Futura
GmbH
Borchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
395.245,00 |
328.809,00 |
| I.
Immaterielle Vermögens- gegenstände |
270.208,00 |
242.810,00 |
| II.
Sachanlagen |
125.037,00 |
85.999,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.546.722,51 |
3.125.897,22 |
| I.
Vorräte |
1.540.803,52 |
1.896.238,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
520.126,69 |
415.062,01 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.485.792,30 |
814.596,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.715,59 |
23.181,50 |
| Summe
Aktivseite |
3.955.683,10 |
3.477.887,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.005.218,41 |
2.621.495,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.980.218,41 |
2.596.495,66 |
| B.
Rückstellungen |
175.699,00 |
51.380,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
707.921,22 |
741.045,22 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
66.844,47 |
63.966,84 |
| Summe
Passivseite |
3.955.683,10 |
3.477.887,72 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Futura GmbH hat ihren Sitz in Borchen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB
4100 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
sowie des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
(§ 288 HGB) bei der Erstellung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze
aufgestellt.
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die im Vorjahr angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der
Abnutzung unterliegen - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer der
immateriellen Vermögensgegenstände beträgt 2
bis 10 Jahre.
Auf die Nutzung des erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwertes wirken
vielfältige Einflussfaktoren teils gegenläufig
ein. Seine Nutzungsdauer konnte daher nicht
verlässlich geschätzt werden. Deshalb wird
für die planmäßige Abschreibung die
standardisierte Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde
gelegt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen
Methode. Die Nutzungsdauer der Mietereinbauten
beträgt 10 Jahre, der anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 13
Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Netto-Anschaffungskosten bis Euro 800,00 i.S.d. § 6
Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bestände an
Waren werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Wertberichtigungen werden im erforderlichen Umfang
vorgenommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen werden zur Erfassung
drohender Ausfälle vorgenommen. Dem
allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Bildung
einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden über den
aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
zeitanteilig abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen.
Einnahmen für künftige Zeiträume
werden über den
passiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht.
3. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
TEuro 458 (Vorjahr: TEuro 391) eine Restlaufzeit von unter
1 Jahr, TEuro 250 (Vorjahr: TEuro 350) eine Restlaufzeit
von über 1 Jahr sowie TEuro 0 eine Restlaufzeit von
über 5 Jahren.
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 waren
durchschnittlich 19
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Wesentliche
sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
sind, liegen nicht vor.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Borchen, 11. März
2025
gez.
Oliver Klute
gez.
Daniel Schröer, Aufstellungserleichterungen im Sinne
der §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB werden
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Anspruch
genommen. Die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs
erfolgt in der gemäß § 326 HGB
verkürzten Fassung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025
festgestellt.
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