Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 8814
Eingetragen
4.4.2003
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung bei der Firma Weicker Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Weicker
seit 16.2.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

August Weicker GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 27.845,00 27.930,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.845,00 27.930,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.000,00 25.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.845,00 27.930,80

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.905,63 26.876,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.876,65 1.718,76
III. Jahresüberschuss 28,98 157,89
B. Rückstellungen 484,22 599,00
C. Verbindlichkeiten 455,15 455,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 455,15 455,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.845,00 27.930,80

Anhang


Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
A. Allgemeines
Dieser Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - soweit nichts anders angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 27.824,81 €.
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen zu erwartende Kosten für die Anfertigung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind - soweit nichts anderes angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Weicker Vermögensverwaltungs GmbH & KG, Darmstadt.
Weitere Haftungsverhältnisse bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr Klaus Weicker.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB
Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 23.11.2011 festgestellt worden.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt.

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