FRINTEC GmbHLiquidiert

Sonnenleite 5, 97440 Werneck, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 5623
Eingetragen
19.6.2009
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Die Entwicklung, Konstruktion und Montage von Heißkanalsystemen für Spritzgießwerkzeuge sowie die Vermittlung von Aufträgen für Unternehmen des Werkzeug- und Maschinenbaus.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gabriele Gertrud Maria Dächert
90765 Fürth, Steinacher Str. 22c
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRINTEC GmbH

Werneck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.069,00 11.796,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 881,00 2.592,00
II. Sachanlagen 7.188,00 9.204,00
B. Umlaufvermögen 41.386,08 39.007,75
I. Vorräte 7.843,05 11.478,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.859,25 7.875,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.683,78 19.654,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.624,70 1.569,16
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 718,56 3.037,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.798,34 55.409,98

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 28.037,07 31.456,70
III. Jahresüberschuss 2.318,51 3.419,63
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 718,56 3.037,07
B. Rückstellungen 6.795,30 3.170,00
C. Verbindlichkeiten 45.003,04 52.030,98
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.563,04 12.030,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 209,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.798,34 55.409,98

Anhang



Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
  

1. Allgemeine Angaben


Gegenstand der Firma FRINTEC GmbH ist die Entwicklung, Konstruktion und Montage von Heißkanalsystemen für Spritzgießwerkzeuge sowie die Vermittlung von Aufträgen für Unternehmen des Werkzeug- und Maschinenbaus. Die Gesellschaft wurde am 10. Juni 2009 gegründet und am 19. Juni 2009 unter der Nr. HRB 5623 beim Amtsgericht Schweinfurt in das Handelsregister eingetragen.

Aufgrund der Größenklasseneinteilung gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der Gesell­schaft finden somit die derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaft (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 wurden unverändert übernommen.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine  Kapitalgesellschaften wurden zum Teil in Anspruch genommen. Die Bilanz zum 31. Dezember 2011 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2011 ist in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zugrunde.


  

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) zugrunde.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nach­stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermin­dert um planmäßige nutzungs­bedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögens­gegen­stände bemessen.

Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten bis zu EUR 150,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben. Die geringwertigen Anlagegegenstände werden im Bruttoanlagespiegel im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Zugang und im Folgejahr als Abgang gezeigt, da aus Vereinfachungsgründen im Folgejahr auch ein Abgang unterstellt wird.

Die Zugänge im Geschäftsjahr 2009 an geringwertigen abnutzbaren beweglichen Anlagege­genständen, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen haben, sind gem. § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten eingestellt und mit 20 % abgeschrieben worden.

Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungszeiten:

EDV-Software    3 Jahre,
Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 1 - 8 Jahre.

Die Vorräte sind laut Auskunft der Gesellschaft mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 HGB bewertet.

Der Ausweis der liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegen­stände sind zum Nennwert bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstel­lungs­ab­zinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. 

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden daraus - nach Saldierung - insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert und Steuerentlastungen aktiviert.

  

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Posten des Anlagevermögens sind mit ihrem Nettobuchwert ausgewiesen.

Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens mit den historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist aus dem unter Punkt 4 des Anhangs dargestellten Bruttoanlagespiegel ersichtlich.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2011 betragen insgesamt EUR 3.727,00 (Vj. EUR 4.107,97) und beinhalten keine Sonderabschreibungen.

Laut Auskunft der Gesellschaft sind die Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt worden.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche aus vorausbezahlter Körperschaftsteuer und vorausbezahltem Solidaritätszuschlag für 2010 sowie einbehaltene Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 in Höhe von insgesamt EUR 5.551,88 ausgewiesen. Bei den Steuerforderungen handelt es sich um antizipative Posten, die rechtliche erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten der Gesellschaft.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Aufwendungen für  vorausbezahlte Versicherungs­beiträge für das erste Halbjahr 2012, Software-Programmaktualisierungen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. November 2012 sowie die Miete für den Monat Januar 2012.

Da das Eigenkapital der Gesellschaft aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, ist dieser Betrag (EUR 718,56) gemäß § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung " Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem voll eingezahlten Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.000,00.

Für eine temporäre Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz der Aufbewahrungsrückstellung für Geschäftsunterlagen von EUR 400,00 ist eine Rückstellung für latente Steuern mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 28,75 % für Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie dem Solidaritätszuschlag gebildet worden.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, die Offenlegung des Jahres­abschlusses 2011, die Erstellung des Jahresab­schlusses zum 31. Dezember 2011 und der Steuererklärungen für 2011 sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft für 2011.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden gemäß §§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB folgende Erläuterungen gegeben:

  

 
 
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Stand am
 
 
bis zu 1 Jahr
1 - 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
31.12.2011
 
 
      EUR
EUR
EUR
EUR
1.
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
gegenüber Kreditinstituten
0,00
0,00
 0,00
0,00
2.
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
und Leistungen
834,79
0,00
 0,00
834,79
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
3.728,25
40.440,00
 0,00
44.168,25
 
- davon gegenüber
 
 
 
 
 
  Gesellschafter
 
 
 
 
 
  EUR 40.440,00
 
 
 
 
 
- davon aus Steuern
 
 
 
 
 
  EUR 2.474,45
 
 
 
 
 
- davon im Rahmen der
 
 
 
 
 
  sozialen Sicherheit
 
 
 
 
 
  EUR 0,00
 
 
 
 
 
insgesamt
4.563,04
40.440,00
 0,00
45.003,04




Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesne Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Die Steuerverbindlichkeiten betreffen mit EUR 2.268,49 die Umsatzsteuer für 2011 und mit EUR 205,96 die Lohnsteuer für 2011.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen ein gewährtes Darlehen in Höhe von EUR 40.000,00 und eine Zinsverbindlichkeit aus dem Darlehen in Höhe von EUR 440,00. Das Darlehen wird mit 3,0 % p. a. verzinst. Nach dem Darlehensvertrag findet eine Rückzahlung des Darlehens nicht statt, solange das buchmäßige Eigenkapital (gezeichnetes Kapital) des Darlehensnehmers EUR 25.000,00 (i. W.: Euro fünfundzwanzigtausend) nicht wieder erreicht hat. Auch verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich auf sein Recht, das Darlehensverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und zurückzuverlangen, solange der Darlehensnehmer als kreditunwürdig anzusehen ist, d. h. von Nichtgesellschaftern keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten würde und deshalb die Leistung unter das Rückforderungsverbot zu fallen droht. Der Darlehensgeber hat das Darlehen dem Darlehensnehmer blanko, d. h. ohne Stellung einer Sicherheit, gewährt.



4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter-Geschäftsführerin schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.318,51 mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 28.037,07 zu saldieren und EUR 25.718,56 als Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.


5. Sonstige Angaben

Gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau Gabriele Dächert, bestehen Verbind­lichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 40.440,00, die unter der Bilanzposition "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen wird.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Firma FRINTEC GmbH in der Zeit vom 1. Januar bis 12. September 2011 durch Herrn Dipl.-Ing. Klaus Dieter Kapp, Werneck, und ab 13. September 2011 durch Frau Gabriele Dächert, Fürth, geführt.


Werneck, den 22. Februar 2012


 ...................................................
             Gabriele Dächert
            (Geschäftsführerin)


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2012 festgestellt.

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