Sparkasse Kinzigtal
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Michael Lebek seit 20.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Carlo Carosi seit 2.1.2019 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse KinzigtalHaslach im KinzigtalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Sitz Haslach im Kinzigtaleingetragen beim Amtsgericht FreiburgHandelsregister-Nr. HRA 680896Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABENDie Sparkasse Kinzigtal hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENForderungenDie Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie die anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Die Buchwerte dieser Wertpapiere lagen teilweise nicht über deren Zeitwerte. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Fonds wurde der Net-Asset-Value zugrunde gelegt. BeteiligungenDie Beteiligungen einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenDie immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250,00 Euro) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände im Wert von 250,01 - 800,00 Euro im Anschaffungsjahr sofort abgeschrieben. Der auf 5 Jahre abzuschreibende Sammelposten betrifft Vorjahresbestände (2017-2020) aus dem Althaus Gengenbach. Diese werden weiterhin bis ins Jahr 2024 (Anschaffungsjahr 2020) linear abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurde ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 148 TEUR. Bezüglich der Ausschüttungssperre verweisen wir auf die Gesamtdarstellung zum Bilanzgewinn im Abschnitt D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 27.315 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden bei den nicht aus dem klassischen Bankgeschäft resultierenden Rückstellungen für Beihilfen im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Berechnung der Beihilferückstellungen erfolgt grundsätzlich nach dem gleichen Verfahren und Annahmen wie bei den Pensionsrückstellungen. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,76 % verwendet. Als Trend bezüglich der Steigerung der entsprechenden Aufwendungen haben wir einen Satz von 2,0 % berücksichtigt. Bei den Rückstellungen für steigende Prämien bei Spareinlagen haben wir einen Fluktuationsabschlag von 5,0 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Für die vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen mittelbar betroffenen Sparverträge haben wir für mögliche Zinsansprüche der Kunden Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Rückstellungen hinsichtlich der konkreten einzelnen Vertragsverläufe vereinfachte Annahmen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Strukturierte ProdukteDie strukturierten Produkte (Forwarddarlehen, variable Darlehen mit Zinsuntergrenze, Anleihen mit einmaligem Schuldnerkündigungsrecht, Stufenzinsanleihe mit einmaligem Schuldnerkündigungsrecht) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Die Credit Linked-Schuldscheindarlehen (nominal 42,5 Mio. Euro) wurden unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked-Schuldscheindarlehen, die als "gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 in Höhe von 42,5 Mio. Euro als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. DerivateDie zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. WährungsumrechnungDas Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZAktivseiteA 3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen und ohne Bausparguthaben) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
A 4. FORDERUNGEN AN KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
A 5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREIn dieser Position sind enthalten:
In Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen - sind enthalten:
A 6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREAnteile an InvestmentvermögenAn den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Für das dargestellte Investmentvermögen lag keine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. A 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. A 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
A 13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn dieser Position sind enthalten:
A 14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGBDie Sparkasse hat Wertpapiere, die ohne Verrechnung in Aktivaposition 6 auszuweisen gewesen wären, mit Anschaffungskosten in Höhe von 190 TEUR und beizulegenden Zeitwerten von 176 TEUR sowie eine Forderung an die DekaBank über 16 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit - ohne Verrechnung bei Passivaposition 7 auszuweisenden - Altersversorgungsverpflichtungen (Erfüllungsbetrag 192 TEUR) verrechnet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Aufwendungen und Erträge, die in der GuV 12 bzw. 16 auszuweisen gewesen wären, in Höhe von 10 T€ kompensiert. ANLAGENSPIEGEL
PassivseiteP 1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
P 2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
P 4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). P 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
P 9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITENIn dieser Position sind enthalten:
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10% des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 6.386 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,19 % und eine Laufzeit von 7 bis 10 Jahren. Passivseite unter dem Strich1. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" 8 Einzelposten (Kreditderivate) von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen bei 3,0 Mio. EUR. Die übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Kreditderivaten, die als gestellte Kreditsicherheiten behandelt wurden (abgespaltene Credit Default Swaps aus den Credit Linked-Schuldscheinen) waren nicht zu passivieren, da keine Kreditereignisse eingetreten sind und wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" 4 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 2,5 Mio. EUR und 8,3 Mio. EUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 13,6 Mio. EUR um Kontokorrentkredite und mit 3,8 Mio. Euro um Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG5. PROVISIONSERTRÄGEWir haben Provisionserträge aus gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung und Verwaltung von Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Vermögensverwaltungen, Krediten und Investmentvermögen erhalten. 8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEIn dieser Position sind enthalten:
10. ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGENIn dieser Position sind enthalten:
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf SachanlagenIn dieser Position sind enthalten:
23. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGIn dieser Position sind enthalten:
29. BILANZGEWINNDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 19. September 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperrenIm Sinne des § 268 Abs. 8 HGB sind nachfolgende Sachverhalte bei der Ermittlung der Ausschüttungssperre zu berücksichtigen.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. E. SONSTIGE ANGABENBeteiligungen
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar.
