist im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine Forderungen/Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards Die folgenden Änderungen von IFRS-/IAS-Standards mit grundsätzlicher Relevanz für die IFINA-Gruppe wurden per 1. Januar 2021 erstmalig angewandt:
Die Umsetzung der überarbeiteten IFRS-/IAS-Standards und Interpretationen hatten keine Auswirkungen auf die Bilanzierung, Bewertung und die Darstellungsform sowie den Umfang der Erläuterungen. Die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen wurden verabschiedet, treten aber erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ihre Auswirkungen auf die Konzernrechnung der IFINA-Gruppe wurden noch nicht systematisch analysiert, sodass die erwarteten Effekte, wie sie am Fuße der Tabelle offengelegt werden, lediglich eine erste Einschätzung darstellen.
Konsolidierungskreis In die Konzernrechnung werden alle Gesellschaften einbezogen, bei welchen die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH direkt oder indirekt die Kontrolle ausübt. Kontrolle über eine Gesellschaft liegt dann vor, wenn die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei der Gesellschaft ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen. Die konsolidierten Gruppengesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung zusammengefasst. Die Aktiven und Passiven, wie auch die Erträge und Aufwendungen, werden mit Ausnahme der Posten, die im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden, zu 100% in die Konzernrechnung aufgenommen. Gegebenenfalls bestehende Anteile an Minderheiten am Eigenkapital werden als Unterposition des Eigenkapitals separat dargestellt, der Anteil am Erfolg wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil des Periodenergebnisses gesondert gezeigt. Neu erworbene Beteiligungen werden ab dem Datum der Übernahme der Kontrolle in die Konzernrechnung einbezogen, im Berichtsjahr veräusserte Gruppengesellschaften werden ab dem Datum der Abgabe der Kontrolle ausgeschlossen. Die Transaktionen innerhalb der Gruppengesellschaften werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung im Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des beizulegenden Zeitwertes der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der von der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe von Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteil über den Saldo der zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag, wie auch zum Vorjahres-Bilanzstichtag, bestehen in der IFINA-Gruppe keine Minderheitenanteile. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrages wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des beizulegenden Zeitwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst. Nachträgliche Anpassungen der Rechnungslegung von Unternehmenserwerben werden in dem Umfang als Korrektur erfasst, als sie auf bessere Informationen über den beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt zurückzuführen sind und soweit sie innerhalb der Bewertungsperiode, d.h. einer Periode von zwölf Monaten eintreffen. Währungsumrechnung Die im Abschluss einer Gruppengesellschaft enthaltenen Posten werden auf der Basis der Währung des primären wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, bewertet (funktionale Währung). Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. In der Erfolgsrechnung erfasst werden Gewinne und Verluste, die einerseits aus der Erfüllung solcher Transaktionen und anderseits aus der Umrechnung von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden zum jeweiligen Stichtagskurs resultieren. Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Gruppengesellschaften, die eine von der Berichtswährung Euro abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Die Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet, die Erträge und Aufwendungen für jede Erfolgsrechnung zum Durchschnittskurs. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst. Die Geldflussrechnung wird zum Durchschnittskurs umgerechnet. Zwischengewinne Zwischengewinne auf Vorratsbestände und Anlagevermögen aus gruppeninternen Lieferungen werden erfolgswirksam eliminiert. Unrealisierte Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswertes hin. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe vorstehend unter Kapitalkonsolidierung) werden jährlich einem Impairmenttest unterzogen, bei Anzeichen einer Wertminderung auch unterjährig. Daraus resultierende Abwertungsverluste werden erfolgswirksam erfasst. Wertaufholungen werden nicht vorgenommen. Sonstige immaterielle Anlagen Aktivierte Entwicklungskosten Entwicklungsleistungen für Neuprodukte, welche die von IAS 38 geforderten Voraussetzungen für eine Aktivierung erfüllen (u.a. muss die Aussicht auf einen Nettoertrag bestehen), werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Finanzierungskosten waren nicht zu berücksichtigen) aktiviert und linear über die Nutzungsdauer, längstens aber 5 Jahre, abgeschrieben. Ansonsten werden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen direkt der Erfolgsrechnung belastet. Konzessionen, Lizenzen, ähnliche Rechte und Werte Die Bewertung dieser sonstigen immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und gegebenenfalls vermindert durch zusätzliche Abwertungsverluste infolge Wertminderung (Impairment). Die Abschreibung erfolgt nach gruppeneinheitlichen Richtlinien linear über die geschätzte Nutzungsdauer, längstens über 10 Jahre. Finanzierungskosten auf qualifizierte Vermögensgegenstände werden gegebenenfalls aktiviert. Die IFINA-Gruppe hält keine sonstigen immateriellen Anlagen mit nicht bestimmter Nutzungsdauer. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert, abzüglich kumulierter Abschreibungen und gegebenenfalls vermindert durch zusätzliche Abwertungsverluste infolge Wertminderung (Impairment). Die Abschreibungen erfolgen linear über die in gruppeneinheitlichen Nutzungsdauerkatalogen festgelegten Abschreibungsdauern. Sofern Komponenten größerer Anlagen unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden diese als separate Objekte abgeschrieben. Die Finanzierungskosten für qualifizierte Vermögensgegenstände werden aktiviert. Folgeinvestitionen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus der Gruppe zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und solche Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Die geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen beträgt:
Finanzierungskosten waren bei den Herstellungskosten von selbsterstellten Anlagen nicht zu berücksichtigen. Leasinggegenstände und Nutzungsrechte Die Leasingverhältnisse der IFINA-Gruppe umfassen die Anmiete von Gebäuden. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die künftig vorzunehmenden Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert. In der Erfolgsrechnung werden Abschreibungen und Zinsen anstelle von Mietaufwand erfasst. Das führt zu einem Anstieg des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen und Wertminderungen. In der Geldflussrechnung reduziert der Amortisationsanteil aus den neu bilanzierten Leasingverhältnissen die Geldflüsse aus Finanzierungstätigkeit und den Geldfluss aus Geschäftstätigkeit. Die Zinszahlungen werden als Geldfluss aus Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Abwertungsverluste (Impairment) Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich und darüber hinaus auch bei Anhaltspunkten für ein Impairment auf Wertminderung überprüft. Sonstige immaterielle Anlagen und Sachanlagen werden immer dann auf Wertminderung hin geprüft, wenn Anhaltspunkte hierfür erkennbar sind. Es wird der realisierbare Wert (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert) des Anlagegutes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geschätzt und eine erfolgswirksame Anpassung des bisherigen Buchwerts vorgenommen, sofern dieser über dem realisierbaren Wert liegt. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows der entsprechenden Anlage. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ist der Betrag, der durch den Verkauf der entsprechenden Anlage oder zahlungsmittelgenerierenden Einheit in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Wertminderungen werden rückgängig gemacht (außer auf Geschäfts- und Firmenwerten), wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Wertes eingeflossen sind, verändert haben und sich die Wertminderung dadurch verringert hat oder nicht mehr besteht. Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Für die Bestimmung des Diskontsatzes wird der gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) vor Steuern der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH zugrundegelegt. Eine Differenzierung der einzelnen Cash Generating Units der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH erfolgt anhand der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die unabhängige Mittelzuflüsse erzeugen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Ein Joint-Venture ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Joint Ventures (50-%- Beteiligungen, die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH gemeinschaftlich mit Partnern kontrolliert) werden gegebenenfalls nach der Equity-Methode in der Konzernrechnung berücksichtigt. Bei der Equity-Methode wird per Erwerbszeitpunkt der beizulegende Zeitwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position "Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert gegebenenfalls um den Anteil der IFINA-Gruppe am zusätzlichen Eigenkapital und erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst bis zu dem Zeitpunkt, an dem die gemeinschaftliche Führung endet. Sonstige Finanzanlagen Die unter den sonstigen Finanzanlagen enthaltenen langfristigen Ausleihungen an Joint Venture und Dritte werden gegebenenfalls bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wobei allfälligen Wertminderungen (Impairment) durch entsprechende erfolgswirksame Abwertungen Rechnung getragen wird. Die im Weiteren unter den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen unter 20% werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Resultierende Wertveränderungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital beziehungsweise im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und erst bei Verkauf oder im Falle einer Wertbeeinträchtigung in die Erfolgsrechnung übertragen (Behandlung als zur Veräußerung verfügbare Finanzaktiven gemäß IFRS 9). Sofern der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Allfällige Wertminderungen (Impairment) werden durch entsprechende erfolgswirksame Abwertungen auf den voraussichtlich noch zu erzielenden Betrag berücksichtigt. Solche Wertminderungen werden nicht rückgängig gemacht. Maßgeblich für die Entscheidung über die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist der Übergang der mit diesen verbundenen Risiken und Chancen (Risk and Rewards Approach). Vorräte Die Warenvorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, höchstens jedoch zum realisierbaren Nettowert (Niederstwertprinzip). Die wertmäßige Bestimmung der Kosten erfolgt gruppeneinheitlich mittels gewogener Durchschnittsmethode. Die Herstellungskosten umfassen alle Materialkosten, die Fertigungslöhne sowie anteilige Fertigungsgemeinkosten; Finanzierungskosten waren nicht zu berücksichtigen. Notwendige Wertberichtigungen für die in den Vorratsbeständen liegenden Risiken werden in angemessenem Umfange vorgenommen. Die Basis hierfür bilden entsprechende Lagerumschlags- und Lagerreichweitenanalysen. Forderungen Die Forderungen werden zum Transaktionspreis erfasst. Die IFINA-Gruppe hält die Forderungen mit dem Ziel, die vertraglichen Geldflüsse zu vereinnahmen und bewertet die Forderungen nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten (welche in der Regel dem Nominalwert entsprechen), abzüglich Wertberichtigungen für nicht einbringbare Forderungen. Die Wertberichtigung setzt sich zusammen aus individuellen Wertberichtigungen für spezifisch identifizierte Positionen, bei denen objektive Hinweise dafür bestehen, dass der ausstehende Betrag nicht vollumfänglich eingehen wird, sowie Wertberichtigungen für Gruppen von Forderungen mit ähnlichem Risikoprofil auf Basis von erwarteten Forderungsausfällen für die entsprechende Gruppe von Forderungen. Neben historischen Ausfallraten von Kunden werden zukunftsgerichtete Informationen herangezogen und es erfolgt eine Klassifizierung der Forderungsgruppen nach Regionen auf Basis des "Expected-loss-Modelles". Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchten Beträgen werden erfolgswirksam erfasst. Gruppeninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden verrechnet, soweit es sich um konsolidierte Gesellschaften handelt. Maßgeblich für die Entscheidung über die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist der Übergang der mit diesen verbundenen Risiken und Chancen (Risk and Rewards Approach). Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel setzen sich aus Kassa- und Bankbeständen zusammen. Sie umfassen ferner Festgeldanlagen mit einer vereinbarten Laufzeit ab Erwerbszeitpunkt von maximal drei Monaten. Flüssige Mittel fallen auch unter die Bestimmungen von IFRS 9 für Wertberichtigungen für erwartete Verluste. Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die in der Regel einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte darstellen; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert und in der Erfolgsrechnung erfasst. Als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bezeichnet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn sie zurückgezahlt wird oder durch den Gläubiger oder durch Gesetz erlassen wird. Rückstellungen Rückstellungen werden vorgenommen, soweit ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und dieser zuverlässig bemessen werden kann. Sie umfassen auch erwartete Gewährleistungsansprüche aus der Leistungserbringung. Restrukturierungsrückstellungen werden erfasst, wenn zum Bilanzstichtag eine entsprechende Verpflichtung zu einer Restrukturierungsmaßnahme besteht. Leistungen an Arbeitnehmer Vorsorgeverpflichtungen Eigene Vorsorgeeinrichtungen bestehen nicht. Die Altersvorsorge erfolgt unter anderem beitragsorientiert über externe, von der Gruppe unabhängige Einrichtungen. Bei einzelnen Gruppengesellschaften in Deutschland bestehende Pensionszusagen werden als leistungsorientierte Vorsorgepläne behandelt. Die leistungsorientierten Pläne schreiben grundsätzlich einen Betrag als Pensionsleistung fest, den die Beschäftigten bei Renteneintritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit oder Gehalt) abhängig ist. Hierfür werden entsprechende Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden jährlich für jeden Plan ermittelt, indem der Barwert der erwarteten Ansprüche nach der Projected Unit Credit-Methode berechnet und davon der Marktwert der Planvermögen abgezogen wird. Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert für den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form etwaiger künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Der Diskontzinssatz basiert auf dem Zinssatz erstklassiger Industrieanleihen mit annähernd gleichen Laufzeiten wie die Verpflichtungen. Die Verpflichtung wird jährlich durch unabhängige Versicherungsexperten ermittelt. Die Vorsorgekosten setzen sich aus folgenden drei Teilen zusammen:
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind im nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand enthalten. Der Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung zu Beginn des Geschäftsjahres multipliziert unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen anteilsmäßig berücksichtigt. Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtungen, welche sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und danach nie in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Der in der konsolidierten Bilanz erfasste Betrag entspricht dem Nettoausweis der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung bzw. -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt. Sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Für bestehende Verpflichtungen aufgrund von Altersteilzeitregelungen in Deutschland sowie Dienstjubiläen werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 19 gemäß der Projected Unit Credit-Method ermittelt. Versicherungstechnische Gewinne und Verluste werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie auftreten. Mitarbeiterbeteiligungspläne Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungspläne. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, welche in der Regel ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen, bilanziert. Eigenkapital Gewinnausschüttungen werden in der Konzernrechnung in derjenigen Periode ausgewiesen, in der sie durch die Gesellschafterversammlung der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH beschlossen wurden. Ertragsrealisierung Umsätze werden mit dem Betrag, auf den die IFINA-Gruppe erwartungsgemäss Anspruch hat, bemessen. Sie umfassen den Verkauf von Waren und - in begrenztem Umfange - von Dienstleistungen im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns. Brutto- und Nettoumsätze werden abzüglich Mehrwertsteuern und Gutschriften, Nettoumsätze ferner abzüglich Skonti und Rabatten ausgewiesen. Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von Produkten und Dienstleistungen werden nach Übergang der Kontrolle (in der Regel im Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Risiken und Chancen) auf den Kunden erfasst. Dabei sind die spezifischen Vertragsbestimmungen massgebend (Incoterms). Phoenix Mecano erfüllt in der Regel bei Lieferung ihre Leistungsverpflichtung. Wertberichtigungen von erfassten Forderungen werden nicht als Korrektur des Umsatzes erfasst, sondern als sonstiger Betriebsaufwand. Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. Es bestehen keine Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, welche entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst werden. Ertragsteuern Die Ertragsteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragsteuern. Sie werden erfolgswirksam behandelt, mit Ausnahme von Ertragsteuern auf direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die entsprechenden Ertragsteuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung verbucht. Die laufenden Ertragsteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern aus dem steuerlich maßgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden Steuersätzen sowie Anpassungen der Steuerschulden oder -guthaben früherer Jahre. Latente Steuern werden gemäß der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. Keine latenten Steuern werden auf Bewertungsdifferenzen bei der Ersterfassung eines Geschäfts- und Firmenwertes sowie auf Beteiligungen an Tochtergesellschaften und Restkaufpreisverbindlichkeiten aus Akquisitionen berücksichtigt, falls es wahrscheinlich ist, dass sich diese Differenzen in absehbarer Zukunft nicht aufheben. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation bzw. Tilgung der betroffenen Aktiven und Passiven. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten bzw. angekündigt sind. Zukünftige Steuerersparnisse aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen werden nur aktiviert, wenn deren Realisierung sicher erscheint. Hierzu müssen nachhaltig positive Ergebnisse erzielt worden sein und es wird mit solchen in der absehbaren Zukunft gerechnet. Stehen verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträgen bei der gleichen Gesellschaft zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüber, erfolgt eine Saldierung. Nicht rückforderbare Quellensteuern auf Ausschüttungen aus den von ausländischen Tochtergesellschaften erzielten Gewinnen werden nur als Verbindlichkeit erfasst, sofern solche Ausschüttungen geplant sind. Geldflussrechnung Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet. Der Fonds besteht aus den flüssigen Mitteln. Alternative Erfolgskennzahlen Das Betriebsergebnis entspricht dem Ergebnis vor Steuern zuzüglich Finanzergebnis und Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen. Der betriebliche Cashflow entspricht dem Betriebsergebnis zuzüglich den Amortisationen immaterielle Anlagen, den Abschreibungen Sachanlagen und Nutzungsrechte und dem Impairment/Wertaufholungen immaterielle Anlagen und Sachanlagen. Annahmen und Schätzungen Die Rechnungslegung erfordert Annahmen und Schätzungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Aktiven und Passiven sowie von Eventualverbindlichkeiten und Eventualansprüchen per Bilanzstichtag, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperioden beeinflussen. Die Annahmen und Schätzungen beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Vergangenheit und den zum Zeitpunkt der Bilanzierung vorliegenden Informationen. Sie werden unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, welche vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben. Die wichtigsten Annahmen und Schätzungen sind nachfolgend dargestellt: Immaterielle Anlagen (inkl. Geschäfts- oder Firmenwert) und Sachanlagen Diese werden jährlich (Geschäfts- oder Firmenwert) beziehungswiese bei Anzeichen (Geschäfts- oder Firmenwert sowie übrige Vermögenswerte) auf Wertminderung überprüft. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Schätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse aus der Nutzung bzw. der eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Letztere ist gerade bei betrieblichen Liegenschaften an ungünstiger Lage oder produktspezifischen Fertigungsanlagen mit vielfältigen Unsicherheiten verbunden. Schätzungen sind zudem notwendig bei der Bestimmung des anzuwendenden Diskontsatzes. Die Buchwerte der immateriellen Anlagen und Sachanlagen gehen aus den Erläuterungen 3, 4 und 5 hervor. Vorräte Eine internationale gruppeninterne Supply Chain (u.a. durch Fertigung an kostengünstigen Standorten und Bearbeitungsservice in den Vertriebsgesellschaften) und eine hohe Priorisierung von kurzen Lieferzeiten für Kunden erfordern eine ausreichende Vorratshaltung und führen zu vergleichsweise tiefen Lagerumschlagszahlen. Einzelne elektrotechnische Komponenten verfügen zudem über eine zeitlich begrenzte Lagerfähigkeit. Verschiedene Vorratsgegenstände sind kundenspezifisch. Daraus resultieren erhöhte Lagerrisiken. Auf Basis entsprechender Lagerumschlags- und Reichweitenanalysen werden Beurteilungen betreffend Werthaltigkeit und Abwertungsbedarf vorgenommen. Die Buchwerte der Vorräte gehen aus der Erläuterung 7 hervor. Rückstellungen Die Ermittlung der Garantierückstellungen basiert auf Schätzungen über mögliche zukünftige Garantiefälle. Ein erhöhtes Garantierisiko besteht bei Linearantrieben, welche im Pflege- und Hospitalbereich eingesetzt werden. Einzelne Gruppengesellschaften sind Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Aufgrund des aktuellen Erkenntnisstandes wurde eine Beurteilung der möglichen Folgen dieser Rechtsfälle vorgenommen und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr sind für anstehende Restrukturierungsmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung Rückstellungen auf Basis des aktuellen Erkenntnisstand der Abstimmungen und Absprachen mit den entsprechenden Mitarbeitern und der Einschätzung zum finanziellen Umfang der Personalmaßnahmen gebildet worden. Die Buchwerte der Rückstellungen gehen aus der Erläuterung 13 hervor. Vorsorgeverpflichtungen Die Bestimmung der Vorsorgeverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen basiert auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen externer Gutachter, welchen vielfältige Annahmen (über die Gehaltsentwicklung, Rentenentwicklung, Lebenserwartung usw.) zugrunde liegen. Die Buchwerte der bilanzierten Vorsorgeverpflichtungen gehen aus der Erläuterung 14 hervor. Bruttoumsatz Die Abgrenzung der Umsatzerlöse erfordert eine Beurteilung, zu welchem Zeitpunkt der Kunde die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Ertragssteuern Für die Bestimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragsteuern müssen weit reichende Einschätzungen vorgenommen werden, welche auf der Auslegung der bestehenden Steuergesetze und Verordnungen beruhen. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Fremdwährungskurse
2. Konsolidierungskreis In 2021 und 2020 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt verändert:
Die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften wurden per 31. Dezember 2021 vollkonsolidiert:
3. Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte von 0,9 Mio. EUR (i.V. 0,9 Mio. EUR) betreffen die bopla Gehäuse Systeme GmbH als zahlungsmittelgenerierende Einheit mit 0,3 Mio. EUR (i.V. 0,3 Mio. EUR) sowie 0,6 Mio. EUR (i.V. 0,6 Mio. EUR) aufgrund der Akquisition der inzwischen Verschmolzenen CRE Rösler Electronic GmbH aus dem Jahr 2019. Die Werthaltigkeit dieser Geschäfts- oder Firmenwerte wurde basierend auf einer verabschiedeten Fünfjahresplanung für die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) überprüft. Hierbei hat das Management die budgetierten Umsätze, Bruttomargen sowie sonstige Betriebsaufwendungen auf Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung bestimmt. Für die Ermittlung des Barwertes (Nutzungswertes) wurde ein Diskontsatz (WACC) vor Steuern von 10,5% (i.V. 10,0%) angewandt. Nach dem Projektionszeitraum wurde mit einem Wachstum von 1,5% (i.V.1,5%) gerechnet. Die Werthaltigkeit wurde zusätzlich durch Sensitivitätsanalysen überprüft. 4. Sonstige immaterielle Anlagen
