FRINTEC
GmbH
Werneck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.069,00 |
11.796,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
881,00 |
2.592,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.188,00 |
9.204,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.386,08 |
39.007,75 |
| I.
Vorräte |
7.843,05 |
11.478,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.859,25 |
7.875,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.683,78 |
19.654,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.624,70 |
1.569,16 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
718,56 |
3.037,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.798,34 |
55.409,98 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.037,07 |
31.456,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.318,51 |
3.419,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
718,56 |
3.037,07 |
| B.
Rückstellungen |
6.795,30 |
3.170,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.003,04 |
52.030,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.563,04 |
12.030,98 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
209,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.798,34 |
55.409,98 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
1. Allgemeine Angaben
Gegenstand der Firma FRINTEC GmbH ist die
Entwicklung, Konstruktion und Montage von
Heißkanalsystemen für Spritzgießwerkzeuge
sowie die Vermittlung von Aufträgen für
Unternehmen des Werkzeug- und Maschinenbaus. Die
Gesellschaft wurde am 10. Juni 2009 gegründet und am
19. Juni 2009 unter der Nr. HRB 5623 beim Amtsgericht
Schweinfurt in das Handelsregister eingetragen.
Aufgrund der Größenklasseneinteilung gilt
die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB. Für den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2011 der Gesellschaft finden somit die
derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaft (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember
2010 wurden unverändert übernommen.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden zum Teil
in Anspruch genommen. Die Bilanz zum 31. Dezember 2011 ist
in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres 2011 ist in Staffelform aufgestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB zugrunde.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden liegt die
Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
zugrunde.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachstehenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear auf der Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen.
Geringwertige abnutzbare bewegliche
Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis zu EUR 150,00 werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort
voll abgeschrieben. Die geringwertigen
Anlagegegenstände werden im Bruttoanlagespiegel im
Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Zugang und im
Folgejahr als Abgang gezeigt, da aus
Vereinfachungsgründen im Folgejahr auch ein Abgang
unterstellt wird.
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2009 an
geringwertigen abnutzbaren beweglichen
Anlagegegenständen, deren Anschaffungskosten mehr
als EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen
haben, sind gem. § 6 Abs. 2a EStG in einem
Sammelposten eingestellt und mit 20 % abgeschrieben worden.
Für die Gegenstände des
Anlagevermögens gelten überwiegend folgende
Nutzungszeiten:
EDV-Software 3 Jahre,
Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 1 - 8 Jahre.
Die Vorräte sind laut Auskunft der Gesellschaft
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
gemäß § 255 HGB bewertet.
Der Ausweis der liquiden Mittel erfolgt zum
Nominalwert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
werden daraus - nach Saldierung - insgesamt ergebende
Steuerbelastungen passiviert und Steuerentlastungen
aktiviert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Posten des
Anlagevermögens sind mit ihrem Nettobuchwert
ausgewiesen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz
ausgewiesenen Anlagevermögens mit den historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen sowie
den Abschreibungen des Geschäftsjahres
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist aus dem unter
Punkt 4 des Anhangs dargestellten Bruttoanlagespiegel
ersichtlich.
Die
Abschreibungen auf das Anlagevermögen des
Geschäftsjahres 2011 betragen insgesamt EUR 3.727,00
(Vj. EUR 4.107,97) und beinhalten keine
Sonderabschreibungen.
Laut Auskunft der Gesellschaft sind die
Vorräte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt worden.
Unter den
sonstigen Vermögensgegenständen werden
Steuererstattungsansprüche aus vorausbezahlter
Körperschaftsteuer und vorausbezahltem
Solidaritätszuschlag für 2010 sowie einbehaltene
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für
die Geschäftsjahre 2010 und 2011 in Höhe von
insgesamt EUR 5.551,88 ausgewiesen. Bei den
Steuerforderungen handelt es sich um antizipative Posten,
die rechtliche erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.
Die
flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und
die Guthaben bei Kreditinstituten der Gesellschaft.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Aufwendungen für vorausbezahlte
Versicherungsbeiträge für das erste Halbjahr
2012, Software-Programmaktualisierungen für die Zeit
vom 1. Januar bis 30. November 2012 sowie die Miete
für den Monat Januar 2012.