1 Konzernabschluss gemäß IFRS
Derivative FinanzinstrumenteDie am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Bei dem Kontrahenten im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 handelt es sich ausschließlich um ein deutsches Kreditinstitut. Für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate, die nicht einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zugeordnet sind, ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
Der Zeitwert ist ein theoretisch ermittelter Wert (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte beider Basisprodukte. Diese in die Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch) berücksichtigt (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren insoweit nicht gesondert zu bewerten. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Beteiligungen und dem Sonderposten mit Rücklageanteil. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Pensionsrückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,16% (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825% berücksichtigt. Der in Aktivaposition 15 ausgewiesene Betrag resultiert aus einem in Vorjahren gebildeten Steuerabgrenzungsposten gemäß § 274 Abs. 2 HGB in der Fassung vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und wird unter Berücksichtigung der Ansatzstetigkeit des § 246 Abs. 3 HGB entsprechend der Angleichung des zugrundeliegenden Sachverhalts aufgelöst. AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
* davon 12 TEUR aperiodischer Aufwand für
die Jahresabschlussprüfung 2022
Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 833 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 16.578 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 155 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 2 TEUR gewährt. Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Verwaltungsrates Ende 2023 Kredite einschließlich eingegangener Haftungsverhältnisse in Höhe von 11.633 TEUR gewährt. G. ORGANEVerwaltungsratVorsitzender:Philipp Saar, Bürgermeister * 1. stv. Vorsitzender:Thorsten Erny, Bürgermeister * 2. stv. Vorsitzender:Günter Pfundstein, Bürgermeister Mitglieder:Arnold Allgaier, Sparkassenangestellter Jennifer Arnold, Assistentin der Geschäftsleitung einer Gesellschaft für Holzbearbeitung Nicolai Bischler, Bürgermeister Jonas Breig, Bürgermeister Bernd Bruder, Bürgermeister Philipp Clever, Bürgermeister Dominik Dold, Sparkassenangestellter Patrik Dreilich, Sparkassenangestellter Wolfgang Hermann, Bürgermeister Jürgen Klausmann, Sparkassenangestellter Daniel Merz, Sparkassenangestellter Hans-Jörg Prinzbach, Geschäftsführer einer Gesellschaft für Elektrotechnik Matthias Rohkohl, Sparkassenangestellter Markus Schätzle, Steuerberater Siegfried Scheffold, Bürgermeister bis 28.06.2023 Alexander Ullmann, Geschäftsführer eines herstellenden Unternehmens für Schreibgeräte Simone Weber, Geschäftsführerin einer Immobilienverwaltungsgesellschaft Martin Welle, Sparkassenangestellter Marc Winzer, Bürgermeister ab 29.06.2023 VorstandVorsitzender:Martin Seidel Mitglieder:Carlo Carosi Sebastian Lebek
Haslach im Kinzigtal, 11. Juli 2024 Vorstand Martin Seidel Carlo Carosi Sebastian Lebek Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Kinzigtal hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Kinzigtal besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Kinzigtal definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 40.217 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 164. