XL-Promotion GmbH
Simbach am
Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.712,00 |
5.432,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.712,00 |
5.432,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.938,13 |
213.348,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.710,14 |
128.217,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.227,99 |
85.130,96 |
| Summe
Aktiva |
301.650,13 |
218.780,95 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
262.669,61 |
176.573,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
151.573,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
86.096,61 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
151.573,00 |
| B.
Rückstellungen |
29.444,00 |
20.220,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.536,52 |
21.987,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.536,52 |
21.987,95 |
| Summe
Passiva |
301.650,13 |
218.780,95 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden auf der Grundlage
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der
Gegenstände nach der linearen Methode vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Der Ausweis der
liquiden Mittel erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die für
das Geschäftsjahr zu erwartenden, aber noch nicht
veranlagten Steuernachzahlungen.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die
Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende
Darstellung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem
Bericht nachfolgend wiedergegeben.
Sämtliche
Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
eine Forderung aus Gewerbesteuerüberzahlung in
Höhe von EUR 9.800,00, betreffend das
Geschäftsjahr 2015, enthalten.
Daneben enthält dieser Posten eine
Körperschaftsteuerrückforderung, die in Höhe
von EUR 12.660,00 auf das Geschäftsjahr 2015 und in
Höhe von EUR 4.931,00 auf das Geschäftsjahr 2014
(Verlustrücktrag) entfällt.
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR
25.000,00 und ist voll eingezahlt.
Die
Steuerrückstellungen bestehen für
erwartete Gewerbesteuer- und
Körperschaftsteuernachzahlungen für das
Veranlagungsjahr 2016.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen zum einen
die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen (TEUR 3,7) sowie Rückstellungen
aus nicht genommenen Urlaubstagen (TEUR 5,3) und
Rückstellungen zur Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht (TEUR 6,9).
Die
sonstigen Verbindlichkeiten weisen alle eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
in der handelsrechtlich zulässigen Höhe unter
Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten
Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen bzw.
Wertberichtigungen wurden 2016 in Höhe von TEUR 50,5
vorgenommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2016 waren durchschnittlich 22,5
Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Bettina Reisinger, Kindererzieherin,
Taufkirchen/Österreich. Frau Reisinger ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit (Geschäftsführerin).
Herr Stefan Lorenz, Kaufmann,
Taufkirchen/Österreich. Herr Lorenz hatte
Einzelprokura; diese ist mit seinem Tod Ende April 2016
erloschen.
Simbach a. Inn, den 17.05.2017
XL-Promotion GmbH
(vertreten durch die Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18. Mai 2017
festgestellt.
Simbach am Inn, den 18.05.2017
gez. Bettina Reisinger, Geschäftsführerin
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