Werner Wirth Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Höppner seit 16.2.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werner Wirth Moltics GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Werner Wirth Moltics GmbH, HamburgI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Werner Wirth Moltics GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96440 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Auf die Nutzung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts wirken vielfältige Einflussfaktoren teils gegenläufig ein. Wir konnten daher seine Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen und legen deshalb für die planmäßige Abschreibung die standardisierte Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde. Das Finanzanlagevermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Konkreten Ausfallrisiken ist durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken sowie Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 512.100,00 (Vorjahr EUR 300.000,00) enthalten. Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 3. Haftungsverhältnisse Es besteht ein Haftungsverhältnis für Verbindlichkeiten Dritter in Höhe von aktuell EUR 1.112.500,00 bis zu einer Höhe von EUR 1.500.000,00 in Form von Sicherungsübereignung von Vorräten und Waren. Der Wert der sicherungsübereigneten Gegenstände beläuft sich am Bilanzstichtag auf EUR 0,00. Das Haftungsverhältnis wurde für Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens eingegangen. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit aus dem im Anhang angegebenen Haftungsverhältnis in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens des Schuldners als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. 4. sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft ist sonstige finanzielle Verplichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit einer jährlichen Belastung in Höhe von EUR 108.298,80 und einer Gesamtbelastung auf die Laufzeit von EUR 312.360,90 eingegangen. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Der GuV-Posten "sonstige betrieblichen Erträge" beinhaltet Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 28,97 (Vorjahr EUR 118,14). Der GuV-Posten "Personalaufwand" enthält Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von EUR 3.911,99 (Vorjahr EUR 2.007,60). Der GuV-Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 48,69 (Vorjahr EUR 50,33). Der GuV-Posten "Zinsen und ähnliche Erträge" beinhaltet Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 264,00 (Vorjahr EUR 93,00). Der GuV-Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" beinhaltet Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 26.581,94 (Vorjahr EUR 14.000,00). VI. Sonstige Pflichtangaben Die gemäß §285 Nr.7 HGB berechnete durchschnittliche Arbeitnehmerzahlt beträgt 22.
Hamburg, 16. Dezember 2024 Sven Höppner sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt. |
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