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.079 TEUR. Steuern auf den Gewinn fielen in Höhe von 2.787 TEUR an. Die Steuern betreffen laufende Steuern und anteilige Auflösung latenter Steuern (vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aktiviert). Die Sparkasse Kinzigtal hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Sparkasse Kinzigtal1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse KinzigtalDie Sparkasse Kinzigtal ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Haslach. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter der Nummer A 680896 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse sind die Städte Gengenbach, Haslach i. K., Hausach, Hornberg, Zell a. H. sowie die Gemeinden Berghaupten, Biberach, Fischerbach, Gutach, Hofstetten, Mühlenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Ohlsbach und Steinach. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Verwaltungsrat sowie der Kreditausschuss. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz keine Einschränkungen vorsieht. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, unterhielten wir zum 31. Dezember 2023 vier Beratungszentren, sechs Geschäftsstellen, ein Kunden-Service-Center sowie sechs SB-Filialen in unserem Geschäftsgebiet. Die Gesamtanzahl der Beschäftigten ist zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr mit -0,4 % auf 240 nahezu konstant geblieben, von denen 135 vollzeitbeschäftigt, 95 teilzeitbeschäftigt sowie 10 in Ausbildung sind. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 20232.1.1 Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastet das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euro von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz insgesamt 200 Basispunkte auf 4,5 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind ebenfalls im vierten Quartal 2023 per saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02 % verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang um 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. 2.1.2 Regionale WirtschaftsentwicklungNachfolgend beziehen sich die Aussagen auf den Konjunkturbericht Jahresbeginn 2024 der IHK Südlicher Oberrhein. Auch zum Beginn des Jahres 2024 vermag es die Wirtschaft nicht, schwungvoll aus den Startlöchern zu kommen. Nachdem die letzten Jahre durch die externen Schocks der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffs auf die Ukraine gekennzeichnet waren, bestand die allgemeine Hoffnung, dass es den Unternehmen gelingt im Zuge der Normalisierung der Energie- und Rohstoffpreise und der Wiederherstellung funktionierender Lieferketten, mit einem kräftigen Aufholprozess auf den ursprünglichen Wachstumspfad zurückzukehren. Dass die konjunkturelle Großwetterlage bisher nur wenig Aufbruchstimmung entfacht, zeigt sich auch am südlichen Oberrhein. Dabei wird die aktuelle Geschäftslage noch von der Mehrheit der Unternehmen als gut (40 Prozent) oder befriedigend (47 Prozent) eingeschätzt. Erstmals nach längerer Zeit schlagen sich diese konjunkturellen Eintrübungen auch wieder auf dem Arbeitsmarkt nieder. So liegt die Arbeitslosenquote im Kammerbezirk mit 4,1 Prozent immerhin 0,3 Prozentpunkte höher als vor einem Jahr. 2.1.3 Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angabe der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- und Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2 %) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Die Sparkasse Kinzigtal konnte ihre Position im Geschäftsgebiet, gemessen anhand der Privatgirokunden in %, mit 49,2 % behaupten. 1 Größte Wettbewerber im Geschäftsgebiet der Sparkasse sind zwei Genossenschaftsbanken. Sie sind insgesamt mit sieben Geschäftsstellen vertreten. 2.2 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenNachfolgend dargestellt ist die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren hat die Sparkasse nicht definiert.
