SBS -
SYSTEMTECHNIK - GMBH
Wiesenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.943,00 |
10.486,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.822,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.121,00 |
10.485,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.561,73 |
104.429,45 |
| I.
Vorräte |
5.159,06 |
5.798,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.659,20 |
98.408,39 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.747,60 |
21.417,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
743,47 |
222,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.327,22 |
430,10 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
112.315,86 |
56.296,88 |
| Aktiva |
208.147,81 |
171.642,43 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.407,71 |
72.995,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
28.013,56 |
28.013,56 |
| III.
Bilanzgewinn |
42.394,15 |
19.981,55 |
| davon
Gewinnvortrag |
19.981,55 |
10.488,35 |
| B.
Rückstellungen |
16.173,83 |
12.163,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.566,27 |
86.312,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
87.006,50 |
81.615,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.559,77 |
4.697,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.805,37 |
4.697,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
171,00 |
| Passiva |
208.147,81 |
171.642,43 |
Anhang
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma SBS Systemtechnik GmbH, mit Sitz in 86519
Wiesenbach-Unterwiesenbach, Lohnfeld 17 handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten Darstellungsgrundsätze
und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu
jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresab-
schlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden und Rechnungsabgrenzungs- posten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz ge- sondert bzw.
durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im
Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschluss- stichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwen- dungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahres- abschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma SBS Systemtechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unver-
änderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rück-
stellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen
Verbrauch.
Rückstellungen mit einer Laufzeit über 12
Monaten wurden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr 2021
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das
allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko
wurde durch einen pauschalen Ab- schlag auf den
Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern
des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.2021
in Höhe von insgesamt EUR 1.327,22 beinhalten die
periodengerechte Abgrenzung von sonstigen laufenden Ausgaben,
wie Kfz-Steuern, Versicherungen sowie Sicherungseinbehalte.
Erläuterungen zu den Rückstellungen
Nach Maßgabe der Bestimmungen des § 249 Abs.
1 HGB waren nachstehende Rückstellungen in der Bilanz
einzustellen bzw. aufzulösen (in EUR):
| Rückstellung für
Pensionen |
112.315,86 EUR |
Die Pensionsrückstellung in Höhe von EUR
112.315,86 wurde für Pensionsanwartschaften gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handels - und steuerlichen Regelungen nach dem
Teilwertverfahren durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR
16.173,83 setzen sich wie folgt zusammen:
| Rückstellung für
Gewährleistungen |
1.300,00 EUR |
| Rückstellung für
Abschlusskosten |
12.000,00 EUR |
| Rückstellung für
Aufbewahrungspflicht |
2.873,83 EUR |
| Summe Rückstellungen
per 31.12.2021 |
16.173,83 EUR |
Verbindlichkeitenspiegel
In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke
bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so
dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld
innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.
Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
werden hinsichtlich den Restlaufzeiten folgende
Erläuterungen (in EUR) gegeben:
| aus Lieferungen und
Leistungen |
47.833,16 EUR |
| aus sonstigen
Verbindlichkeiten |
16.633,56 EUR |
Jahresergebnis und Ertragssteuerbelastung
Das handelsrechtliche Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 2021 beträgt EUR 24.121,04.
Nach Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von EUR
0,00 und sonstigen Steuern in Höhe von EUR
1.708,44 ergibt sich ein handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag
2021 in Höhe von EUR 22.412,60.
Unter Berücksichtigung des aus den Vorjahren
bestehenden Gewinnvortrags in Höhe von
EUR 19.981,55 ergibt sich ein Gesamtbilanzgewinn in
Höhe von EÜR 42.394,15.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.12.2021 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR
6.595,89 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
EUR 4.697,33.Die Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter stellen gleichzeitig
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Geschäftsführer dar. Sie betreffen einen Anspruch
aus Verrechnungskonten welche mit 2,3 % p.a. verzinst werden.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Frank Schultz vertreten. Der
zweite Geschäftsführer, Herr Michael Buske, ist
seit dem 29.03.2019 nicht mehr zur Geschäftsführung
berechtigt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Firma SBS
Systemtechnik GmbH wird hiermit versichert.
sonstige Berichtsbestandteile
Wiesenbach, den 14.02.2023
___________________________ Frank Schultz
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2023
festgestellt. |