Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 11984
Eingetragen
28.3.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an elektrotechnischen Vertriebs- und Herstellungsgesellschaften, Immobilien und anderen Vermögenswerten im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans Kalthoff
seit 22.8.2005
Geschäftsführer
Jürgen Kalthoff
seit 22.8.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Walther Electric GmbH

Eisenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.950.921,82 2.950.921,82
B. Umlaufvermögen 1.001.630,88 33.726,36
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 715.629,00 1.472.571,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.668.181,70 4.457.219,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 6.850,00 9.850,00
C. Verbindlichkeiten 4.661.331,70 4.447.369,62
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.424.995,30 4.135.309,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 236.336,40 312.060,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.668.181,70 4.457.219,62

Anhang

I. Anwendung des Handelsgesetzbuches

Die Walther Electric GmbH Sitz in Eisenberg ist beim Amtsgericht Kaiserslautern im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 11984 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB.

Die Gesellschaft weist auf den Abschlussstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von Euro 715.629,00 (Vorjahr Euro 1.472.571,44) aus. Die buchmäßige Überschuldung darf nicht mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung gleichgesetzt werden, da handelsrechtlich nicht auf die Zeitwerte von Vermögensgegenstände und Schulden abgestellt werden darf. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung bestehen umfangreiche stille Reserven in den Beteiligungen an der F. Walther Electric Corp., USA und der Rubber Box Co Ltd., Großbritannien, die den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag deutlich übersteigen. Zudem hat die Muttergesellschaft, die Walther-Werke Ferdinand Walther GmbH, Eisenberg, zu Gunsten der Tochtergesellschaft mit Datum vom 07.11.2023 ein Patronatserklärung in Bezug auf deren Verlustausgleichsverpflichtung gegenüber der Bosecker Verteilerbau Sachsen GmbH ab 2022 ausgesprochen. Die Verlustausgleichsverpflichtung beläuft sich für 2023 auf Euro 497.566,54. Der Verlustausgleich erfolgte im Geschäftsjahr für die Vorjahre. Nach Auffassung der Geschäftsführung liegt damit eine insolvenzrechtliche Überschuldung gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht vor, da auf dieser Basis eine positive Fortführungsprognose gegeben ist, so dass unter dem Going-Concern-Prinzip (Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zu bilanzieren ist.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 3.488 (Vorjahr TEuro 998).

Im Berichtsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEuro 0 (im Vorjahr in Höhe von TEuro 245) nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB vorgenommen worden.

Zu einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern sind bestellt:

- Herr Hans Kalthoff, Dipl.-Kaufmann
- Herr Jürgen Kalthoff

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Walther-Werke Ferdinand Walther GmbH, Eisenberg.

sonstige Berichtsbestandteile


Die Berichtsgesellschaft ist als (Mit-)Schuldnerin in einen Rahmenkreditvertrag eines verbundenen Unternehmens (zum Bilanzstichtag in Höhe von TEuro 699) eingetreten.

Am 10.12.2013 wurde zwischen der Tochtergesellschaft Bosecker Verteilerbau Sachsen GmbH und der Berichtsgesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, wonach  die Tochtergesellschaft ihren gesamten Gewinn unter Beachtung des § 301 AktG an die Berichtsgesellschaft abzuführen hat. Eingetragen wurde der Beschluss noch in 2013, so dass erstmalig zum 31.12.2013 der Gewinn abzuführen ist. Der Anspruch wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres fällig und ist mit 5 % p.a. zu verzinsen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 04.12.2015 wurde der im Vertrag enthaltene Verweis auf § 302 AktG ergänzt.

Zudem ist aufgrund des abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags von der Tochtergesellschaft eine Gewerbe- und Körperschaftsteuerumlage zu tragen, soweit Gewerbe- und Körperschaftsteuern im Innenverhältnis auf die Tochtergesellschaft entfallen.

 

Eisenberg, den 19. September 2024

gez Hans Kalthoff

gez. Jürgen Kalthoff

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024 festgestellt.

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