1 Quelle: Giromarktkennziffer gemäß
Marktausschöpfungsreport der Zentralen Marktdatenbank
des Deutschen Sparkassenverlags
2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1) Durchschnittsbilanzsumme in der Abgrenzung
des Betriebsvergleichs
2.3.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenMit 1.797,9 Mio. EUR liegt die Bilanzsumme um 2,5 % unter dem Wert des Vorjahres. Damit ist die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Das Geschäftsvolumen hat sich um -3,0 % auf 1.864,1 Mio. EUR deutlich verringert. Hauptgründe für den Rückgang liegen in der Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Wertpapieranlagen und der Forderungen an Kreditinstitute in Verbindung mit der Rückzahlung der Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. 2.3.2 Aktivgeschäft2.3.2.1 Forderungen an KreditinstituteBei den Forderungen an Kreditinstitute ergab sich eine starke Reduzierung von 42,8 Mio. EUR auf 196,3 Mio. EUR. Diese Reduzierung resultiert insbesondere aus dem Rückgang von Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank. 2.3.2.2 Forderungen an KundenDie Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 204,1 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr: 256,4 Mio. EUR). Die Höhe des Kundenkreditvolumens ist im Vergleich zum Vorjahr um 29,8 Mio. EUR deutlich angestiegen. Dabei war insgesamt ein Anstieg bei den langfristigen Krediten zu verzeichnen. Bei den Krediten an Privatpersonen wurde der Bestand an Wohnungsbaukrediten stark ausgebaut, während die weiteren Kreditarten rückläufig waren. 2.3.2.3 WertpapieranlagenDas Wertpapiervermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 396,9 Mio. EUR stark. Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren aufgrund der Rückzahlung der Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank maßgeblich. Das Wertpapiervermögen setzt sich insbesondere aus festverzinslichen Wertpapieren ohne erkennbare Adressenausfallrisiken zusammen. 2.3.2.4 BeteiligungenDas Volumen der Beteiligungen betrug im Geschäftsjahr 13,7 Mio. EUR (Vorjahr: 14,0 Mio. EUR) Grund für die moderate Reduzierung war eine Kapitalrückführung bei der SI-BW Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. 2.3.2.5 AnlagevermögenDas Anlagevermögen reduzierte sich deutlich aufgrund einer besonderen planmäßigen Sonderabschreibung in Zusammenhang mit den anstehenden Umbaumaßnahmen der Hauptstelle auf einen Wert in Höhe von 18,7 Mio. EUR. 2.3.3 Passivgeschäft2.3.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich stark um 20,0 % auf 285,4 Mio. EUR. Grund für den Rückgang ist insbesondere die Rückzahlung der Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. 2.3.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber KundenDer Bestand an Mittelaufkommen von Kunden ist mit einer Steigerung um 1,2 % auf 1.332,5 Mio. EUR leicht angewachsen. Aufgrund gestiegener Zinsen wurden vermehrt befristete Einlagen und Sparkassenbriefe abgeschlossen. 2.3.4 DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrDer Bestand an Girokonten (-1,7 %) hat sich moderat, der Bestand an Karten (-1,5 %) hat sich in 2023 leicht reduziert. Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Hier lag der Schwerpunkt bei den festverzinslichen Wertpapieren. Die Wertpapierumsätze sind gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen. Mit einer Erhöhung von 29,6 % erreichten sie einen Wert von 169,8 Mio. EUR. ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Objekte. Es wurden insgesamt 39 Objekte vermittelt, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 8,3 % bedeutet. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 559 Bausparverträge mit einer Bausparsumme in Höhe von 31,9 Mio. EUR abgeschlossen, was eine Steigerung der Bausparsumme gegenüber dem Vorjahr von 4,9 % bedeutet. Das Bauspargeschäft entsprach damit nicht unseren Erwartungen. Im Versicherungsgeschäft sind wir mit 297 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen und einer Beitragssumme von 7,3 Mio. EUR hinter unseren Zielen zurückgeblieben. Im Bereich Komposit konnte, bezogen auf den Jahresnettobeitrag je 1.000 Privatgirokunden, der 6. Platz im Vergleich der baden-württembergischen Sparkassen (ohne Agentur) erzielt werden. 2.3.5 DerivateDie im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte dienen ausschließlich der Steuerung des Zinsänderungsrisikos. Wir verweisen hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte auf die Darstellung im Anhang. 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.4.1 VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) in Höhe von 73,9 % (im Vorjahr: 72,4 %). Der Anteil der Wertpapieranlagen hat sich bezogen auf die DBS auf 22,0 % (im Vorjahr: 24,2 %) verringert. Ebenso verringert haben sich der Anteil an Forderungen an Kreditinstitute an der DBS in Höhe von 10,9 % (Vorjahr: 13,1 %) sowie der Anteil an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 19,6 % der DBS im Vorjahr auf 15,8 % der DBS in 2023. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine weiteren bedeutsamen Veränderungen bei den Strukturanteilen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöht sich nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung aus dem Bilanzgewinn 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 83,9 Mio. EUR (Vorjahr 82,6 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandeile. So besteht der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß §340g HGB in Höhe von 64,4 Mio. EUR. Die Eigenmittelanforderungen der CRR wurden im Jahresablauf jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 14,56 % (im Vorjahr: 14,77 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie den kombinierten Kapitalpufferanforderungen zuzüglich den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der Eigenmittelempfehlung nach § 6d KWG deutlich. