Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 1168
Eingetragen
31.7.2003
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von bestückten LeiterplattenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Elektronikteilen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Raimund Ohlrogge
seit 31.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
55.00%
25.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Harald Baur
Mönchengladbach
165000
55.00%
Monika Baur
Mönchengladbach
75000
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Baur GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.160,81 46.151,81
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 29.158,81 46.149,81
B. Umlaufvermögen 709.471,97 653.866,42
I. Vorräte 205.624,15 244.874,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.177,53 51.019,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 401.670,29 357.972,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.551,87 2.680,23
Aktiva 740.184,65 702.698,46

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 551.915,79 509.967,63
I. Gezeichnetes Kapital 153.387,56 153.387,56
II. Kapitalrücklage 320.000,00 320.000,00
III. Gewinnvortrag 36.580,07 6.633,59
IV. Jahresüberschuss 41.948,16 29.946,48
B. Rückstellungen 42.638,66 29.676,62
C. Verbindlichkeiten 145.005,20 160.097,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 37.329,72 160.097,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 107.675,48  
D. Rechnungsabgrenzungsposten 625,00 2.957,00
Summe Passiva 740.184,65 702.698,46

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Baur GmbH hat ihren Sitz in Mönchengladbach und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HR B 1168 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von drei bis dreizehn Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.
3. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
7. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
8. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden je für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
9. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, bis auf einen Betrag von 108 T€ (Vorjahr: 118 T€), keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend 37 T€ (Vorjahr: 42 T€).

IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

sonstige Berichtsbestandteile


Mönchengladbach, 03.01.2025

Baur GmbH
Der Geschäftsführer
Raimund Ohlrogge

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2025 festgestellt.

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