Reichenbacher Apparatebau GmbH
Lautertal
(Odenwald)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.706.718,58 |
1.099.491,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.167,00 |
1.649,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.606.771,50 |
1.006.861,50 |
| III.
Finanzanlagen |
95.780,08 |
90.980,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.693.753,81 |
2.552.335,83 |
| I.
Vorräte |
518.710,00 |
650.606,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
502.542,32 |
597.407,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.200,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.672.501,49 |
1.304.322,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.968,67 |
|
| Aktiva |
4.402.441,06 |
3.651.826,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.922.364,51 |
1.591.474,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
350.000,00 |
350.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.546.364,51 |
1.215.474,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
422.729,20 |
100.133,27 |
| B.
Rückstellungen |
778.559,15 |
744.855,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.701.517,40 |
1.315.496,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.496.248,99 |
1.090.254,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
205.268,41 |
225.242,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
204.627,10 |
211.569,70 |
| Passiva |
4.402.441,06 |
3.651.826,91 |
Anhang
Allgemeine Grundlagen
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen, ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB
in der Fassung des am 23.07.2015 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2016.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
1. Entgeltliche erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
2. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschriebungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
3. Die Finanzanlagen werden mit den
Anschaffungskosten bzw. auf den niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
4. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko wird durch einen
pauschalen Abschlag von 2% auf allgemeinen
Forderungsbestand (netto) berücksichtigt.
6. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Die Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt.
Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundebank bekannt
gegebene Rechnungszins von 1,78 % der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen
Laufzeit von 10 Jahren entspricht.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
(1,44 %) ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1
HGB in Höhe von 1.244,00 Euro.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Der Aufwand aus der Abzinsung gem. § 277 Abs. 5
HGB wird im Zinsergebnis ausgewiesen.
9. Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
10. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanierten
Verindlichkeiten nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag sind keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorhanden.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern betrug am Bilanzstichtag
204.627,10 Euro.
Angabe betreffend Geschäftsführungsorgan
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung
wahrgenommen durch den allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Stephan Bremstaller, Technischer Betriebswirt
Lautertal, den
17.10.2024
Der Geschäftsführer
gez.
Stephan Bremstaller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2024
festgestellt.
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