FF-Bankettbau GmbHLiquidiert

94133 Röhrnbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 3151
Eingetragen
13.5.1992
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
Gegenstand
Maschinelle Bankettherstellung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johann Fenzl
seit 14.4.2021
Liquidator
Sabine Fiedler-Kosak
seit 14.4.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Johann Fenzl
25000
50.00%
Georg Fiedler
25000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FF-Bankettbau GmbH

Röhrnbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 145.952,50 156.667,00
I. Sachanlagen 145.952,50 156.667,00
B. Umlaufvermögen 655.654,72 541.263,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 126.735,79 228.565,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 528.918,93 312.698,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5.003,05
Aktiva 801.607,22 702.933,40

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 729.424,01 644.272,51
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 703.859,42 618.707,92
davon Gewinnvortrag 618.707,92 539.926,46
B. Rückstellungen 32.455,12 31.802,88
C. Verbindlichkeiten 39.728,09 26.858,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 39.728,09 26.858,01
Passiva 801.607,22 702.933,40

Anhang

Firma
FF-Bankettbau GmbH

Sitz
Röhrnbach

Registergericht
Amtsgerich Passau

Registerbuchnummer
HRB 3151

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326 bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres aus dem Betriebsprüfungsbericht überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten wurde auf das
Wahlrecht der zusätzlichen Aktivierung von allgemeinen Verwaltungskosten,
Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, verzichtet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit der linearen Methode und / oder mit der degressiven Methode vorgenommen. Bewegliche, abnutzbare und selbständig abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 Euro ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Gemäß der Rückstellungsgebote nach § 249 Abs. 1 HGB wurden für ungewisse Verbindlichkeiten wie unterlassene Instandhaltungen innerhalb 3 Monate, Urlaub, Gewährleistung, Aufbewahrung, Steuern und dem Jahresabschluss Rückstellungen gebildet, weil das Unternehmen mit einer Inanspruchnahme rechnen muss.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit der Jahresabschluss Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, deren Beträge auf fremde Währung lauten, wurden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum jeweiligen Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 9 Arbeitnehmer.

sonstige Berichtsbestandteile


Röhrnbach, den 24. Febraur 2022

Mitglieder der Unternehmensorgane
gez. Fenzl Johann, Bautechniker
Geschäftsführer
Einzelvertretungsberechtigt

gez. Fiedler-Kosak Sabine, Lohnbuchhalterin
Geschäftsführerin
einzelvertretungsberechtigt


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2022 festgestellt.

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