Walther
Electric GmbH
Eisenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.950.921,82 |
2.950.921,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.001.630,88 |
33.726,36 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
715.629,00 |
1.472.571,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.668.181,70 |
4.457.219,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
6.850,00 |
9.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.661.331,70 |
4.447.369,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.424.995,30 |
4.135.309,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
236.336,40 |
312.060,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.668.181,70 |
4.457.219,62 |
Anhang
I. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Die Walther Electric GmbH Sitz in Eisenberg ist beim
Amtsgericht Kaiserslautern im Handelsregister, Abteilung B,
unter der Nummer 11984 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a
HGB.
Die Gesellschaft weist auf den Abschlussstichtag
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
Euro 715.629,00 (Vorjahr Euro 1.472.571,44) aus. Die
buchmäßige Überschuldung darf nicht mit
einer insolvenzrechtlichen Überschuldung gleichgesetzt
werden, da handelsrechtlich nicht auf die Zeitwerte von
Vermögensgegenstände und Schulden abgestellt
werden darf. Nach Einschätzung der
Geschäftsleitung bestehen umfangreiche stille Reserven
in den Beteiligungen an der F. Walther Electric Corp., USA
und der Rubber Box Co Ltd., Großbritannien, die den
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag deutlich
übersteigen. Zudem hat die Muttergesellschaft, die
Walther-Werke Ferdinand Walther GmbH, Eisenberg, zu Gunsten
der Tochtergesellschaft mit Datum vom 07.11.2023 ein
Patronatserklärung in Bezug auf deren
Verlustausgleichsverpflichtung gegenüber der Bosecker
Verteilerbau Sachsen GmbH ab 2022 ausgesprochen. Die
Verlustausgleichsverpflichtung beläuft sich für
2023 auf Euro 497.566,54. Der Verlustausgleich erfolgte im
Geschäftsjahr für die Vorjahre. Nach Auffassung
der Geschäftsführung liegt damit eine
insolvenzrechtliche Überschuldung gem. § 19 Abs.
2 Satz 1 InsO nicht vor, da auf dieser Basis eine positive
Fortführungsprognose gegeben ist, so dass unter dem
Going-Concern-Prinzip (Unternehmensfortführung nach
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zu bilanzieren
ist.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEuro 3.488 (Vorjahr TEuro 998).
Im Berichtsjahr sind außerplanmäßige
Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEuro 0
(im Vorjahr in Höhe von TEuro 245) nach § 253
Abs. 3 S. 5 HGB vorgenommen worden.
Zu einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern sind bestellt:
- Herr Hans Kalthoff, Dipl.-Kaufmann
- Herr Jürgen Kalthoff
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die
Walther-Werke Ferdinand Walther GmbH, Eisenberg.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Berichtsgesellschaft ist als (Mit-)Schuldnerin in
einen Rahmenkreditvertrag eines verbundenen Unternehmens
(zum Bilanzstichtag in Höhe von TEuro 699)
eingetreten.
Am 10.12.2013 wurde zwischen der Tochtergesellschaft
Bosecker Verteilerbau Sachsen GmbH und der
Berichtsgesellschaft ein
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen,
wonach die Tochtergesellschaft ihren gesamten Gewinn
unter Beachtung des § 301 AktG an die
Berichtsgesellschaft abzuführen hat. Eingetragen wurde
der Beschluss noch in 2013, so dass erstmalig zum
31.12.2013 der Gewinn abzuführen ist. Der Anspruch
wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres fällig
und ist mit 5 % p.a. zu verzinsen. Mit
Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2015 wurde der im Vertrag
enthaltene Verweis auf § 302 AktG ergänzt.
Zudem ist aufgrund des abgeschlossenen
Gewinnabführungsvertrags von der Tochtergesellschaft
eine
Gewerbe- und Körperschaftsteuerumlage zu
tragen, soweit Gewerbe- und Körperschaftsteuern im
Innenverhältnis auf die Tochtergesellschaft entfallen.
Eisenberg, den 19. September
2024
gez
Hans Kalthoff
gez.
Jürgen Kalthoff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024
festgestellt.
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