Die Position Konzessionen, Lizenzen, ähnliche Rechte und Werte beinhaltet vor allem den Kundenstamm, Patente und andere Schutzrechte sowie ungeschützte Erfindungen (Know-how) aus Akquisitionen sowie entgeltlich erworbene Softwarelizenzen und Vertriebsrechte und andere immaterielle Rechte und Werte. Die durchgeführten Impairmenttests haben keinen Abwertungsbedarf ergeben. Zum Bilanzstichtag stehen keine immateriellen Anlagen unter Eigentumsvorbehalt (im Vorjahr EUR 0,0 Mio.). Im Vorjahr wurden im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit zum Abschlussstichtag auf Stufe zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) resp. Anlagegut Abwertungen in Höhe von 5,4 Mio. EUR auf den Positionen Kundenstamm, Know-how und Markenrechte sowie 0,8 Mio. EUR auf aktivierten Entwicklungsprojekten vorgenommen, da sich die entsprechenden Geschäftsaktivitäten nicht gemäß den ursprünglichen Planungen entwickelt haben. Für die Ermittlung des Barwertes (Nutzwert) bei Werthaltigkeitsprüfungen wurde ein Diskontsatz (WACC) von 10,5% (i.V. 10,0%) vor Steuern angewandt. In der Erfolgsrechnung sind die Abwertungsverluste auf immaterielle Anlagen im Berichtsjahr mit 0,0 Mio. EUR (i.V. 6,2 Mio. EUR) unter Impairment immaterielle Anlagen und Sachanlagen (siehe Erläuterung 26) enthalten. 5. Sachanlagen
Die Position Grundstücke und Gebäude teilt sich auf in bebaute und unbebaute Grundstücke im Buchwert von 3,4 Mio. EUR (i. V. 3,4 Mio. EUR) und Fabrik- und Verwaltungsgebäude mit einem Bilanzwert von 13,3 Mio. EUR (i. V. 15,2 Mio. EUR). Der Brandversicherungswert der Sachanlagen beträgt zum Bilanzstichtag 175,3 Mio. EUR gegenüber 170,0 Mio. EUR im Vorjahr. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit zum Abschlussstichtag auf Stufe zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) resp. Anlagegut wurden im Berichtsjahr keine Abwertungen (im Vorjahr 3,1 Mio. EUR Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Einrichtungen) vorgenommen. Für diese Abwertungen wurde der Barwert (Nutzwert) als Bewertungsgrundlage herangezogen und bei den Grundstücken und Gebäuden zusätzlich Verkaufswertschätzungen von Dritten. Zur Deckung von Hypothekarschulden sind Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von 1,5 Mio. EUR (i. V. 1,6 Mio. EUR) verpfändet worden. Die Höhe der entsprechenden Kreditbeanspruchung beträgt 0,4 Mio. EUR (i. V. 0,6 Mio. EUR). Zum Bilanzstichtag stehen Sachanlagen mit einem Bilanzwert von 0,0 Mio. EUR (i. V. 0,0 Mio. EUR) unter Eigentumsvorbehalt. 6. Sonstige Finanzanlagen Die sonstigen Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen eine Ausleihung an Tefelen Preissinger GmbH in Höhe von 0,2 Mio. EUR (i. V. 0,3 Mio. EUR). 7. Vorräte
Die Wertberichtigungen wurden aufgrund von Gängigkeit und Reichweite der Vorratsbestände ermittelt, welche dem Nettoveräusserungspreis entsprechen. Wertberichtigungen und Verluste auf Vorräte sind in der Erfolgsrechnung mit 1,1 Mio. EUR (i. V. 2,5 Mio. EUR) unter sonstige betriebliche Aufwendungen (siehe Erläuterung 27) enthalten. Per 31. Dezember 2021 und 2020 sind ausser üblichen Eigentumsvorbehalten im ordentlichen Geschäftsverkehr keine Vorratsbestände mit Pfandrechten belastet. 8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Gemäß IFRS 9 wird die Wertminderung ab 2018 auf Basis der erwarteten Kreditausfälle bestimmt, die dem Barwert der über die erwartete Restlaufzeit der finanziellen Vermögenswerte zu erwarteten Zahlungsausfälle entsprechen. Die IFINA-Gruppe zieht neben historischen Ausfallraten von Kunden zukunftsgerichtete Informationen heran und klassiert die Forderungsgruppen nach Regionen. Wie im Vorjahr bestehen keine Klumpenrisiken. Die einzeln wertberichtigten Forderungen betreffen hauptsächlich Schuldner, welche sich im Konkursverfahren befinden oder einem Inkassobüro übergeben worden sind. Aufgrund von Erfahrungswerten erachtet die IFINA-Gruppe die gebildeten Wertberichtigungen als angemessen. 9. Finanzielle Vermögenswerte und Sonstige Forderungen
Die Finanzforderungen betreffen vor allem verzinste Kautionsforderungen aus Altersteilzeitregelungen in EUR in Deutschland und sind mit Pfandrechten zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer belastet. Der Saldo des Poolverrechnungskontos wird im Berichtsjahr und Vorjahr mit Cash-Pool-Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter verrechnet (siehe Erläuterung 12). 10. Flüssige Mittel
11. Eigenkapital Das gezeichnete und voll einbezahlte Kapital beträgt 4 Mio. EUR und ist zu 100% im Eigentum von Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz. Die Kapitalrücklage resultiert aus Einzahlungen der Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz, und blieb im Berichtsjahr sowie im Vorjahr unverändert. Der Bilanzverlust enthält die aus der konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung resultierenden Ergebniseffekte, Währungsumrechnungseffekte sowie die auf die Muttergesellschaft entfallenden Anteile an den Konzernjahresergebnissen. In 2021 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2021 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 beschlossen, eine Gewinnausschüttung in 2021 in Höhe von EUR 1 Mio. auszuschütten. In 2021 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 23. November 2021 beschlossen eine zusätzliche Gewinnausschüttung in 2021 in Höhe von EUR 10 Mio. auszuschütten. In 2020 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 30. September 2020 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 beschlossen, keine Gewinnausschüttung in 2020 auszuschütten. 12. Finanzverbindlichkeiten
Die IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH nahm am 6. März 2017 ein Schuldscheindarlehen über EUR 35 Mio. mit fixer Verzinsung mit einer Laufzeit von 5 Jahren zur Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten und Bereitstellung von Mitteln für Investitionen und die Akquisitionstätigkeit der Gruppe auf. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten sind alle festverzinslich. Zur hypothekarischen Besicherung von Bankverbindlichkeiten siehe Erläuterung 5. Das Schuldscheindarlehen und die Verbindlichkeiten Finanzinstitute enthalten keine Financial Covenants. 13. Rückstellungen
