Großhandel mit Flachglas
Tema - Fischer GmbH
Kanalstraße 7A, 12357 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Marten Dipl.-Ing. oec. Scholz seit 22.7.2011 | Geschäftsführer |
Dieter Scholz seit 23.9.2004 | Geschäftsführer |
Christa Scholz seit 23.9.2004 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tema - Fischer GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) sowie den ergänzenden Regelungen im GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Vorschrift des § 266 HGB. Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der Bilanz im Anhang zu machen, wird hiervon Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Größenklassenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und macht von größenabhängigen Aufstellungs- und Publizitätserleichterungen im Sinne der Vorschriften nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 286, 288 und 326 HGB Gebrauch. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Änderungen bezüglich der Darstellung und Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses richten sich nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und §§ 264 bis 288 HGB. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, mit den Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen und der im Geschäftsjahr 2023 planmäßig vorgenommenen Abschreibungen unter Berücksichtigung der Zugänge und Abgänge bewertet worden. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgte grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wobei in Anwendung der Übergangsvorschriften von den Beibehaltungswahlrechten (Art. 67 EGHGB) Gebrauch gemacht wurde. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Daneben werden einige Vorratspositionenmit den zu erwartenden Erträgen unter Berücksichtigung noch anfallender Aufwendungen bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Für das allgemeine Zins-, Kredit- und Ausfallrisiko wurde eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand gebildet. Die flüssigen Mittel sind mit den Nominalwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das Stammkapitalin Höhe von nominal EUR 50.000,00 basiert auf dem notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung bekannt gewordenen und erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem voraussichtlich zu erwartenden Aufwand unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen ermittelt wurde. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst und mit dem Barwert erfasst. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte mit Fortführungswerten (going concern). D. Angaben zur Bilanz 1. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Gemäß § 288 HGB wird auf die Aufstellung eines Anlagespiegels in Ausübung des Wahlrechtes für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Forderungen Sämtliche Forderungen sind, - wie im Vorjahr -, innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine Forderungen mit Restlaufzeiten von größer einem Jahr. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 c Abs. 1 HGB Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Forderungen, aber Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 20,0 (Vorjahr TEUR 27,2). Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 370.981,00 und ergibt sich zum Einen in Höhe von EUR 362.100,00 aus den latenten Steuern und in Höhe von EUR 8.881,00 aus dem Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 6 HGB n.F. (Abzinsungsansatz 10 Jahre). Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde das Teilwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze auf der Basis der veröffentlichten Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB von EUR 8.881,00. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Unter den Rückstellungen sind u.a. die Jahresabschlusskosten, die Urlaubsverpflichtungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Archivierungskosten ausgewiesen. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 573.709,85 (Vorjahr: EUR 208.633,43). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 148,7 (Vorjahr: TEUR 200,7) durch Sicherungsübereignung der finanzierten Maschinen und in Höhe von TEUR 1.063,2 (Vorjahr: TEUR 404) durch eine Grundschuldbestellung auf den betrieblichen Grundbesitz und persönliche selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter-Geschäftsführer und Abtretung von Rechten aus einer Risiko-Lebensversicherung besichert. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 436.088,74 (Vorjahr: EUR 987.547,55). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr und bis zu fünf Jahren beträgt EUR 475.412,25 (Vorjahr: EUR 451.076,24). Die ausgewiesenen Restlaufzeiten beziehen sich auf die zum Bilanzstichtag bestehenden Verträge. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Umfinanzierung dergestalt, dass insbesondere kurzfristige Verbindlichkeiten in längerfristige Verbindlichkeiten umgewandelt wurden. Latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen: · unterschiedliche Bewertungsansätze bei den Pensionverpflichtungen, · unterschiedliche Bewertungsansätze bei anderen langfristigen Rückstellungen und · zukünftige Steuerentlastungen aus verrechenbaren Verlustvorträgen in den kommenden 5 Jahren. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 30,175 %. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuerbeträge zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Verpflichtungen von besonderer Bedeutung. E. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren neben den Geschäftsführern durchschnittlich 46 Mitarbeiter beschäftigt, davon 40 Mitarbeiter im gewerblichen und 6 Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023 von · Maschinenbaumeister Dieter Scholz, Berlin und · Wirtschaftsingenieur Dipl.-Ing.oec. Jan Marten Scholz (Kaufmann), Berlin wahrgenommen. Hinsichtlich der Angaben der Bezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB wird auf die Wahlrechtsausübung in § 288 HGB verwiesen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine gewährten Vorschüsse und Kredite an einzelne Geschäftsführer oder andere Unternehmensorgane. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt, die nicht den marktüblichen Verhältnissen entsprechen. F. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich mit Ausnahme der allgemeinen wirtschaftlichen Nachwirkungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie des andauernden Ukraine-Krieges keine Vorgänge ergeben und sind keine Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher oder besonderer Bedeutung sind und die zu einer geänderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Dazu wird weiterhin ein strenges Kostencontrolling durchgeführt, um die Fixkosten mittelfristig nachhaltig zu stabilisieren. G. Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses Von der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für 2023 mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Berlin, 10. Mai 2024
gez. Dieter Scholz gez. Wirtschaftsingenieur Dipl.-Ing. oec. Jan Marten Scholz sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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