Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 1002
Vorher
Gerhard Steinlein-GmbH
Eingetragen
16.2.1981
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationGlasergewerbeGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Heizungsbau, Spenglerei und Sanitärinstallationen.

Historie

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Management

NameRolle
Helga Steinlein
seit 3.2.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
10.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Steinlein
Kirchstr. 9, 97534 Waigolshausen
27.000 DM
90.00%
H**** S********
3.000 DM
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinlein GmbH

Waigolshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.320,00 2.159,00
I. Sachanlagen 2.320,00 2.159,00
B. Umlaufvermögen 138.776,66 135.902,02
I. Vorräte 23.481,30 26.432,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.021,21 38.441,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.184,07 2.489,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 99.274,15 71.028,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 245,00 924,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 141.341,66 138.985,02

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 58.564,26 58.086,90
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 32.522,31 30.207,08
III. Jahresüberschuss 477,36 2.315,23
B. Rückstellungen 73.032,00 73.959,00
C. Verbindlichkeiten 9.745,40 6.939,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.745,40 6.939,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 141.341,66 138.985,02

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN
I. Grundangaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Nach den in den § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.

II. Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 
Der Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des BilMoG erstellt worden. Die bisherige Form der Darstellung und die bisherigen Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.


III. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
Bei den bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres der Erstanwendung des BilMoG vorhanden waren, werden die bisherigen Wertansätze beibehalten.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer  abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe abgeschrieben, bzw. in den  Sammelposten eigestellt linear abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werdengrundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren des entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten (TEuro 2)

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen mit einer Rest­laufzeit von über einem Jahr enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im wesentlichen  Steuerrückforderungen  (TEuro 3).


2. Forderungen verbundene Unternehmen

Die Forderungen betreffen ausschließlich die Einzelfirma Thomas Steinlein.


3. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnungberücksichtigt:
- durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
  Bundesbank bekanntgemacht wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
- Sterbetafeln des statistischen Bundesamtes 2007/09.

Durch die Umstellung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro    4.241,00. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro      283,00  den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt Euro    3.958,00.       

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Garantieleistungen, Abschluss- und Prüfungskosten und Archivierungskosten


4. Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen

Die Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich die Einzelfirma Thomas Steinlein.

Abgesehen von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten sind die ausgewiesenen Ver­bindlichkeiten nicht weiter besichert.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln TEuro 0

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften TEuro 0
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen TEuro 4

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung vonSicherheiten
 für fremde Verbindlichkeiten TEuro 0

Die Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen, liegen uns nicht vor.

2. Geschäftsführung

Geschäftsführer

Frau Helga Steinlein

Waigolshausen, den 9. Januar 2012

__________________________
Helga Steinlein

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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