Die Rückstellungen für langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer betreffen Altersteilzeitregelungen in Deutschland sowie Rückstellungen für Dienstjubiläen. Die Restrukturierungskosten beinhalten im Wesentlichen Personalkosten aus dem in 2019 kommunizierten Massnahmenpaket zur Performancesteigerung. Die sonstigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern (in erster Linie Gehaltsboni, ferner Abfindungen ausserhalb von Restrukturierungen) in Höhe von 1,9 Mio. EUR (i.V. 1,4 Mio. EUR) und ferner Rückstellungen für Prozessrisiken, drohende Verluste und sonstige erkennbare Risiken aus vertraglichen oder faktischen Verpflichtungen. 14. Vorsorgeverpflichtungen Es gibt für einzelne Pensionäre, ausgeschiedene und noch aktive (vor allem leitende) Angestellte individuelle leistungsorientierte Versorgungspläne. Es werden keine neuen Zusagen mehr erteilt (Ausnahme: durch Akquisitionen zu übernehmende Vorsorgepläne). Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Vorsorgeleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles Alter, Invalidität oder Tod. In Abhängigkeit von der massgebenden Versorgungsregelung sind lebenslang zu zahlende Rentenleistungen oder gegebenenfalls Kapitalleistungen vorgesehen. Für Hinterbliebene ist ein prozentualer Anteil der Rente im Zeitpunkt des Ablebens des Anspruchsberechtigten vorgesehen. Die Versorgungspläne sind bezüglich der Höhe der Rentenzahlung grundsätzlich fest vereinbart beziehungsweise abhängig von der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze im Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls. In einem Einzelfall sind die Bezüge abhängig von der Entwicklung der Besoldungsvergütung für Beamte. Einzelne Pläne verfügen über ein separiertes Deckungsvermögen (in Form von Rückdeckungsversicherung). Die Vorsorgeleistungen werden vom Arbeitgeber finanziert. Bei Ausscheiden aus der Firma vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung bleiben die Anwartschaften auf die Versorgungsleistungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen erhalten. Von den 10 Versorgungsberechtigten sind zum Bilanzstichtag alle unverfallbar. Aufgrund der Planausgestaltung und den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichen Risiken betreffen dabei das Risiko der Langlebigkeit, das Zinsrisiko, Verheiratungswahrscheinlichkeit und das Risiko des Inflationsausgleiches einzelner Renten beziehungsweise der Entwicklung der Beamtenbesoldung oder der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
Die Reduktion ist vor allem auf die Auslagerung und Anpassung eines Vorsorgeplans zurückzuführen. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtungen beträgt per 31. Dezember 2021 13.9 Jahre und per 31. Dezember 2020 14.4 Jahre. Sensitivitäten Der Diskontsatz und die künftige Entwicklung der Inflationsrate stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtung dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25% resp. -0.25% hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen:
Die obenstehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert und die anderen Annahmen unverändert bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden. 15. Latente Steuern
Weil keine entsprechenden Gewinnausschüttungen geplant sind, wurde auf die Abgrenzung von latenten Steuern auf nicht ausgeschütteten Gewinnen von Tochtergesellschaften verzichtet. 16. Sonstige Verbindlichkeiten
17. Kategorien von Finanzinstrumenten Die nachstehenden Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (inklusive festverzinsliche langfristige Finanzverbindlichkeiten) entsprechen per 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 annähernd dem beizulegenden Zeitwert gemäss IFRS.
Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum Marktwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß den drei Stufen der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte:
Die Stufen der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben: Stufe 1: Notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten; Stufe 2: Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt oder indirekt beobachtbar sind, Stufe 3: Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Die folgende Tabelle zeigt die Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten der Stufe 3:
Für 2021 und 2020 hat die Überprüfung des beizulegenden Zeitwertes keine Anpassung ergeben. 18. Finanzielles Risikomanagement Allgemeines Die Geschäftsführung hat die oberste Verantwortung über das Risikomanagement. Die Geschäftsführung hat dazu die interne Revision eingesetzt, welche für die Überwachung der Grundsätze für das Risikomanagement zuständig ist. Die etablierten Grundsätze für das Risikomanagement sind darauf ausgerichtet, die Risiken, welchen die Gruppe ausgesetzt ist, zu identifizieren und zu analysieren, Kontrollen zu etablieren sowie die Risiken zu überwachen. Die Grundsätze des Risikomanagements sowie die angewandten Prozesse werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen in den Marktbedingungen sowie den Tätigkeiten der Gruppe zu berücksichtigen. Die IFINA-Gruppe ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Diese betreffen insbesondere das Kreditrisiko, das Marktrisiko (Zinsrisiko) und das Liquiditätsrisiko. Zinsrisiken werden zentral auf Ebene der Phoenix Mecano bewirtschaftet. Ebenso wird der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zentral gesteuert. Die Bewirtschaftung nicht betriebsnotwendiger flüssiger Mittel und der Gruppenfinanzierung wird ebenfalls zentral durch die Phoenix Mecano gesteuert. Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmaß der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung dieser Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstrumentes ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Kreditrisiken können im Wesentlichen auf langfristigen Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssigen Mitteln bestehen. Das Kreditrisiko auf flüssigen Mitteln wird minimiert, indem nur mit erstklassigen Finanzinstituten eine Beziehung gepflegt wird und zudem nicht nur ein einzelnes Finanzinstitut, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden. Um das Risiko auf den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu reduzieren, werden bei den Kunden interne Kreditlimiten verwendet. Aufgrund der unterschiedlichen Kundenstruktur in den Geschäftsbereichen gelten keine allgemein gültigen Kreditlimiten über die IFINA-Gruppe hinweg. Die Überprüfung der Bonität erfolgt regelmässig aufgrund von internen Richtlinien. Für die Festlegung der Kreditlimite werden die finanzielle Situation, die bisherige Erfahrung sowie andere Faktoren berücksichtigt. Aufgrund des breiten Kundenstammes, der sich über verschiedene Regionen und Branchen erstreckt, ist das Kreditrisiko auf den Forderungen begrenzt. Es bestehen keine Klumpenrisiken. Das maximale Kreditrisiko auf Finanzinstrumenten entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnliche Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die IFINA-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann. Die IFINA-Gruppe überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement. Die Gruppe verfolgt dabei den Grundsatz, eine Liquiditätsreserve zur Verfügung zu stellen, die über dem täglichen und monatlichen Bedarf an betrieblichen Mitteln liegt. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfeldes, in dem die Gruppe operiert, ist es das Ziel der Gruppe, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien bei Finanzinstituten sowie dem Gesellschafter zur Verfügung stehen. Die Kreditlinien verteilen sich auf mehrere Finanzinstitute. Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr besteht keine Risikokonzentration bzgl. des Liquiditätsrisikos. Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2021:
Die Eventualverbindlichkeiten (siehe Erläuterung 20) stellen einen möglichen Mittelabfluss dar. Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2020:
Die Eventualverbindlichkeiten (siehe Erläuterung 20) stellen einen möglichen Mittelabfluss dar. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Veränderungen in Marktpreisen wie Wechselkurse, Zinssätze und Börsenkurse eine Auswirkung auf den Gewinn und den beizulegenden Zeitwert der durch die IFINA-Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente haben können. Das Ziel des Managements von Marktrisiken ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese Risiken einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr besteht keine Risikokonzentration bezogen auf das Marktrisiko. Währungsrisiko Die Aktiven und Passiven der IFINA-Gruppe bestehen fast nur aus Euro-Werten, weshalb die Gruppe praktisch kein Währungsrisiko aufweist und entsprechend ist auf die erforderlichen Währungsrisiko-Angaben aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet worden. Zinsrisiko Das Zinsrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko, d.h. das Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern, sowie ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwertes, d.h. das Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert. Die von der Gruppe gehaltenen verzinslichen finanziellen Vermögenswerte und -verbindlichkeiten betreffen vor allem flüssige Mittel sowie Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten und dem Gesellschafter. Die wesentlichen Finanzierungsinstrumente verfügen über einen fixen Zinssatz. Sensitivitätsanalyse 2021 und 2020: Die IFINA-Gruppe ist bei den variabel verzinslichen liquiden Mitteln und den variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten und dem Gesellschafter dem zinsbedingten Cashflow-Risiko ausgesetzt. Wären die Zinssätze der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich den Festgeldanlagen um 50 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen, wäre das Periodenergebnis 2021 um 0,2 Mio. EUR und 2020 um 0,1 Mio. EUR niedriger resp. höher ausgefallen, falls alle anderen Variablen konstant gewesen wären. Preisrisiko Die IFINA-Gruppe tätigt keine Anlagen in Aktien und Aktienfonds und ist deshalb keinem Preisrisiko ausgesetzt. 19. Kapitalmanagement Die Ziele der IFINA-Gruppe im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um dem Gesellschafter weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ferner will sich die Gruppe durch eine konservative Finanzierung den Spielraum für künftiges Wachstum und Akquisitionen erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt des Kapitalmanagements ist in diesem Zusammenhang die Aufrechterhaltung einer adäquaten Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote beschreibt die Beziehung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Je mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, desto höher ist die finanzielle Stabilität des Unternehmensverbundes und desto unabhängiger ist die IFINA-Gruppe von Fremdkapitalgebern. 20. Eventualverpflichtungen
21. Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Anlagen und Sachanlagen Die eingegangenen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Anlagen und Sachanlagen belaufen sich per 31. Dezember 2021 auf 0,1 Mio. EUR (i.V. 0,3 Mio. EUR). 22. Umsatzerlöse
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist wie folgt:
Der Bruttoumsatz hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,3% reduziert (i.V. Reduktion um 10,9%). Die Reduktion ist vor allem auf den Abgang von DewertOkin GmbH per 30. September 2020 zurückzuführen. Die IFINA-Gruppe ist ein weltweit tätiger Komponentenhersteller mit breitem Produktprogramm und sehr breit gefächerter Kundenstruktur mit wenigen Großkunden. Die meisten Kunden werden auf Basis von Kundenaufträgen bedient. Diese Aufträge beinhalten in der Regel nur die bestellten Produkte mit einem Fixpreis pro Mengeneinheit. In der Regel sind die Durchlaufzeiten in der Produktion kurz. Die Fakturierung und Erfassung der Umsatzerlöse findet sofort nach der Lieferung statt sobald die Verfügungsgewalt über das Gut an einen Kunden übertragen worden ist (geliefert wird nach branchenüblichen Incoterms). Übliche Zahlungsziele betragen 30 - 60 Tage und enthalten weder eine Finanzierungskomponente noch eine variable Gegenleistung. Für die Verpflichtung der IFINA-Gruppe fehlerhafte Produkte im Rahmen von Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Rückstellung gebildet (siehe Erläuterung 13). 23. Sonstige betriebliche Erträge
24. Materialaufwand
Wertberichtigungen und Verluste auf Vorräten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten (siehe Erläuterung 27). 25. Personalaufwand
