Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18085
Eingetragen
16.9.2009
Branche
Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften nach dem Kreditwesengesetz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anke Julia Mey
seit 21.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

200.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
100.00%
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Anke Julia Meyer
66589 Merchweiler
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HausFinanz Weinmann GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ zum 31.12.2024

HausFinanz Weinmann GmbH

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.596,07 5.785,58
3.597,07 5.786,58
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.820,26 17.441,10
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 10.456,00 (Euro 12.160,00)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.505,09 7.371,87
33.325,35 24.812,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.527,50 5.505,00
45.449,92 36.104,55

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 55,63 2.635,43
III. Jahresüberschuss 8.610,48 120,20
33.666,11 27.755,63
B. Rückstellungen 3.965,00 2.226,00
C. Verbindlichkeiten 7.818,81 6.122,92
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 7.818,81 (Euro 6.122,92)
45.449,92 36.104,55

3. Anhang

3.1 Allgemeine Angaben

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Hinsichtlich der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die angegebenen Beträge mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder gelautet haben.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 288 HGB) und anlässlich der Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 326, 327 HGB) wurden in Anspruch genommen.

3.2. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die einschlägigen Bestimmungen des GmbH-Gesetzes bzw. des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit dem Ziel der Erstellung einer einheitlichen Handels- und Steuerbilanz angewandt. Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden mithin nur in den Fällen entsprechender Korrespondenz zwischen Handels- und Steuerrecht in Anspruch genommen.

Für Zwecke der Bewertung wurde von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen (sog. Going concern-Prämisse; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Diese Annahme beruht insbesondere auf

der positiven Ertrags- und Finanzprognose des Unternehmens und der daraus resultierenden Reinvermögensvorschau auf der Grundlage der Fortführungswerte;

der dauerhaft gewährleisteten Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungsbeträge wurden unter Zugrundlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet; in Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG wurden die Anschaffungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden in Höhe der diesbezüglichen Nominalbeträge bewertet

Rückstellungen sind für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der angestrebten Einheit von Handels- und Steuerbilanz gebildet worden. Die Dotierung der Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe der jeweiligen Rückzahlungsbeträge angesetzt.

Restlaufzeitenvermerke, Angaben gem. § 42 III GmbHG

Die zum 31.12.2024 ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind in Höhe eines Teilbetrages von Euro 10.399,50 (Provisionsforderungen) innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine längerfristige Darlehensforderung gegenüber der Gesellschafterin Anke Mey.

Die gem. § 268 IV und V HGB erforderlichen Angaben (Restlaufzeitvermerke) ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum 31.12.2024 nicht.

Gegenüber der Gesellschafterin Anke Mey bestanden zum Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von Euro 10.399,50 (Darlehensforderung) bzw. Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 3.558,00 (Tantiemeanspruch).

Rückstellungen

Die Zusammensetzung des Bilanzpostens "Rückstellungen" ist unter dem Gliederungspunkt IV. 3. dargestellt.

3.3. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres 2024 wurden entsprechend dem Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung (§ 252 I Nr. 5 HGB) in alter Rechnung verbucht.

Das für das Geschäftsjahr 2024 ermittelte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von Euro 4.244,14 belastet.

3.4. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten

Im Berichtszeitraum wurde die Geschäftsführung der Gesellschaft von Frau Anke Julia Mey wahrgenommen. Für die v. g. Tätigkeit wurden der Geschäftsführerin steuerpflichtige Gesamtbezüge in Höhe von insgesamt Euro 82.046,00 gewährt; der vorgenannte Betrag beinhaltet Sachbezüge i. S. v. § 8 II S. 2 und 3 EStG (Überlassung betrieblicher Kraftfahrzeuge zur privaten Nutzung).

Die Berichtsgesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 1 kaufmännischen Arbeitnehmer sowie eine Aushilfskraft im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen über geringfügig entlohnte Beschäftigte; die Mitglieder der Geschäftsführung wurden bei der Ermittlung dieser Daten nicht berücksichtigt.

 

Saarbrücken, den 17.01.2025

Anke Julia Mey, Geschäftsführerin

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