Novutec GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVENO Systems GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGRechnungslegungsgrundsätze Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 entspricht in Gliederung und Bewertung den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Unter Anwendung des § 274 a Nr. 1 HGB wurde auf die Aufstellung des Anlagengitters verzichtet. Weiterhin wurden zum Teil die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände des Sachanlagevermögens und Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, die entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt werden, bilanziert. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungen ab dem Geschäftsjahr 2004 auf Zugänge zeitanteilig verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Abschreibungen nach § 254 HGB aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften wurden nicht in Anspruch genommen. Die Gegenstände des Vorratsvermögens sind zu Durchschnittspreisen unter Vornahme entsprechender Wertkorrekturen bilanziert. Die Finanzanlagen wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert abzüglich gebildeter Einzelwertberichtigungen und einer angemessenen Pauschalwertberichtigung bilanziert. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag eingetretenen wertbeeinflussenden Maßnahmen aktiviert. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
Ulrich Rozek |
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