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen. Zudem können wir die von der Aufsicht festgelegte den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der Eigenmittelempfehlung zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen vorhalten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 1.068,8 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 155,6 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Hinsichtlich unseres bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikators Kernkapitalquote gemäß CRR ist unsere Prognose nahezu eingetreten (Prognosewert: 13,00 %). Die Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 13,05 % (Vorjahr: 13,23 %). Dies lag insbesondere daran, dass der prognostizierte Anstieg der Risikoaktiva eingetreten ist. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 7,87 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten. 2.4.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 129 % bis 212 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 169 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 123 % bis 130 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Die NSFR lag zum 31. Dezember 2023 bei 130 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.4.3 ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Hinweis zu den Veränderungsspalten: negativer Wert bedeutet Ergebnisverschlechterung; positiver Wert bedeutet Ergebnisverbesserung
1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 6,6 Mio. EUR auf 29,1 Mio. EUR. Dies ist u.a. auf den schnellen Zinsanstieg bzw. höhere Erträge aus Forderungen an Kreditinstitute und höhere Spezialfonds-Ausschüttungen zurückzuführen. Gleichzeitig ist der Zinsaufwand infolge des gestiegenen Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls stark angestiegen. Der Provisionsüberschuss entsprach nicht dem erwarteten Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr war hier dennoch ein starker Anstieg zu verzeichnen. Neben Provisionssteigerungen im Giroverkehr sowie im Wertpapiergeschäft sind die Provisionsaufwendungen für Vermittlungstätigkeiten Dritter im Aktiv- und Passivgeschäft deutlich zurück gegangen. Der Personalaufwand hat sich um 2,5 % deutlich reduziert. Dies resultiert daraus, dass große Teile der eingepreisten Tariferhöhung erst im Jahr 2024 zum Tragen kommen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich mit einem Anstieg von 11,5 % auf 8,7 Mio. EUR stark erhöht. Grund für diese Entwicklung sind insbesondere höhere EDV-Kosten sowie ein Anstieg der übrigen Sachkosten, wie z. B. Dienstleistungen Dritter und Kosten für die Aus- und Weiterbildung. Des Weiteren tragen die anteiligen Planungskosten und die besondere planmäßige Sonderabschreibung in Zusammenhang mit den anstehenden Umbaumaßnahmen der Hauptstelle zu den höheren Sachkosten bei. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nahezu konstant zum Vorjahr. Das Bewertungsergebnis Kredit hat sich im Vergleich zum Vorjahr moderat besser entwickelt. Im Vergleich zu unserer im Vorjahr getroffenen Prognose ergab sich eine Verbesserung aufgrund geringerer Bewertungsmaßnahmen aus Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen. Bei den Wertpapieranlagen ist ein stark verbessertes Bewertungsergebnis eingetreten als prognostiziert. Grund hierfür waren insbesondere Zuschreibungen bei den Investmentfonds, in Folge des rückläufigen Zinsniveaus zum Jahresende 2023. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein im Vergleich zum Vorjahr starker Anstieg des Steueraufwands auszuweisen. Grund hierfür ist die vorab dargestellte bessere Ertragslage der Sparkasse. Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Auf dieser Basis beträgt der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator Betriebsergebnis vor Bewertung 0,86 % (Vorjahr: 0,54 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Er lag damit sowohl unter dem Durchschnitt aller baden-württembergischen Sparkassen als auch unter dem Durchschnitt der Sparkassen vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,73 % wurde stark übertroffen. Ursächlich hierfür war insbesondere der höhere Zinsüberschuss sowie der geringere Verwaltungsaufwand als prognostiziert. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Auswirkungen der Veränderung des Zinsniveaus sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,07 % (im Vorjahr: 0,06 %). 2.4.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Unsere prognostizierte starke Erhöhung des um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigten Betriebsergebnisses vor Bewertung wurde noch übertroffen. Das verfügbare Jahresergebnis erhöhte sich leicht. Das Jahresergebnis trägt zur Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals bei. Hinsichtlich unseres bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikators Kernkapitalquote gemäß CRR ist der prognostizierte moderate Rückgang nur leicht ausgefallen. Die Bestände im Kreditgeschäft sind deutlich angestiegen und haben sich damit besser als geplant entwickelt. Das Mittelaufkommen von Kunden hat sich insbesondere durch starke Zuwächse bei den befristeten Einlagen und Sparkassenbriefen leicht erhöht. Der Bestand an betreuten Wertpapierbeständen hat sich positiv entwickelt. Neben einem Anstieg des Umsatzes konnten auch im Nettoabsatz Zuwächse verzeichnet werden. Die Anlagen bei unserem Verbundpartner Landesbausparkasse Südwest haben sich positiv entwickelt. Bei der Sparkassen-Versicherung war die abgeschlossene Beitragssumme im Lebensversicherungsgeschäft hingegen rückläufig. 