Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 154348
Eingetragen
25.11.2013
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Babendererde
seit 5.10.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

JH Changing Spaces GmbH & Co. KG
Germany
26.000 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRAME Holding GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 335.532,50 12.500,00
I. Finanzanlagen 335.532,50 12.500,00
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 323.032,50 0,00
2. Beteiligungen 12.500,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 12.008,84 12.485,72
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.008,84 12.485,72
Summe Aktiva 347.541,34 24.985,72

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 21.329,62 23.471,07
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.528,93 0,00
III. Jahresfehlbetrag 2.141,45 1.528,93
B. Rückstellungen 1.800,00 500,00
1. sonstige Rückstellungen 1.800,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 324.411,72 1.014,65
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 570,96 226,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 570,96 226,10
2. sonstige Verbindlichkeiten 323.840,76 788,55
a. gegenüber Gesellschaftern 323.840,76 788,55
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 808,26 788,55
Summe Passiva 347.541,34 24.985,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

der FRAME Holding GmbH, Berlin

1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Allgemeine Angaben

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

Bei der Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurden sowohl die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 - 255 HGB und §§ 279 - 283 HGB als auch die bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag, Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein werden.

Änderungen der ursprünglich angewandten Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.

1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Es ist vollständig eingezahlt.

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres beträgt EUR 2.141,45.

Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Der Bestand an Verbindlichkeiten und die Nachweise der übrigen Schuldposten ergeben sich aus den Kreditorenlisten, Kassenprotokollen, Tagesauszügen, Konten der Finanzbuchführung und sonstigen Unterlagen des Unternehmens.

Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Jeppe Hein.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, den 07. Januar 2016

Jeppe Hein

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

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