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E-Trans GmbHEisenachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2009Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung - §§266 Abs. 1, 276 und 288 HGB - und bei der Offenlegung - § 326 und 327 HGB - des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Folgende Grundsätze und Methoden wurden zugrunde gelegt : Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der §§ 275 und 277 HGB. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite der Bilanz sind nicht mit den Posten der Passivseite der Bilanz, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesonderte ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear verrechnet, von der Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet : Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear verrechnet, von der Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige Anlagegüter wird Gebrauch gemacht. Grundlage der planmäßigen Abschreibung des Sachanlagevermögens war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Von der Vereinfachungsregelung der R 44 Abs. 2 Satz 3 ff. EStR wurde Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter, R 40 Ester, wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs eine Abgang unterstellt wurde. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden. Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem niedrigeren steuerrechtliche zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung erfolgte durch: Herrn K. L. Weistermann.
Eisenach, 27.12.2010 E-Trans GmbH Die Geschäftsführung |
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