3 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4 Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 203,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 125,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereit gestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für zwei adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass in allen Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch Mitarbeiter des Bereichs Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenausfallrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- oder Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen, wie z. B. der Value-at-Risk, abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und
Vorsorgereserven
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 52 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben. Weitere 45 % der Kreditmittel wurden an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen ausgereicht. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit rund 25 % die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus liegt die Sparkasse aufgrund struktureller Besonderheiten mit fast 10 % der Ausleihungen an das Verarbeitende Gewerbe über dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 43,5 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis zu 500 TEUR. Weitere 13,0 % betreffen Kreditengagements zwischen 500 TEUR und 1,0 Mio. EUR. Die restlichen 43,5 % entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 1,0 Mio. EUR. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
* ohne öffentliche Stellen,
Ratinglücke sowie externe Ratingverfahren
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio keine. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen und Ländern gut diversifiziert. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg. Dieser ergibt sich aufgrund höherer Bewertungsmaßnahmen. 4.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag einen Marktwert von 440,0 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Rentenpapiere (243,4 Mio. EUR), Immobilienfonds (102,6 Mio. EUR), Infrastrukturfonds (29,5 Mio. EUR) und ein fremdverwaltetes Spezialfondssegment (59,4 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung im Direktbestand:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zum Erwerbszeitpunkt ausnahmslos über ein Rating im Bereich Investmentgrade. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen bestehen keine. 4.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionenbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Bei den Zinsänderungsrisiken bestehen keine Risiko- und Ertragskonzentrationen. Der seit 2022 starke Zinsanstieg, deren Zinskurve sich 2023 invers entwickelte, führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 4.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen und fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilienfonds werden in einem bedeutenden Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.2.2.4 Marktpreisrisiko aus InfrastrukturfondsDas Marktpreisrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Infrastrukturfonds ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Weitere Informationen zu den Verbundbeteiligungen sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. 4.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 12 Monate. Beim Liquiditätsrisiko besteht eine Risikokonzentration in Form der Landesbank Baden-Württemberg. Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgedankens innerhalb des S-Finanzverbundes nehmen wir diese Risikokonzentration jedoch in Kauf. Ein Handlungsbedarf besteht hier unserer Auffassung nach somit nicht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der fast ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 66,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u.a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.) und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Die Auswirkungen haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt. Ziel ist es, die Prozesse an den DSGV-Modellen auszurichten, die Abläufe weiter zu verschlanken und die Geschäfts- und Arbeitsprozesse, wo möglich, zu digitalisieren. Daneben sind weitere Anstrengungen erforderlich um ausreichende Erträge auch in Zukunft für die Sparkasse zu generieren, damit das Selbstverständnis der Sparkasse, ein starker wirtschaftlicher Partner unserer Kunden und Förderer der Region zu sein, gewährleistet werden kann. Die Verschärfungen der Regulatorik und die damit einhergehenden steigenden personellen und systemtechnischen Anforderungen sowie die Auswirkungen der Veränderung des Zinsniveaus belasteten weiter unsere Ertragslage. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung (normative Perspektive) rechnen wir dennoch mit einer stabilen Risikotragfähigkeit. