SimpliFit
GmbH
Kleinwallstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.223,00 |
11.206,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.223,00 |
11.206,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.963,19 |
3.042,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
449,35 |
797,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.513,84 |
2.245,19 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.982,22 |
16.558,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.168,41 |
30.806,62 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
58.982,22 |
41.558,41 |
| davon
Verlustvortrag |
41.558,41 |
29.174,51 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
33.982,22 |
16.558,41 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.668,41 |
26.806,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.920,70 |
7.858,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.168,41 |
30.806,62 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr, noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 Handelsgesetzbuch nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden mit dem Nomialwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der
Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden.
Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
a) Bilanzindendität
b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going concern Prinzip)
c) Einzelbewertung
d) Prinzip der Vorsicht
e) Periodenabgrenzung
f) Bilanzkontinuität
sind berücksichtigt worden.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284,285 HGB sowie alle sonstigen nach dem HGB
und dem GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen.
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen
(§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 288, 326 HGB).
Geschäftsführer
Roth-Ketasho
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Roth-ketasho 08.06.2016
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2016 festgestellt.
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