Peter Weber
GmbH
Bruchmühlbach - Miesau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.571,50 |
9.161,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
313,50 |
521,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.258,00 |
8.640,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.501.673,52 |
2.374.786,86 |
| I.
Vorräte |
97.423,48 |
824.519,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
419.412,62 |
70.212,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.984.837,42 |
1.480.054,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.578,00 |
5.364,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.506.823,02 |
2.389.312,36 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.331.768,41 |
1.362.787,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.137.223,10 |
1.099.363,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
168.980,72 |
237.859,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.022.723,00 |
1.007.418,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.331,61 |
19.106,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
152.331,61 |
19.106,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.506.823,02 |
2.389.312,36 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Peter Weber GmbH
Bruchmühlbach-Miesau
Amtsgericht Zweibrücken
HRB 11536
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
ausgehend von den Nennwerten unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Abgrenzungen für vorausbezahlte Aufwendungen des
Folgejahres.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen € 940.275,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
in fremder Währung sind mit dem Euro-Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls angesetzt und am Abschlussstichtag
nach § 256a HGB bewertet.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt €
100.872,00.
2. Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz (10 jähriger Durchschnittszins) 3,21 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 1,50 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Prof. Dr. Klaus Heubeck
2018G
Der Unterschiedsbetrag, der sich durch Anwendung der
Neuregelung des § 253 HGB zum 31.12.2018 ergibt,
beträgt € 100.872,00.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen: € 152.331,61 (Vorjahr €
19.106,67).
IV.
Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von €
17.850,00 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
mehrjährige Verpflichtungen aus Mietverträgen.
2. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 1,75.
sonstige Berichtsbestandteile
Bruchmühlbach-Miesau, den 20.03.2019
Peter Weber GmbH
Geschäftsführung
gez.
Peter Weber
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2019 festgestellt.
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