MEYERNEUSTADT Immobilien GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Matthiessen seit 6.4.2017 | Geschäftsführer |
Mirko Müller seit 24.1.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
m2solutions EDV-Service GmbHNeustadt i. H.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gem. §264 Abs. 1a HGB
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht. 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gewinn-und Verlustrechnung wird auf der Basis des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 2 HGB). Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Wertansätze der Eröffnungsöffnungsbilanz der Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres überein. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Auf- wendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögegensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses er- kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 251,00 € bis 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und über Ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch die Leitung des Systemhauses und wurde vom verantwortlichen Geschäftsführer geprüft. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Unfertige und fertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten einschließlich der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet und aktiviert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennbetrag angesetzt. Bei der Bewertung dieser Posten wurden individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge (Einzelwertberichtigungen) und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 2. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 876.455,61 EUR (Vorjahr: 500.000,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 34.709,32 EUR (Vorjahr: 58.618,88 EUR). 3. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.285.899,36 EUR (Vorjahr: 1.391.992,21 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 876.455,61 EUR (Vorjahr: 500.000,00 EUR). 4. Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 7.597,62 EUR (Vorjahr: 21.213,67 EUR). Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251,268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor. Es sind keine Angaben zu machen. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 264 aus. Da die stille Beteiligung der mBG SH (mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) in Höhe von TEUR 500 Nachrangcharakter hat, liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor. 5. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 96,0. Stille Beteiligung Gemäß dem Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag zwischen der m2solutions EDV-Service GmbH und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG), beteiligt sich die MBG als typische stille Gesellschafterin am Unternehmen mit einer Beteiligung in Höhe von insgesamt EUR 500.000,00 als Bareinlage. Diese Beteiligung dient der Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals und zur Verbesserung der Möglichkeiten weiteres Fremdkapital einzuwerben. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH als Garantiegeber übernimmt für die Beteiligung eine Garantie von 70 % der Einlage. Für die Beteiligung am Unternehmen erhält die MBG für jede Geschäftsjahr ein Beteiligungsentgeld, welches aus einer Festvergütung und einer gewinnabhängigen Vergütung besteht. Die Festvergütung beträgt jährlich 7% der Einlage. Die gewinnabhängige Vergütung beträgt 50% des korrigierten Jahresüberschusses, höchstens 1,75 % der Einlage. Die stille Beteiligung wird bilanziell als langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen. Für die stille Beteiligung liegt ein qualifizierter Rangrücktritt vor. Nachtragsbericht 1. Corona Mit fortschreitendem Jahr 2020 steht die Weltgemeinschaft zunehmend unter dem Einfluss der globalen Verbreitung des Corona-Virus. Staatliche Maßnahmen und Restriktionen zur Eindämmung des Virus bestimmen den Alltag in vielen Ländern. Auch die m2solutions EDV-Service GmbH hat aus Verantwortung, der Verbreitung des Virus nach Möglichkeit entgegenzutreten, entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eine Ansteckung von Mitarbeitern und den Ausfall von Geschäftsbereichen zu verhindern. Weltwirtschaftliche Folgen dieser Entwicklung deuten sich an und könnten auch für die m2solutions EDV-Service GmbH Auswirkungen haben. Primär könnten Nachfragerückgänge infolge von Einschränkungen des weltweiten Handels sich negativ auf die Umsatzentwicklung auswirken. Durch Grenzschließungen und erweiterte Quarantänemaßnahmen könnten Lieferketten im Beschaffungsbereich aber auch im Absatzbereich gestört werden. Die gegenwärtige Situation könnte bei Geschäftspartnern zu Liquiditätsproblemen führen, da operative Finanzierungsmöglichkeiten unterbrochen werden. Hierdurch könnten grundsätzlich zahlungswirksame Verluste entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 erheblich belasten könnten. Mit den bisher ergriffenen Maßnahmen ist die m2solutions EDV-Service GmbH gut vorbereitet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und die Bestell- und Lieferbarkeit im Handelsgeschäft sowie die Leistungsfähigkeit im Dienstleistungsbereich sicherzustellen. Gleichwohl können aufgrund der Kurzfristigkeit und Dynamik der bisherigen Ereignisse die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der m2solutions EDV-Service GmbH zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend quantifiziert werden. 2. Zusätzliche Finanzierungen Durch die wirtschaftliche zu erwartende Entwicklung hinsichtlich des Corona-Virus, wurden zusätzliche Finanzierungen gewährt. Diese erfolgten unter Berücksichtung des vom Abschlussprüfer plausibilisierten Fortführungskonzeptes der Gesellschaft. Es wurden KFW Mittel i.H.v. 500.000,00 EUR (eingegangen am 02.06.2020) , sowie Mittel der Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein i.H.v. 100.000,00 EUR (eingegangen am 26.05.2020) der Gesellschaft zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe in der Corona Krise zugeführt.
Neustadt in Holstein, den 05. Juni 2020 gez. Mirko Müller, gez. Reiner Matthiessen, gez. Lukas Stockmann |
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