Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 98287
Eingetragen
18.3.1992
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten aller Art, Dienstleistungen aller Art in diesem Bereich, insbesondere der industriellen Vernetzung, Logistik, Projektierungen sowie Schulungen.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Houdek
seit 12.11.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cyberware GmbH

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.823,00 2.102,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 641,00 779,00
II. Sachanlagen 2.182,00 1.323,00
B. Umlaufvermögen 49.204,36 124.817,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.961,17 97.081,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.243,19 27.736,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 52.027,36 126.919,81

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.132,15 51.399,78
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 25.835,19 26.165,01
III. Jahresfehlbetrag 22.267,63 329,82
B. Rückstellungen 2.478,00 59.803,89
C. Verbindlichkeiten 1.849,51 15.716,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 18.567,70 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 52.027,36 126.919,81

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde, falls überhaupt erforderlich, gegenüber dem Vorjahr lediglich aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Beim Firmenwert wurde in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde, solange zulässig, gemäß EStR 44 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Der Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter ist für die Kapitalgesellschaft von lediglich untergeordneter Bedeutung, weshalb dieser, unter Hinweis auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wohl auch in Übereinstimmung mit dem HFA des IdW, auch für die Handelsbilanz übernommen worden ist.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde erforderlichenfalls durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Die Cyberware GmbH ist im umsatzsteuerlichen Sinne Organ des Einzelunternehmens des Herrn Peter Houdek, die entsprechenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer, die dort mit erklärt werden, werden über ein entsprechendes Verrechnungskonto gebucht. Wegen der Neutralität der Umsatzsteuer wirkt sich dies auf das Ergebnis der Gesellschaft nicht aus.

Aktivposten
Anlagevermögen

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für latente Steuern brauchte nicht gebildet zu werden.

Passivposten
Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Am Jahresabschlussstichtag bestanden keine noch ausstehenden Einlagen.

Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil wurde im Berichtsjahr weder neu gebildet noch aufgelöst.

Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nicht eingegangen.

Eine Rückstellung für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 1 HGB war nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie im Kontennachweis dargestellt und erläutert zusammen.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 893,22

davon entfallen auf:

Steuern EUR 0,00

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

U.a. wegen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Einzelunternehmen des Peter Houdek (Organträger) und der Verrechnung diverser geleisteter Zahlungen des Peter Houdek für die Cyberware GmbH ergibt sich eine Verbindlichkeit ihm gegenüber i.H.v. EUR 893,22 (Vorjahr EUR 0,00).

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und ggf. die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Kontennachweis ersichtlich.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen laut Auskunft der Geschäftsleitung keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt.

Es bestehen lediglich die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

Sonstige Angaben

Beteiligungen

Das Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt.

Organschaft

Mit dem Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft, so dass für die Innenumsätze zwischen Organ und Organträger keine Umsatzsteuer anfällt, die umsatzsteuerlichen Angaben und Pflichten werden vom Organträger gemacht bzw. erfüllt.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Houdek Peter Informatiker Einzeln
Bezüge

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden.

Beschluss

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31. Januar 2012 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer/der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.

Starnberg, 31.01.2012

gez. Peter Houdek, Geschäftsführer

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