De Luna
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.759,00 |
29.291,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.759,00 |
29.291,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.702,93 |
3.908,90 |
| I.
Vorräte |
21.021,90 |
1.863,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105,15 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
575,88 |
2.045,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.461,93 |
33.199,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.290,30 |
25.643,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
9.274,29 |
-78,94 |
| davon
Gewinnvortrag |
78,94 |
-436,83 |
| B.
Rückstellungen |
550,00 |
22,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.621,63 |
7.534,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.621,63 |
7.534,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.461,93 |
33.199,90 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust 2010 in Höhe von EUR 9.274,29
wird gemäß Gesellschafterbeschluß auf neue
Rechnung vorgetragen.
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der De Luna GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Aktivierte Aufwendungen für die
Währungsumstellung auf den Euro
Es wurden keine Aufwendungen für die
Währungsumstellung auf den Euro aktiviert.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Pensionsrückstellungen
Es besteht keine Pensionszusage. Zur Ermittlung der
Pensionsrückstellung wäre das
Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet worden.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten bestand keine Notwendigkeit.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 31.621,63
(Vorjahr: Euro 7.534,22).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Mit den Verbindlichkeiten sind weder Sicherungsarten
noch Sicherungsformen verbunden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten zeigt deren
Restlaufzeiten.
Sicherungsrechte werden in der Bilanz
aufgeführt. Die Nummern der Sicherungsvermerke
bedeuten:
1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen
2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen
3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten
4 = Sicherungsübereignung Vorräte
5 = Sicherheitsabtretung Forderungen
6 = Eigentumsvorbehalt
Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen
Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von
Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 23. März 2012
festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 23. März 2012
gebilligt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 23. März
2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen. Die Ergebnisverwendung sieht
vor, dass der Bilanzgewinn 2010 in voller Höhe
vorgetragen wird.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,-.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt: Frau Jeanet Luna de Seth
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter bei keinem weiteren Unternehmen.
Das Unternehmen hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen
Investmentvermögens i.S. des § 1 InvG.
Das Unternehmen hält keine Anteile oder
Anlageaktien ausländischer Investmentanteile i.S. des
§ 2 Abs. 9 InvG.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2012 festgestellt.
|