Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 4058
Eingetragen
18.1.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus Glas
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Vertrieb von Glasartikeln, insbesondere für den Inneneinrichtungs-, Dekorations- und Geschenkbereich. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Dienstleistungen berechtigt, die ihren Hauptzwecken zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an anderen Unternehmen und Gesellschaften beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Wiktor Borowski
seit 10.7.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Glasstudio Borowski GmbH

Königswinter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 12.334,00 28.043,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 12.232,00 27.941,50
III. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 973.700,83 933.046,06
I. Vorräte 397.795,82 302.702,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 352.045,24 362.243,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 223.859,77 268.099,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.070,76 15.491,49
Aktiva 1.001.105,59 976.581,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 310.094,96 345.237,80
I. eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
1. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
II. Bilanzgewinn 297.312,67 332.455,51
B. Rückstellungen 103.384,48 111.969,86
C. Verbindlichkeiten 587.626,15 519.373,39
Summe Passiva 1.001.105,59 976.581,05

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Glasstudio Borowski GmbH, Wintermühlenhof 15, 53639 Königs­win­ter, ein­ge­tragen im Han­delsre­gister des Amtsgerichts Siegburg unter 4058, wur­de nach den Vor­schriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmun­gen für Kapital­ge­sell­schaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten- minderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebs­gewöhnlichen Nut­zungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei Sachanlagen), bewertet.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorge­nommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Ab­schlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der be­triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtli­chen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich sind.

2. Umlaufvermögen
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen und sons­ti­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de sind grund­sätz­lich zum Nenn­wert bi­lan­ziert. Allen erkennbaren Risi­ken ist durch an­ge­mes­sene Wertbe­richti­gung Rech­nung ge­tragen worden.Forderungen ge­gen­über Ge­sell­schaf­tern wur­den vertrags­ge­mäß ver­zinst.

3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtun­gen und er­kenn­ba­re Ri­si­ken aus­rei­chend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach ver­nünfti­ger kauf­män­nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen Gesellschafter enthal­ten. (VJ 0,00 Euro).

2. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von  Euro  30.931,50
( VJ Euro 30.460,02 ) ent­halten.

3. Eigenkapital
Bilanzgewinn
In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 332.455,51 enthal­ten.

4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennba­ren Risiken aus­rei­chend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2005 ermittelt.

Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsät­zen unter Anwendung des - Projected Unit Credit Method (PUC Methode).

Die Ermittlung und Bekanntgabe der Diskontierungszinssätze erfolgt nach Maßgabe der Rück­stel­lungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank. Bei der Berechnung  wurden zu­sätzlich der Rententrend mit 0,0 % berücksichtigt. Es wurde abweichend zu den Vorjahren ein Dis­kontierungsatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) verwendet. Für be­stehen­de Ver­ein­ba­run­gen in Be­zug auf ren­ten­fä­hi­ge Be­zü­ge wur­de kein An­wart­schafts­trend be­rücksich­tigt.

Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden pauschal mit 0,00 % berücksichtigt.
Unter Außerachtlassung des Einzelbewertungsgrundsatzes wurde die sogenannte "Vereinfachungsregel" des § 253 Abs. 2 S.2 HGB in Anspruch genommen und  erstmals der durch­schnitt­li­che Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (Vorjahr zehn Jahre)  für eine Rest­lauf­zeit von 15 Jah­ren ange­wen­det.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Ansatz der Rückstellung für Pensionen nach Maß­ga­be des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatzes aus den vergangenen zehn Ge­schäfts­jah­ren und dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe des entsprechen­den durch­schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt Euro 2.604,00. Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB in der ab 17.03.2016 geltenden Fassung, wel­cher gem. Art. 75 Abs. 7 EGHGB anwendbar ist, ist der Unterschiedsbetrag von Euro 2.604,00 aus­schüt­tungs­ges­perrt.

5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von  Euro  587.626,15 (VJ Euro 519.373,39), mit einer Restlaufzeit bis 5 Jah­re be­stan­den zum Stich­tag in Höhe  von Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 17.519,78 (VJ Euro 17.470,16) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00 (VJ Euro 553,31) Verbindlichkeiten ge­gen­über Ge­sell­schaf­tern / ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men be­stan­den zum Stich­tag nicht (VJ Euro 0,00).

6. Passive latente Steuern
Von dem Wahlrecht gem. § 274 a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht.

D. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwen­dung des Jahresergebnisses aufgestellt.

E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Ar­beit­neh­mer be­trägt 7.

2. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen (ohne Laufzeit) in Hö­he von Euro 188.712,00.

Geschäftsführer der Glasstudio Borowski GmbH ist Herr Wiktor Borowski, Kaufmann.

Das Stammkapital ist zu 50 % eingezahlt.

Königswinter, 11.11.2025

gez. Wiktor Borowski

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.