Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
pyroplan GmbHLiquidiert
Dorfstraße 13, 72189 Vöhringen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Zeller seit 6.3.2015 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pyroplan GmbHÜberlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2014Fassung für OffenlegungszweckeAllgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständewurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bis auf 20.917 EUR innerhalb eines Jahres fällig. Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen von insgesamt 20.917 EUR. (Vj. 22 TEUR) Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von € 5.134 enthalten. Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum Jahresende auf insgesamt 6.454 EUR (Vj. 5 TEUR), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.454 EUR (Vj. 5 TEUR), und mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre 0 EUR (Vj. 0 TEUR) Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Karin Zeller, Kauffrau Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Vöhringen, den 2.5.2016 -Geschäftsführer- Karin Zeller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.5.2016. |
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