Schulz
Verfahrenstechnik GmbH
Britz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
229.287,70 |
260.169,77 |
| I.
Sachanlagen |
220.448,11 |
252.588,11 |
| II.
Finanzanlagen |
8.839,59 |
7.581,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.512,32 |
130.858,85 |
| I.
Vorräte |
2.204,87 |
52.809,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.054,66 |
77.858,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.252,79 |
190,75 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil |
21.839,62 |
5.138,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
335.639,64 |
396.167,31 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.000,00 |
38.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
77,51 |
77,51 |
| III.
Verlustvortrag |
43.216,20 |
30.942,42 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
16.700,93 |
12.273,78 |
| Nachrichtlich:
nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) |
21.839,62 |
5.138,69 |
| B.
Rückstellungen |
146.500,26 |
153.620,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
189.139,38 |
242.546,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
189.139,38 |
242.546,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
335.639,64 |
396.167,31 |
Anhang
Erläuterung der Bilanz
Der Jahresabschluss der Schulz Verfahrenstechnik
GmbH Umwelttechnik für das Geschäftsjahr 2013
wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff
HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der vorliegende
Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2013 nicht vorgenommen.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden in die Rückstellungen
eingestellt. Basis der Bewertung sind
versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der
Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bilanziert.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Aufgrund des branchenüblichen Ausfallrisikos
wurde eine
Pauschalwertberichtung zum Forderungsbestand in
Höhe von 1% der Nettoforderungen gebildet.
Kassenbestand, Bankguthaben und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert zum
Bilanzstichtag bewertet worden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen
eigenkapitalersetzende Darlehen und stille Reserven
vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen
Überschuldung übersteigen.
Sonstige Pflichtangaben
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Reinhardt Schulz, Dipl. Ingenieur
Britz, den 30.05.2014
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