DENQ Concept Holding GmbH

Auf dem Dümpel 13, 58093 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 8301
Vorher
DENQ-Concept GmbH
Eingetragen
5.10.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
ausschließlich das Haben und Verwalten eigenen Vermögens.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frank Arnold Baruth
Auf dem Dümpel 13, 58093 Hagen
27.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

DENQ-Concept GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.051,00 53.735,00
I. Sachanlagen 2.051,00 2.735,00
II. Finanzanlagen 15.000,00 51.000,00
B. Umlaufvermögen 381.657,65 241.794,82
I. Vorräte 0,00 228.503,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 381.657,65 13.291,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 398.708,65 295.529,82

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 40.891,71 22.569,07
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 2.430,93 0,00
III. Jahresüberschuss 18.322,64 -2.430,93
B. Rückstellungen 9.346,05 800,00
C. Verbindlichkeiten 348.470,89 272.160,75
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 45.525,25 222.160,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 398.708,65 295.529,82

Anhang

1)          Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
 
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
 
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
 
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
 
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
 
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.
 
(2)          Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten eingerechnet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird die Halbjahresregelung von R 44 Abs. 2 EStR in Anspruch genommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
 
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
 
Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
 
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
 
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.
 
(3)          Erläuterungen zur Bilanz
 
(A)          Umlaufvermögen
 
Forderungen
In den Forderungen sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
 
(B)         Rückstellungen
 
Die Rückstellungen umfassen Steuerrückstellungen und Jahresabschlusskosten.
 
(C)         Verbindlichkeiten
 
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit 17 T €  enthalten.
 
(4)          Weitere Angaben
 
(A)          Haftungsverhältnisse
 
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
 
(B)         Geschäftsführung
 
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Frank Baruth,
 
Hagen 14.12.2011
 
Der Geschäftsführer
 
gez. Frank Baruth

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.

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