Glasstudio Borowski GmbH
Königswinter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
12.334,00 |
28.043,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II. Sachanlagen |
12.232,00 |
27.941,50 |
| III. Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B. Umlaufvermögen |
973.700,83 |
933.046,06 |
| I. Vorräte |
397.795,82 |
302.702,95 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
352.045,24 |
362.243,37 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
223.859,77 |
268.099,74 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
15.070,76 |
15.491,49 |
| Aktiva |
1.001.105,59
|
976.581,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
310.094,96 |
345.237,80 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II. Bilanzgewinn |
297.312,67 |
332.455,51 |
| B. Rückstellungen |
103.384,48 |
111.969,86 |
| C. Verbindlichkeiten |
587.626,15 |
519.373,39 |
| Summe Passiva |
1.001.105,59 |
976.581,05 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Glasstudio Borowski GmbH, Wintermühlenhof
15, 53639 Königswinter, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg
unter 4058, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr.
4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Her- stellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen und
von 6 bis 14 Jahren bei Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht
aktiviert.
Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden
ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig
nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung
gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich
sind.
2. Umlaufvermögen Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen
worden.Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare
Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen Gesellschafter enthalten. (VJ 0,00 Euro).
2. sonstige Vermögensgegenstände Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 30.931,50
( VJ Euro 30.460,02 ) enthalten.
3. Eigenkapital Bilanzgewinn In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 332.455,51
enthalten.
4. Rückstellungen Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken
ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt.
Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus
Heubeck von 2005 ermittelt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung des - Projected Unit Credit Method (PUC Methode).
Die Ermittlung und Bekanntgabe der Diskontierungszinssätze erfolgt nach Maßgabe der
Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank. Bei der Berechnung
wurden zusätzlich der Rententrend mit 0,0 % berücksichtigt. Es wurde abweichend zu
den Vorjahren ein Diskontierungsatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) verwendet. Für bestehende
Vereinbarungen in Bezug auf rentenfähige Bezüge wurde kein Anwartschaftstrend
berücksichtigt.
Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden pauschal mit 0,00 % berücksichtigt. Unter Außerachtlassung des Einzelbewertungsgrundsatzes wurde die sogenannte "Vereinfachungsregel"
des § 253 Abs. 2 S.2 HGB in Anspruch genommen und erstmals der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (Vorjahr zehn Jahre) für eine Restlaufzeit
von 15 Jahren angewendet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Ansatz der Rückstellung für Pensionen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatzes aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt Euro 2.604,00. Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB in der ab 17.03.2016
geltenden Fassung, welcher gem. Art. 75 Abs. 7 EGHGB anwendbar ist, ist der Unterschiedsbetrag
von Euro 2.604,00 ausschüttungsgesperrt.
5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag
in Höhe von Euro 587.626,15 (VJ Euro 519.373,39), mit einer Restlaufzeit bis 5 Jahre
bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 17.519,78
(VJ Euro 17.470,16) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00
(VJ Euro 553,31) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / verbundenen
Unternehmen bestanden zum Stichtag nicht (VJ Euro 0,00).
6. Passive latente Steuern Von dem Wahlrecht gem. § 274 a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht.
D. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 7.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Mietverträgen (ohne Laufzeit) in Höhe von Euro 188.712,00.
Geschäftsführer der Glasstudio Borowski GmbH ist Herr Wiktor Borowski, Kaufmann.
Das Stammkapital ist zu 50 % eingezahlt.
Königswinter, 11.11.2025
gez. Wiktor Borowski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2025 festgestellt.
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