Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 116313
Vorher
Rapsel GmbH
Eingetragen
22.4.1997
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit Produkten und Waren für Bad und Einrichtungen.

Historie

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Management

NameRolle
Aldo Provini
seit 22.3.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
RAPSEL S.R.L.ITA
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
RAPSEL S.R.L.
Italy
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rapsel GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 0,00 0,00
II. Finanzanlagen 0,00 4.070,82
0,00 4.070,82
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.777,50 131.879,15
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 74.943,00
III. Flüssige Mittel 3.635,83 5.107,62
60.413,33 136.986,77
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 202.503,27 190.854,25
262.916,60 331.911,84

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 216.418,84 367.678,13
III. Jahresfehlbetrag / -überschuß -11.649,02 151.259,29
0,00 0,00
B. Rückstellungen 50.643,00 119.155,00
C. Verbindlichkeiten 212.273,60 212.756,84
- davon gegenüber verbundene Unternehmen EUR 192.348,54
- davon aus Steuern EUR 87,97
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 212.273,60
262.916,60 331.911,84

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Erläuterungen zum Jahresabschluß

1. Allgemeines

Der Jahresabschluß der Rapsel GmbH für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie des GmbH-Gesetzes erstellt.

Sämtliche Angaben, bei denen ein Auswahlrecht zwischen Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht, wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit in den Anhang verlagert.

Die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verändert. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 255 HGB aktiviert. Die Zugänge des Wirtschaftsjahres werden ab Zugangsmonat pro rata temporis abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und unter EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst. Hiervon werden jährlich 20 % gewinnmindernd aufgelöst.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Sobald die lineare Abschreibungsmethode zu höheren Abschreibungen führt, wird von der degressiven auf die lineare Methode umgestellt.

Das Umlaufvermögen wird ebenfalls zu Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 255 HGB aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Beim Ansatz der Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Schulden am Bilanzstichtag werden angemessene Rückstellungen gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftig kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (veröffentlicht von der deutschen Bundesbank gem. § 253 Absatz 2 HGB). Dabei wurde gern. § 253 Absatz 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der " Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15 % bei der Bewertung zugrunde gelegt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach Bi1MoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 7.121,00. Von der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Gesamtbetrag wurde im Berichtsjahr in voller Höhe zugeführt und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand gezeigt.

Verbindlichkeiten sind jeweils mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der geschätzten Nutzungsdauer der jeweiligen Wirtschaftsgüter vorgenommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen hat die Rapsel GmbH Rückdeckungsversicherungen bei der Debeka abgeschlossen. Diese belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 73.201,00. Die Ansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer mit Pensionsanspruch verpfändet und damit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Bis zum Vorjahr wurden diese Rückdeckungsansprüche unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Ab 2010 werden sie in Anwendung der geänderten Regelungen des BilMoG (§246 Absatz 2 Satz 2 HGB) mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.

Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherungen) gesichert, die bei der Debeka angelegt sind. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus den bestehenden Pensionszusagen und sind dem Zugriff anderer Gläubiger durch Verpfändung an die jeweiligen Arbeitnehmer entzogen. Sie wurden nach den Bi1MoG-Bestimmungen (§246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Berichtsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung wurden folgende Werte zum Bilanzstichtag ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen EUR 121.944,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte EUR 73.201,00
Nettowert der Pensionsverpflichtung EUR 48.743,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte EUR 73.201,00
Verrechnete Aufwendungen EUR 5.973,00
Verrechnete Erträge EUR 1.929,00

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Laufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EUR 192.348,54.

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 87,97 Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen nicht.

4. Sonstige Angaben

Als alleiniger und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Andreas Balice-Holub bestellt.

Mit Ausnahme branchenüblicher Lieferanteneigentumsvorbehalte bestanden zum 31.12.2010 sonst keine weiteren aus der Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

 

München, im November 2011

Geschäftsführung

Rapsel GmbH

5. Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschaft am 21.12.2011 festgesellt.

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