Möbel
Brunner GmbH
Quedlinburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.295,00 |
2.561,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.295,00 |
561,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
202.349,09 |
191.229,75 |
| I.
Vorräte |
158.914,67 |
158.691,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.126,58 |
14.107,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.307,84 |
18.431,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.561,00 |
1.167,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
225.205,09 |
194.957,75 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
158.252,54 |
148.092,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
104.061,55 |
104.061,55 |
| III.
Gewinnvortrag |
19.031,39 |
17.674,19 |
| IV.
Jahresüberschuss |
10.159,60 |
1.357,20 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
19,00 |
| C.
Rückstellungen |
11.589,00 |
9.415,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
55.363,55 |
35.930,81 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
225.205,09 |
194.957,75 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 der Möbel
Brunner GmbH, Quedlinburg OT Quarmbeck wurde auf Grundlage
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen entsprechend des Wahlrechts
nach
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 30. Juni 2011 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR
150,00, höchstens jedoch EUR 410,00 je Einheit werden
nach § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit
§ 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen wurden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
III.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
(§ 284 Abs. 1 HGB)
1
. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2
. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
|
Kfz-Versicherungsbeiträge
|
|
EUR
|
730,00
|
|
Betriebsversicherungsbeiträge
|
|
EUR
|
299,00
|
|
Kfz-Steuern
|
|
EUR
|
237,00
|
|
Buchführungskosten
|
|
EUR
|
225,00
|
|
Beiträge
|
|
EUR
|
70,00
|
|
|
|
EUR
|
1.561,00
|
3
. Sonderposten mit Rücklageanteil
Nach folgenden Vorschriften wurden Sonderposten mit
Rücklageanteil gebildet:
Sonderposten mit Rücklageanteil für
Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG
a. F.
|
Sonderposten Vorjahr
|
|
EUR
|
19,00
|
|
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
|
EUR
|
-19,00
|
|
Sonderposten
Geschäftsjahr
|
|
EUR
|
0,00
|
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
30.06.2011 EUR 0,00.
2.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Frau Anja Brunner, Thale OT Neinstedt
3.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
|
Jahresüberschuss
2010/2011
|
|
EUR
|
10.159,60
|
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahren
|
|
EUR
|
19.031,39
|
|
Bilanzgewinn
|
|
EUR
|
29.190,99
|
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Quedlinburg OT Quarmbeck, 04. Juli 2012
|
gez.:
|
Anja Brunner,
Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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