Autohaus Stolle GmbH
Dessauer Landstraße 80, 06385 Aken (Elbe), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Stolle seit 1.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
Melissa Saba Stolle | 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Stolle GmbHAkenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2023gemäß §§ 264 und 284 bis 288 HGB
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Autohaus Stolle ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB. Die Gesellschaft hat ihren
Sitz in Aken/Elbe und ist unter der Nummer HRB 11580 im
Register des Amtsgericht Stendal eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2023 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.HGB) in der
Fassung des BilRUG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3
Jahren), bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 2 und 33
Jahren), angesetzt.
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten - soweit erforderlich zum niedrigeren
Kurswert wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen saldiert.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, sofern
nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende
Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden zum Nennwert
ausgewiesen, Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB
auf der Aktivseite gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze,
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 41.138,07.
2. Rückstellungen
Der Bewertung der Rückstellung für Pensionen
liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der Allianz
lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2023 vom 23.Oktober
2023 zugrunde.
Bewertungsmethode:
PUC-Methode (Projected Unit Credit Method)
Rechnungszins:
1,83 % p.a. gemäß Vereinfachungsregelung des
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB und
Rückstellungsabzinsungsverordnung
Rententrend:
Liegt nicht einheitlich vor
weitere Trends:
0,00 % p.a.
Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von
Klaus Heubeck.
Aus der Vermögensverrechnung nach § 246 Abs. 2
HGB ergibt sich Folgendes:
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen : 621,8 T€
beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens: 177,8
T€
verrechnete Aufwendungen: 10,9 T€
verrechnete Erträge: 5,4 T€
Die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
aus der Bilanzierung der Pensionsrückstellung
beläuft sich auf € 10.838,00.
3. Verbindlichkeitsspiegel
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(Vorjahr. T€ 9,2)
31.12.2023: 14,6 T€
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 14,6 T€
Restlaufzeit über 1 Jahr: 0,0 T€
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,0 T€
Grundpfandrechte und ähnliche Rechte gesichert: 0,0
T€
2. Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr. T€ 963,4)
31.12.2023: 448,6 T€
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 38,6 T€
Restlaufzeit über 1 Jahr: 0,0 T€
Restlaufzeit über 5 Jahre: 410,0 T€
Grundpfandrechte und ähnliche Rechte gesichert:
410,0 T€
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich keine
Erträge bzw. Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung.
E. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin war während des
Geschäftsjahres 2023 Frau Kerstin Stolle.
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Aken, den 20. August 2024 gez. Kerstin Stolle Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. August 2024 |
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