Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 12262
Vorher
Straubinger Erlebniswelt GmbH
Eingetragen
8.7.2015
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Bau und Betrieb einer modular gestalteten Modellbahnschauanlage samt Erlebnisgastronomie als touristische Indoor-Attraktion

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Elisabeth Linert
seit 24.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Douglas Linert
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Douglas Linert
Veitlesweg 10, 86663 Asbach-Bäumenheim
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blue Brix GmbH

Straubing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.287.802,00 1.293.374,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.500,00 2.500,00
II. Sachanlagen 1.286.302,00 1.290.874,00
B. Umlaufvermögen 133.222,39 173.838,87
I. Vorräte 73.248,28 79.275,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.732,73 36.653,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.241,38 57.909,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 584,29 584,29
Summe Aktiva 1.421.608,68 1.467.797,16

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 28.388,44 266.513,27
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 95.200,00 95.200,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag 0,00 162.091,18
IV. Bilanzverlust 91.811,56 15.777,91
B. Rückstellungen 9.384,00 8.384,00
C. Verbindlichkeiten 1.383.836,24 1.192.899,89
Summe Passiva 1.421.608,68 1.467.797,16

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Blue Brix GmbH hat ihren Sitz in Straubing und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Straubing (Reg.Nr. HRB 12262).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.383.836,24 (VJ: EUR 1.192.899,89) betreffen EUR 125.692,62 (VJ: EUR 30.021,71) Verbindlichkeiten von einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 1.258.143,62 (VJ: EUR 1.162.878,18).

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 229.000,00 (VJ: EUR 130.000,00).

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung bei Frau Elisabeth Linert.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (positive Fortführungsprognose).

Durchschnittlich wurden im Geschäftsjahr 28 Angestellte beschäftigt.

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 07.05.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführerin wurde Entlastung erteilt.

D. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.5.2024.

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