STIEGLER
Torsysteme GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1,00
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1,00
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II. Sachanlagen
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1,00
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1,00
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III. Finanzanlagen
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100,00
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100,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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487.802,07
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485.120,97
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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93.021,48
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184.536,06
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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191.870,69
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29.108,89
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
|
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0,00
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Summe Aktiva
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772.796,24
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698.867,92
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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475.459,47
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458.122,78
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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58.464,12
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17.336,69
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B. Rückstellungen
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89.725,33
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50.162,32
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C. Verbindlichkeiten
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124.247,32
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148.246,13
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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|
0,00
|
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0,00
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Summe Passiva
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772.796,24
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698.867,92
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der Firma
STIEGLER Torsysteme GmbH, Schwabach
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1 Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
2 Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten; die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
3 Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung werden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
sowie Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerung
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten
in fremder Währung sowie von
Devisentermingeschäften und anderen
Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der
eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werden
Fremdwährungsforderungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit den Kassakursen und
die zu Ihrer Kurssicherung abgeschlossenen
Währungsderivate mit den Marktterminkursen zum
Abschlussstichtag bewertet. Aus der Bewertung resultierende
Gewinne und Verluste werden je Währung miteinander
verrechnet. Für Verlustüberhänge werden
Drohverlustrückstellungen gebildet; Gewinne werden nur
berücksichtigt, soweit sie Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betreffen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit
beträgt bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Sonstige Angaben
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der unter der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften schätzen wir aufgrund der
gegenwärtigen Bonität und des bisherigen
Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein.
Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung
erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor
(§ 285 Nr. 27 HGB).
Ergänzende Angaben
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Wi.-Ing. (TU)
Norbert Scharrer
Vertretungsbefugnis : Einzelvertretung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
gez. Dipl.-Wi.-Ing. (TU) Norbert Scharrer
Schwabach, den 04. Juni
2024
gez.
Norbert Scharrer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 04. Juni 2024
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