SVM
GmbH
Kolbermoor
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.110,00 |
2.754,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.110,00 |
2.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.740,47 |
25.440,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.288,44 |
23.484,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
452,03 |
1.955,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
334,37 |
606,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
162.984,87 |
179.848,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.169,71 |
208.649,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
204.848,84 |
171.711,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.863,97 |
-33.137,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
162.984,87 |
179.848,84 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.169,71 |
206.049,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.169,71 |
208.649,94 |
Anhang
zur Bilanz auf den 31. Dezember 2010
der Firma SVM GmbH
Besonderheiten und Form des Jahresabschlusses
Die vorliegende Bilanz der Gesellschaft auf den
31.12.2010 weist eine rechnerische Überschuldung von
€ 162.984,87 aus.
Zur Vermeidung einer Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinn tritt der Gesellschafter mit
Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von €
113.120,41 im Rang hinter allen anderen Gläubigern
zurück.
Es besteht jedoch keine Pflicht zur Eröffnung
des Insolvenzverfahrens, da nach Auskunft der
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose besteht.
Der Geschäftsführer wird auf seine
Pflichten gemäß § 15 a InsO hingewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über 1
Jahr betragen € 0,00.
Liquide Mittel
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
Ausgaben gebildet, die erst in späteren
Wirtschaftsjahren Aufwand darstellen.
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1
Jahr betragen € 185.169,71.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 5
Jahren betragen € 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 113.120,41.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer des Unternehmens wurde
Herr Hans-Günter Lohmann berufen.
Dem Geschäftsführer wurde von den
Beschränkungen des § 181 BGB Befreiung
erteilt.
Dem Geschäftsführer wurden keine Kredite
oder Vorschüsse gewährt bzw. wurden keine
Haftungsverhältnisse zugunsten des
Geschäftsführers eingegangen.
Kolbermoor, den
Die Firma:
.......................................................................
Gez. Hans Günter Lohmann
-Geschäftsführer-
SVM GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2012 festgestellt.
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