EKM Leipziger Grund GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Ralf Kohlmann seit 13.3.2024 | Geschäftsführer |
Tilo Uwe Kalisch seit 18.3.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
André Ralf KohlmannAMFK Holding GmbH | 50.00% |
Tilo Uwe KalischTKUF Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENKA Wertobjekt Immobilien GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangRechtsverhältnisse Das Unternehmen wurde durch Notarvertrag vom 07.03.2014 des Notars Dr. Jürgen Müller (Urk. Nr.: 0545-M-14) mit Amtssitz in Coburg gegründet und wird seither in der Rechtsform einer GmbH geführt. Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht (Registergericht) Leipzig erfolgte am 18.03.2014 unter Nr. HRB 30220. Gemäß not. Urkunde (URNr.: 2443/2019, Dr. Klaus Nitzsche, Leipzig) vom 26.11.2019 veräußerte die Anteilseignerin, Frau S. Burkard ihren Anteil (übernommen durch alleinige Erbschaft am 08.06.2019 - beurkundet durch Erbschein Amtsgericht Leipzig) an den Erwerber, Herrn Ralf Kohlmann. Sitz der Gesellschaft ist: Leipzig Das Stammkapital der Gesellschaft betrug im vorliegenden Wirtschaftsjahr unverändert EUR 25.000,00. Hiervon hielten als Stammeinlagen:
Die Einlagen sind in voller Höhe eingezahlt. Das Unternehmen ist auf unbestimmte Zeitdauer errichtet. Unternehmensgegenstand ist - lt. Gesellschaftsvertrag: - Bauträger- und Baubetreuertätigkeit im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung - Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im vorliegenden Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 1 Arbeitnehmer). Handelsrechtlich ist das Unternehmen derzeit in die Größenklasse "kleine GmbH" i. S.v. § 267 Abs. 1 HGB einzuordnen, da von den maßgeblichen Schwellenwerten für eine etwaige Zuordnung zur nächst größeren Klasse (sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft) - Höhe der Bilanzsumme, Höhe der Umsatzerlöse, Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt - nach den Beurteilungskriterien des § 267 Abs. 4 HGB keiner überschritten ist. Für die Gesellschaft besteht hiernach keine Prüfungspflicht nach §§ 316 ff. HGB. Die daneben bestehenden Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (Verzicht auf die Aufstellung eines Lageberichts) und 326 HGB (keine Publizitätspflichten hinsichtlich Gewinn- und Verlustrechnung nebst einschlägigem Anhangsteil) bei Offenlegung/Hinterlegung zum Handelsregister (Registerpublizität) werden in Anspruch genommen. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 274 a HGB wird nicht verzichtet, es sei denn, der Verzicht ergibt sich aus den Erläuterungen und Anlagen. Wirtschaftsverhältnisse Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bei Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ist zu beachten, dass branchenüblich eine gewisse Verzerrung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wegen Umsatzerlösschwankungen infolge langfristiger Fertigung gegeben sein kann. Grundstücksankauf sowie anschließende Herstellung bis zur Fertigstellung der Bauvorhaben ziehen sich in der Regel über einen längeren Zeitraum hin. Sonstige Angaben Geschäftsführung und Vertretung Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden die Pflicht zur Geschäftsführung und das Recht zur Vertretung wahrgenommen von Herrn Tilo Kalisch als einzelvertretungsberechtigtem und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer. Ergebnisverwendung Der erzielte Verlust (Jahresfehlbetrag) dieses Wirtschaftsjahres ist zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB und 6 EStG) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie einem Wertverzehr unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Planmäßige Abschreibungen werden jeweils nach betriebsgewöhnlicher bzw. voraussichtlicher Nutzungsdauer und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen werden mit dem Betrag passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der zu erwartenden ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich ist. Sie werden so bemessen, dass sie den erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 a lit. e EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich beachtet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich beachtet. Auf die Änderung von § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gemäß Fassung vom 23.06.2022 (§ 52 Abs. 12 Satz 1 EStG) wird verwiesen. Ein grundlegender Wechsel in den Bilanzierungsmethoden oder gravierende Änderungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten fanden nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz Die insgesamt bilanzierten (Kredit) Verbindlichkeiten sind, soweit aus hier vorliegenden Unterlagen ersichtlich, durch Pfandrechte in Höhe von EUR 1.185.000,00 (Buchgrundschuld) gesichert. Darüber hinaus bestehen Bürgschaften und Abtretungen. Ferner wird auf übliche zugunsten von Gläubigern bestehende Eigentumsvorbehalte und sonstige ähnliche Sicherungsrechte gem. BGB hingewiesen. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind als Eventualverbindlichkeiten - soweit bekannt - keine Haftungsverhältnisse lt. § 251 HGB zu vermerken. sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 12.02.2025 gezeichnet: Tilo Kalisch, GF Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025 festgestellt. |
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