FF-Bankettbau GmbH
Röhrnbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
145.952,50 |
156.667,00 |
| I.
Sachanlagen |
145.952,50 |
156.667,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
655.654,72 |
541.263,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.735,79 |
228.565,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
528.918,93 |
312.698,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.003,05 |
| Aktiva |
801.607,22 |
702.933,40 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
729.424,01 |
644.272,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
703.859,42 |
618.707,92 |
| davon
Gewinnvortrag |
618.707,92 |
539.926,46 |
| B.
Rückstellungen |
32.455,12 |
31.802,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.728,09 |
26.858,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
39.728,09 |
26.858,01 |
| Passiva |
801.607,22 |
702.933,40 |
Anhang
Firma
FF-Bankettbau GmbH
Sitz
Röhrnbach
Registergericht
Amtsgerich Passau
Registerbuchnummer
HRB 3151
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326
bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage-
und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden,
sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres aus dem
Betriebsprüfungsbericht überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei
den Herstellungskosten wurde auf das
Wahlrecht der zusätzlichen Aktivierung von
allgemeinen Verwaltungskosten,
Aufwendungen für soziale Einrichtungen und
freiwillige soziale Leistungen, betriebliche
Altersversorgung, sowie Zinsen für Fremdkapital, das
zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, soweit die
auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, verzichtet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit
der linearen Methode und / oder mit der degressiven Methode
vorgenommen. Bewegliche, abnutzbare und selbständig
abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 Euro ohne
Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit
dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Gemäß der Rückstellungsgebote nach
§ 249 Abs. 1 HGB wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten wie unterlassene Instandhaltungen
innerhalb 3 Monate, Urlaub, Gewährleistung,
Aufbewahrung, Steuern und dem Jahresabschluss
Rückstellungen gebildet, weil das Unternehmen mit
einer Inanspruchnahme rechnen muss.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit der Jahresabschluss
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, deren Beträge auf fremde Währung
lauten, wurden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum
jeweiligen Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres durchschnittlich 9 Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Röhrnbach, den 24. Febraur 2022
Mitglieder der Unternehmensorgane
gez. Fenzl Johann, Bautechniker
Geschäftsführer
Einzelvertretungsberechtigt
gez. Fiedler-Kosak Sabine, Lohnbuchhalterin
Geschäftsführerin
einzelvertretungsberechtigt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2022 festgestellt.
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