CES. D
Creative Electronic Systems GmbH
Pfaffenhofen a.d. Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
816,00 |
1.480,00 |
| I.
Sachanlagen |
816,00 |
1.480,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.701,26 |
137.874,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.271,31 |
106.524,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.429,95 |
31.349,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.517,26 |
139.354,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.319,54 |
80.981,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
54.981,96 |
53.045,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.337,58 |
1.936,25 |
| B.
Rückstellungen |
35.578,00 |
21.469,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
619,72 |
36.902,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
619,72 |
36.902,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.517,26 |
139.354,31 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2011
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahl- rechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
10) Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausge- übt werden können, wurde
der Vermerk in der Bilanz gewählt.
11) Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesell- schaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffen- den, noch nicht veranlagten
Steuern.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbind- lichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berück- sichtigt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Hans-Peter Dukek geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Pfaffenhofen, den 31. Januar 2012
CES.D Creative Electronic Systems GmbH
Geschäftsführer: Hans-Peter Dukek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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