FTB
Verwaltungs-GmbH
Rothenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
46.905,68 |
13.068,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.629,55 |
1.614,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.276,13 |
11.453,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.905,68 |
13.068,01 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.793,84 |
12.923,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
423,92 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
869,92 |
423,92 |
| B.
Rückstellungen |
227,70 |
72,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.884,14 |
72,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.905,68 |
13.068,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine
Kapitalgesellschaft" i. S. v. § 267 Abs. 1
HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Anhangs (§ 288 HGB) und der
Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 326 HBG)
wurden in Anspruch genommen.
Außerdem wurde darauf verzichtet, den
Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen
(§ 264 Abs. 1 HGB).
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden grundsätzlich einzeln bewertet, soweit nicht
zulässigerweise eines der in § 256 HGB
genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung
kam. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung wurden
pauschale Bewertungsverfahren für die allgemeine
Wertberichtigung auf Kundenforderungen und die Ermittlung
von Garantierückstellungen nach betrieblichen
Erfahrungssätzen verwendet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgte zum Nominalwert.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Eine Rückstellung
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
war nicht zu bilden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Bilanzposten
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht
besichert.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Forum Rothenburg GmbH & Co. KG mit
Sitz in Rothenburg ob der Tauber.
Die
Forderungen nach § 42 Abs. 3
GmbH-Gesetz betrugen im Veranlagungszeitraum 45.481,73
€ (Vorjahr: 1.466,87 €).
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HBG bestanden nicht.
Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum
Frau Andrea Heubeck
Herr Thilo Seizinger.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
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