Timm
GmbH
Rain
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.825,95 |
11.770,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.130,99 |
964,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.694,96 |
10.806,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.825,95 |
24.270,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.959,70 |
23.945,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.054,21 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.486,09 |
1.054,21 |
| B.
Rückstellungen |
825,00 |
325,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.041,25 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.041,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.825,95 |
24.270,79 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010
I . Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft im
Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB
aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 166 Abs.
1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses konnten in Anspruch
genommen werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter erstmaliger
Anwendung der Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG keine
außerordentlichen Erträge und keine
außerordentlichen Aufwendungen bilanziert.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften
des HGB in der Fassung des BilMoG können die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres von den Werten der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres abweichen. Eine
Anpassung der Vorjahreswerte erfolgt gem. Art. 67 Abs. 8 S.
2 EGHGB nicht.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßige Abschreibung wurde
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes linear vorgenommen.
Sachanlagen
Sachanlagevermögen ist derzeit nicht vorhanden.
Vorräte
Vorratsvermögen ist nicht vorhanden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen sind, soweit vorhanden, mit ihrem
Nennwert angesetzt.
Forderungen in fremder Währung und mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr wurden nach § 256a
HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel
Der Bestand an flüssigen Mitteln ist mit seinem
Nominalwert angesetzt.
Bestände in fremder Währung wurden gem.
§ 256a HGB bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten in fremder Währung und mit
einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind gem. §
256a HGB bewertet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
III. Angaben zur Bilanz
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 Euro. Die ausstehenden, nicht eingeforderten
Einlagen betragen zum Bilanzstichtag 12.500,00 Euro.
Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr bestehen nicht.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr bestehen in Höhe von 0,00 Euro. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in
Höhe von 0,00 Euro.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr bestehen in Höhe von
964,74 Euro. Sonstige Vermögensgegenstände mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in
Höhe von 166,25 Euro.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
einer Restlaufzeit von unter einem Jahr bestehen nicht.
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr bestehen in Höhe von 1.041,25 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer, Herrn Felix Timm, geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen
Forderungen in Höhe von 0,00Euro.
V. Sonstige Pflichtangaben nach § 42 GmbHG
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 0,00 Euro.
Rain, 02.05.2012
Ort, Datum
Für die Geschäftsführung
gez. Felix Timm
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2012 festgestellt.
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