CHARTRANSlation GmbH
Kalkar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.363,00 |
8.929,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.879,00 |
2.457,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.484,00 |
6.472,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.619,82 |
6.593,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.766,20 |
6.180,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.853,62 |
413,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
142,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.982,82 |
15.664,87 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.430,01 |
891,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.608,86 |
11.608,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.538,87 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.859,75 |
2.006,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.693,06 |
12.767,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.982,82 |
15.664,87 |
Anhang zum Jahresabschluss
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011 der Firma
CHARTRANSlation GmbH
mit Sitz Scholtenweg 21, in 47546 Kalkar wurde unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und
Erläuterungen nach den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Kalkar.
Registergericht ist das Amtsgericht Kleve, eingetragen
unter der Nummer B 10006. Das Stammkapital beträgt
25.000,00 EUR und wurde zum Bilanzstichtag gehalten
von Herrn Frederic Charreron.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung
von Übersetzungsleistungen in Wort und Schrift.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
01.01.2011 bis 31.12.2011 war Frederic
Charreron.
Herr Frederic Charreron ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
III. Jahresabschluss
1. Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach §
275 Abs. 2 HGB angewandt.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
a.) Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige und evtl. - bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung -
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im
Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011 nicht
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
unter 150,00 EUR netto wurden im Jahr der Anschaffung
oder Herstellung als Aufwand verbucht.
Im Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011
wurden selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten 410,00 EUR netto nicht
übersteigen, im Geschäftsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
b.) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei
erkennbaren Risiken angesetzt.
Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr sowie liquide Mittel in
Fremdwährungen wurden zum Tageskurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die übrigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert.
c.) Schulden
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden mit dem Betrag gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.
Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten
Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem
Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein
Gebrauch gemacht.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die
Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den
Kontennachweisen der Bilanz.
2. Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung:
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt
sowie den Gesellschafter-Geschäftsführer.
Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen
die Abschlusskosten, die Kosten für die Aufbewahrung
der Geschäftsunterlagen und Berufsgenossenschaft.
V. Sonstige Angaben:
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB oder andere
Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2. Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
Auf eine Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
3. Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4. Angaben zum Anteilsbesitz:
Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an
anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach
Auskunft der Geschäftsführung nicht vor.
5. Verwendung des Jahresergebnisses:
Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung
des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von
10.538,87 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Kalkar, den 29.05.2013
Frederic Charreron
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2013 festgestellt.
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