Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 4913
Eingetragen
14.4.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung bei der Forum Rothenburg GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rothenburg ob der Tauber, deren Unternehmensgegenstand das Betreiben eines Filmtheaters und von Gaststätten sowie der Verkauf von Artikeln rund um das Filmtheater ist.

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Heubeck
seit 14.4.2010
Geschäftsführer
Thilo Seizinger
seit 14.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andrea Heubeck
97215 Uffenheim
12.500 €
50.00%
Thilo Seizinger
97215 Uffenheim
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FTB Verwaltungs-GmbH

Rothenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 46.905,68 13.068,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.629,55 1.614,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.276,13 11.453,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 46.905,68 13.068,01

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.793,84 12.923,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00 12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 423,92  
III. Jahresüberschuss 869,92 423,92
B. Rückstellungen 227,70 72,09
C. Verbindlichkeiten 32.884,14 72,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 46.905,68 13.068,01

Anhang


Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
 
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs (§ 288 HGB) und der Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 326 HBG) wurden in Anspruch genommen.
 
Außerdem wurde darauf verzichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen (§ 264 Abs. 1 HGB).
 
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
 
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
 
 
 
Bilanzierungsmethoden
 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
 
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
 
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
 
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
 
 
 
Bewertungsmethoden
 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
 
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet, soweit nicht zulässigerweise eines der in § 256 HGB genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung kam. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurden pauschale Bewertungsverfahren für die allgemeine Wertberichtigung auf Kundenforderungen und die Ermittlung von Garantierückstellungen nach betrieblichen Erfahrungssätzen verwendet.
 
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
 
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
 
Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nominalwert.
 
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften war nicht zu bilden.
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
 
 
 
Angaben zu Bilanzposten
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
 
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
 
 
 
Sonstige Angaben
 
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Forum Rothenburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Rothenburg ob der Tauber.
 
 
Die Forderungen nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz betrugen im Veranlagungszeitraum 45.481,73 € (Vorjahr: 1.466,87 €).
 
 
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HBG bestanden nicht.
 
 
Angaben zur Geschäftsführung
 
Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum
 
Frau Andrea Heubeck
Herr Thilo Seizinger.
 
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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