26. Impairment immaterielle Anlagen und Sachanlagen
27. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten, einschließlich interner Kosten, belaufen sich auf 3,2 Mio. EUR (i.V. auf 5,5 Mio. EUR). 28. Finanzerträge
29. Finanzaufwendungen
30. Ertragsteuern
Der gewichtete Ertragssteuersatz ergibt sich im Wesentlichen aus dem deutschen Körperschaftsteuersatz von 15%, Solidaritätszuschlag von 5,5% und dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz in den jeweiligen Gemeinden, in denen die IFINA-Gruppe tätig ist sowie aus den aktuellen lokalen Steuersätzen in den Ländern, in denen die IFINA-Gruppe an einer Gesellschaft beteiligt ist. Die Erhöhung des gewichteten Steuersatzes in 2021 ist auf eine relative Veränderung der Ergebnisse in den einzelnen Gesellschaften zurückzuführen. 31. Zugang von Gruppengesellschaften
Per 1. Januar 2020 erwarb die IFINA-Gruppe im Rahmen von Asset Deals die Geschäftsbetriebe der APT GmbH Automation & Produktionstechnik (in vorläufiger Insolvenz) und der Linear- und Handhabungstechnik GmbH & Co KG, welche beide im Bereich Systemlösungen für Automatisierung und Produktionstechnik tätig waren, und führte diese in der neu gegründeten RK Antriebs- und Handhabungs- Technik GmbH mit Sitz in Bienenbüttel, Deutschland, zusammen. Die erworbenen Geschäftsbereiche erzielten in 2019 mit 29 Mitarbeitern einen Bruttoumsatz von knapp 4 Mio. EUR und ein Periodenergebnis von rund 0,1 Mio. EUR. 32. Abgang von Gruppengesellschaften
Per 30. September 2020 sind 100% der Anteile der DewertOkin GmbH und DewertOkin Services GmbH im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb der Phoenix Mecano-Gruppe zu einem Verkaufspreis in Höhe von 9,5 Mio. EUR an eine Nahestehende Gesellschaft (DewertOkin AG) veräussert worden. Aus dieser Transaktion resultierte ein Buchgewinn von 0,3 Mio. EUR. Der Verkauf ist zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. 33. Transaktionen mit Nahestehenden
Die Schlüsselpersonen umfassen auch die oberste Führungsebene bei einzelnen Tochtergesellschaften bei denen die Zuständigkeiten von Geschäftsführerorgan des Mutterunternehmens weitgehend auf das Geschäftsführerorgan des Tochterunternehmens delegiert worden ist. Die weiteren Transaktionen mit Nahestehenden (verbundene Unternehmen der Phoenix Mecano-Gruppe) und dem Gesellschafter (Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz) sind in Erläuterung 8, 9, 12, 22, 23, 28 und 29 dargestellt. Folgende Gesellschaften werden als Nahestehend bezeichnet, da sie Tochtergesellschaften der obersten Muttergesellschaft Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, sind und nicht dem Konsolidierungskreis der IFINA Beteiligungsgesellschaft mbH angehören:
Es bestehen Dienstleistungs- und Lieferbeziehungen mit den vorgenannten Gesellschaften. Darüber hinaus erfolgen Darlehensgewährungen an die IFINA-Gruppe. Bei den Dienstleistungsbeziehungen handelt es sich im Wesentlichen um Kostenumlagen für erbrachte Dienstleistungen. Die Lieferbeziehungen beinhalten sowohl die Lieferungen nahestehender Gesellschaften an die IFINA-Gruppe mit Halb- und Fertigerzeugnissen als auch die Lieferung von Fertigerzeugnissen von der IFINA-Gruppe an nahestehende Gesellschaften. Diese Transaktionen innerhalb der Gruppengesellschaften werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Die Darlehensgewährungen umfassen sowohl kurzfristige als auch langfristige Darlehen. Die Verzinsung wird zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen. Die gegenüber der Muttergesellschaft Phoenix Mecano AG bestehenden kurzfristigen sowie langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Erläuterung 12. 34. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Frau Marianne Sochor, Justiziarin, Köln Herr Dr. Lothar Oliver Schunk, Zürich/Schweiz (seit 18. Januar 2022) Für die gemäss § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB erforderten Angaben für die Bezüge der Geschäftsführer hat der Konzern die Erleichterungsvorschriften nach § 314 Absatz 3 i.V.m. § 286 Absatz 4 HGB in Anspruch genommen, da nur Frau Marianne Sochor ihre Bezüge von der IFINA-Gruppe erhält. 35. Personalbestand Die Daten basieren auf der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
36. Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers Die für das Geschäftsjahr 2021 erfassten Honorare für die Tätigkeiten des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrugen für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 132 (im Vorjahr TEUR 122). 37. Befreiende Wirkung Der Konzernabschluss hat gemäss § 264 Absatz 3 HGB für alle einbezogenen deutschen Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der Götz Udo Hartmann GmbH, der Kundisch Beteiligungs-GmbH sowie gemäss § 264 b HGB für alle deutschen Personenhandelsgesellschaften (siehe Erläuterung 2) befreiende Wirkung unter anderem für die Offenlegung und Prüfung und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 38. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die wirtschaftlichen Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine werden global zu spüren sein. Zu den direkten Folgen zählen Handelsembargos, Unterbrechungen von internationalen Lieferketten und die explosionsartige Verteuerung von Rohstoffen. Kurzfristig ist mit Einbussen im direkten Geschäft mit Kunden in Russland zu rechnen. Auch Umsätze mit Kunden in anderen Ländern, die Produkte nach Russland liefern, sind in hohem Masse gefährdet. Darüber hinaus hat der Konflikt erhebliche Auswirkungen auf die globalen Finanzmärkte, was zu erhöhten Kosten führen kann. Phoenix Mecano kann sich diesen Einflüssen nicht entziehen. Konkrete Aussagen über die finanziellen Auswirkungen auf die Gruppe sind wegen der hohen Unsicherheiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Porta Westfalica, 30. Juni 2022 IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsführung Marianne Sochor Dr. Lothar Oliver Schunk BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IFINA Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG des Konzernabschlusses und DES KonzernlageberichtS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 13. September 2022 BDO
AG
Fritz, Wirtschaftsprüfer Reichenberger, Wirtschaftsprüfer |
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