Wöllenstein Grundbesitz Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens-Stefan Müller seit 12.10.2011 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Andreas Wollenstein | 45.00% |
Stefan Wollenstein | 45.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BSM Leasing GmbHMühldorf am InnJahresabschluss zum 31.03.2012Bilanz zum 31. März 2011 - RUMPFWIRTSCHAFTSJAHRAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2011 BIS 31. März 2011
Anhang RUMPFWIRTSCHAFTSJAHR ZUM 31.03.20121. Allgemeine AngabenDer Abschluss zum 31. März 2011 für das Rumfpwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Insbesondere haben die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute des vierten Abschnittes des dritten Buches des HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte abweichend von § 266 HGB gemäß den Formblattvorschriften des § 2 Abs. 1 RechKredV (Formblatt 1). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte ebenfalls in Abweichung von § 275 HGB nach den Formblattvorschriften des § 2 Abs. 1 RechKredV (Formblatt 3). Zur Verbesserung der Bilanzklarheit wurde eine Erweiterung des Formblatts 1 ReKredV gemäß § 265 Abs. 5 HGB um einen zusätzlichen Aktivposten "Leasingvermögen" vorgenommen. Das Formblatt 3 wurde in diesem Zusammenhang unter Beachtung des § 265 Abs. 5 HGB um die Posten "Leasingerträge" und "Leasingaufwendungen" erweitert. Die Gesellschaft ist nach § 340 Abs. 4 HGB i.V.m. § 340a Abs. 1 HGB wie eine große Kapitalgesellschaft zu behandeln. Mit Gesellschafterbeschluss vom 31.03.2011 wurde die Auflösung der BSM Leasing GmbH zum 31.03.2011 beschlossen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Vorjahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 wurde ebenfalls nach den oben genannten Vorschriften erstellt. Somit ist eine Bilanzkontinuität nach § 256 Abs. 1 Nr.1 HGB gegeben. 2.1. Sachanlagen Leasingvermögen Zum Ende des Rumpfwirtschaftsjahres befindet sich kein Leasingvermögen mehr in dem Bestand der BSM Leasing GmbH. Die Leasinggegenstände wurden bereits im Geschäftsjahr 2010 über Ihren Restwert hinaus verwertet. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt mit Anschaffungskosten nach Abzug linearer Abschreibungen unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen unter Zugrundlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet. Im Berichtszeitraum angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von bis zu EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wird gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Der Sammelposten ist handelsrechtlich von untergeordneter Bedeutung. 2.2. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. 2.3. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und Forderungen an Finanzdienstleistungsinstitute. Die Forderungen werden zu Nominalwerten angesetzt. 2.4. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. mit den Anschaffungskosten angesetzt. 2.5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und in der Höhe bemessen, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. 2.6. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten aus dem Einkauf von Leasingobjekten und gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten aus Refinanzierungsgeschäften von Leasingverträgen. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Leasingvermögen, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf der Seite 8 des Anhangs dargestellt. 3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenständen setzen sich wie folgt zusammen:
Erläuterung zu den Forderungen Die Forderungen an Kreditinstituten betreffen Bankguthaben und sind täglich fällig. Die Forderungen an Kunden setzen sich aus den offenen Leasingraten per 31.03.2011 sowie aus Forderungen an Finanzdienstleistungsinstitute zusammen. Hierbei bestehen Forderungen gegenüber Refinanzierungspartnern mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 1.122,29. Diese betreffen die Provisionserlöse aus Refinanzierungen, die jeweils zum Ende der Laufzeiten der Verträge gezahlt werden. 3.3. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich zum Vorjahr nicht geändert und neue wurden nicht gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt im Laufe des Jahres 2011. Im Wesentlichen handelt es sich um Rückstellungen für Abschlusskosten, die Umlage der Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Beiträge zur Berufsgenossenschaft für das Jahr 2010.
3.4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel:
Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten in Höhe von EUR 3.927,34 setzen sich hauptsächlich aus den Leasingsraten per 31.03.2011 gegenüber den Refinanzierungspartnern zusammen. Sie sind unter den verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen. Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen im Wesentlichen aus Fahrzeugeinkäufen zu abgeschlossenen Leasingverträgen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus Lohnzahlungen sowie der Abführung der Lohnsteuer für den Monat März. Die Nachrangigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen hieraus nicht. 3.5. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. März 2011 EUR 25.000,00 (Vj. TEUR 25) und ist vollständig eingezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 13.000,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Bilanzverlust Der Bilanzverlust zum 31. März 2011 setzt sich wie folgt zusammen:
4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde, gemäß der Anlage II, in der Staffelform aufgestellt. 4.1. Leasingergebnis Das Leasingergebnis in Höhe von EUR 1.714,38 resultiert aus den Leasingerträgen in Höhe von EUR 132.615,47 und aus den Leasingaufwendungen in Höhe von EUR 130.901,09. Die Leasingerträge setzten sich aus den Fahrzeugverkäufen, aus den Leasingraten sowie aus Leasingraten der Vorjahre zusammen. Entsprechend bestehen die Leasingaufwendungen im Wesentlichen aus den Einkäufen der Fahrzeuge und den Refinanzierungsraten. 4.2. Zinsergebnis Das Zinsergebnis in Höhe von EUR 915,98 resultiert aus den Zinserträgen in Höhe von EUR 924,42 und aus den Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 8,44. Die Zinserträge setzten sich aus den Habenzinsen bei Kreditinstituten sowie aus Verzugszinsen gegenüber Kunden zusammen. Die Zinsaufwendung bestehen lediglich aus den Sollzinsen bei Kreditinstituten. 4.3. Sonstige Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen hauptsächlich aus den Selbstanteil durch die Gestellung eines Firmenwagens des Leasingberaters. 4.4. Sonstige Aufwendungen Bei den Sonstigen Aufwendungen handelt es sich um Gutschriften von Leistungen aus dem Jahr 2010. 4.5. Abschreibungen auf Forderungen Abschreibungen auf Forderungen wurden im Rumpfwirtschaftsjahr nicht vorgenommen. 4.6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die ausgewiesenen Steuern betreffen die Anpassung des Steueraufwands des Vorjahres an die Veranlagungen des Finanzamtes. 5. Sonstige Angaben5.3. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Rumpfwirtschaftsjahr einen Mitarbeiter sowie eine studentische Hilfskraft. 5.4. Organe Als Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum bestellt:
Bezüglich Angabe der gesamten Bezüge der Geschäftsführung haben wir von der Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Wartungsverträgen in Höhe von EUR 517,00 monatlich. 5.5. Prüfungshonorar Gemäß dem BaFin Bescheid vom 06.06.2011 muss die Gesellschaft keine Prüfberichte für 2011 und die Folgejahre bis zur vollständigen Abwicklung aller bestehenden Finanzierungsleasingverträge vorlegen. Das Prüfungshonorar entfällt somit. 5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Mühldorf am Inn, 30.04.2012 Stefan Wöllenstein Andreas Wöllenstein Jens-Stefan Müller ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. MÄRZ 2011
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