August
Weicker GmbH
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.845,00 |
27.930,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.845,00 |
27.930,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.000,00 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.845,00 |
27.930,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.905,63 |
26.876,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.876,65 |
1.718,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
28,98 |
157,89 |
| B.
Rückstellungen |
484,22 |
599,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
455,15 |
455,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
455,15 |
455,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.845,00 |
27.930,80 |
Anhang
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
A. Allgemeines
Dieser Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB
und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum
Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind - soweit nichts anders
angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
27.824,81 €.
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen
betreffen im Wesentlichen zu erwartende Kosten für die
Anfertigung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind - soweit nichts anderes
angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der Weicker Vermögensverwaltungs GmbH
& KG, Darmstadt.
Weitere Haftungsverhältnisse bestehen am
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr Klaus Weicker.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr. 1
Satz 2 HGB
Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung am 23.11.2011 festgestellt
worden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt.
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