RAYTECH
GmbH
Kelkheim
(Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
331,00 |
661,00 |
| I.
Sachanlagen |
331,00 |
661,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.256,38 |
16.014,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.735,18 |
1.814,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.521,20 |
14.200,49 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.623,34 |
6.333,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.210,72 |
23.008,84 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.333,15 |
39.948,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.290,19 |
-8.614,99 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.623,34 |
6.333,15 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.210,72 |
22.008,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.210,72 |
22.008,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.210,72 |
23.008,84 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Raytech
GmbH, Kelkheim, umfasst das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2012 und wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs - und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff.
HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa
HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellkosten bis € 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellkosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit
20% abgeschrieben.
Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Liestungen enthaltenden Risiken wird durch die Bildung
angemessen dotierte Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag eingesetzt
€ 25.000,00.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechend durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der
Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage) zu entnehmen.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 253 I HGB).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist ebenfalls aus der Entwicklung des
Anlagevermögens zu ersehen.
Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen aus
Darlehen.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1
(Vorjahr 1) Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7
HGB).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen
insbesondere aus Miet- und Leasingverpflichtungen und sind
von untergeordneter Bedeutung.
Das perjodenfremde Ergebnis ist von untergeordneter
Bedeutung.
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
geführt durch Herrn Hans Schneider.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen des
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 268 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2013 festgestellt.
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