Peter
Kaspar GmbH
Pulheim
(vormals: Kerpen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.837,00 |
30.787,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.836,00 |
20.786,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
896.592,95 |
594.175,94 |
| I.
Vorräte |
476.793,41 |
210.149,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
239.513,96 |
233.313,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.285,58 |
150.713,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.213,22 |
2.914,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
948.643,17 |
627.877,47 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
230.170,62 |
184.748,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
159.748,68 |
91.726,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
45.421,94 |
68.021,99 |
| B.
Rückstellungen |
62.144,88 |
66.433,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
656.327,67 |
376.694,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
948.643,17 |
627.877,47 |
Anhang
A N H A N G
für das Geschäftsjahr 2019
der
Peter Kaspar GmbH
Pulheim
A.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma: Peter Kaspar GmbH
Sitz: Pulheim
Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB
67871
B.
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Die Peter Kaspar GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen
bei der Aufstellung des Anhangs wurden mit den Ausnahmen,
dass ein Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB
aufgestellt wurde, in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
C.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. In die
Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten
angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und soweit
steuerlich zulässig nach der degressiven Methode. Alle
anderen abnutzbaren Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Die Möglichkeit des Übergangs von der
degressiven auf die lineare Abschreibung wird in Anspruch
genommen.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden
Abschreibungen vorgenommen.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die
Herstellungskosten werden die Einzelkosten sowie
angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Sofern der
Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser
angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der
Bewertung beachtet.
Für den geringen, seit mehreren
Geschäftsjahren relativ gleichbleibenden Bestand an
Kleinmaterial wurde ein auf Basis des durchschnittlichen
Einkaufspreises ermittelter Festwert angesetzt.
Alle Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt
worden.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
anteilige Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwendungen für Folgejahre darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind
ausreichend bemessen und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
Posten der Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
nachfolgenden Anlagenspiegel:
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter sind im Posten
sonstige Vermögensgegenstände enthalten und
bestehen in Höhe von € 91.728,25 (Vorjahr:
€ 87.459,34).
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf
Jahren.
Alle weiteren Verbindlichkeiten haben - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 12.288,57 (Vorjahr: 2.951,97) bzw. im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von
€ 186,82 (Vorjahr: € 40,00) enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind
im Posten sonstige Verbindlichkeiten enthalten und bestehen
in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: €
47.603,22).
E.
Sonstige Pflichtangaben
Im Jahresdurchschnitt wurden 9 Mitarbeiter
beschäftigt (Vorjahr: 7 Mitarbeiter).
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Peter
Kaspar GmbH an den Geschäftsführer ausgereichten
Darlehen auf € 91.728,25. Die Kredite sind mit
2,5 % zu verzinsen und haben eine unbestimmte
Laufzeit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag
Die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs
eingetretenen Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung des
Coronavirus haben bereits wirtschaftliche Auswirkungen auf
Unternehmen aufgrund von Einschränkungen in
Produktion, Handel und Dienstleistung oder von
Reisebeschränkungen. Das kann auch bei uns zu
Lieferengpässen im Einkauf, Erkrankungen von
Mitarbeitern im Bereich der Leistungserstellung, sinkenden
Umsatzerlösen und/oder Zahlungsproblemen bei Kunden
führen. Die finanziellen Auswirkungen können von
uns derzeit nicht verlässlich geschätzt werden,
da hierauf auch Art und Umfang von möglichen
Hilfsprogrammen Einfluss haben. Trotz dieser Unsicherheiten
bestehen nach unserer Einschätzung keine bedeutsamen
Zweifel an der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit.
Pulheim, 26. März 2020
Peter Kaspar GmbH
gez.
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Herr Peter Kaspar
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Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2020 festgestellt.
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