Eselsburg
GmbH
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.005,08 |
50.468,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.022,58 |
1.022,58 |
| II.
Sachanlagen |
40.982,50 |
49.445,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.764,78 |
14.437,32 |
| I.
Vorräte |
11.339,78 |
8.598,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.361,44 |
5.616,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63,56 |
222,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
210,28 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.083,26 |
9.643,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.063,40 |
74.548,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
41.083,26 |
34.643,10 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.083,26 |
9.643,10 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.563,40 |
73.048,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.063,40 |
74.548,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Hierdurch hat sich keine
Änderung bezüglich der bisherigen Form der
Darstellung ergeben Bewertungsmethoden mussten insoweit
nicht angepasst werden.
Die Gesellschaft stellt gemäß § 264
Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 410
€ werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
herstellungskosten angesetzt. Sofern die tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. 0,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 0 €).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0 €).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses. Der Bilanzverlust des Vorjahres
beträgt 34.643,10 €.
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 45.288,13 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen
25.275,27 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte gesichert sind betragen 31.975,27 €.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 21.707,32 €
(Vorjahr: 18.805,30 €).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Anette Ueberschaer, Sommelier
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2010 in Höhe
von 41.083,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Neustadt, den 28.November 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011
festgestellt.
|