E-x-3 Creating Images GmbHLiquidiert

10247 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 117679
Eingetragen
29.1.2009
Branche
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Gegenstand
Die Herstellung von Grafiken, Bild- und Filmmaterial für Werbung, Fernsehen und sonstige Anbieter von visuellen und audiovisuellen Inhalten.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Schürfeld
seit 29.1.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

E-x-3 Creating Images GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.892,00 15.774,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.723,00 5.756,00
II. Sachanlagen 8.169,00 10.018,00
B. Umlaufvermögen 40.862,81 52.005,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.194,00 42.583,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.668,81 9.421,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 52.754,81 67.779,42

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 44.938,01 51.448,18
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 26.448,18
III. Bilanzgewinn 19.938,01 0,00
B. Rückstellungen 1.100,00 13.915,34
C. Verbindlichkeiten 6.716,80 2.415,90
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.716,80 2.415,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 52.754,81 67.779,42

Anhang


Allgemein


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.


Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.


Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Vermerken möglich sind, ist dies geschehen.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


AKTIVSEITE


Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die plan­mäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).


Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Dif­ferenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).


Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wurde mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.


       -2-
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anla­gevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).


Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).


Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrige­ren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).


Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind aus­gehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet worden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).


PASSIVSEITE


Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwe­benden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).


Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betref­fenden, noch nicht veranlagten Steuern.


Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. So­fern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wur­den die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).




Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im Anschluss an die Gewinn- und Verlustrechnung.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.

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