Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 14886
Eingetragen
16.7.2009
Branche
Herstellung von SportgerätenHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Unternehmensgegenstand der Niederlassung: Handel mit Reitsportartikeln, Anhängern und Fahrzeugen, Konstrukionsstahlbau im Bereich von Pferdeboxen.

Historie

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Management

NameRolle
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hippo-Tech Ltd.

Grebenstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
30.4.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.655,00 0,00
I. Sachanlagen 6.655,00 0,00
B. Umlaufvermögen 13.786,45 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.943,21 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.843,24 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 61,30 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.502,75 0,00

Passiva

31.12.2009
EUR
30.4.2009
EUR
A. Eigenkapital 8.195,19 0,00
I. gezeichnetes Kapital 1.100,00 0,00
II. Jahresüberschuss 7.095,19 0,00
B. Rückstellungen 3.930,36 0,00
C. Verbindlichkeiten 8.377,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.502,75 0,00

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der Hippo-Tech Ltd. zum 01.05.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 2009 8.377,20 €

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Frank Schneider, Grebenstein.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Grebenstein, den 23. Sep. 2010

gez. Frank Schneider

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.9.2010.

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