VERTEC-Systems Deutschland LimitedLiquidiert

25727 Süderhastedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 1940 ME
Eingetragen
9.8.2006
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit TabakwarenGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Im- und Export von Waren und Groß- und Einzelhandel mit Waren jeglicher Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Noll
seit 9.8.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

VERTEC-Systems Deutschland Limited

Süderhastedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

30,17

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

656,15

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

17624,11

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

583,99

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

18894,42



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

15,19

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

15,80

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

901,71

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

161,80

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

17799,92

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

18894,42

Jahresabschuss zum 31.Dezember 2009

VERTEC-Systems Deutschland Limited, 25727 Süderhastedt

1. Angaben gern. § 284 Abs. 1 HGB - Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Wir verweisen insoweit auf die Vermerke in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

2. Angaben gern. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden irn wesentlichen an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Sofern es steuerlich zulässig war, wurde die degressive Abschreibung in Einzelfällen gewählt. In allen anderen Fällen wurde die Abschreibung linear vorgenommen. Wir verweisen auf das Anlagenverzeichnis.

In Übereinstimmung mit der steuerlichen Vereinfachungsregel, wurde für die in der ersten Jahreshälfte zugegangenen Anlagegüter die volle Jahresabschreibung und für die in der zweiten Jahreshälfte zugegangenen Anlagegüter die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Abschreibung wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis €410,00 wurden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 EstG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Wertberichtigungen wurden entsprechend der Entwicklung berücksichtigt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen und fertigen Erzeugnisse/Leistungen und der Waren erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB und Abschnitt 33 EStR. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet

Pensionsrückstellungen wurden in vollem Umfang zum Teilwert gern. § 6a EstG angesetzt

Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme ermittelt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrundegelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden einzelne Posten im vorgeschriebenen Gliederungsschema zusammengefasst. Die Zusammenfassung betrifft nur die mit arabischen Zahlen versehenen Posten des Gliederungsschemas. Die Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas.

3. Angaben gern. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB - Grundlagen für die Umrechung in Euro

Der Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor.

4. Angaben gern. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB - Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen gern. § 284 Abs. 2 Nr. 3 KGB sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten.

5. Angaben gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB - Bewertungsverfahren sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

6. Angaben gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB - Einbeziehung von Fremdkapital in Herstellungskosten

In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremdkapital berücksichtigt.

7. Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe a HGB - Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Wir verweisen insoweit auf die Vermerke in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB - Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten

Wir verweisen insoweit auf die Vermerke in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

8. Angaben gem. § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a HGB sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

9. Angaben gem. § 285 Nr. 8 Buchstabe b KGB - Personalaufwand gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 KGB

Wir verweisen insoweit auf die Vermerke in Gewinn- und Verlustrechnung.

10. Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b KGB sind unter Bezugnahme auf § 286 Abs.4 und 288 KGB nicht vorzunehmen.

11. Angaben gern. § 285 N4r. 9 Buchstabe c HGB - Vorschüsse und Kredite

Wir verweisen insoweit auf die Vermerke in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

12. Angaben gern. § 285 Nr. 10 HGB - Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer war in 2009 Herr Oliver Noll.

13. Angaben gern. § 285 Nr. 11 und 11a HGB -Anteilsbesitz

Anteile an anderen Unternehmen mit mindestens den fünften Anteil der Anteile bestehen an:

entfällt

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der:

entfällt

14. Angaben gem. § 285 Nr. 12 KGB sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

15. Angaben gem.~285 Nr. 13 HGB § 255 Abs. 4 5. 3 HGB wird nicht angewandt.

16. Angaben gern. § 285 Nr. 14 HGB

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

17. Angaben gern. § 285 Nr. 15 HGB

Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft i.S.d. § 264aHGB.

 

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