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5 Chancen- und Prognosebericht5.1 ChancenberichtUnser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen wollen wir nutzen, indem wir die flächendeckend angebotene SB-Technik aufrechterhalten und das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote sowie digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen. Des Weiteren arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren. Mit dem Umbau unserer Hauptstelle wollen wir durch die Bereitstellung moderner Arbeitsplätze weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber unserer Region bleiben und dadurch sicherstellen auch zukünftig ausreichend Fachkräfte am Arbeitsmarkt gewinnen zu können. Zudem stellt die gleichzeitige energetische Sanierung der Hauptstelle einen wichtigen Meilenstein zur Erfüllung unserer Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften dar und unterstreicht unser Selbstverständnis als Partner und Transformationsfinanzierer zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bei unseren Kunden. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. 5.2 PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.1 RahmenbedingungenNach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. 5.2.2 GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Geschäftsstrategie rechnen wir unter Annahme einer unveränderten Konkurrenzsituation mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditvolumen, vorrangig aus dem Firmenkreditbereich sowie dem Wohnungsbaukreditgeschäft. Im Einlagengeschäft planen wir mit einem leichten Rückgang der Kundeneinlagen. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir gemäß unserer Prognose für 2024 von einem Aufwärtstrend der Vermittlungen aus. 5.2.3 FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 5.2.4 Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir mit einer geringeren Ertragslage. Diese resultiert insbesondere aus dem Rückgang des Zinsüberschusses infolge höherer Zinsaufwendungen. Die in 2023 eingetretene Inversität der Zinsstrukturkurve hat in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau den Wettbewerb um Kundeneinlagen weiter verschärft. Dadurch wird eine höhere Verzinsung der Kundeneinlagen erforderlich um unsere formulierten Ziele zu erreichen. Nachfolgend stellen wir unsere Prognosen für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse Kinzigtal für das Geschäftsjahr 2024 dar: Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen einen Wert in Höhe von 0,60 % der DBS. Der prognostizierte Rückgang resultiert, wie eingangs bereits beschrieben, insbesondere aus dem Rückgang des Zinsüberschusses in Folge des steigenden Zinsaufwandes. Wir erwarten zwar einen Anstieg des Provisionsüberschusses infolge der Intensivierung der Vertriebsaktivitäten. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen aufgrund der Umbaumaßnahmen der Hauptstelle in Haslach sowie der anstehenden Tariferhöhung wirkt sich hingegen deutlicher auf die Ertragslage 2024 aus. Bei der Kernkapitalquote gemäß CRR gehen wir gegenüber 2023 (13,05 %) von einem Anstieg aus. Aufgrund der prognostizierten Ausweitung des Kernkapitals planen wir aktuell für 2024 mit einer Quote von 13,7 %. 5.3 GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 für die Sparkasse Kinzigtal beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als verhalten positiv. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleitstet sind.
Sparkasse Kinzigtal Vorstand Martin Seidel Carlo Carosi Sebastian Lebek BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Kinzigtal, Haslach im KinzigtalVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Kinzigtal (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kundena) Sachverhalt und ProblemstellungDas Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Daneben hat die Sparkasse Credit Linked Schuldscheindarlehen im Portfolio. Bilanziell werden die Produkte gemäß der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)" in ein Schuldscheindarlehen und einen Credit Default Swap aufgeteilt. Das Ausfallrisiko bezogen auf den Referenzschuldner wird über eine Eventualverbindlichkeit abgebildet. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseBereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Des Weiteren haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, insbesondere den Prozess zur Bewertung der Credit Linked Schuldscheindarlehen, hinsichtlich des Ausfallrisikos bezogen auf die Referenzadresse durch Aufbau- und Funktionsprüfungen beurteilt. Darüber hinaus haben wir risikoorientiert die Bewertung ausgewählter Einzelfälle nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende InformationenWeitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt C) sowie Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten (Abschnitt C) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2.3.2.2 und 4.2.1.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die Prüfung im Zusammenhang mit der Kostenumlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gemäß § 16j Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) als Leistung, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurde, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Ohnimus.
Stuttgart, den 17. Juli 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Ohnimus, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungDer Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023 in seiner Sitzung vom 19.09.2024 gem. § 30 SpG festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. |
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