Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
PRO-LOG GmbH Professionelle Rallyelogistik
Münnerstädter Straße 39, 97688 Bad Kissingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion Gabriele Ripberger seit 10.7.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
PRO-LOG GmbH Professionelle RallyelogistikEigenbeteiligung | 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRO-LOG GmbH Professionelle Rallye-LogistikBad KissingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die PRO-LOG GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die dem Jahresabschluss 2021 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren Wert bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, soweit dieser eine dauernde Wertminderung darstellt. Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Unter den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegen Gesellschafter über EUR 119.255,40 (EUR 110.508,98) enthalten. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nach dem Abschlussstichtag fälligen, aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen aus den am Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen Verträgen wurden unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Verträge bewertet. Bei Verträgen mit unbestimmter Restlaufzeit wurde der früheste mögliche Kündigungszeitpunkt angenommen. Die Gesamtverpflichtung aus diesen Dauerschuldverhältnissen beträgt aus:
Bad Kissingen, 30. Juli 2024 gez. , Marion Ripberger sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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