Da das Eigenkapital der Gesellschaft aufgebraucht ist
und sich ein Überschuss der Passivposten über die
Aktivposten ergibt, ist dieser Betrag (EUR 718,56)
gemäß § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite
gesondert unter der Bezeichnung "
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag"
auszuweisen.
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem voll eingezahlten
Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.000,00.
Für eine temporäre Differenz zwischen dem
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz der
Aufbewahrungsrückstellung für
Geschäftsunterlagen von EUR 400,00 ist eine
Rückstellung für latente Steuern mit einem
durchschnittlichen Steuersatz von 28,75 % für
Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie dem
Solidaritätszuschlag gebildet worden.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen
für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, die
Offenlegung des Jahresabschlusses 2011, die Erstellung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und der
Steuererklärungen für 2011 sowie den Beitrag zur
Berufsgenossenschaft für 2011.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Zu den in der Bilanz
ausgewiesenen
Verbindlichkeiten werden gemäß
§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB folgende
Erläuterungen gegeben:
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Stand am
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
31.12.2011
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
834,79
|
0,00
|
0,00
|
834,79
|
3.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
3.728,25
|
40.440,00
|
0,00
|
44.168,25
|
|
- davon gegenüber
|
|
|
|
|
|
Gesellschafter
|
|
|
|
|
|
EUR 40.440,00
|
|
|
|
|
|
- davon aus Steuern
|
|
|
|
|
|
EUR 2.474,45
|
|
|
|
|
|
- davon im Rahmen der
|
|
|
|
|
|
sozialen
Sicherheit
|
|
|
|
|
|
EUR 0,00
|
|
|
|
|
|
insgesamt
|
4.563,04
|
40.440,00
|
0,00
|
45.003,04
|
Der unter dem Posten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesne Betrag ist teilweise durch übliche
Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Die
Steuerverbindlichkeiten betreffen mit EUR 2.268,49
die Umsatzsteuer für 2011 und mit EUR 205,96 die
Lohnsteuer für 2011.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betreffen ein gewährtes Darlehen in Höhe von EUR
40.000,00 und eine Zinsverbindlichkeit aus dem Darlehen in
Höhe von EUR 440,00. Das Darlehen wird mit 3,0 % p. a.
verzinst. Nach dem Darlehensvertrag findet eine
Rückzahlung des Darlehens nicht statt, solange das
buchmäßige Eigenkapital (gezeichnetes Kapital)
des Darlehensnehmers EUR 25.000,00 (i. W.: Euro
fünfundzwanzigtausend) nicht wieder erreicht hat. Auch
verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich auf sein
Recht, das Darlehensverhältnis aus wichtigem Grund zu
kündigen und zurückzuverlangen, solange der
Darlehensnehmer als kreditunwürdig anzusehen ist, d.
h. von Nichtgesellschaftern keinen Kredit zu
marktüblichen Bedingungen erhalten würde und
deshalb die Leistung unter das Rückforderungsverbot zu
fallen droht. Der Darlehensgeber hat das Darlehen dem
Darlehensnehmer blanko, d. h. ohne Stellung einer
Sicherheit, gewährt.
4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Gesellschafter-Geschäftsführerin
schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.318,51 mit dem
Verlustvortrag in Höhe von EUR 28.037,07 zu saldieren
und EUR 25.718,56 als Bilanzverlust auf neue Rechnung
vorzutragen.
5. Sonstige Angaben
Gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau Gabriele
Dächert, bestehen Verbindlichkeiten in Höhe
von insgesamt EUR 40.440,00, die unter der Bilanzposition
"Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen wird.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Firma FRINTEC GmbH in der
Zeit vom 1. Januar bis 12. September 2011 durch Herrn
Dipl.-Ing. Klaus Dieter Kapp, Werneck, und ab 13. September
2011 durch Frau Gabriele Dächert, Fürth,
geführt.
Werneck, den 22. Februar 2012
...................................................
Gabriele Dächert
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2012 festgestellt.
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